Nicht jeder Antragsteller ist in der Lage, der Bank verschiedene Sicherheiten anzubieten, wenn es darum geht, einen Kredit zu beantragen. Aufgrund dessen stellt sich hier oftmals schnell die Frage, ob es überhaupt möglich ist, ein Darlehen ohne Sicherheiten zu erhalten?
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Kreditvorgaben
Je nach Bank können die verschiedenen Darlehensvoraussetzungen durchaus voneinander abweichen.
Damit die Banken einen Kredit vergeben, ist es unabdingbar, dass der Antragsteller die verschiedenen Vorgaben erfüllt, die von den Banken für eine erfolgreich Darlehensvergabe gefordert werden. Diese können zwar beispielsweise je nach Kreditinstitut, Bonität und Darlehenshöhe variieren, gemeinhin wird allerdings etwa auf ein sicheres, regelmäßiges Einkommen ebenso geachtet, wie auf eine gute Bonität und eine positive Auskunft der Schufa. Des Weiteren setzen die Banken zumeist einen festen Wohnsitz innerhalb von Deutschland ebenso voraus, wie ein deutsches Girokonto. Außerdem ist es ein „Muss“, dass der Antragsteller zumindest volljährig ist, da an Minderjährige generell keine Darlehen vergeben werden.
Je nach Art des Kredits und der gewünschten Darlehenshöhe ist es zudem möglich, dass die Banken ebenfalls Sicherheiten verlangen. Dazu gehören zum Beispiel Wertanlagen , wie etwa Bausparverträge und Kapitallebensversicherungen. Aber auch Immobilien zählen unter anderem zu den von den Banken gerne gesehenen Sicherheiten.
Darlehen ohne Sicherheiten
Ob die Banken ein Darlehen ohne vorhandene Sicherheiten vergeben, hängt in der Regel von verschiedenen Faktoren ab.
Ob die Bank einen Kredit vergibt, ohne das der Antragsteller über geeignete Sicherheiten verfügt, hängt jedoch nicht nur davon ab, ob dieser in der Lage ist, die oben genannten Voraussetzungen zu erfüllen. So spielt hier beispielsweise auch die Darlehenshöhe, Einkommenssituation und Bonität eine enorme Rolle.
Ist es dem Antragsteller zwar möglich, den verschiedenen Vorgaben der Banken zu entsprechen, sind jedoch keine Sicherheiten vorhanden, dann werden die Kreditinstitute bei einem niedrigeren Darlehensbetrag in der Regel dennoch zustimmen. Bei einer kleineren Summe besteht nicht ein derart hohes Kreditrisiko, wie bei einem größeren Kreditbetrag. Zudem kann bei einem sicheren, regelmäßigen Einkommen in einer gewissen Höhe gemeinhin davon ausgegangen werden, dass der Kreditbetrag ohne Schwierigkeiten getilgt werden kann. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn der Antragsteller über eine gute bis hin zu einer sehr guten Bonität verfügt.
Bei größeren Darlehensbeträgen verlangen die Banken dagegen zumeist das Einbringen von Sicherheiten, damit es zu einer erfolgreichen Kreditvergabe kommt. Immerhin geht es hierbei um große Beträge, sodass das Darlehensrisiko für die Banken deutlich höher ausfällt.
Fehlende Sicherheiten: Kreditwunsch abgelehnt?
Durch einen solventen Bürgen oder zweiten Darlehensnehmer ist in vielen Fällen auch bei sonst fehlenden Sicherheiten eine erfolgreiche Kreditvergabe möglich.
So kann es durchaus dazu kommen, dass die Banken bei fehlenden Sicherheiten die Kreditvergabe ablehnen. Allerdings muss dies nicht zwangsläufig das Ende der Kreditbeantragung bedeuten. So ist es beispielsweise üblicherweise machbar, einen zweiten Darlehensnehmer oder eine Bürgen hinzuzuziehen. Hierbei handelt es sich um sogenannte „Personalsicherheiten“. Dabei ist es jedoch unabdingbar, dass der zweite Kreditnehmer beziehungsweise der Bürge selbst dazu in der Lage ist, die verschiedenen Darlehensvorgaben zu erfüllen. Ist das der Fall, ist eine erfolgreiche Darlehensauszahlung im Allgemeinen sehr wahrscheinlich.
