Damit die Banken ein Darlehen vergeben, ist es unabdingbar, dass der Antragsteller die verschiedenen Voraussetzungen der Kreditinstitute erfüllt. Doch müssen hier wirklich sämtliche Vorgaben eingehalten werden?
Inhalt
Darlehensvoraussetzungen
Die Banken erwarten bei der Beantragung eines Kredits, dass der Antragsteller verschiedene Voraussetzungen erfüllt.
Die jeweiligen Voraussetzungen, die von den Banken für eine erfolgreiche Kreditvergabe vorgegeben werden, können je nach Darlehensart und Richtlinien der Kreditinstitute variieren. In der Regel wird von den Antragstellern jedoch beispielsweise erwartet, dass ein sicheres, regelmäßiges Einkommen ebenso vorhanden ist, wie eine gute Bonität und eine positive Auskunft der Schufa. Aber auch ein deutsches Girokonto sowie ebenfalls ein deutscher Wohnsitz sind gemeinhin ein „Muss“.
Ebenso kann es vorkommen, dass die Banken Sicherheiten verlangen. Dazu gehören zum Beispiel Wertanlagen, wie Bausparverträge und Kapitallebensversicherungen, oder auch bereits abbezahlte Immobilien.
Bei einem Immobilienkredit setzen die Banken gemeinhin ebenfalls voraus, dass hier eine Eintragung ins Grundbuch des Hauses oder der Eigentumswohnung stattfindet. Im Falle eines Autokredits wird die Bank dagegen den Fahrzeugbrief einbehalten.
Der Hintergrund dabei ist, dass die Kreditinstitute somit von einer höheren Sicherheit profitieren: Sollte der Kreditnehmer irgendwann einmal, wider Erwarten, nicht mehr dazu in der Lage sein, die Darlehensraten zu begleichen, dann besitzt die Bank das Recht, auf das Auto beziehungsweise die Immobilie zuzugreifen und diese zu veräußern. Der Erlös aus dem Verkauf wird anschließend dazu verwendet, die restliche Darlehensschuld zu begleichen. Beachtet werden muss außerdem, dass es sich hierbei um sogenannte zweckgebundene Darlehen handelt. Das bedeutet, dass die Kreditsumme einzig und allein zu dem im Darlehensvertrag vereinbarten Verwendungszweck ausgegeben werden darf. Die Bank fordert hier auch dementsprechende Nachweise an.
Sind alle Voraussetzungen zu erfüllen?
Gemeinhin müssen die verschiedenen Kreditvoraussetzungen vom Darlehensnehmer erfüllt werden. Unter Umständen sind kleinere „Abweichungen“ jedoch möglich.
Bei der Beantragung eines Darlehen geht man gemeinhin davon aus, dass sämtliche Vorgaben erfüllt werden müssen. Das ist im Normalfall durchaus richtig, denn die jeweiligen Voraussetzungen, die die Banken angeben, stellen für die Kreditinstitute eine gewisse Absicherung dar. Auf diese Weise möchte die Bank somit das Darlehensrisiko für sich selbst senken.
Ebenso sind die diversen Vorgaben aber auch eine gewisse Absicherung für den Kreditnehmer, der so daran gehindert werden soll, einen Kredit aufzunehmen, wenn es aufgrund der persönlichen, finanziellen Situation besser wäre, von einem Darlehen abzusehen.
In Bezug auf ein deutsches Girokonto sowie einen deutschen Wohnsitz lassen die Banken in der Regel nicht mit sich reden; dies muss somit vorhanden sein. Wer im Ausland wohnt, beantragt somit besser bei einem Kreditinstitut vor Ort das gewünschte Darlehen.
Eine gute Bonität sowie eine positive Auskunft der Schufa gehören normalerweise ebenfalls zu einer erfolgreichen Kreditvergabe dazu. Fällt die Bonität jedoch nicht ganz so gut aus, dann ist es in der Regel oftmals doch noch möglich, das gewünschte Darlehen zu erhalten. Allerdings muss hier gemeinhin mit einem höheren Zinssatz gerechnet werden. Ähnlich verhält es sich mit der Schufa-Auskunft: Ist diese nur nicht ganz so gut, dann ist das für die Banken in einigen Fällen ebenfalls kein Problem, sodass der benötigte Kredit doch noch vergeben wird. Jedoch variiert dies oftmals auch von Bank zu Bank. Ist die Bonität jedoch zu schlecht beziehungsweise die Schufa-Auskunft eindeutig negativ, dann erhält der Antragsteller kein Darlehen.
