In manchen Situationen wird dringend ein Kredit benötigt, doch dann kommt plötzlich alles anders und das Darlehen ist auf einmal nicht mehr notwendig? Hier stellt sich dann die Frage, ob der bereits unterschriebene Kreditvertrag ganz einfach widerrufen werden kann oder ob dies nicht machbar ist und man das Darlehen in Anspruch nehmen muss?
Inhalt
Gründe
Wenn ein Widerruf gewünscht wird, können verschiedene Gründe, wie beispielsweise persönlicher oder finanzieller Natur, dahinter stecken.
Der Widerruf eines Kredits kann aus den unterschiedlichsten Gründen heraus folgen. So ist es zum Beispiel möglich, dass der gewünschte Betrag schlichtweg nicht mehr benötigt wird. Das kann etwa dann der Fall sein, wenn der Antragsteller die benötigte Summe beispielsweise von einer anderen, privaten Person ausgeliehen bekommt. Hierbei kann es sich unter anderem um die Eltern, ein Geschwisterteil oder auch um einen guten Freund handeln.
Ebenso ist es zum Beispiel denkbar, dass von der Anschaffung, die mithilfe des Kredits finanziert werden sollte, abgesehen wird. Eventuell hat man es sich schlichtweg anders überlegt und möchte eher noch etwas sparen als ein Darlehen aufzunehmen. Immerhin handelt es sich bei einem Darlehen um eine zumeist recht langfristige, finanzielle Verpflichtung, der kontinuierlich nachgegangen werden muss.
Vielleicht zerschlagen sich aber auch die verschiedensten Zukunftspläne, wie etwa der Kauf eines gemeinsamen Hauses oder einer Eigentumswohnung.
Kredite mit Widerrufsfrist
Zwar besteht bei Ratenkrediten und Baufinanzierungen ein Widerrufrecht aber es existieren auch Ausnahmen.
Im Allgemeinen gilt: Baufinanzierungen sowie Ratendarlehen können Verbraucher nach Abschluss des Darlehens widerrufen. Die rechtliche Grundlage hierfür bilden die Paragrafen 495 und 355 des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Dabei ist es vollkommen irrelevant, ob es sich um verzinste Darlehen oder um sogenannte Null-Prozent-Finanzierungen handelt.
Es gibt jedoch auch Ausnahmen: Diese gelten bei den Darlehen, die nicht zu Verbraucherkreditverträgen zählen. Dazu gehören Kleinkredite, deren Nettodarlehensbetrag niedriger als 200 Euro ist. Diese Darlehen sind keine Verbraucherkredite, wodurch die nicht unter das Widerrufsrecht fallen.
Des Weiteren sind Kreditverträge nicht widerrufbar, wenn hier lediglich mit einer Sache gehaftet wird, die als Pfand hinterlegt wurde. Dies Kredite werden auch als „Darlehen gegen Pfand“ bezeichnet. Pfandleiher sind hiervon allerdings ausgenommen.
Handelt es sich um einen Darlehensvertrag, bei dem eine sehr kurze Laufzeit von bis zu maximal drei Monaten vereinbart wurde und bei dem lediglich geringe Kosten entstehen, dann ist ebenfalls kein Widerruf möglich.
Das gilt in der Regel auch für Darlehensverträge, die als Nebenleistung zu einem Arbeitsvertrag erhalten wurden und niedriger als gemeinhin üblich verzinst sind.
Außerdem muss bei Förderkrediten, wie etwa in den Bereichen Energieeinsparung und Wohnungsbau, auf das Widerrufsrecht verzichtet werden; sofern der betreffende Kredit günstiger aufgenommen wurde, als es derzeit am Finanzmarkt möglich gewesen wäre.
Widerrufsfrist
Die Möglichkeit des Widerrufs ist zeitlich genau begrenzt. Dementsprechend ist es unabdingbar, diese Frist einzuhalten.
Ist ein Widerruf gewünscht und, je nach Darlehensart wie oben beschrieben, möglich, dann muss der Kreditnehmer hierfür jedoch eine gewisse Frist wahren.
So ist es im Falle von Verbraucherdarlehen möglich, diese bis zu 14 Tage nach dem Abschluss zu widerrufen. Gemeinhin werden hier laut Paragraf 356b, Bürgerliches Gesetzbuch, jedoch nicht die Tage ab Vertragsabschluss gezählt, sondern die Tage ab Erhalt der Vertragsurkunde oder etwas Ähnlichem. Zudem ist die Bank dazu verpflichtet, jeden Darlehensnehmer über sein Widerrufsrecht zu informieren.
