Ob ein Darlehen von einer Bank oder ein Kredit von Privat aufgenommen wird, ist ein großer Unterschied. So differenzieren sich die beiden Darlehensarten zum Beispiel in ihren Konditionen.
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Kredit von Privat
Bei einem Kredit von Privat wird das gewünschte Darlehen, wie die Bezeichnung bereits verrät, nicht von einer Bank, sondern von einer Privatperson aufgenommen.
Hierbei kann es sich zum Beispiel um die Eltern oder Großeltern ebenso handeln, wie um Geschwister. Allerdings muss es sich hierbei nicht zwangsläufig um Verwandte handeln. So ist es etwa auch möglich, sich von einem Arbeitskollegen, Bekannten oder guten Freund die gewünschte Summe auszuleihen.
Konditionen
Die Konditionen sind bei einem Darlehen von Privat vollkommen frei zwischen dem Darlehensgeber und -nehmer verhandelbar.
Bei einem Darlehen von Privat profitieren Kreditnehmer und -geber von einer sehr hohen Flexibilität. So bleibt es vollkommen den beiden Parteien überlassen, zu welchen Konditionen der Kreditvertrag vergeben wird.
Das bedeutet beispielsweise, dass die Höhe der Darlehenssumme ebenso frei verhandelbar ist, wie die Höhe des Zinssatzes. Ein nicht zu verachtender Vorteil bei einem Kredit von Privat ist, dass hier oftmals entweder nur geringe oder sogar überhaupt keine Zinsen verlangt werden. So ist es dem Darlehensnehmer oftmals möglich, einiges zu sparen.
Dazu kommt, dass bei einer privaten Kreditvergabe weder eine Auskunft, noch eine Eintragung in der Schufa stattfindet. Dementsprechend wirkt sich ein solches Darlehen auch nicht auf die persönliche Schufa aus.
Aber auch sämtliche weiteren Belange können bei einem Kredit von Privat frei zwischen dem Kreditnehmer und -geber
verhandelt werden. Dazu gehört etwa auch die monatliche Darlehensrate sowie die Kreditlaufzeit und etwaige weitere, Sonderbedingungen.
Vielleicht wird hier eine regelmäßige Monatsrate abgesprochen oder man vereinbart, dass in einem gewissen Zeitraum ein bestimmter Betrag beglichen werden muss. Ebenso ist es machbar, das Aussetzen einer Zahlung in einem finanziellen Notfall zu beschließen und/oder es wird festgehalten, dass, falls möglich, auch auf einen höheren oder niedrigeren Rückzahlungsbetrag „umgestiegen“ werden kann. Unabdingbar ist hierbei jedoch, dass sich Kreditgeber und -nehmer über die jeweiligen Konditionen einige sind.
Verwendungszweck
Generell ist der Kreditnehmer nicht dazu verpflichtet, den Darlehensgeber hinsichtlich des Verwendungszwecks aufzuklären. Da ein solcher Kredit aber auf einem Vertrauensverhältnis beruht, wird der Kreditgeber sicherlich nach der Verwendung der Darlehenssumme fragen. Hier sollte man dann auch ehrlich antworten.
Im Allgemeinen kann ein Kredit von Privat zu den verschiedensten Zwecken aufgenommen werden. Dazu gehört zum Beispiel die Begleichung diverser Rechnungen, der Kauf eines Fernsehers oder neuer Möbel.
In der Regel ist es bei einem Darlehen von Privat nicht unbedingt notwendig, dem Kreditgeber einen Nachweis über die Verwendung der Darlehenssumme zukommen zu lassen; es kann jedoch durchaus verlangt werden.
Was beachten?
Bei einem Kredit von Privat ist es unabdingbar, dass sich beide Parteien einigen.
Eine derart hohe Flexibilität ist für beide Parteien natürlich sehr vorteilhaft, bietet jedoch ebenfalls eine enorm hohes Konfliktpotenzial. Aufgrund dessen ist es unbedingt empfehlenswert, sich nur von einer Person Geld zu leihen, zu der ein gutes bis sehr gutes Verhältnis besteht. Hier sollten natürlich beide Parteien darum bemüht sein, Missverständnisse, Streitigkeiten und Ähnliches zu vermeiden. So sollte zum Beispiel weder das Gefühl aufkommen, dass man sich ausgenutzt, noch abhängig fühlt. Geldangelegenheiten sind oftmals schwierig, sodass es in vielen Fällen sogar zu Zerwürfnissen kommt, was in Bezug auf das einstige, gute Verhältnis sehr schade ist. Ebenso sollte der Kreditnehmer darauf achten, dass die Person, die ihm die benötigte Darlehenssumme aus Gefälligkeit oder einem Gefühl von Verbundenheit ausleiht, im Moment auch wirklich auf den betreffenden Betrag verzichten kann. Der Kreditgeber dagegen sollte der finanziellen Notlage seines Gegenübers nicht abschätzend gegenüberstehen.
