Je nach aktueller Lebenssituation kann es notwendig werden, dass eine minderjährige Person einen Kredit benötigt. Allerdings gestaltet sich dies in der Regel sehr schwierig, da die Bank Darlehen üblicherweise lediglich ab einem Alter von 18 Jahren vergeben.
Inhalt
Aufnahme eines Darlehen
Um einen Kredit aufnehmen zu können, muss der Antragsteller verschiedene Voraussetzungen erfüllen, was Minderjährigen zumeist nicht möglich ist.
Damit eine Kreditaufnahme überhaupt möglich ist, müssen angehende Darlehensnehmer verschiedene Voraussetzungen erfüllen. Diese können zwar durchaus variieren aber in der Regel wird von den Banken zumeist auf eine gute Bonität sowie eine positive Schufa-Auskunft ebenso geachtet, wie auf ein sicheres, regelmäßiges Einkommen. Ebenso wird gemeinhin ein deutscher Wohnsitz sowie ebenfalls ein deutsches Girokonto verlangt. Des Weiteren ist die Volljährigkeit unabdingbar.
Doch genau hier liegt bei Kindern/Teenager das Problem: sie sind zum einen noch keine 18 Jahre alt und verfügen normalerweise auch noch nicht über ein dementsprechendes Einkommen. Das Gehalt, das in der Ausbildung bezahlt wird, reicht für die Aufnahme eines Ratenkredits in der Regel nicht aus. Studenten verfügen dagegen zumeist über kein oder lediglich ein geringes Einkommen, sodass auch hier die Voraussetzungen zumeist nicht erfüllt werden können.
Dementsprechend ist es für Minderjährige kaum beziehungsweise nicht möglich, einen Kredit aufzunehmen. Auf diese Weise sorgen die Banken aber auch dafür, dass eine Überschuldung der jungen Erwachsenen diesbezüglich nicht möglich ist.
Kredit für Minderjährige – Verwendungszwecke
Es existieren durchaus verschiedene Gründe, weshalb die Kreditaufnahme auch für Minderjährige notwendig sein kann.
Kredite für Minderjährige sind zwar nicht die Regel, können aber unter Umständen dennoch notwendig sein. Beginnt der Teenager zum Beispiel eine Ausbildung oder ein Studium, so wird oftmals ein Auto benötigt, um zu der Ausbildungsstätte beziehungsweise der Universität zu gelangen.
Und/oder der Teenager muss zu Ausbildungs-/Studiumzwecken in eine andere Stadt ziehen und benötigt dementsprechend eine eigene Wohnung und somit ebenfalls eine gewisse Haushaltsausstattung.
Diese und ähnliche Probleme sind gute Gründe, die eine Kreditaufnahme durchaus rechtfertigen.
Von der Kreditaufnahme für eine Urlaub oder zu reinen Konsumzwecken, als Beispiel, ist bei Minderjährigen dagegen dringend abzuraten. Hier besteht zumeist sehr schnell die Gefahr einer Überschuldung.
Darlehen aufnehmen
Die Aufnahme des Kredits muss von einer erwachsenen Person, wie etwa von den Eltern, übernommen werden.
Da ein Teenager jedoch, wie bereits oben erwähnt, zumeist nicht in der Lage ist, selbst einen Kredit aufzunehmen, muss dies somit eine andere Person für ihn übernehmen.
In der Regel handelt es sich hierbei um die Eltern, Großeltern oder, seltener, auch um bereits erwachsene Geschwister.
Unabdingbar ist jedoch, dass die betreffende Person ihrerseits die verschiedenen Voraussetzungen der Banken erfüllt; denn nur dann ist eine erfolgreiche Kreditvergabe möglich.
Somit nehmen hier zum Beispiel die Eltern das benötigte Darlehen auf und übergeben anschließend ihrem Kind die betreffende Summe. Der Teenager ist damit in der Lage, sich beispielsweise einen Gebrauchtwagen oder auch Möbel für die erste, eigene Wohnung zu kaufen.
Üblicherweise handelt es sich hierbei um einen klassischen Ratenkredit, der dann von den Eltern, da sie die Darlehensnehmer sind, jeden Monat in gleichbleibenden Raten abbezahlt werden muss. Vorteilhaft bei einem solchen Darlehen ist, dass es sich hierbei um einen zweckungebundenen Kredit handelt, der je nach Wunsch verwendet werden kann. Es ist somit also nicht notwendig, der Bank Unterlagen bezüglich des Verwendungszweckes zukommen zu lassen.
