Eine Kreditaufnahme erfolgt gemeinhin aus den verschiedensten Gründen. Hier ist jedoch vielen Antragstellern zu Ohren gekommen, dass die Bank zusätzlich das Hinzuziehen eines Bürgen wünschen. Doch ist das wirklich in jedem Fall notwendig?
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Kreditaufnahme
Damit es zu einer erfolgreichen Kreditvergabe kommt, muss der Antragsteller die verschiedenen Kreditvorgaben der Banken erfüllen. Andernfalls erfolgt keine Kreditvergabe.
Im Allgemeinen wird üblicherweise zunächst einmal davon ausgegangen, dass zur Aufnahme eines Darlehen kein Bürge benötigt wird. Dementsprechend verhält es sich in der Regel so, dass der Antragsteller entweder allein oder auch zusammen mit einer zweiten Person den gewünschten Kredit beantragt.
Unabdingbar ist hierbei jedoch, dass der angehende Darlehensnehmer die verschiedenen Kreditvoraussetzungen erfüllt, die von den Banken für eine erfolgreichen Darlehensvergabe verlangt werden, erfüllt. Diese können zwar je nach Kreditinstitut durchaus variieren aber in der Regel wird hier zum Beispiel auf ein sicheres, regelmäßiges Einkommen, das außerdem eine gewisse Höhe aufweisen sollte, sowie eine gute Bonität und eine positive Auskunft der Schufa ein hoher Wert gelegt. Ebenso ist ein fester, deutscher Wohnsitz üblicherweise ebenso ein „Muss“, wie ein deutsches Girokonto.
Außerdem kann es unter Umständen der Fall sein, dass die Banken vom Darlehensnehmer Sicherheiten verlangen. Hierbei kann es sich beispielsweise um Wertanlagen, wie etwa Bausparverträge und Kapitallebensversicherungen handeln. Bei einem Immobiliendarlehen, als Beispiel, dient zudem die betreffende Immobilie als Sicherheit: Hier kommt es üblicherweise zu einem Eintrag in das jeweilige Grundbuch. Dagegen behält die Bank bei einem Autodarlehen zumeist den Fahrzeugbrief ein und übergibt diesen dann an den Antragsteller, wenn die letzte monatliche Darlehensrate vollständig beglichen wurde. So wird der Darlehensnehmer erst danach zum Eigentümer des Wagens.
Wann ein Bürge?
Bei einer Kreditabsage ist es durch einen solventen Bürgen oftmals doch noch möglich, das gewünschte Darlehen zu erhalten. Außerdem kann es mithilfe eines Bürgen zu günstigeren Kreditkonditionen kommen.
Dementsprechend ist es im Allgemeinen somit durchaus möglich, einen Kredit auch ohne einen Bürgen aufzunehmen. Allerdings gibt es jedoch Situation, in denen das Hinzuziehen einer weiteren Person notwendig ist, um das gewünschte Darlehen zu erhalten.
So kann es zum Beispiel sein, dass es für den Antragsteller nicht machbar ist, die diversen Kreditvorgaben der Banken zu erfüllen. Das bedeutet, dass das Kreditinstitut somit den Darlehenswunsch ablehnt und es zu keiner Kreditvergabe kommt. Ist es dem Antragsteller jedoch möglich, der Bank einen solventen Bürgen zu präsentieren, dann stehen die Chancen für eine erfolgreiche Kreditvergabe jedoch allgemein wieder sehr gut.
Allerdings ist es in einem solchen Fall unbedingt notwendig, dass der Bürge seinerseits dazu in der Lage ist, die verschiedenen Darlehensvorgaben zu erfüllen.
Doch auch dann, wenn das Kreditinstitut das gewünschte Darlehen ohne einen Bürgen vergibt, kann es sich unter Umständen doch lohnen, eine solche Person mit hinzuziehen. Da die Bank durch einen Bürgen von einer höheren Kreditsicherheit profitiert, sind die Kreditinstitute oftmals dazu bereit, dem Antragsteller etwas entgegenzukommen. So ist es zum Beispiel mithilfe eines Bürgen oftmals möglich, dass die Bank dem angehenden Kreditnehmer günstigere Konditionen, wie beispielsweise einen niedrigeren Zinssatz oder eine längere Darlehenslaufzeit anbietet. So kann es sich durchaus lohnen, einen Bürgen auch dann einzusetzen, wenn in Bezug auf die Kreditvergabe eigentlich keine Notwendigkeit dazu besteht.
