Kredite für Selbständige sind in der Regel nicht ganz so leicht zu erhalten. So muss der Antragsteller oftmals einige Unterlagen mehr einreichen, als das beispielsweise bei einem Angestellten der Fall ist. Dies gilt jedoch nicht nur,wenn das gewünschte Darlehen für das Unternehmen, sondern auch wenn es für den privaten Nutzen gedacht ist.
Inhalt
Verwendungszweck
Selbständige wünschen sich zumeist auch für den privaten Zweck einen Kredit. So ist es beispielsweise oftmals der Fall, dass ein Haus oder auch eine Eigentumswohnung finanziert werden soll. Aber auch andere Wünsche, wie beispielsweise die Durchführung von Modernisierungs- oder Renovierungsarbeiten, eine Neugestaltung des Gartens, der Bau eines Carports oder Ähnliches können oftmals nur mithilfe eines Kredits in Erfüllung gehen. Vielleicht möchte man sich aber auch endlich eine Traumreise gönnen oder auch „nur“ ein neues Fernsehgerät, einen Computer oder ein Großelektrogerät anschaffen.
Dementsprechend gibt es, wie bei jeder anderen Berufsgruppe, auch hier die verschiedensten Möglichkeiten, für die sich die Aufnahme eines Kredits anbietet. Doch im Gegensatz zu Angestellten können Selbständige kein festes, sondern ein schwankendes Einkommen vorweisen, was die Kreditvergabe oftmals erschwert.
Unterlagen und Voraussetzungen
Selbständige Antragsteller müssen der Bank nicht nur die sogenannten betriebswirtschaftlichen Auswertungen, sondern ebenfalls die letzten Steuerbescheide vorlegen.
Doch ganz gleich, ob der gewünschte Kredit für unternehmerische Zwecke oder für den privaten Gebrauch gedacht ist, die Banken verlangen bei Selbständigen die Vorlagen der verschiedensten Unterlagen.
Üblicherweise gehört hier dazu, dass der Antragsteller Einkommensnachweise vorlegt. Im Gegensatz zu einem Angestellten ist es jedoch nicht möglich, dementsprechende Einkommensbescheide vorzulegen. So gilt für Selbständige, dass das Einkommen mithilfe von betriebswirtschaftlicher Auswertungen, auch kurz als „BWA“ bezeichnet, nachzuweisen ist. Die betreffenden Unterlagen können jedoch nicht einfach selbst erstellt werden; üblicherweise fertigt sie ein Steuerberater an. Außerdem verlangen die Banken die Auswirkungen oftmals rückwirkend, für einen Zeitraum von mehreren Monaten. Des Weiteren muss ein selbständiger Antragsteller gemeinhin die Einkommensteuerbescheide der letzten ein oder auch zwei Jahre einreichen.
Doch nicht nur ein gesichertes Einkommen in einer bestimmten Höhe ist ausschlaggebend für die Vergabe eines Kredits. So ist ebenfalls eine gute bis sehr gute Bonität und eine positive Auskunft der Schufa vonnöten.
Zudem sollte unbedingt berücksichtigt werden, dass die meisten Banken bei einer selbständigen Tätigkeit darauf achten, dass der Antragsteller darin bereits wenigstens zwei oder drei Jahre aktiv tätig ist. Allerdings existiert hier oftmals ebenfalls die Möglichkeit, einen Mikrokredit oder Ähnliches aufzunehmen. Hierbei handelt es sich um Darlehen, die sich vor allem aufgrund ihrer niedrigen Darlehensbeträge und der kurzen Laufzeiten auszeichnen.
Des Weiteren verlangen die Banken gemeinhin ebenfalls einen festen Wohnsitz innerhalb von Deutschland und ein deutsches Girokonto.
Unterschiede
Bei der Vorlage der verschiedenen Belege wird unterschieden, ob der angehende Kreditnehmer bilanziert.
Allerdings existieren auch Unterschiede, in Bezug auf die jeweils einzureichenden Belege und Nachweise. Hier gilt es zu beachten, ob der selbständige Antragsteller bilanziert oder nicht. Allerdings ist es in der Regel üblich, dass die Banken bei beiden Varianten die Kopien der letzten beiden Steuerbescheide ebenso verlangen, wie die betriebswirtschaftlichen Auswertungen des vorherigen Monats und dieselben Unterlagen bis zum 31. Dezember des letzten Jahres. Hier wird im Anhang eine Summen- sowie Saldenliste aufgeführt, die von dem Antragsteller zu unterschreiben ist.
