Mietkautionen stellen in der Regel eine recht hohe Belastung für den Geldbeutel dar. Hier handelt es sich oftmals um eine hohe Summe, die nicht jeder auf dem eigenen Konto zur freien Verfügung bereit stehen hat. Dazu kommt, dass schließlich auch der Umzug, Renovierungskosten, der Kauf neuer Möbel und Ähnliches anfallen. So ist es kaum verwunderlich, dass sich die angehenden, neuen Mieter fragen, ob es eine gute Idee ist, die Mietkaution mithilfe eines Kredits zu bezahlen.
Inhalt
Mietkaution
Die Mietkaution ist ein Absicherung des Vermieters, der so beispielsweise nach dem Auszug etwaige Schadensersatz-Forderungen begleichen kann.
Durch eine Mietkaution stellt der Vermieter sicher, dass beispielsweise etwaige Schadenersatz-Forderungen nach dem Auszug beglichen werden können. Laut §551 Absatz 1 BGB darf die Kaution jedoch die Höhe von insgesamt drei Monatsmieten, ohne Nebenkosten, nicht übersteigen. Je nach Wohnungsgröße und -Lage kann es sich hierbei jedoch sehr schnell um einen sehr hohen Betrag handeln.
Drei-Monatsraten
Die Bezahlung der Mietkaution kann auch auf drei monatliche Raten aufgeteilt werden. Allerdings ist es hierbei eventuell möglich, dass dem Vermieter Zweifel an der Liquidität des angehenden Mieters aufkommen.
Vonseiten des Gesetzesgebers ist es jedoch nicht zwingend notwendig, die Mietkaution auf einmal zu bezahlen. So ist es etwa ohne weiteres machbar, den betreffenden Betrag auf bis zu drei monatliche Raten aufzuteilen.
Diese Vorgehensweise ist zwar generell erlaubt, kann unter Umständen jedoch ein schlechtes Licht auf den angehenden Mieter werfen. So ist es etwa möglich, dass dem Vermieter, angesprochen auf die erlaubte Drei-Monate-Raten-Regelung Zweifel kommen, ob der angehende Mieter auch wirklich in der Lage ist, die Miete pünktlich sowie regelmäßig zu bezahlen. Dementsprechend kann es durchaus sein, dass den Zuschlag für die Wohnung doch eine andere Person erhält.
Bürgschaft
Auch eine Bürgschaft kann dabei helfen, den Zuschlag für die gewünschte Wohnung zu erhalten. Allerdings ist es hierbei möglich, dass zwischenmenschliche Spannungen entstehen.
Ebenso ist es in Bezug auf die Mietkaution möglich, einen Bürgen miteinzubeziehen. Hier sichert der Bürge dem angehenden Vermieter in Schriftform zu, dass er die Bezahlung der Kaution übernimmt, sollte der Mieter wider Erwarten nicht in der Lage sein, diese zu begleichen. Als Bürge kommen beispielsweise die Eltern oder auch die Großeltern infrage.
Allerdings verhält es sich oftmals so, dass man hier nicht von jemanden abhängig sein möchte und das die Eltern beziehungsweise die betreffende Person eigentlich überhaupt nicht erfahren soll, dass man nach einer Lösung zur Zahlung der Mietkaution sucht. Dazu kommt, dass es hierbei unter Umständen auch zu zwischenmenschlichen Problemen kommen kann. Das Leihen von Geld oder auch eine Einbringung als Bürge führt oftmals auch zu gewissen Spannungen oder sogar zu einem handfesten Streit.
Ratenkredit
Mithilfe eines Ratenkredits ist es machbar, die komplette Kaution auf einmal zu bezahlen und so einen guten Eindruck beim Vermieter zu hinterlassen. Allerdings müssen hierfür einige Voraussetzungen erfüllt sein.
Doch auch mit der Aufnahme eines Ratenkredits kann die benötigte Mietkaution beglichen werden. Die betreffende Summe wird anschließend, zuzüglich Zinsen, ganz einfach in monatlichen Raten zurückbezahlt. Die Höhe der Raten sowie die Darlehenslaufzeit werden vorab in dem Kreditvertrag festgehalten.
Aufgrund dessen, das die Raten-Höhe keinerlei Veränderung unterworfen ist und somit üblicherweise immer gleich bleibt, handelt es sich hierbei um einen sehr gut planbaren Kredit. Dementsprechend ist man bei einem klassischen Ratenkredit vor etwaigen Überraschungen gefeit.
