Während einigen Antragstellern der Begriff Kredit-Scoring geläufig ist, sagt anderen diese Bezeichnung nichts. Was es hiermit auf sich hat, warum dem Scoring eine gewichtige Bedeutung zukommt und wie sich die Funktionsweise auswirkt, wird hier erläutert.
Inhalt
Kredit-Scoring
Bei einem hohen Kredit-Scoring-Wert ist eine gute Bonität gegeben.
Die Funktion des Kredit-Scores besteht darin, die Kreditwürdigkeit eines Menschen darzustellen. Hier gilt generell, dass umso höher der Scoring-Wert ausfällt, desto besser ist es um die eigene Bonität bestellt. Dementsprechend gut stehen hier dann auch die Chancen für eine Darlehensvergabe.
Um den Kredit-Score zu ermitteln, werden von den Banken zunächst einmal verschiedene Daten gesammelt. Dazu gehört zum Beispiel die Rückzahlungsmoral bei bisher aufgenommen Krediten sowie ebenfalls Einträge in der Schufa. Hierfür werden jeweils immer einzelne Punkte vergeben, die die Bank anschließend zusammenzählt. Die Summe bildet den Kredit-Score.
Dieser sagt aus, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass der jeweilige Antragsteller das gewünschte Darlehen auch wirklich zurück bezahlt. Beachtet werden sollte hierbei jedoch, dass der Kredit-Score nicht einzig und allein über die Vergabe eines Darlehens entscheidet. So muss der Darlehensnehmer üblicherweise noch weitere Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehört zum Beispiel ein sicheres, festes Einkommen in einer bestimmten Höhe. Ebenso achten die Banken aber auch darauf, dass ein fester Wohnsitz innerhalb von Deutschland und ein deutsches Girokonto vorhanden sind. Unter Umständen kann es zudem sein, dass das Kreditinstitut weitere Sicherheiten, wie etwa Wertanlagen oder auch eine bereits abbezahlte Immobilie fordert.
Scoring bei der Schufa
Der Score-Wert setzt sich aus unterschiedlichen Daten zusammen.
Sobald ein Kreditantrag gestellt wird, führen die Banken zunächst eine Abfrage bei der Schufa durch. Von der Auskunftei erhält das Kreditinstitut dann auch die Score-Werte. Die Berechnung, die zu dem Score-Wert der Schufa führen, setzen sich aus verschiedenen Kriterien zusammen.
Dazu gehört das bisherige Zahlungsverhalten des Antragstellers beziehungsweise Auskünfte über etwaige Zahlungsstörungen. Hierbei kann es sich zum Beispiel um nicht bezahlte Handyrechnungen handeln oder um Darlehensraten, mit denen der Kreditnehmer in Verzug geraten ist.
Außerdem wird hierfür die Darlehensaktivität des letzten Jahres beziehungsweise der letzten zwölf Monate ebenso beachtet, wie die Nutzung von Krediten.
Zusätzlich ist aber auch die Länge der sogenannten Darlehenshistorie ausschlaggebend. Dazu gehören zum Beispiel auch Auskünfte darüber, bei welcher Bank der Antragsteller für welchen Zeitraum eine Kreditkarte und ein Girokonto genutzt hat.
Doch nicht nur die diversen Kreditinstitute, sondern beispielsweise auch Versandhändler und Telekommunikationsunternehmen, errechnen aus diesen Daten einen Score-Wert.
Dabei gilt, dass ein errechneter Wert von 50 bis 80 Prozent gleichbedeutend mit einem sehr hohen Risiko ist. Kommt dagegen ein Wert von unter 50 Prozent heraus, ist hier ein sehr kritisches Risiko gegeben. Wenn der Score-Wert dagegen ab 95 Prozent beträgt, wird im Allgemeinen das Risiko einer etwaig aufkommenden Zahlungsunfähigkeit als gering eingestuft. Dabei werden 90 Prozent jedoch noch als zufriedenstellend betrachtet.
Positive Beeinflussung des Score-Wertes
Damit sich der Score-Wert im positiven Bereich befindet, können einige Dinge getan werden.
Es ist jedoch durchaus möglich, den Score-Wert positiv zu beeinflussen. Dies geschieht zum Beispiel dadurch, dass der angehende Kreditnehmer seine Rechnungen immer termingerecht bezahlt. Außerdem ist es ratsam, das Girokonto beziehungsweise den Dispo nicht zu überziehen. Dies gilt im Übrigen auch für den Darlehensrahmen, den die Banken bei einer Kreditkarte vergeben.