Allerdings muss sich der Bürge/zweite Darlehensnehmer voll und ganz darüber bewusst sein, welche Verpflichtung er hiermit eingeht. Sollte der eigentliche Kreditnehmer, wider Erwarten, plötzlich irgendwann nicht mehr dazu in der Lage sein, die monatlichen Kreditraten zu begleichen, dann kommt die Bank auf den Bürgen beziehungsweise den zweiten Darlehensnehmer zu.
Das bedeutet, dass die betreffende Person dann ihrerseits dazu verpflichtet ist, die vollständige, noch restliche Darlehensschuld zu begleichen. Sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart wurde, besteht hier zudem eine vollumfängliche Haftung. Aufgrund dessen möchte eine Bürgschaft beziehungsweise zweiter Kreditnehmerschaft vorab immer sehr gut überlegt sein. Am besten wird diese wirklich nur dann eingegangen, wenn es dem Bürgen/zweiten Kreditnehmer im Notfall ohne Schwierigkeiten möglich ist, den noch ausstehenden Betrag zu begleichen.
Zudem empfiehlt es sich, als Bürgen oder zweiten Kreditnehmer nur eine Person einzusetzen, mit zu er im Allgemeinen ein gutes oder auch sehr gutes Verhältnis besteht. So sollte man beispielsweise auch bei einem finanziellen Notfall noch weiterhin ohne Schwierigkeiten miteinander auskommen können. Schließlich ist es gemeinhin mehr als schade, wenn zu den finanziellen Problemen auch noch das einst gute Verhältnis leiden würde.
Als Bürge bieten sich generell die verschiedensten Personen an. So ist es zum Beispiel möglich, die Eltern hiernach zu fragen oder die Geschwister zu bitten. Ebenso gut kommen aber auch andere Verwandte sowie ebenfalls Arbeitskollegen und Freunde infrage.
Alternative
Alternativ zu einem Bankkredit ist oftmals ein Darlehen von Privat eine gute Lösung.
Sollte die Bank auf Sicherheiten bestehen und ist es beispielsweise nicht möglich, einen Bürgen oder zweiten Kreditnehmer zu finden, dann bietet sich oftmals ein Kredit von Privat als Alternative an. Wie die Bezeichnung bereits andeutet, handelt es sich hierbei um ein Darlehen, dass nicht von einem Kreditinstitut, sondern von einer anderen, privaten Person vergeben wird.
Ein Kredit von Privat bietet verschiedene Vorteile. Dazu gehört zum Beispiel, dass hier weder eine Auskunft bei der Schufa eingeholt wird, noch bei einer erfolgreichen Darlehensvergabe eine Eintragung dort stattfindet. Außerdem sind hier sämtliche Konditionen frei von beiden Parteien verhandelbar. So bleibt es vollkommen dem Darlehensgeber und -nehmer überlassen, wie sie sich diesbezüglich einige werden. Dementsprechend ist beispielsweise eine feststehende Ratenzahlung ebenso möglich, wie eine flexible Tilgung der Darlehensschuld. Außerdem werden bei einem Kredit von Privat in der Regel lediglich sehr niedrige oder sogar überhaupt keine Zinsen verlangt. Bei einem solchen Darlehen profitiert man somit nicht nur von einer sehr großen Flexibilität, sondern ebenfalls von einer oftmals nicht zu verachtenden Ersparnis.
Es empfiehlt sich jedoch, auch ein Darlehen von Privat immer schriftlich festzuhalten. Auf diese Weise ist es zumeist ganz einfach machbar, etwaige Missverständnisse und/oder Streitigkeiten zu vermeiden.
Wie bei einem Bürgen oder zweiten Kreditnehmer ist es auch bei einem Privatkredit unbedingt ratsam, sich vorab einige Gedanken darüber zu machen, welche Person hiernach gefragt wird. Handelt es sich dabei zum Beispiel um den Schwiegervater, mit dem man generell auf keinem sprichwörtlichem „guten Fuß“ steht, dann ist es unter Umständen vielleicht doch besser auf ein Darlehen zu verzichten. Ist es dagegen beispielsweise die Lieblingstante, mit der man seit gefühlten Ewigkeiten immer gut auskommt und die auch in Notlagen hilfsbereit ist, dann ist ein Kredit von Privat hier sicherlich eher eine gute Idee.
Da ein privates Darlehen gemeinhin auf einem Vertrauensverhältnis grundiert, sollte es, ebenso wie bei einem Bankkredit, eine Selbstverständlichkeit sein, die Darlehensschuld, wie vereinbart, zurück zu bezahlen.