Um einen Ratenkredit in Anspruch nehmen zu können, müssen jedoch einige Voraussetzungen erfüllt werden. So muss der angehende Kreditnehmer beispielsweise volljährig sein, einen deutschen Wohnsitz und ein deutsches Girokonto besitzen. Des Weiteren sind eine gute Bonität und eine positive Schufa-Auskunft unabdingbar. Ist dies jedoch nicht vorhanden, sieht es mit der Vergabe des gewünschten Kredits häufig schlecht aus. Es gibt jedoch auch Ausnahmen; wenn es sich beispielsweise um eine nicht allzu schlechte Schufa-Auskunft handelt, ein sehr gutes, festes Einkommen vorhanden ist und/oder dementsprechende Sicherheiten, wie etwa eine Kapital-Lebensversicherung, vorhanden sind.
Wichtig hierbei ist, dass man sich nicht ganz einfach für das „erstbeste“ Kredit-Angebot entscheidet, sondern die verschiedenen Offerten der diversen Banken gut miteinander vergleicht. Hier können beispielsweise bereits wenige Prozent-Punkte einen nicht zu verachtenden Betrag ausmachen. So ist es durch einen guten Vergleich oftmals möglich, eine recht hohe Summe zu sparen.
Zudem bietet es sich bei der Beantragung eines Kredits an, auf die Möglichkeit von kostenfreien Sondertilgungen zu achten. In der Regel werden diese von vielen Kreditinstituten ein bis hin zu mehrmals im Jahr angeboten. Auf diese Weise verringert sich die Darlehenssumme und somit ebenfalls die Zins-Belastung.
Wurde keine kostenfreie Sondertilgung im Vertrag vereinbart, ist eine solche entweder überhaupt nicht oder nur gegen Begleichung der sogenannten Vorfälligkeitsentschädigung. Zuletzt genannte wird von den Banken aufgrund der entgangenen Zinsverluste bei einer vorzeitigen Teil-Zahlung erhoben. In einem solchen Fall gilt es dann gut nachzurechnen, ob sich eine Sondertilgung dennoch lohnt.
Zu den Vorteilen eines Ratenkredits gehört ebenfalls, dass es hiermit ohne weiteres möglich ist, die Mietkaution auf einmal zu begleichen. So wird auch kein schlechter Eindruck beim Vermieter hinterlassen.
Außerdem ist es gegebenenfalls zumeist auch möglich, hier nicht nur den benötigten Betrag für die Mietkaution, sondern beispielsweise ebenfalls für den Umzug aufzunehmen.
Jahresrate
Hinter dieser Option versteckt sich gemeinhin eine Bürgschaft des Finanzanbieters. Allerdings müssen hierfür jährliche Gebühren und unter Umständen ebenfalls die Mietkaution aufgebracht werden.
Als Alternative ist es jedoch auch möglich, einen sogenannten Kautionskredit aufzunehmen. Hierbei handelt es sich allerdings zumeist wieder um eine Bürgschaft. Nur verpflichtet sich hierbei der betreffende Anbieter, die Mietkaution, wenn sie fällig wird, an den Vermieter zu bezahlen. Für den angehenden Mieter ist diese Vorgehensweise jedoch nicht kostenfrei: So muss mit einer Jahresgebühr von oftmals circa fünf Prozent des betreffenden Betrages gerechnet werden.
Besteht der Vermieter wirklich auf die Zahlung der Mietkaution, begleicht zunächst der betreffende Finanzanbieter die jeweilige Summe. Hierbei handelt es sich oftmals um eine Versicherung, die den Betrag dann wiederum von dem Mieter zurück beordert.
Dementsprechend kann eine Jahresrate unter Umständen relativ kostenintensiv ausfallen, da hier Jahresgebühren beglichen werden müssen und gegebenenfalls die Zahlung der Mietkaution dennoch aufkommt.
Fazit
Mithilfe eines Kredits ist die Mietkaution schnell bezahlt und es wird einen guten Eindruck auf den Vermieter gemacht.
Somit bietet sich ein Kredit oftmals als ideale Möglichkeit an, um dem Vermieter die Kaution auf einmal bezahlen zu können. Dieser ist dann im Regelfall auch beruhigt und muss sich so nicht sorgen, ob der Mieter in finanziellen Schwierigkeiten steckt-. Das Darlehen wird anschließend ganz bequem in monatlichen Raten zurück bezahlt.
Wird beispielsweise noch etwas zusätzliches Geld für die Umzugsfirma benötigt, bietet es sich an, diese Summe ebenfalls gleich mit zu finanzieren. Denn eine zweite Finanzierung ist oftmals teurer und wird auch nicht unbedingt immer gewährt.