Bei einer herkömmlichen Kreditbeantragung ist in der Regel zu Beginn kein Bürge vorgesehen; zumindest, wenn der Antragsteller die verschiedenen Voraussetzungen der Banken erfüllt. Ist das nicht Fall, kann durch das Hinzuziehen eines Bürgen die Kreditaufnahme oftmals noch gerettet werden. Aber auch, wenn ein Bürge nicht zwangsläufig unbedingt notwendig ist, kann es unter Umständen doch eine gute Idee sein, einen Bürgen zu stellen.
Inhalt
Darlehensvoraussetzungen
Damit die Banken einen Kredit vergeben, muss der angehende Darlehensnehmer die verschiedenen Voraussetzungen erfüllen.
Wird ein Darlehen beantragt, dann ist es unabdingbar, dass der Antragsteller die verschiedensten Kreditvoraussetzungen der Banken erfüllt. Diese können zwar je nach Kreditinstitut durchaus variieren, jedoch wird gemeinhin beispielsweise ein sicheres, regelmäßiges Einkommen ebenso vorausgesetzt, wie eine positive Auskunft der Schufa und eine gute Bonität. Aber auch auf einen festen, deutschen Wohnsitz legen die Banken zumeist ebenso einen hohen Wert, wie auf ein deutsches Girokonto.
Zudem kann es sein, dass die Kreditinstitute weitere Sicherheiten, wie zum Beispiel Kapitallebensversicherungen oder auch Bausparverträge verlangen. Im Rahmen eines Immobilienkredits kommt hier gemeinhin noch eine Eintragung der Grundschuld in das Grundbuch der Immobilien sowie ebenfalls eine gewisse Höhe an Eigenkapital dazu. Handelt es sich dagegen beispielsweise um einen Autokredit, dann behält die Bank gemeinhin den Fahrzeugbrief so lange ein, bis der Kreditnehmer die Darlehensschuld vollständig beglichen hat. Erst danach erhält der Kreditnehmer den Fahrzeugbrief ausgehändigt und wird auf diese Weise dann zum Eigentümer des Wagens. Sollte der Kreditnehmer irgendwann einmal nicht mehr dazu in der Lage sein, die monatlichen Darlehensraten zu begleichen, dann besitzt die Bank hier das Recht, auf die Immobilie beziehungsweise das Auto zuzugreifen und diese zu verkaufen. Der Erlös des Verkaufs wird dann dazu genutzt, um die restliche, noch offenstehende Kreditsumme zu tilgen.
Durch die verschiedenen Kreditvorgaben verringern die Banken das Kreditrisiko, dass bei der Auszahlung einer Darlehenssumme eingehen. Aufgrund dessen ist es für eine erfolgreiche Kreditvergabe unabdingbar, dass der Darlehensnehmer verschiedenen Voraussetzungen der Kreditinstitute erfüllt. Ist das der Fall, muss normalerweise kein Bürge hinzugezogen werden.
Vorgaben nicht erfüllbar?
Ist es dem Antragsteller nicht möglich, die verschiedenen Kreditvoraussetzungen zu erfüllen, dann bietet sich das Hinzuziehen eines Bürgen an.
Es kann jedoch durchaus auch vorkommen, dass der angehende Kreditnehmer, wider Erwarten, nicht dazu in der Lage ist, die verschiedenen Darlehensvoraussetzungen der Banken zu erfüllen. In einem solchen Fall verweigert die Bank dann gemeinhin die Kreditvergabe.
Allerdings gibt es hier auch eine Ausnahme: Ist der Antragsteller in der Lage, einen solventen Bürgen mit einzubringen, dann steht einer erfolgreichen Kreditvergabe in der Regel nichts mehr im Wege. Dementsprechend ist ein Bürge in einem solchen Fall somit unverzichtbar, um doch noch zu dem gewünschten Darlehen zu gelangen. Alternativ hierzu ist dies oftmals auch mithilfe eines zweiten Kreditnehmers möglich.
Allerdings muss hierbei unbedingt beachtet werden, dass der Bürge dann seinerseits die verschiedenen Vorgaben der Banken erfüllen muss. Des Weiteren ist es unabdingbar, dass der Bürge voll und ganz über die Verpflichtungen aufgeklärt wird, die eine Bürgschaft mit sich bringt.
