Kreditnehmer, die ihr Darlehen kündigen möchten, müssen in vielen Fällen damit rechnen, dass die Bank eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung verlangt. Doch warum und in welchen Situationen ist das so?
Inhalt
Wann bezahlen?
Grob gesagt kommt es immer dann zu einer Vorfälligkeitsentschädigung, wenn ein Darlehen vorzeitig gekündigt wird.
Die Vorfälligkeitsentschädigung muss im Allgemeinen dann beglichen werden, wenn ein Kreditnehmer sein derzeit noch laufendes Darlehen außerplanmäßig kündigen und zurück bezahlen möchte.
Die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung fällt jedoch unterschiedlich aus und ist davon abhängig, um welche Darlehensart es sich genau handelt. So darf die Gebühr, laut Gesetzgeber, seit dem 11. Juni 2010, bei Ratenkrediten maximal ein Prozent der restlichen Darlehensschuld betragen. Bei Baufinanzierungen sieht das jedoch ganz anders aus: Hier existiert keine gesetzliche Beschränkung. Durch die hohen Kreditsummen kann es somit durchaus zu einer Vorfälligkeitsentschädigung in Höhe von mehrere Tausend Euro kommen.
Allerdings besteht hier auch eine Ausnahme: Läuft die Baufinanzierung bereits über zehn Jahre, dann ist es möglich, diese zu kündigen, ohne dass eine Vorfälligkeitsentschädigung zu begleichen ist.
Vorfälligkeitsentschädigung: Warum?
Die Vorfälligkeitsentschädigung ist für die Bank, grob ausgedrückt, ein Ausgleich für den Zinsverlust, den eine vorzeitige Darlehenskündigung mit sich bringt.
Eine Kreditaufnahme ist im Grunde genommen nichts anderes als eine Art Geschäft mit der Bank. Das bedeutet: Der Darlehensnehmer leiht sich von dem Kreditinstitut Geld und gleichzeitig verpflichtet er sich dazu, den betreffenden Betrag in bestimmten, monatlichen Raten samt Zinsen während der vereinbarten Vertragslaufzeit zurück zu bezahlen.
Allerdings kann es auch dazu kommen, dass ein Darlehensnehmer seine Kreditschuld noch vor Ablauf der Kreditlaufzeit zurück bezahlen möchte.
Das Problem hierbei ist, dass der Bank durch die vorzeitige Rückzahlung der restlichen, noch offenen Kreditsumme, ein gewisser Anteil an Zinsen entgeht, der jedoch im Vertrag garantiert wurde. Bei Kreditverträgen gilt, wie bei anderen Verträgen ebenfalls: Dass diese grundsätzlich eingehalten werden müssen. Aufgrund dessen darf dem Kreditinstitut durch die Kündigung keinen Nachteil entstehen.
Bei der Vorfälligkeitsentschädigung handelt es sich somit um eine Gebühr, die von den Banken aufgrund der durch die vorzeitige Rückzahlung der restlichen Darlehensschuld entgangenen Zinsverluste erhoben wird.
Keine Vorfälligkeitsentschädigung
In manchen Situationen kommt es doch nicht zu einer Vorfälligkeitsentschädigung.
Es ist jedoch nicht zwangsläufig immer notwendig, dass Kreditnehmer eine Vorfälligkeitsentschädigung begleichen müssen. Das ist zum Beispiel bei einer ordentlichen Kündigung, wie sie im Darlehensvertrag vereinbart wurde, der Fall.
Ebenso kann eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung dazu führen, dass dem Darlehensnehmer doch keine derartige Gebühr in Rechnung gestellt wird.
Bei einer Kreditaufnahme ist die Bank dazu verpflichtet, den angehenden Kreditnehmer über das geltende Widerrufsrecht zu informieren, dank dem es auf Wunsch möglich ist, den Darlehensvertrag rückgängig zu machen. Allerdings geschieht es im Laufe der Zeit immer wieder, dass sich in die Widerrufsbelehrung Fehler einschleichen.
Sollte das der Fall sein, ist es selbst Jahre nach dem eigentlichen Vertragsabschluss noch möglich, den Kredit zu widerrufen. In dieser Situation ist es dem Darlehensnehmer erlaubt, die noch offene Kreditsumme zurück zu bezahlen, ohne das die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen darf. Im Rahmen einer Bausparfinanzierung, als Beispiel, ist es auf diese Weise durchaus möglich, einige Tausende Euro einzusparen.
