Zur Finanzierung eines neuen Autos wird in vielen Fällen ein Kredit benötigt. Doch ist es möglich, als Sicherheit hierfür den betreffenden Wagen anzugeben?
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Autokredit
Bei einem Autokredit handelt es sich um einen zweckgebundenen Kredit. Das bedeutet, dass ein solches Darlehen lediglich für den Kauf des gewünschten Autos verwendet werden darf. Somit bietet ein zweckgebundener Kredit zwar keine allzu hohe Flexibilität, dafür bieten die Banken hier üblicherweise einen günstigeren Zinssatz an.
Die Rückzahlung eines Autokredits erfolgt gemeinhin in monatlich gleichbleibenden Raten, deren Höhe genau im Kreditvertrag geregelt ist. Dementsprechend profitiert man hier von einer sehr guten Übersicht und Planbarkeit.
Damit ein Antragsteller einen Autokredit erhält, muss er jedoch verschiedene Voraussetzungen erfüllen. Diese können zwar je nach Bank variieren, in der Regel muss jedoch beispielsweise ein festes, sicheres Einkommen vorhanden sein, dass eine gewisse Höhe aufweist. Zudem achten die Banken gemeinhin auf eine gute Bonität und eine positive Auskunft der Schufa. Aber auch ein Wohnsitz innerhalb von Deutschland und ein deutsches Girokonto ist gemeinhin notwendig.
Auto als Sicherheit?
Im Rahmen eines Autokredits dient üblicherweise das betreffende Fahrzeug „automatisch“ als Sicherheit.
Bei der Aufnahme eines Autokredits ist es normalerweise nicht erst notwendig, den Banken das betreffende Auto als Sicherheit anzubieten. Vielmehr ist es zumeist gang und gäbe, dass die Kreditinstitute den Fahrzeugbrief als Darlehensabsicherung einbehalten. Diese Absicherung ist es auch, die dafür sorgt, dass der Zinssatz bei einem solchen Kredit gemeinhin niedriger ausfällt, als das beispielsweise bei einem klassischen Ratendarlehen der Fall ist.
Da die Bank im Besitz des Fahrzeugbriefes ist, ist das Kreditinstitut nicht nur der Darlehensgeber, sondern ebenfalls der Eigentümer des Wagens. Somit ist der Kreditnehmer während der Darlehenslaufzeit lediglich der Besitzer. Dies ändert sich jedoch, sobald der Darlehensnehmer die letzte Kreditrate beglichen hat: Damit ist die Kreditschuld dann vollständig getilgt und die Bank übergibt den Fahrzeugbrief, sodass der Darlehensnehmer vom Besitzer zum Eigentümer wird.
Allerdings haben hier die Banken, in einem bestimmten Umfang, ein „Wörtchen mitzureden“, was die Wahl des neuen Autos betrifft. So wird das Kreditinstitut beispielsweise kaum einen alten Wagen finanzieren, dessen TÜV bereits abgelaufen ist und bei dem mehrere Reparaturen notwendig sind. Immerhin handelt es sich bei dem betreffenden Auto um die Sicherheit, die, wortwörtlich, den Kredit „absichert“. Dementsprechend werden im Rahmen eines Autokredits zumeist vor allem Neuwagen oder hochpreisige Gebrauchtwagen finanziert.
Der Hintergrund hierfür ist ganz einfach: Sollte es dem Kreditnehmer irgendwann einmal, wider Erwarten, nicht mehr möglich sein, die Raten für den Fahrzeugkredit zu begleichen, dann ist es das Recht der Bank, auf den Wagen zuzugreifen und diesen zu veräußern. Der Erlös des Verkaufs dient dann zur Tilgung der noch offenen Darlehensschuld.
Da bei einem altersschwachen Gebrauchtwagen jedoch kaum eine gewinnbringende Summe erreicht wird, sehen die Banken hier von einer dementsprechenden Finanzierung in der Regel ab.
Autofinanzierung per klassischem Ratenkredit
Zur Finanzierung eines Gebrauchtwagens bietet sich ein klassischer Ratenkredit an; hier dient das Auto gemeinhin nicht als Sicherheit.
Ganz anders sieht es dagegen aus, wenn ein klassischer Ratenkredit aufgenommen wird. Auch ein solches Darlehen kann zur Finanzierung eines Wagens verwendet werden. Üblicherweise handelt es sich hier in der Regel um Gebrauchtwagen, die nicht im hochpreisigen Segment angesiedelt sind.