Sollten bereits Kredite beziehungsweise Ratenzahlungen bei Versandhändlern oder ähnliches am Laufen sein, dann ist es, einem positiven Score zuliebe, generell empfehlenswert, diese ebenfalls immer pünktlich zu überweisen.
Dabei sollte immer auch darauf geachtet werden, dass die Schulden, die durch die Nutzung des Dispo und/oder eines anderen Kredits entstehen, nicht höher ausfallen als ohne Weiteres mithilfe des Einkommens gestemmt werden kann.
Kommt es jedoch, wider Erwarten, einmal zu finanziellen Problemen, dann ist es generell empfehlenswert, so schnell wie möglich, einen Termin bei der Bank zu vereinbaren. In den meisten Fällen ist es auf diese Weise doch noch möglich, zusammen zu einer Lösung zu finden, die alle Seiten zufriedenstellt.
Kreditablehnung aufgrund einer negativen Schufa?
Ist ein negativer Eintrag in der Schufa vorhanden oder stuft die Bank die eigene Bonität als nicht ausreichend ein, dann erfolgt in der Regel keine Kreditvergabe.
Besitzt der Antragsteller zwar eine gute Bonität, aber das Darlehen wurde aufgrund von negativen Schufa-Einträgen abgelehnt, dann ist es unter Umständen doch noch möglich, zu dem gewünschten Kredit zu gelangen.
So bietet es sich in diesem Fall an, bei der Schufa eine Selbstauskunft einzuholen, denn es ist durchaus möglich, dass sich in der Auskunftei fehlerhafte oder auch veraltete Einträge befinden, die zu einer Darlehensablehnung führen. Sind derartige Hinweise vorhanden, ist es jedoch möglich, eine Löschung beziehungsweise Richtigstellung zu beantragen. Allerdings müssen hierfür üblicherweise die dementsprechenden Nachweise beigefügt werden. Sobald die Daten in der Schufa wieder in Ordnung sind, ist es machbar, erneut einen Darlehensantrag zu stellen.
Sollten die negativen Schufa-Daten jedoch ihre Richtigkeit haben, dann wird es zumeist schwer, mit der Kreditvergabe: Hier lehnen die Banken gemeinhin das gewünschte Darlehen ab.
Dennoch ist es auch in einem solchen Fall oftmals noch machbar, zu einem Kredit zu gelangen. Allerdings wird hierfür ein solventer Bürge beziehungsweise zweiter Darlehensnehmer benötigt.
Das bedeutet, dass der zweite Kreditnehmer beziehungsweise der Bürge, die diversen Vorgaben der Banken erfüllen muss. Ist das der Fall, steht einer erfolgreichen Darlehensvergabe zumeist nichts mehr im Wege.
Jedoch muss sich der Bürge/der zweite Kreditnehmer voll und ganz darüber bewusst sein, welche Pflicht beziehungsweise welches Risiko er eingeht. Sollte es sich so verhalten, dass der eigentliche Darlehensnehmer irgendwann nicht mehr dazu in der Lage ist, die monatlichen Raten zu begleichen, dann wendet sich die Bank an den zweiten Darlehensnehmer beziehungsweise den Bürgen. Die betreffende Person ist dann dazu verpflichtet, anstelle des Kreditnehmers die restliche Darlehensschuld zu tilgen. Dabei wird mit dem kompletten Privatvermögen gehaftet. Aufgrund dessen ist es unbedingt immer ratsam, sich das „Einspringen“ als zweiter Kreditnehmer sowie die Aufnahme einer Bürgschaft sehr gut zu überlegen.
Im Allgemeinen kann jedoch jede beliebige Person, die die Voraussetzungen der Banken erfüllt und volljährig ist, als Bürge beziehungsweise zweiter Kreditnehmer auftreten. So bieten sich neben Verwandten zum Beispiel ebenfalls gute Bekannte oder Freunde an.
Allerdings sollte hier auch Bedacht werden, dass das verwandtschaftliche beziehungsweise freundschaftliche Verhältnis durch die Bürgschaft oder den Einsatz als zweiter Darlehensnehmer leiden kann. Immerhin ist es bei Geldangelegenheiten oftmals bereits zu Streit oder gar einem Bruch gekommen.