Die Vergabe eines Darlehen ist vonseiten der Banken an die Erfüllung bestimmter Voraussetzungen geknüpft; dazu gehört auch eine gute Bonität. Doch was ist, wenn der Antragsteller eben keine solche besitzt? Muss der Kreditwunsch dann vollständig aufgegeben werden?
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Vorgaben für die Kreditvergabe
Ist zum Beispiel die Aufnahme eines klassischen Ratenkredits gewünscht, dann muss der Darlehensnehmer hierfür die verschiedensten Vorgaben erfüllen. Dazu gehört gemeinhin ein sicheres, festes Einkommen sowie ebenfalls eine gute Bonität und eine positive Auskunft der Schufa. Aber auch ein fester Wohnsitz innerhalb von Deutschland und ein deutsches Girokonto ist gemeinhin ein „Muss“.
Schlechte Bonität?
Ist die Bonität nicht ganz so gut, verlangen die Banken einen höheren Zinssatz. Fällt die Bonität schlecht aus, kann ein solventer Bürge oder zweiter Darlehensnehmer weiterhelfen.
Doch nicht jeder Kreditnehmer ist in der Lage, eine gute Bonität nachzuweisen. So kann es durchaus sein, dass diese im Laufe der Zeit etwas „gelitten“ hat. Handelt es sich jedoch lediglich um eine nicht ganz so gute Bonität, dann ist es oftmals doch möglich, das gewünschte Darlehen zu erhalten. Allerdings muss hier mit einem höheren Zinssatz gerechnet werden, denn die Banken gleichen eine nicht ganz so gute Bonität mit höheren Zinszahlungen aus.
Ist die Bonität jedoch schlecht, dann verweigern die Kreditinstitute gemeinhin die Kreditvergabe komplett. Allerdings gibt es auch in einem solchen Fall gemeinhin eine Lösung: So ist es oftmals, mithilfe eines solventen Bürgen oder zweiten Darlehensnehmer, dennoch möglich, zu dem gewünschten Kredit zu gelangen. Allerdings ist es hierbei unabdingbar, dass die jeweilige Person dann ihrerseits die verschiedenen Darlehensvoraussetzungen erfüllt.
Jedoch muss sich der Bürge oder zweite Kreditnehmer voll und ganz darüber im Klaren sein, welche Verpflichtungen er hier eingeht. Denn sollte der eigentliche Darlehensnehmer irgendwann einmal nicht mehr dazu in der Lage sein, die monatlichen Kreditraten zu begleichen, dann tritt die Bank auf die jeweilige Person zu und fordert von ihr die Tilgung der restlichen, offenen Darlehenssumme. Zudem besteht, sofern im Kreditvertrag nichts anderes vereinbart wurde, im allgemeinen eine vollumfängliche Haftung. Dementsprechend sollte es sich sehr gut überlegt werden, ob eine Bürgschaft oder zweite Kreditnehmerschaft eingegangen wird oder nicht. Generell ist es lediglich dann empfehlenswert, wenn es dem Bürgen beziehungsweise dem zweiten Kreditnehmer im Notfall ohne Weiteres möglich ist, die Darlehensschuld zu begleichen.
Negative Schufa?
Bei einer negativen Schufa verweigert die Bank gemeinhin die Kreditvergabe. Dies kann sich jedoch durch einen Bürgen oder zweiten Kreditnehmer ändern. Alternativ bietet sich ein Darlehen ohne Schufa an.
Der Grund für eine Kreditabsage kann jedoch auch eine negative Schufa-Auskunft sein. Antragsteller, die nicht wissen, wie es um ihre Schufa bestellt ist, können bei der Auskunftei eine Selbstauskunft beantragen. Einmal im Jahr ist diese gemeinhin sogar kostenfrei.
Bei der Einholung einer Selbstauskunft ist es zudem ratsam, gut zu überprüfen, ob die jeweiligen Einträge in der Schufa ihre Richtigkeit haben. So kann es zum Beispiel durchaus der Fall sein, dass sich dort teilweise richtige oder auch mittlerweile veraltete Einträge befinden, die allerdings zu einer Kreditabsage führen. Ist das der Fall, kann ein Antrag auf Löschung beziehungsweise Richtigstellung gestellt werden. Hier muss der Antragsteller im Allgemeinen jedoch auch die dementsprechenden Nachweise mit einreichen. Sobald die Einträge wieder in Ordnung sind, steht einer erfolgreichen Kreditvergabe diesbezüglich nichts mehr im Wege.
