Ein Kredit von Privat bietet vielfältige Vorteile, die eindeutig für sich sprechen. Doch manchmal kann es durchaus die bessere Wahl sein, auf ein solches Darlehen zu verzichten. Wann das der Fall ist, wird hier geklärt.
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Kredit von Privat
Ein solches Darlehen wird von einer anderen, privaten Person, wie etwa den Eltern oder einem Freund, vergeben.
Wie die Bezeichnung bereits andeutet, handelt es sich bei einem Kredit von Privat um ein Darlehen, dass nicht von einer Bank, sondern von einer anderen, privaten Person vergeben wird. Dabei kann es sich zum Beispiel um die Eltern, Geschwister, weitere Verwandte oder auch um einen Bekannten beziehungsweise einen guten Freund handeln.
Ein Pluspunkt eines Kredits von Privat ist, dass hier beide Parteien vollkommen frei hinsichtlich der Konditionen des Darlehens sind. Wichtig ist lediglich, dass sich Kreditgeber und -nehmer einig werden.
So kann beispielsweise die Rückzahlung der Darlehenssumme frei verhandelt werden. Ob hier etwa eine monatlich feste oder flexible Rate festgelegt wird, bleibt somit den beiden Parteien überlassen. Denkbar ist beispielsweise auch, dass der Kreditnehmer, sollte es notwendig werden, zwischendurch eine Monatsrate auslassen kann. Eventuell erfolgt aber auch keine Ratenzahlung und der komplette Betrag ist bis zu einem bestimmten Zeitpunkt zurück zu bezahlen. Diese Option bietet sich vor allem dann an, wenn der Kreditnehmer eine Wertanlage, wie etwa einen Bausparvertrag besitzt, die dann ausbezahlt wird. Die hohe Flexibilität eines solchen Kredits spricht eindeutig für sich.
Ein weiterer Pluspunkt eines Kredits von Privat ist, dass es hier weder zu einer Auskunftseinholung bei der Schufa kommt, noch zu einer Eintragung bei der Auskunftei.
Allerdings ist es auch bei einem solchen Darlehen unbedingt ratsam, einen schriftlichen Kreditvertrag aufzusetzen. So ist es zu jeder Zeit schnell und einfach möglich, nachzuschlagen, welche Bedingungen vereinbart worden sind.
Wann verzichten?
Ist es beispielsweise absehbar, dass es durch die Darlehensaufnahme zu Streitigkeiten kommt, sollte, wenn machbar, auf eine Darlehensaufnahme verzichtet werden.
Aufgrund der vielfältigen Vorteile ist ein Kredit von Privat somit in vielen Fällen eine gute Wahl. Allerdings ist es dennoch nicht zwangsläufig immer empfehlenswert, auch tatsächlich ein solches Darlehen abzuschließen.
Angehende Kreditnehmer, die ihre Darlehensaufnahme am liebsten für sich behalten und niemandem erzählen möchten, sehen am besten von einem Kredit von Privat ab. Bei einer solchen Darlehensvergabe ist es oftmals nicht nur der Kreditgeber, der hiervon erfährt, sondern beispielsweise ebenfalls dessen Ehepartner oder Freund. So kann sich die Kreditaufnahme unter Umständen schneller herumsprechen als es vorab gedacht wird.
Außerdem ist es generell ratsam, sich bereits im Vorfeld einige Gedanken darüber zu machen, welche Person um ein solches Darlehen gebeten wird. So muss derjenige nicht nur über den notwendigen Betrag verfügen, sondern es sollte zu der betreffenden Person am besten auch ein gutes bis sehr gutes Verhältnis bestehen. Andernfalls kann es hier zumeist recht schnell dazu kommen, dass der Kreditnehmer die Darlehensvergabe immer einmal wieder zu hören bekommt. Sätze wie: „Nur mit meiner Hilfe konntest Du X finanzieren“ sind hier oftmals keine Seltenheit und tragen ungemein zu einer angespannten Atmosphäre bei. Hier sind Streitigkeiten zumeist an der Tagesordnung und auch ein vollständiger Bruch ist hier oftmals nicht auszuschließen. Wer sich beispielsweise den benötigten Betrag vom ungeliebten Schwiegervater leiht, mit dem man sich sowieso nicht gut verträgt, muss gemeinhin ebenfalls mit unschönen Szenen rechnen. Darunter leidet der oftmals sowieso bereits angespannte Familienfrieden oftmals sehr.
