Die Aufnahme eines Kredits kann aus den unterschiedlichsten Gründen erfolgen. Allerdings wird bei einer Darlehensbeantragung, vonseiten der Bank, unter anderem auch die Höhe des Einkommens beachtet. So stellt sich hier zum Beispiel oftmals die Frage, ob es auch bei einem niedrigen Einkommen möglich ist, einen Kredit zu erhalten?
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Kreditvorgaben
Damit die Banken einen Kredit vergeben, muss der angehende Darlehensnehmer die verschiedensten Voraussetzungen erfüllen. Diese können zwar beispielsweise je nach Bank und Darlehensart etwas variieren aber im Allgemeinen wird hier etwa auf eine gute Bonität ebenso geachtet, wie auf eine positive Auskunft der Schufa. Ebenso legen die Kreditinstitute gemeinhin einen hohen Wert auf ein sicheres, regelmäßiges Einkommen in einer gewissen Höhe. Doch auch ein deutsches Girokonto und ein fester, deutscher Wohnsitz sind üblicherweise ein „Muss“ für eine erfolgreiche Darlehensvergabe.
Einkommenshöhe
Selbst bei einer niedrigen Einkommenshöhe ist es in vielen Fällen dennoch möglich, den gewünschten Kredit zu erhalten. Allerdings muss hier zumeist mit einer recht niedrigen Darlehenssumme ausgekommen werden.
Ein niedriges Einkommen an sich muss nicht zwingend ein Grund dafür sein, dass die Banken keinen Kredit vergeben. Sofern die weiteren Darlehensvorgaben stimmen, ist es durchaus auch bei einem nicht so hohen Gehalt möglich, zu dem gewünschten Kredit zu gelangen.

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Allerdings muss hierbei beachtet werden, dass in einem solchen Fall die Kreditsumme zumeist nicht allzu hoch ausfällt und, je nach Einkommen, durchaus deutlich niedriger sein kann als zunächst angedacht gewesen ist. So kann es zum Beispiel sein, dass der jeweilige, gewünschte Verwendungszweck mit einer dementsprechend niedrigen Darlehenssumme nicht finanzierbar ist.
Außerdem vergeben einige Banken auch Darlehen, die als „Minikredite“ oder ähnliches betitelt werden. Wie die Bezeichnung bereits andeutet, handelt es sich hierbei um Kredite mit einer niedrigen Darlehenssumme. So lassen sich beispielsweise kleinere finanzielle Engpässe zumeist sehr gut überbrücken.
Sollte es sich jedoch um ein zu niedriges Einkommen handeln, dann ist es durchaus auch möglich, dass die Bank die Kreditvergabe komplett ablehnt.
Einkommen aufstocken
Sofern es möglich ist, kann beispielsweise mithilfe eines Nebenjobs das Einkommen aufgestockt werden.
Lehnt die Bank die Kreditvergabe aufgrund eines zu niedrigen Einkommens ab, dann ist es unter Umständen vielleicht möglich, dieses aufzustocken. Sollte jedoch beispielsweise eine Gehaltserhöhung oder auch ein Wechsel zu einer lukrativeren Arbeitsstelle nicht in Aussicht stehen, dann ist es beispielsweise ebenso machbar, einen Nebenjob anzunehmen, um das Einkommen zu erhöhen.
Für die Bank ist es in der Regel nebensächlich, ob sich das Einkommen beispielsweise aus einem oder zwei unterschiedlichen Gehältern zusammensetzt. Wichtig hierbei ist jedoch, dass es sich jeweils um ein sicheres, regelmäßiges Einkommen handelt. Des Weiteren achten die Kreditinstitute üblicherweise darauf, dass auch die Probezeit bereits abgelaufen ist. Des Weiteren muss die Darlehenssumme üblicherweise zurück bezahlt sein, bevor das Arbeitsverhältnis endet.
Einkommen reicht nicht aus
Bei einem zu geringen Einkommen kann oftmals ein Bürge oder zweiter Kreditnehmer weiterhelfen. Ebenso bietet sich zumeist ein Darlehen von Privat an.
Sollte das Einkommen doch nicht ausreichen, um den gewünschten Kredit oder die benötigte Darlehenssumme zu erhalten, dann muss dennoch nicht unbedingt das komplette Darlehensvorhaben abgesagt werden. Das gilt auch dann, wenn keine Möglichkeit besteht, das eigene Einkommen zu erhöhen. So ist es zum Beispiel mithilfe von einem solventen zweiten Kreditnehmer oder Bürgen doch noch möglich, zu einer erfolgreichen Darlehensvergabe zu gelangen.
Wichtig hierbei ist jedoch, dass die jeweilige Person ihrerseits dazu in der Lage ist, ein dementsprechendes Einkommen vorzuweisen beziehungsweise die diversen Kreditvoraussetzungen zu erfüllen. Ist das für den Bürgen/zweiten Darlehensnehmer machbar, dann steht dem benötigten Kredit sicherlich kaum mehr etwas im Wege.