Außerdem besitzt ebenfalls das gesetzliche Kündigungsrecht Gültigkeit. Hier gilt laut Gesetz, dass bei Krediten, die eine variable Verzinsung aufweisen, eine Kündigung zu jeder Zeit, mit einer Frist von drei Monaten, möglich ist. Bei Krediten, deren Zinssatz für eine längere Zeit vereinbarte wurde, gilt dieses Kündigungsrecht somit nicht. Das ist hauptsächlich bei Baufinanzierungen der Fall.
Allerdings besteht auch hier eine Ausnahme: Wurde bei einem Darlehen eine Zinsbindungsfrist von zehn Jahren vereinbart, dann ist es dem Kreditnehmer möglich, von einem außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch zu machen. Hier ist es für den Darlehensnehmer machbar, spätestens nach zehn Jahren und einem halben Jahr, beziehungsweise sechs Monaten, aus dem Kreditvertrag auszusteigen.
Kredit vorzeitig kündigen: Warum?
Der Wunsch nach einer vorzeitigen Kreditkündigung kann aus unterschiedlichen Gründen aufkommen.
Die Rückzahlung eines Darlehen wird gemeinhin auf eine bestimmte Dauer ausgelegt. In vielen Fällen handelt es sich hierbei um mehrere Monate oder auch um viele Jahre. Doch während dieser Zeit kann sich, aus persönlicher und finanzieller Sicht, durchaus einiges verändern. So ist es zum Beispiel möglich, dass der Antragsteller eine Erbschaft erhält oder eine Wertanlage fällig wird. Mithilfe der jeweiligen Summe kann dann unter Umständen die komplette, restliche Darlehensschuld auf einmal beglichen werden.
Ebenso kommt es oftmals vor, dass Kreditnehmer eine Umschuldung anstreben. Hier wird ein neuer Kredit aufgenommen, um mit der Darlehenssumme das ursprüngliche Darlehen abzubezahlen. Eine Umschuldung macht vor allem dann Sinn, wenn der Zinssatz des neuen Kredits deutlich unter dem des alten Darlehen liegt. Auf diese Weise lässt es sich zumeist einiges an Zinsen einsparen.
Allerdings muss hierbei unbedingt beachtet werden, dass es sich bei einer Umschuldung um die Aufnahme eines vollkommen neuen Darlehens handelt. Dementsprechend geht die Bank hier auch dazu über, die jeweiligen Kreditvoraussetzungen erneut zu überprüfen. Sollten sich diese beispielsweise mittlerweile verschlechtert haben, kann der zunächst von der Bank angepriesene Zinssatz deutlich höher ausfallen. Hier sollte dann unbedingt erneut überprüft werden, ob sich eine Umschuldung dennoch lohnt. Ebenso gut kann es aber auch geschehen, dass das Kreditinstitut den gewünschten Umschuldungskredit ablehnt.
Eine Umschuldung kann jedoch nicht nur bei einer anderen Bank durchgeführt werden. So ist es ebenso gut machbar, bei einem günstigen Darlehensangebot, die Umschuldung bei derselben Bank zu beantragen, bei der bereits der alte Kredit läuft.
Es empfiehlt sich generell, verschiedene Umschuldungsangebote von unterschiedlichen Kreditinstituten einzuholen, da sich die Kreditofferten der Banken zumeist sogar deutlich voneinander unterscheiden. Darlehensnehmer, die sparen möchten, sind somit mit einem Kreditvergleich gut beraten.
Fazit
Die Banken verlangen eine Vorfälligkeitsentschädigung somit, grob gesagt, immer dann, wenn ein fest verzinster Kredit vorzeitig gekündigt wird. Durch die Erhebung der Gebühr sollen die Zinsverluste, aufgrund der früheren Rückzahlung der restlichen Kreditschuld, „aufgegangen“ werden.
Während bei Ratenkrediten die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung durch den Gesetzgeber auf maximal ein Prozent des Kreditbetrags begrenzt ist, existiert bei Baufinanzierungen keine derartige Grenze. Aufgrund dessen, und der in der Regel sehr hohen Kreditsummen, kann die Vorfälligkeitsentschädigung somit recht hoch ausfallen: Mehrere Tausend Euro sind hier durchaus keine Seltenheit. Aufgrund dessen sollte vorab gut nachgerechnet werden, ob sich die vorzeitige Kreditkündigung lohnt oder ob vielleicht nicht doch besser darauf verzichtet wird.
In einigen Situation, wie etwa bei einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung, der Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist und nach einer Zinsbindungsfrist von zehn Jahren, ist es jedoch gemeinhin nicht notwendig, eine Vorfälligkeitsentschädigung zu begleichen.