Aufgrund dessen sollte man, sofern finanziell möglich, von einem Darlehen von Privat besser absehen, wenn zu der betreffenden Person sowieso bereits ein angespanntes Verhältnis besteht.
Wesentlich besser ist es, als Kreditgeber eine Person auszuwählen, mit der man sich hervorragend versteht und die auch in schwierigen Situationen zu einem steht. Sollte es zum Beispiel einmal zu einem finanziellen Notfall kommen, dann ist es wichtig, dass man mit dem Kreditgeber reden und gemeinsam eine Lösung findet, die beide Parteien zufrieden stellt. So leidet dann beispielsweise weder der Familienfrieden, noch die Freundschaft.
Alternative
Anstelle eines Kredit von Privat ist ein klassisches Ratendarlehen von der Bank oftmals eine gute Wahl.
Als Alternative zu einem Kredit von Privat bietet sich beispielsweise die Aufnahme eines klassischen Ratenkredits bei einer Bank an. Da die Kreditinstitute zur Verschwiegenheit verpflichtet sind, wird niemand von der Darlehensaufnahme erfahren; sofern der Kreditnehmer nicht selbst davon berichtet.
Bei einem klassischen Ratendarlehen handelt es sich um einen zweckungebundenen Kredit, dessen Darlehenssumme frei nach Wunsch verwendet werden kann. So ist es mit dem Darlehensbetrag beispielsweise möglich, neue Möbel zu finanzieren oder auch offene Rechnungen zu begleichen. Die Bank fordert diesbezüglich auch keinerlei Nachweise an.
Die Rückzahlung des Darlehen erfolgt in monatlich gleichbleibenden Raten, sodass der Antragsteller von einer sehr guten Übersicht und hohen Planbarkeit profitiert.
Damit die Banken ein solches Darlehen vergeben, ist es jedoch notwendig, dass der Antragsteller verschiedene Voraussetzungen erfüllt. Dazu gehört neben einem sicheren, regelmäßigen Einkommen ebenfalls eine gute Bonität und positive Auskunft der Schufa. Aber auch ein deutsches Girokonto und ein fester, deutscher Wohnsitz sind hier üblicherweise ein „Muss“.
Sollte es dem Antragsteller jedoch nicht möglich sein, die verschiedenen Kreditvorgaben der Banken zu erfüllen, dann wird die Bank gemeinhin von einer Darlehensvergabe absehen. In den meisten Fällen ist es hier jedoch mithilfe eines Bürgen oder zweiten Kreditnehmers doch noch machbar, einen positiven Darlehensbescheid zu erhalten.
Hier ist man, in gewisser Weise, zwar wieder von einer weiteren Person abhängig, jedoch leiht man sich nicht das Geld direkt vom demjenigen, sondern von der Bank. Erst wenn es einmal zu finanziellen Schwierigkeiten kommen und der Kreditnehmer nicht dazu in der Lage sein sollte, die monatlichen Darlehensraten zu begleichen, tritt die Bank auf den Bürgen beziehungsweise den zweiten Kreditnehmer zu. Dieser ist dann dazu verpflichtet, die noch offenstehende Kreditsumme zu tilgen. Aufgrund dessen sollte eine Bürgschaft oder zweite Darlehensnehmerschaft auch immer sehr gut durchdacht werden.
Ist es dem Darlehensnehmer jedoch machbar, die anfallenden Monatsraten kontinuierlich zu begleichen, bis der Kreditbetrag getilgt ist, dann kommt weder der Bürge, noch der zweite Kreditnehmer zum „Einsatz“:
Ebenso sollte sich der Kreditnehmer, wie bei einem Darlehen von Privat, bereits im Vorfeld darüber Gedanken machen, welche Person am besten als Bürge oder zweiter Kreditnehmer infrage kommt.
Unabdingbar ist jedoch, dass der Bürge/zweite Kreditnehmer selbst dazu in der Lage ist, die verschiedenen Darlehensvorgaben zu erfüllen. Ist das der Fall, steht einer erfolgreichen Kreditvergabe gemeinhin kaum mehr etwas entgegen.