Des Weiteren kann es sein, dass ebenfalls die Einnahmen-Überschuss-Rechnung bis zum 31. Dezember des vorherigen Jahres beziehungsweise die Gewinn- und Verlustrechnung der vorherigen beiden Jahre der Bank vorgelegt werden muss. Als Alternative dient hier oftmals aber auch der Jahresabschluss, ebenfalls von den beiden vorherigen Jahren.
Doch auch die privaten Finanzen sind für die Banken relevant: So ist zumeist notwendig, der Bank die Kontoauszüge der letzten Monate vorzulegen. Wichtig hierbei ist, dass die Kontoauszüge fortlaufend sind, was bedeutet, dass hier keine „Lücke“ entstehen beziehungsweise kein Auszug fehlen darf. Ebenso ist es nicht erlaubt, etwaige Streichungen vorzunehmen.
Außerdem ist es möglich, dass ein Selbständigen-Darlehen nur dann vergeben wird, wenn keine laufenden Kredite vorhanden sind beziehungsweise, wenn dies komplett abgelöst werden.
Sicherheiten
Durch die Angaben von Sicherheiten erhöht sich die Chance einer erfolgreichen Kreditvergabe.
Da es für selbständige Kreditnehmer oftmals nicht leicht ist, ein Darlehen zu erhalten, bietet es sich an, Sicherheiten anzugeben. Diese erhöhen die Wahrscheinlichkeit der Kreditvergabe oftmals enorm. So ist es zum Beispiel möglich, einen bereits vorhandenen Bausparvertrag, eine Kapitallebensversicherung oder eine andere Wertanlage als Sicherheit anzugeben. Aber auch eine bereits abbezahlte Immobilie bietet sich hierfür zumeist sehr gut an.
Eine Weitere Option besteht darin, einen zweiten Darlehensnehmer oder Bürgen mit hinzuzuziehen. Allerdings ist es unabdingbar, dass die betreffende Person ihrerseits die verschiedenen Vorgaben der Banken erfüllt. Auf diese Weise sinkt für das Kreditinstitut das Darlehensrisiko, was wiederum dazu führt, dass eine erfolgreiche Kreditvergabe durchaus möglich ist.
Allerdings muss sich der Bürge beziehungsweise der zweite Kreditnehmer voll und ganz im Klaren darüber sein, welche Verpflichtung er hier eingeht. Denn sollte es einmal, wider Erwarten der Fall sein, dass der eigentliche Darlehensnehmer nicht mehr dazu in der Lage ist, die monatlichen Kreditraten zu begleichen, dann kommt die Bank auf die betreffende Person zu. Der Bürge/zweite Darlehensnehmer ist dann dazu verpflichtet, die komplette, restliche Darlehensschuld vollständig zu begleichen. Dazu kommt, dass hierbei vollumfänglich gehaftet wird. Dementsprechend sollte eine Bürgschaft beziehungsweise der Auftritt als zweiter Kreditnehmer sehr gut überlegt sein und nur dann vorgenommen werden, wenn die Rückzahlung der Darlehenssumme gegebenenfalls gesichert ist.
Im Allgemeinen kommen als Bürge oder zweiter Kreditnehmer zum Beispiel die Eltern, Großeltern oder Geschwister infrage. Es muss sich hierbei jedoch nicht zwangsläufig um Verwandte handeln. So ist es zum Beispiel auch möglich, einen guten Freund nach einer Bürgschaft oder zweiten Kreditnehmerschaft zu fragen.
Jedoch sollte hier unbedingt berücksichtigt werden, dass Geldangelegenheiten unter Umständen das jeweilige Verhältnis belasten können. Dementsprechend ist es ratsam, sich vorab gut zu überlegen, welche Person hierauf angesprochen wird.
Fazit
Für Selbständige ist es in der Regel zwar durchaus schwerer, einen Kredit für private Zwecke zu erhalten, gänzlich unmöglich ist es jedoch nicht.
Wichtig hierbei ist, dass die diversen Vorgaben der Banken erfüllt werden. Zudem ist es mithilfe von Sicherheiten durchaus möglich, die Chance auf eine erfolgreiche Darlehensvergabe zu steigern.
Zudem müssen die verschiedenen Unterlagen, die die Bank benötigt, vollständig und lückenlos vorgelegt werden. Bei selbständigen Antragstellern sind hier in der Regel deutlich mehr Informationen notwendig, als das beispielsweise bei Festangestellten der Fall ist.
Dennoch sollten sich Selbständige hiervon nicht abschrecken lassen und den Finanzierungswunsch mit der Bank besprechen, sodass gegebenenfalls eine individuelle Lösung gefunden werden kann.