Bei einer nicht ganz so guten Bonität kann es jedoch auch sein, dass die Bank zwar dennoch einen Kredit vergibt aber unter Umständen nicht in der gewünschten Höhe und/oder es werden Sicherheiten verlangt.
Bei einem Immobilienkauf wird die Eintragung ins Grundbuch gemeinhin als ein „Muss“ angesehen. Ebenso verhält es sich üblicherweise mit dem Einbehalt des Fahrzeugbriefs bei einem Autokredit, bis der Darlehensnehmer den Kreditbetrag vollständig getilgt hat.
Vorgaben nicht erfüllbar
Ist es für den Antragsteller nicht machbar, die verschiedenen Voraussetzungen der Banken zu erfüllen, bietet sich das Hinzuziehen eines Bürgen oder zweiten Darlehensnehmer an.
Es kann jedoch ebenfalls vorkommen, dass es dem Kreditnehmer nicht möglich ist, die verschiedenen Vorgaben der Banken zu erfüllen. Wenn hier dann auch etwaige Sicherheiten, wie beispielsweise ein Bausparvertrag, nicht ausreichen oder nicht vorhanden sind, ist normalerweise keine Kreditvergabe möglich.
Es gibt allerdings auch eine Ausnahme: Ist es dem Antragsteller möglich, einen Bürgen oder zweiten Darlehensnehmer hinzuziehen, dann vergeben die Banken den gewünschten Kredit in der Regel doch noch. Allerdings muss hierbei unbedingt beachtet werden, dass der Bürge beziehungsweise der zweite Darlehensnehmer seinerseits die diversen Voraussetzungen der Banken erfüllt.
Ist das der Fall, kommen die verschiedensten Personen infrage. So ist es zum Beispiel möglich, die Großeltern oder auch Eltern hiernach zu fragen. Ebenso gut können Geschwister als Bürge/zweiter Kreditnehmer einspringen. Alternativ hierzu bieten sich jedoch ebenfalls andere Verwandte an. Ein verwandtschaftliches Verhältnis ist allerdings keine Voraussetzung, sodass es zum Beispiel ebenfalls ohne Weiteres möglich ist, einen Arbeitskollegen, Bekannten oder guten Freund um eine Bürgschaft beziehungsweise eine zweite Kreditnehmerschaft zu bitten.
Jedoch sollte hierbei nicht in Vergessenheit geraten, dass Geldangelegenheiten oftmals zu Streitigkeiten oder gar zu Zerwürfnissen führen. Aufgrund dessen ist es generell ratsam, am besten eine Person auszuwählen, mit der man sich sehr gut versteht, sodass davon ausgegangen werden kann, dass das gute Verhältnis selbst bei etwaigen Problemen weiterhin bestehen bleibt.
Des Weiteren muss sich jedoch auch der Bürge beziehungsweise der zweite Kreditnehmer voll und ganz darüber im Klaren sein, welche Verpflichtung er hiermit eingeht. Denn sollte, wider Erwarten, der Fall eintreten, dass der eigentliche Darlehensnehmer nicht dazu in der Lage ist, die monatlichen Raten des Kredits zu begleichen, dann kommt die Bank auf den Bürgen beziehungsweise den zweiten Darlehensnehmer zu. Das bedeutet, dass die betreffende Person dann ihrerseits dazu verpflichtet ist, die restliche Kreditschuld zu begleichen.
Dazu kommt, dass hier, sofern im Darlehensvertrag nichts anderes vereinbart wurde, im vollen Umfang gehaftet wird. Dementsprechend sollte eine die Aufnahme einer Bürgschaft beziehungsweise der Auftritt als zweiter Kreditnehmer unbedingt vorab gut durchdacht werden. Dies ist generell lediglich dann ratsam, wenn es für die betreffende Person im Notfall tatsächlich möglich ist, die restliche Kreditschuld zu tilgen.
Als Alternative zu einer Bürgschaft oder einem zweiten Kreditnehmer kann es unter Umständen jedoch auch ausreichen, eine andere Bank aufzusuchen. Wurde das Darlehen beispielsweise aufgrund einer nicht ganz so guten Bonität abgelehnt, dann ist es eventuell möglich, dass ein anderes Kreditinstitut dennoch den gewünschten Kredit vergibt.
Außerdem kann ein Darlehen von Privat, also ein Kredit, der nicht von einer anderen Bank, sondern von einer Privatperson vergeben wird, eine gute Lösung sein.