Die Aufnahme eines Ratenkredites hilft Verbrauchern, schnell über einem finanziellen Engpass hinweg zu kommen: Für den Moment ist die Finanzierung einer dringenden Anschaffung durch einen Kredit in Ordnung. Durch die Aufnahme eines Ratenkredites geht der Verbraucher jedoch gegenüber der Bank eine langfristige Verbindlichkeit ein – während der gesamten, vereinbarten Kreditlaufzeit muss der Schuldner dem Geldhaus jeden Monat einen gleichbleibenden Betrag überweisen, um das Darlehen zu tilgen. Da in unserer schnelllebigen Zeit jedoch heutzutage keiner genau weiß, wie es künftig um seine Finanzen oder seinen Arbeitsplatz bestellt ist, birgt sich hier eine gewisse Unsicherheit.
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Kreditsicherung bei unvorhersehbaren Schicksalsschlägen
Sollte der Verbraucher während der Rückzahlungsphase aufgrund eines bestimmten Schicksalsschlages zahlungsunfähig werden und nicht mehr in der Lage sein, die fälligen Raten an die Bank zu überweisen, geht die bestehende Bankschuld auf dessen Angehörige, also Ehepartner, Kinder oder Verwandte über. Für viele Verbraucher stellt die zusätzliche, finanzielle Belastung, den Kredit eines Dritten zu tilgen, jedoch ein Problem dar. Um zu verhindern, dass die Kreditschuld im Falle einer Zahlungsunfähigkeit des Darlehensnehmers auf dessen Familie übergeht, bieten Banken ihren Kunden bei Vertragsunterzeichnung meist den Abschluss einer sogenannten Restschuldversicherung (RSV) an. Sollte es während der Kreditlaufzeit zu einer Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers kommen, übernimmt die Versicherung die fälligen Ratenzahlungen. Mögliche Schicksalsschläge, gegen die sich der Kreditnehmer im Falle einer Zahlungsunfähigkeit absichern kann, sind Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit oder der Tod des Darlehensnehmers.
Erhöhte Kreditkosten aufgrund der Restschuldversicherung
Im Prinzip ist die Restschuldversicherung eine gute Sache und sollte jedem Verbraucher, der einen Ratenkreditvertrag bei einer Bank abschließt, dringend nahe gelegt werden – wären da nicht die zusätzlichen Kosten. Die Höhe der Versicherungsprämie, die der Verbraucher für die Absicherung bezahlen muss, beträgt oftmals bis zu 30 Prozent der Kreditsumme. Diese Kosten werden bereits beim Abschluss des Darlehensvertrages auf die Kreditsumme aufgeschlagen – daher müssen auch für die Versicherungspolice Zinsen gezahlt werden. Durch die deutliche Erhöhung der Kreditsumme steigen in der Folge auch die Gesamtkosten für den Kredit, die auf den Verbraucher während der Rückzahlung des Darlehens zukommen. Meist ist es daher nur beim Abschluss von sehr hohen Kreditbeträgen, beispielsweise bei Immobilienkrediten oder Baufinanzierungen, ratsam, eine zusätzliche Restschuldversicherung abzuschließen.
Zweifel gegenüber der teuren Kreditversicherung bestehen jedoch nicht nur Seitens der Darlehensnehmer, auch die Versicherer schließen bestimmte Verbraucher kategorisch von der Inanspruchnahme der Restschuldversicherung aus: Aufgrund ihres erhöhten Berufsrisikos sind daher Berufssoldaten oder Angestellte im Ausland bei bestimmten Anbietern von dem Abschluss einer Restschuldversicherung ausgeschlossen. Den Kreditausfall aufgrund des plötzlichen Todes des Darlehensnehmers über eine Restschuldversicherung abzusichern, ist für Verbraucher ab 65 Jahren zudem problematisch.
Übrigens: Verbraucher, die bereits eine Risikolebensversicherung abgeschlossen haben, sind in der Regel auch bei einem Kreditausfall ausreichend abgesichert.