Da es sich bei einem klassischen Ratenkredit nicht um ein zweckgebundenes Darlehen, sondern um einen Kredit handelt, der zur freien Verfügung ausgegeben wird, bleibt es vollständig dem Kreditnehmer überlassen, für was genau er die gewünschte Darlehenssumme ausgibt. So ist es zum Beispiel möglich, sich zu dem Wagen neue Schonbezüge, die ein oder andere Tuningmaßnahme oder vielleicht sogar etwas komplett anderes zu gönnen. Die Banken verlangen hier auch keine dementsprechenden Nachweise.
Ebenso verzichten die Banken bei der Vergabe eines solchen Darlehen gemeinhin auf Sicherheiten. So ist bei einem klassischen Ratenkredit üblicherweise der Kreditnehmer sofort nach dem Kauf der Eigentümer des Wagens. Dementsprechend verbleibt natürlich auch der Fahrzeugbrief in seinen Händen. Unabdingbar ist hierbei jedoch, dass der Kreditnehmer die diversen Voraussetzungen erfüllt, die die Banken zur Vergabe des Darlehen voraussetzen.
Ein klassischer Ratenkredit wird ebenfalls in monatlich gleichbleibenden Raten an die Bank zurück bezahlt. Allerdings hat die Zweckungebundenheit auch ihren Preis: So müssen für ein solches Darlehen in der Regel höhere Zinszahlungen geleistet werden als bei einem Autokredit.
Aufgrund dessen wird bei der Finanzierung eines Wagens in der Regel zu einem Autokredit geraten. Sollte es sich also um einen Gebrauchtwagen handeln, der jedoch noch „gut in Schuss“ ist, dann bietet es sich an, die Bank auf einen Autokredit anzusprechen.
Darlehen abgelehnt?
Im Falle einer Darlehensablehnung ist es normalerweise jedoch möglich, einen solventen zweiten Kreditnehmer oder Bürgen hinzuzuziehen. Sofern die betreffende Person die verschiedenen Vorgaben der Bank erfüllt, steht normalerweise weder der Aufnahme eines Autokredits, noch der Beantragung eines klassischen Ratenkredits, etwas im Wege.
Was beachten?
Ob Autokredit oder klassisches Ratendarlehen: Vor der Kreditaufnahme sollte der angehende Antragstellers einige Überlegungen tätigen.
Bei der Aufnahme eines Auto- oder Ratenkredits sollte jedoch einiges beachtet werden. Dazu gehört zum Beispiel, dass die monatliche Rate immer bezahlbar sein muss. Zwar sorgt eine kürzere Laufzeit für eine geringere Zinsbelastung und eine kürzere Darlehenslaufzeit, dafür fällt jedoch die Monatsrate deutlich höher aus. Wird die Rate dagegen zu niedrig ausgewählt, verlängert sich die Laufzeit des Kredits und die Zinsbelastung steigt an. Positiv ist jedoch dagegen, die Höhe der monatlichen Rate im Vergleich geringer ist.
Vor allem bei einem klassischen Ratenkredit, der von den Banken zur freien Verwendung ausgegeben wird, ist es zudem unbedingt ratsam, darauf zu achten, dass die Darlehenssumme nicht höher als benötigt ausfällt. Andernfalls erhöht sich unnötigerweise die Zinsbelastung.
Bei beiden Darlehensarten muss jedoch ebenfalls bedacht werden, dass zusätzlich zur Bezahlung der Monatsraten weitere Kosten für das Auto anfallen. Dazu gehören zum Beispiel die TÜV-Untersuchungen sowie verschiedene Reparaturen. Dementsprechend erhöht sich hier dann auch der finanzielle Aufwand, der gestemmt werden muss.
Außerdem ist es nicht auszuschließen, dass das Auto während der Kreditlaufzeit in einen Unfall verwickelt wird und nicht mehr fahrbereit ist oder das sich eine anstehende, größere Reparatur schlichtweg nicht mehr lohnt. Doch auch in diesen Situationen müssen die Raten weiterhin beglichen werden. Das bedeutet, dass man im schlimmsten Fall über kein Auto mehr verfügt aber dennoch weiterhin den Kredit tilgen muss. Eine weitere Finanzierung für einen neuen Wagen belastet das eigene Konto jedoch noch zusätzlich.