Wenn die eigene Kreditwürdigkeit nicht ausreicht, um das gewünschte Darlehen zu erhalten, kann ein Bürge helfen, der gegenüber der Bank als Absicherung auftritt. Der Bürge verpflichtet sich vertraglich, das Darlehen zu übernehmen, wenn der Kreditnehmer zahlungsunfähig werden sollte. Ein Bürgschaftskredit ist so eine der letzten Alternativen für Menschen, die selbst ihren Wunschkredit nicht aufnehmen können.
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Die Bürgschaft als Kreditsicherheit
Kredite werden in Deutschland erst nach eingehender Prüfung vergeben. Voraussetzung für eine Kreditvergabe ist in erster Linie ein ausreichend hohes Einkommen, welches für die Ratenzahlung genutzt werden kann. Ist dieses Einkommen aus Sicht der Bank zu gering, um die Rate zu zahlen, kann der Kredit abgelehnt werden. Dies gilt auch bei befristeten Arbeitsverträgen oder bei Menschen in Probezeit. Auch hier wird der Kredit oft nicht genehmigt, da die Bank Zweifel an der unproblematischen Kreditrückzahlung hat. Um sich vor Kreditausfällen zu schützen, wird der Antrag einfach abgelehnt. Eine Möglichkeit, das Wunschdarlehen doch noch zu erhalten, ist ein Bürge. Er verpflichtet sich gegenüber der Bank, sowohl die Ratenzahlung wie auch die Restschuld zu übernehmen, sollte der im Vertrag benannte Kreditnehmer zahlungsunfähig werden. Bürgen übernehmen demnach eine große Verpflichtung, die man sich durchaus bewusst machen sollte.
Dazu verpflichtet sich ein Bürge mit der Unterschrift:
- Zahlung der monatlichen Kreditrate mit erster Anforderung
- Übernahme der vorhandenen Restschuld
Tritt der Ernstfall ein, können die monatlichen Raten also nicht mehr gezahlt werden, kann sich die Bank direkt an den Bürgen wenden. Man spricht in diesem Zusammenhang auch von selbstschuldnerischer Bürgschaft. Der Bürge muss in diesem Fall sofort leisten. In den Verträgen ist es sogar geregelt, dass die Bank auf das Mahnverfahren verzichten und den Bürgen direkt in Anspruch nehmen kann. Dieser hat später jedoch in einem Zivilverfahren die Möglichkeit, seine Verluste einzuklagen. Wichtig ist es daher, alle Verträge genau zu studieren und auch die Höhe der aufgenommenen Kreditschuld zu prüfen. Erst dann sollte die Unterschrift gesetzt werden.
Diese Voraussetzungen gelten für eine Bürgschaft
Ein Bürgschaftskredit ist für viele Menschen oft die letzte Möglichkeit, das gewünschte Darlehen doch noch aufnehmen zu können. Damit ein Bürge von der Bank akzeptiert wird, müssen allerdings verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein:
– Positive Schufa-Auskunft
– Festes monatliches Einkommen
– Gesicherte Beschäftigung
Da ein Bürge im Ernstfall die komplette Restschuld übernehmen muss, müssen die Banken prüfen, ob dies mit dem vorhandenen Einkommen auch tatsächlich möglich ist. Nur dann, wenn Bürgen auch tatsächlich kreditwürdig sind, werden sie akzeptiert. Es ist daher nötig, eine ebenso umfangreiche Kreditprüfung wie bei einem Kreditnehmer auch durchzuführen. Hierfür benötigen die Banken Einkommensnachweise, Kontoauszüge und ggf. eine Vermögensaufstellung.
Wer eine Bürgschaft übernehmen kann
Generell sind die Banken nicht wählerisch, wenn es darum geht, einen Bürgen zu akzeptieren. Wie bereits erwähnt, ist einzig die Kreditwürdigkeit ein wichtiges Kriterium. Aus diesem Grund können sowohl Eltern für ihre Kinder bürgen, aber auch Großeltern, Lebenspartner und gute Freunde kommen in Frage. Somit kann wirklich jeder Mensch, der kreditwürdig und kreditfähig ist, eine Bürgschaft übernehmen. In der Praxis jedoch kommt der Kredit mit Bürgschaft nur noch selten vor. Die Banken gehen vielmehr dazu über, einen Mitkreditnehmer aufzunehmen, der als zweiter oder dritter Kreditpartner die gleichen Rechte und Pflichte besitzt wie der eigentliche Kreditnehmer auch. Dieses Verfahren ist deutlich einfacher, zudem werden keine zusätzlichen Verträge benötigt. Auch online ist es möglich, einen Kredit mit zwei oder mehreren Kreditpartnern aufzunehmen und diesen bequem von zu Hause aus abzuschließen.