Verlängertes Widerrufsrecht
Unter Umständen können Kreditnehmer von einer längeren Widerrufsfrist profitieren.
Wie bereits oben erwähnt, beläuft sich die gesetzliche Widerrufsfrist auf 14 Tage. Allerdings sind einige Kreditinstitute hier deutlich entgegenkommender und gewähren ihren Kunde eine längere Frist auf bis zu 30 Tage.
Ob dies der Fall ist oder nicht, kann dem Kreditvertrag entnommen werden.
Allerdings besteht auch laut Gesetz die Möglichkeit einer verlängerten Widerrufsfrist: Das ist dann möglich, wenn es sich herausstellt, dass im Darlehensvertrag wesentliche Pflichtinformationen fehlen. Hier beginnt die Widerrufsfrist erst dann, wenn der Kreditnehmer die betreffenden Informationen tatsächlich erhält. Des Weiteren verlängert sich die Frist auf einen Monat.
Zu den Informationen, die hier dazu gehören, zählt unter anderem die Vertragslaufzeit, die Höhe des Kreditbetrags sowie der vereinbarte Zinssatz.
Fehlerhafte Widerrufsbelehrung
Bei einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung ist es sogar noch eine lange Zeit später möglich, den Vertrag zu widerrufen. Eine Ausnahmen hiervon bildet jedoch die Baufinanzierung.
Es kann unter Umständen jedoch auch vorkommen, dass die Bank ihren Kunden nicht über sein Recht bezüglich des Widerrufs aufklärt. In diesem besonderen Fall ist es sogar nach Jahren noch möglich, den Kreditvertrag zu widerrufen. Der Hintergrund hierfür ist ganz einfach: Bei einer fehlenden Widerrufsbelehrung hat die übliche, 14tägige Frist noch überhaupt nicht angefangen, zu laufen.
Allerdings besteht auch hier eine Ausnahme: Handelt es sich um eine Baufinanzierung, dann erlischt das Recht zum Widerruf spätestens nach Ablauf eines Jahres und 14 Tagen. Das gilt selbst dann, wenn das Kreditinstitut seinen Kunden falsch belehrt hat.
Widerruf: Durchführung
Ein Widerruf muss immer in Schriftform erfolgen. Dabei ist es ratsam, das Schriftstück als Einschreiben an die Bank zu versenden.
Damit ein Widerruf gültig ist, muss dieser der Bank in Schriftform vorgelegt werden.
Hierfür existiert vonseiten des Gesetzes zwar kein bestimmtes, vorgeschriebenes Formular, jedoch ist die Textform unerlässlich. Zudem ist es nicht notwendig, dass der Kreditnehmer einen Grund angibt, warum der Darlehensvertrag widerrufen wird.
Dementsprechend kann der Widerruf zum Beispiel ebenso gut als Brief, Fax oder E-Mail an die Bank geschickt werden. Es empfiehlt sich jedoch, hierfür die Briefform zu wählen und den Widerruf am besten als Einschreiben zu verschicken. Sollte es hier, wider Erwarten, zu Problemen kommen, dann besitzt der Kreditnehmer auf diese Weise einen Nachweis, auf den man sich gegebenenfalls berufen kann.
Nach erfolgtem Widerruf
Wurde der Widerruf durchgeführt, kommt es darauf an, ob die Bank die Darlehenssumme bereits ausbezahlt hat oder ob dies noch nicht geschehen ist.
Ist der Widerruf erfolgt und hat der Antragsteller zu diesem Zeitpunkt noch nicht den Kreditbetrag von der Bank erhalten, ist die Angelegenheit damit gemeinhin erledigt.
Sollte das Kreditinstitut die beantragte Darlehenssumme jedoch bereits auf das vom Kreditnehmer angegebene Konto überwiesen haben, dann muss die Summe spätestens nach 30 Tagen wieder an die Bank zurück bezahlt werden. Zudem müssen üblicherweise auch Zinsen bezahlt werden; und zwar für die Zeit von der Auszahlung des Darlehensbetrags bis zu dem Tag, an dem die Summe zurück bezahlt wird.
Es kann unter Umständen allerdings auch sein, dass manche Kreditinstitute auf die Zinszahlungen bei einem Widerruf verzichten. Dies ist jedoch auch im Kreditvertrag nachlesbar.