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Allerdings muss sich die betreffende Person vollkommen darüber bewusst sein, welche finanzielle Verpflichtung mit einer Bürgschaft oder zweiten Kreditnehmerschaft eingegangen wird. Denn sollte der eigentliche Darlehensnehmer irgendwann einmal, wider Erwarten, nicht mehr dazu in der Lage sein, die Kreditraten zu begleichen, dann tritt die Bank auf den Bürgen beziehungsweise den zweiten Darlehensnehmer zu. Die betreffende Person muss anschließend die vollständige, restliche Kreditsumme tilgen. Zudem besteht hier in den meisten Fällen eine vollumfängliche Haftung. Dementsprechend sollte eine Bürgschaft oder zweite Darlehensnehmerschaft bereits im Vorfeld immer gut durchdacht sein.
Als Bürge oder zweiten Kreditnehmer bieten sich im Allgemeinen die verschiedensten Personen an. So kann es sich hierbei zum Beispiel um die eigenen Eltern ebenso handeln, wie etwa um Geschwister, Arbeitskollegen oder gute Freunde. Am besten ist es sicherlich, wenn eine Person ausgewählt wird, zu der man ein gutes bis sehr gutes Verhältnis pflegt. So kann zum Beispiel bestimmt auch bei einem finanziellen Notfall ohne Schwierigkeiten miteinander gesprochen und eine Lösung gefunden werden und zwar ohne, dass das einst gute Verhältnis hierunter leidet oder gar vollständig zerbricht.
Eine Alternative zu einem Bankkredit kann, bei einem zu geringen Einkommen, aber auch ein Darlehen von Privat sein. Wie die Bezeichnung bereits verrät, handelt es sich hierbei um einen Kredit, der von einer anderen Person vergeben wird. Bei einem Darlehen von Privat müssen gemeinhin eben nicht die Voraussetzungen erfüllt sein, die beispielsweise eine Bank bei einer Kreditvergabe vorgibt. Hier reicht es vollkommen aus, wenn sich Kreditnehmer und -geber einig sind. Dazu kommt, dass beide Parteien absolut frei darin sind, was die jeweiligen Kreditkonditionen angeht. Ein weiterer, positiver Aspekt eines solchen Kredits ist, dass hier in der Regel nur niedrige oder sogar überhaupt keine Zinsen anberaumt werden. Außerdem kommt es hier weder zu einer Abfrage, noch zu einer Eintragung in der Schufa. Aufgrund dessen genießt man bei einem Kredit von Privat von einer sehr hohen Flexibilität.
Es empfiehlt sich jedoch auch bei einem Kredit von Privat einen schriftlichen Darlehensvertrag aufzusetzen. Auf diese Weise sind beide Parteien bei etwaigen Missverständnissen oder Ähnlichem abgesichert und können sich jeweils auf den Kreditvertrag berufen.

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Während die Rückzahlung eines Bankdarlehen gemeinhin fest geregelt ist, kann auch dieser Punkt bei einem Darlehen von Privat vollkommen frei zwischen dem Kreditgeber und -nehmer verhandelt werden. So ist hier zum Beispiel eine regelmäßige Rückzahlung ebenso denkbar, wie eine unregelmäßige. Auch kann hier die Höhe der einzelnen Raten variieren.
Die Vergabe eines Darlehen von Privat beruht üblicherweise auf einem reinen Vertrauensverhältnis. Dementsprechend sollte dieses am besten auch nicht enttäuscht werden. Idealerweise wird hier ein hoher Wert auf die pünktliche Rückzahlung der vereinbarten Raten gelegt. Sollte es diesbezüglich aber doch einmal zu Problemen kommen, dann ist es am besten, wenn dem Kreditgeber so schnell wie möglich hierüber Bescheid gegeben wird; denn immerhin rechnet die betreffende Person schließlich mit pünktlichen Geldeingängen. So ist es in vielen Fällen auch bei derartigen Schwierigkeiten noch möglich, gemeinsam eine Lösung zu finden.