Was beachten?
Eine etwaige Bürgschaft sollte am besten bereits im Vorfeld von beiden Parteien, also dem angehenden Darlehensnehmer sowie dem Bürgen, sehr gut durchdacht werden.
Bevor jedoch daran gedacht wird, einen Bürgen hinzuziehen, sollten man jedoch auch die weiteren, hier dazugehörigen Sachverhalte nicht außer Acht lassen. Dazu zählt beispielsweise, dass der Bürge bei vertragsgemäßer Zahlung der monatlichen Raten durch den Kreditnehmer überhaupt nicht zum Einsatz kommt.
Ganz anders sieht es dagegen aus, wenn es dem Darlehensnehmer irgendwann einmal, aus welchen Gründen auch immer, nicht mehr möglich ist, die Monatsraten des Darlehen zu begleichen. In einer solchen Situation tritt die Bank dann auf den Bürgen zu, was bedeutet, dass die betreffende Person üblicherweise dazu verpflichtet ist, für die komplette, noch vorhandene, restliche Darlehenssumme selbst aufzukommen. Aufgrund dessen möchte eine Bürgschaft vor allem auch vonseiten des Bürgen bereits im Vorfeld immer sehr gut überlegt sein.
Dazu kommt, das sich nicht jede Person als Bürge eignet. So muss derjenige, wie bereits oben erwähnt, nicht nur dazu in der Lage sein, die diversen Kreditvoraussetzungen der Banken zu erfüllen, sondern der Darlehensnehmer sollte im Idealfall am besten ein gutes bis sehr gutes Verhältnis zu dem Bürgen pflegen.
Wird als Bürge zum Beispiel die Schwiegermutter, zu der sowieso bereits ein angespanntes Verhältnis besteht, bestimmt, dann ist üblicherweise absehbar, dass das gemeinsame Vertragsverhältnis noch zusätzlich für Schwierigkeiten sorgt. So ist es beispielsweise denkbar, dass die Schwiegermutter immer wieder darauf „herum hakt“, dass der Antragsteller das benötigte Darlehen lediglich durch ihre Hilfe bekommen hat. Langfristig tragen derartige Situationen in der Regel eher zu mehr Streit, denn zu einer entspannten Lage bei.
Handelt es sich bei dem angehenden Bürgen jedoch beispielsweise um einen sehr guten Freund, mit dem man bereits seit Jahren sprichwörtlich „durch dick und dünn geht“, dann stehen die Chancen hier im Allgemeinen deutlich besser, dass selbst die Aufnahme der Bürgschaft die Freundschaft nicht belastet. Außerdem ist es hier oftmals auch noch möglich, sich selbst bei einem finanziellen Notfall des Kreditnehmers weiterhin gut zu vertragen.
Im Allgemeinen kommen als Bürge die verschiedensten Personen infrage. So ist es hier zum Beispiel machbar, die eigenen Eltern einzusetzen oder es wird diesbezüglich bei den Geschwistern nachgefragt. Ebenso kann, wie bereits oben erwähnt, auch ein guter Freund oder Arbeitskollege als Bürge eingesetzt werden.
Ist eine erfolgreiche Kreditaufnahme jedoch auch ohne Bürge möglich, dann wird am besten gut überlegt, ob ein Bürge dennoch hinzugezogen wird oder nicht. Zwar erhält der Kreditnehmer hier von den Banken in der Regel günstigere Kreditkonditionen, jedoch sollte individuell abgeklärt werden, ob dafür ein Bürge hinzugezogen oder ob nicht vielleicht doch besser auf eine solche Person verzichtet wird. Ist es zum Beispiel bereits vorab absehbar, dass es durch die Bürgschaft zu Streitigkeiten und Ähnlichem kommt, dann ist es oftmals besser, hiervon abzusehen. Ist das jedoch aus finanzieller Sicht nicht machbar, kann es sich unter Umständen lohnen, über eine andere Person als Bürge nachzudenken. Vielleicht findet sich innerhalb der Familie oder des Freundeskreises jemand anderes, der hier gerne „einspringt“ und mit dem es im Allgemeinen eher nicht zu schwierigen Situationen kommt.