Denn sollte der eigentliche Kreditnehmer irgendwann einmal, wider Erwarten, nicht mehr dazu in der Lage sein, die monatlichen Darlehensraten zu tilgen, dann tritt die Bank ganz automatisch auf den Bürgen zu. Das wiederum bedeutet, dass der Bürge dann vollständig für die noch offene, restliche Kreditschuld aufkommen muss. Wurde außerdem nichts weiter im Kreditvertrag vereinbart, dann haftet der Bürge hier gemeinhin im vollem Umfang. Aufgrund dessen ist es unabdingbar, dass sich vorab sehr gut überlegt wird, ob man eine Bürgschaft eingehen möchte oder doch besser nicht. Am besten ist es, wenn nur dann als Bürge aufgetreten wird, wenn sichergestellt ist, dass man im Notfall auch tatsächlich für die Kreditschuld aufkommen kann. Dementsprechend ist es im Zweifelsfall unbedingt ratsam, doch besser auf die Aufnahme einer Bürgschaft zu verzichten.
Bürge
Bürgen kann jede Person, die in der Lage ist, die verschiedenen Vorgaben der Banken zu erfüllen.
Als Bürge auftreten kann im Grunde genommen jede Person, die zumindest die Volljährigkeit erreicht hat und die diversen Vorgaben der Banken erfüllt. So ist es zum Beispiel möglich, die Eltern zu fragen, ob sie die Bürgschaft übernehmen möchten. Aber auch Geschwister und andere Verwandte können diesbezüglich gefragt werden.
Alternativ hierzu bieten sich zum Beispiel aber auch Arbeitskollegen, gute Bekannte sowie ebenfalls Freunde an.
Am besten ist es jedoch sicherlich, wenn sich der Antragsteller vorab gut überlegt, welche Person er um eine Bürgschaft bittet. So ist es gemeinhin ratsam, eine Person auszuwählen, die im Notfall nicht nur über die finanziellen Mittel verfügt, um ohne Probleme die noch offene Darlehensschuld zu begleichen, sondern es sollte sich ebenfalls um jemanden handeln, zu dem ein gutes bis sehr gutes Verhältnis besteht. So können oftmals beispielsweise Streitigkeiten ganz einfach vermieden werden und wenn es doch einmal zu einem Zahlungsausfall des Kreditnehmers kommt, dann ist es hier dennoch möglich, „normal“ miteinander umzugehen, ohne das es zu einem Streit oder gar zu einem vollständigen Zerwürfnis kommt.
Bürgschaft obwohl kein Bürge notwendig ist?
Durch das Hinzuziehen eines Bürgen ist es oftmals möglich, einen günstigeren Zinssatz zu erhalten, wodurch einiges gespart werden kann.
Aber auch, wenn es dem Kreditnehmer möglich ist, die verschiedenen Kreditvoraussetzungen zu erfüllen und somit kein Bürge benötigt wird, kann es sich oftmals dennoch lohnen, der Bank eine Bürgschaft anzubieten.
Denn wie bereits oben erwähnt, profitiert das Kreditinstitut durch einen Bürgen von einer höheren Kreditsicherheit. Dadurch wird von den Banken dann gemeinhin ein günstigerer Zinssatz gewährt. So kann es selbst dann, wenn eigentlich kein Bürge notwendig ist, doch eine gute Entscheidung sein, eine Bürgschaft im Kreditvertrag aufzunehmen. Die Zinsersparnisse können sich hier oftmals durchaus sehen lassen.
Antragsteller, die bei einer Kreditvergabe bares Geld sparen möchten, können es sich somit oftmals überlegen, ob es nicht vielleicht doch besser ist, der Bank einen Bürgen anzubieten. Allerdings gilt auch hier, dass man es sich vorab besser gut überlegt, welche Person um eine Bürgschaft gebeten wird.
Ist es jedoch fraglich, ob man sich mit der betreffenden Person auch im Notfall, also bei einem etwaigen Zahlungsausfall, noch versteht, dann kann es unter Umständen doch die bessere Wahl sein, jemanden anderen zu fragen oder sogar komplett auf einen Bürgen zu verzichten. Das ist jedoch natürlich nur dann möglich, wenn der Kreditnehmer selbst in der Lage ist, die verschiedenen Voraussetzungen der Banken zu erfüllen.