Nicht immer ist eine Kreditaufnahme von langer Hand geplant: So ist es durchaus auch möglich, dass plötzlich ein Darlehen benötigt wird aber die Voraussetzungen hierfür nicht ideal sind, da man sich derzeit noch in der Probezeit befindet. Allerdings kann es dennoch möglich sein, den gewünschten Kredit zu erhalten; jedoch muss hierfür einiges beachtet werden.
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Darlehen während Probezeit: Warum?
Die Gründe, warum eine Kreditaufnahme während der Probezeit gewünscht wird, sind sehr vielfältig. So ist es zum Beispiel möglich, dass plötzlich eine größere Autoreparatur oder eine andere Handwerker-Rechnung ansteht, die nicht mehr verschoben werden kann. Oder es streikt auf einmal der Kühlschrank, bei dem sich eine Reparatur nicht mehr lohnt, sodass schnell ein Ersatzgerät notwendig ist. In solchen und ähnlichen Fällen ist eine sofortige Kreditaufnahme oftmals unabdingbar, um das finanzielle Problem schnellstmöglich zu lösen.
Andere Anschaffungen, wie etwa der Kauf neuer Möbel oder ein größerer Fernseher, können dagegen gemeinhin gut abwarten, bis die Probezeit vorbei ist.
Kreditaufnahme während der Probezeit
Während der Probezeit vergeben die Banken in gemeinhin eher kein Darlehen.
Die Aufnahme eines Kredits während der Probezeit ist in der Regel sehr schwierig. Der Hintergrund dafür ist, dass der Antragsteller hier lediglich eine sehr kurze Kündigungsfrist besitzt. Dementsprechend ist das Risiko einer Kündigung ebenso höher, wie die Gefahr, dass der Kreditnehmer binnen sehr kurzer Zeit über kein Einkommen mehr verfügt und somit ebenfalls nicht mehr dazu in der Lage ist, die Darlehensraten zu begleichen.
Außerdem ist es nach Ablauf der Probezeit nicht gesagt, dass der Arbeitnehmer tatsächlich von dem betreffenden Unternehmen übernommen wird.
So kann es ebenso möglich sein, dass die Firma kurz vor Probezeitende eine Kündigung ausspricht, wodurch es auch hier dazu kommt, dass der Kreditnehmer kein Einkommen mehr besitzt und die Kreditraten nicht mehr getilgt werden können.
Es gibt jedoch auch Banken, die dennoch einen Kredit vergeben, wenn der Antragsteller dazu in der Lage ist, die Darlehenssumme noch während der Probezeit zurück zu bezahlen. Oftmals handelt es sich hierbei jedoch um recht geringe Kreditbeträge. Bei einem höheren Betrag werden die Kreditinstitute während der Probezeit gemeinhin eher ablehnen. Noch dazu dürfte es zumeist recht schwierig sein, binnen einiger Monate eine recht hohe Darlehenssumme zu tilgen.
Auf was achten?
Bevor über die Beantragung eines Kredits noch im Laufe der Probezeit nachgedacht wird, ist es empfehlenswert, einige Dinge zu beachten.
Allerdings ist eine Darlehensaufnahme während der Probezeit nicht immer vollkommen unmöglich. Jedoch muss hierfür einiges beachtet werden. Dazu gehört zum Beispiel, dass der Antragsteller dazu in der Lage ist, die verschiedenen Kreditvorgaben der Banken zu erfüllen. Diese können zwar je nach Kreditinstitut variieren aber gemeinhin wird zum Beispiel auf eine gute Bonität und eine positive Auskunft der Schufa ebenso geachtet, wie etwa auf ein sicheres, regelmäßiges Einkommen. Ebenso ist oftmals ein deutsches Girokonto ebenso ein „Muss“ wie ein fester Wohnsitz innerhalb von Deutschland. Zudem muss der Antragsteller zumindest die Volljährigkeit erreicht haben, da die Banken generell keinen Kredit an Minderjährige vergeben.
Während der Probezeit stellt jedoch zumeist das „sichere, regelmäßige Einkommen“ ein gewichtiges Problem dar. Sollte es sich aber so verhalten, dass der Antragsteller bereits im Besitz einer Übernahmebescheinigung beziehungsweise einem derartigen Vertrag oder einem anderem, dementsprechenden Schriftstück ist, dass seine Übernahme nach der Probezeit garantiert, dann sollte dieses unbedingt der Bank vorgelegt werden. Denn das betreffende Dokument bezeugt, dass der Antragsteller auf jeden Fall von dem Unternehmen übernommen wird und somit auch weiterhin über ein sicheres, festes Einkommen verfügt.