Allerdings müssen sich die Eltern, beziehungsweise der betreffende Kreditnehmer, sich darüber bewusst sein, dass sie für die Bank der alleinige Ansprechpartner sind, was die Belange und vor allem die Zurückzahlung des Darlehens angeht.
Wie die Eltern im Innenverhältnis die Darlehensaufnahme regeln, bleibt komplett ihnen selbst überlassen. So ist es zum Beispiel denkbar, dass sie zwar den Kredit für ihr Kind aufnehmen, der Teenager ihnen den Darlehensbetrag jedoch anschließend zurück bezahlt. Die Kreditraten können hier frei zwischen den Eltern und dem Kind vereinbart werden. Für die Bank spielt dies keine Rolle, da sie sich sowieso an die Eltern beziehungsweise den betreffenden Kreditnehmer wenden.
So ist es zum Beispiel ebenfalls denkbar, dass der Teenager eine kleinere Rate an seine Eltern zurückbezahlt und dementsprechend eine längere Laufzeit in Kauf nimmt. Ebenso kann beispielsweise vereinbart werden, dass im Notfall auch einmal eine Monatsrate ausgesetzt werden kann oder man trifft ähnliche Verabredungen.
Selbstverständlich ist es den Eltern ebenfalls erlaubt, ihrem Kind den Darlehensbetrag unentgeltlich zu überlassen. Das bedeutet, dass der Teenager zwar die Kreditsumme erhält aber den betreffenden Betrag nicht zurück bezahlen muss. Alternativ ist jedoch ebenfalls denkbar, dass das Kind zumindest einen gewissen Teil der Darlehenssumme an seine Eltern begleicht.
Privater Darlehensvertrag
Es empfiehlt sich, einen privaten Darlehensvertrag aufzusetzen, der für beide Parteien bindend ist. So hat hier jeder etwas in der Hand und kann sich im Zweifelsfall auf den Vertrag berufen.
Während die Eltern mit der Bank den eigentlichen Kreditvertrag abschließen, bietet es sich an, im Innenverhältnis einen privaten Darlehensvertrag mit dem Teenager abzuschließen; sofern eine wie auch immer geartete Kreditrückzahlung angedacht ist.
Auf diese Weise lernt der Teenager Verantwortung zu übernehmen und einen gewissen Geld-Wert zu schätzen. Der private Kreditvertrag ist, wie bereits oben erwähnt, von beiden Seiten frei verhandelbar. Zudem ist es beispielsweise machbar, sich im Internet eine dementsprechende, zumeist kostenfreie, Vorlage herunter zu laden.
Aber auch bei einer Vorlage ist es unabdingbar, dass der Vertrag von beiden Seiten gut durchgelesen und bei etwaig aufkommenden Fragen, nachgehakt wird.
Die Erstellung eines privaten Kreditvertrages ist generell empfehlenswert. Sollte es, wider Erwarten, einmal zu Missverständnissen oder Streitigkeiten kommen, dann sind hiermit beide Parteien auf der sprichwörtlichen „sicheren Seite“. Denn schließlich ist es in einem solchen Fall immer möglich, einen Blick in den Vertrag zu werfen und nachzulesen, was machbar und was eben doch nicht durchführbar ist.
Allerdings sollte vonseiten der Eltern/der kreditgebenden Person, bedacht werden, dass ein solcher, privater Darlehensvertrag üblicherweise von rechtlicher Seite her kaum beziehungsweise nicht bindend ist, da es sich bei dem Kreditnehmer um eine minderjährige Person handelt.
Dennoch ist es aus den genannten Gründen dennoch ratsam, einen solchen Vertrag aufzusetzen.
Im Allgemeinen sollte die Kreditaufnahme nicht nur von dem Teenager, sondern ebenfalls von den eigentlichen Darlehensnehmern gut überlegt sein. Denn die Bank achtet natürlich strikt darauf, dass das von ihrer Seite ausgeliehene Geld auch wieder zurück bezahlt wird. Dementsprechend sind die Eltern dazu verpflichtet, die im Vertrag vereinbarten Kreditraten zu begleichen. Sie haften hierfür gemeinhin mit ihrem kompletten Vermögen.