Sollten die negativen Einträge jedoch gerechtfertigt sein, dann bleibt es üblicherweise dabei, dass die Bank keinen Kredit vergibt. Aber auch in einem solchen Fall hilft gemeinhin ein solventer Bürge oder zweiter Darlehensnehmer weiter.
Als Alternative bietet sich jedoch auch ein Kredit ohne Schufa an. Derartige Angebote werden jedoch gemeinhin nicht von den Kreditinstitute vor Ort, sondern vielmehr von den Onlinebanken angeboten. Dahinter stehen dann üblicherweise Banken, die zum Beispiel aus der Schweiz oder Lichtenstein stammen.
Wie die Bezeichnung bereits andeutet, handelt es sich hierbei um einen Kredit, der ohne vorherige Schufa-Auskunft vergeben wird. Dementsprechend erfolgt dann auch keine Eintragung in der Schufa. Somit ist es hier vollkommen irrelevant, ob sich in der Auskunftei etwaige negative Einträge befinden oder nicht. Allerdings darf man sich hierbei nicht täuschen lassen, denn auch wenn die Schufa bei einem solchen Darlehen keine Rolle spielt, ist eine gute bis sehr gute Bonität wichtig. Da die Banken bei einem Kredit ohne Schufa ein hohes Darlehensrisiko eingehen, wird hier sogar recht streng auf eine dementsprechende Bonität geachtet.
Außerdem sorgt die fehlende Auskunft der Schufa ebenfalls dafür, dass für ein solches Darlehen deutlich höhere Zinsen zu bezahlen sind als das beispielsweise bei einem herkömmlichen, klassischen Ratenkredit der Fall ist. Ein schufafreies Darlehen ist somit im Allgemeinen sehr kostenintensiv.
Ein Kredit ohne Schufa bietet sich somit zumeist vor allem dann an, wenn sich zwar der ein oder andere negative Eintrag in der Auskunftei befindet, dafür jedoch eine gute Bonität und ein gutes Einkommen vorhanden ist.
Darlehen von Privat
Vergibt die Bank aufgrund einer schlechten Bonität kein Darlehen, dann kann ein Kredit von Privat eine gute Lösung darstellen.
Als eine weitere Alternative bei einer schlechten Bonität kann ein Kredit von Privat eine gute Wahl sein. Hier erfolgt die Kreditaufnahme jedoch nicht bei einer Bank, sondern, wie die Bezeichnung bereits andeutet, bei einer privaten Person.
Kredite von Privat bieten unter anderem den Vorteil, dass hier weder eine Auskunft bei der Schufa eingeholt wird, noch eine Eintragung dort stattfindet. Außerdem können die Kreditkonditionen bei einem solchen Darlehen von beiden Vertragsparteien frei verhandelt werden. Dementsprechend profitiert man bei einem Kredit von Privat von einer sehr hohen Flexibilität. Außerdem werden hier gemeinhin keine hohen Zinsen verlangt. Ganz im Gegenteil: oftmals ist die Kreditvergabe sogar komplett zinsfrei.
Ein solches Darlehen kann zum Beispiel von den Eltern ebenso gut aufgenommen werden, wie von den Geschwistern oder einem anderen Verwandten. Aber auch ein Arbeitskollege, ein gute Bekannter oder Freund bietet sich als angehender Kreditgeber an. Idealerweise handelt es sich jedoch um eine Person, mit der man im allgemeinen sehr gut auskommt.
Trotz der Vielzahl an Vorteilen sollte die Aufnahme eines Kredits von Privat vorab gut durchdacht werden. Immerhin ist aufgrund von derartigen Angelegenheiten bereits in früheren Zeiten beispielsweise zu Streit, Missverständnissen oder sogar vollständigen Zerwürfnisse gekommen.
Außerdem empfiehlt es sich auch bei einer solchen Darlehensaufnahme, unbedingt eine schriftlichen Kreditvertrag aufzusetzen. Auf diese Weise werden etwaige Unklarheiten beseitigt und jede Partei besitzt das Recht, sich auf den gültigen Vertrag zu berufen.