Um derartiges zu verhindern, ist es auch bei einem Kredit von Privat wichtig, einen schriftlichen Darlehensvertrag
abzuschließen. Dies ist zwar aus gesetzlicher Sicht kein „Muss“, jedoch dient es der Absicherung beider Parteien.
Somit liegt die eigentliche Schwierigkeit bei der Vergabe eines Kredits von Privat oftmals darin, dass sich beide Parteien auf „Augenhöhe“ begegnen und gemeinsam eine zufriedenstellende Lösung finden sollten.
Ist dagegen beispielsweise zu erwarten, dass es mit der jeweils anderen Partei sicherlich eher zu Schwierigkeiten bei der Kreditvergabe oder Rückzahlung kommt, dann ist es in der Regel besser, auf ein solches Darlehen zu verzichten; sofern die persönliche, finanzielle Situation dies erlaubt.
Alternative
Anstelle eines Kredit von Privat kann ebenfalls ein klassischer Ratenkredit aufgenommen werden. Zudem besteht in der Regel auch die Option, einen Bürgen oder zweiten Kreditnehmer hinzuzuziehen.
Als Alternative zu einem Darlehen von Privat bietet sich die Aufnahme eines klassischen Ratenkredits an. Hier ist zwar nicht eine derart hohe Flexibilität gegeben aber dafür ist der Kreditnehmer, in Bezug auf das Darlehen, nicht von einer anderen Person „abhängig“.
Ein klassischer Ratenkredit wird in monatlich gleichbleibenden Raten abbezahlt, sodass hier eine sehr gute Übersicht und Planbarkeit besteht. Sobald vom Kreditnehmer die letzte Rate beglichen wurde, ist das Darlehen komplett getilgt.
Um einen solchen Kredit zu erhalten, muss der Antragsteller jedoch verschiedene Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehört zum Beispiel ein sicheres, festes Einkommen in einer gewissen Höhe, eine gute Bonität sowie eine positive Auskunft der Schufa. Zudem wird üblicherweise auch auf einen deutschen Wohnsitz und ein deutsches Girokonto ein hoher Wert gelegt.
Beachtet werden sollte hierbei ebenfalls, dass die Banken nicht nur eine Auskunft bei der Schufa einholen, sondern das auch eine Eintragung in der Auskunftei vorgenommen wird.
Sollte es wider Erwarten Schwierigkeiten mit einer erfolgreichen Kreditvergabe geben, dann muss nicht unbedingt sofort ein Kredit von Privat in Erwägung gezogen werden. So ist es in der Regel beispielsweise auch möglich, bei einem klassischen Ratenkredit einen Bürgen oder zweiten Darlehensnehmer hinzuzuziehen. Unabdingbar hierbei ist jedoch, dass die betreffende Person ihrerseits die verschiedenen Vorgaben der Banken erfüllt. Ist das der Fall, steht einer erfolgreichen Kreditbeantragung gemeinhin nichts mehr im Wege.
Allerdings muss sich der Bürge beziehungsweise der zweite Kreditnehmer voll und ganz darüber im Klaren sein, welche Verpflichtung er hiermit eingeht: Sollte es dem Darlehensnehmer irgendwann nicht mehr möglich sein, die monatlichen Raten zu begleichen, dann tritt die Bank auf den Bürgen/den zweiten Kreditnehmer zu. Dementsprechend muss die betreffende Person dann ihrerseits für die restliche, vorhandene Kreditschuld aufkommen. Sofern im Kreditvertrag nichts anderes vereinbart wurde, besteht hier eine vollumfängliche Haftung.
Aufgrund dessen ist es immer ratsam, sich eine Bürgschaft beziehungsweise den Auftritt als zweiter Kreditnehmer vorab gut zu überlegen. Bei etwaigen Zweifeln ist hiervon besser abzusehen.