Außerdem sollte beachtet werden, dass etwaig vorhandene Sicherheiten unter Umständen auch während der Probezeit zu einer erfolgreichen Kreditvergabe führen können. So ist es beispielsweise je nach Bank und Darlehenshöhe möglich, eine Übereignung des eigenen Wagens anzubieten. Dafür muss der Antragsteller jedoch der Eigentümer des Fahrzeuges sein und das Auto muss sich in einem dementsprechend guten bis sehr guten Zustand befinden.
Alternativ hierzu ist es zum Beispiel ebenfalls machbar, Ansprüche aus einer Kapitallebensversicherung oder etwas Vergleichbarem abzutreten beziehungsweise zu Verpfänden. Dies gilt ebenfalls für weitere vorhandene Sicherheiten, wie etwa Sparguthaben oder Wertpapiere.
Zudem ist es gemeinhin ebenfalls machbar, einen zweiten Darlehensnehmer oder alternativ Bürgen hinzuzuziehen. Dies wird von den Banken im Allgemeinen sehr gerne gesehen. Allerdings sollte hierbei unbedingt beachtet werden, dass die betreffende Person ihrerseits dazu in der Lage sein muss, die verschiedenen Vorgaben der Kreditinstitute zu erfüllen. Ist das der Fall, steht einer erfolgreichen Darlehensvergabe in der Regel kaum mehr etwas entgegen.
Es empfiehlt sich jedoch, unbedingt darauf zu achten, welche Person um eine Bürgschaft oder zweite Kreditnehmerschaft gebeten wird. Denn immerhin muss diese nicht nur die verschiedenen Bankvorgaben erfüllen, sondern es sollte zu dem- oder derjenigen im besten Fall auch ein gutes oder sehr gutes Verhältnis bestehen. Immerhin sind Geldangelegenheiten oftmals der Grund für Streit, Missverständnisse und/oder sogar vollständigen Zerwürfnissen. Aufgrund dessen sollte hierfür idealerweise eine Person in Betracht gezogen werden, mit der man beispielsweise auch bei einem finanziellen Notfall noch weiterhin Reden und somit gemeinsam eine Lösung finden kann.
Als Bürge bieten sich im Allgemeinen die verschiedensten Personen an. So werden die Eltern beispielsweise oftmals hiernach gefragt. Ebenso gut ist es aber auch machbar, Geschwister oder Verwandte um eine Bürgschaft beziehungsweise zweite Kreditnehmerschaft zu bitten. Selbst Freunde, Arbeitskollegen oder gute Bekannte bieten sich dafür an.
Nach der Probezeit
Sobald die Probezeit abgelaufen ist und ein fester Arbeitsvertrag in den Händen gehalten wird, stehen die Chancen auf eine Kreditvergabe, sofern sämtliche sonstige Darlehensvoraussetzungen erfüllt sind, im Allgemeinen sehr gut.
Das gilt vor allem dann, wenn es sich um ein unbefristetes Arbeitsverhältnis handelt.
Handelt es sich jedoch um einen befristeten Arbeitsvertrag, dann gehen die Banken gemeinhin dazu über, lediglich dann einen Kredit zu gewähren, wenn es möglich ist, die Darlehenssumme bis zum Vertragsende zu tilgen. Allerdings können auch hier Sicherheiten, allen voran zum Beispiel ein solventer Bürge oder zweiter Darlehensnehmer, die Chance erhöhen, dass auch über das Ende des Arbeitsvertrages hinaus ein Kredit gewährt wird.
Fazit
Befindet sich der Antragsteller noch in der Probezeit, dann gehen die Banken gemeinhin eher dazu über, den gewünschten Kredit abzulehnen. Allerdings kann sich dies durch das Einbringen von Sicherheiten durchaus ändern: So ist es auf diese Weise oftmals doch noch möglich, das Darlehen zu erhalten. Sehr gerne gesehen ist von den Banken beispielsweise ein solventer Bürge oder zweiter Kreditnehmer.