Ein Kredit kann im Allgemeinen allein oder zu Zweit aufgenommen werden. Doch es existieren durchaus Situationen, in denen ein zweiter Darlehensnehmer oder ein Bürge notwendig ist.
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Darlehensaufnahme
Für eine erfolgreiche Kreditvergabe ist es notwendig, dass der Antragsteller verschiedene Voraussetzungen erfüllt, ansonsten lehnt die Bank die Darlehensvergabe ab. Die Gründe hierfür sind vielfältig.
Damit die Banken ein Darlehen vergeben, muss der Antragsteller verschiedene Kreditvoraussetzungen erfüllen. Diese können allerdings, je nach Kreditart, variieren. In der Regel wird hier jedoch vor allem auf ein sicheres, regelmäßiges Einkommen in einer gewissen Höhe, eine positive Auskunft der Schufa sowie einen festen, deutschen Wohnsitz und ein deutsches Girokonto geachtet.
Zusätzlich kann es sein, dass die Banken Sicherheiten verlangen. Dazu gehören unter anderem Bausparverträge und Lebensversicherungen.
Ist es für den Antragsteller nicht machbar, die diversen Vorgaben der Banken zu erfüllen, lehnt die Bank den Kreditwunsch ab. In einem solchen Fall ist dem Kreditinstitut das Darlehensrisiko zu hoch; das heißt, es wird befürchtet, dass der Antragsteller nicht dazu in der Lage ist, die beantragte Darlehenssumme vollständig zurück zu bezahlen. Denn die Banken legen natürlich einen hohen Wert darauf, dass der Kreditbetrag, plus Zinsen, in einem gewissen Zeitrahmen vertragsgemäß getilgt wird. Aufgrund dessen erfolgt vor dem Geldverleih immer eine genaue Überprüfung des Kreditantrags.
Die Gründe für eine Darlehensablehnung können vielfältig sein. So ist es zum Beispiel denkbar, dass das Einkommen des Antragstellers bezüglich der gewünschten Kreditsumme schlichtweg zu gering ausfällt, die Schufa-Auskunft negativ ist oder das der Antragsteller bereits eine gewisse Altersgrenze überschritten hat.
Zweiter Kreditnehmer/Bürge notwendig?
Lehnt die Bank den Darlehensantrag ab, kann mithilfe eines solventen, zweiten Bürgen oder zweiten Kreditnehmer zumeist doch noch ein Kreditvertrag abgeschlossen werden.
In einem solchen Fall, also bei Ablehnung des Kreditantrags, ist das Hinzuziehen eines Bürgen oder zweiten Kreditnehmers notwendig, sofern der Antragsteller auch weiterhin eine Darlehensaufnahme wünscht.
Unabdingbar ist hierbei jedoch, dass der Bürge beziehungsweise zweite Kreditnehmer seinerseits die jeweiligen Vorgaben des Kreditinstituts erfüllt. Hier steht dann einer erfolgreichen Darlehensvergabe in der Regel nichts mehr im Wege.
Als Bürge oder zweiter Kreditnehmer kommen im Allgemeinen unterschiedliche Personen infrage. Hierbei kann es sich zum Beispiel um die Eltern oder Schwiegereltern ebenso handeln, wie um Geschwister, weitere Verwandte, Freunde oder Arbeitskollegen.
Was beachten?
Wenn der Kreditnehmer seinen vertraglichen Pflichten nicht mehr nachkommt, muss der Bürge/zweite Kreditnehmer die Rückzahlung übernehmen. Zudem ist gut zu überlegen, welche Person hierfür geeignet ist.
Abgesehen davon, dass der Bürge oder zweite Darlehensnehmer die jeweiligen Vorgaben der Banken erfüllen muss, gilt es, noch einige weitere Dinge zu beachten. Dazu gehört beispielsweise, dass es der betreffenden Person bewusst sein muss, welche Verantwortung damit einhergeht.
Denn sollte der eigentliche Kreditnehmer, aus welchen Gründen auch immer, nicht dazu in der Lage sein, die Kreditraten vertragsgemäß zu begleichen, dann tritt die Bank auf den Bürgen beziehungsweise zweiten Darlehensnehmer zu. Das bedeutet, dass die Person, anstelle des Kreditnehmers, die noch offenstehende Darlehensschuld in der Regel vollständig begleichen muss.
Das ist auch dann der Fall, wenn der Kreditbetrag einzig und allein dem Kreditnehmer zugute gekommen ist und der Bürge/zweite Darlehensnehmer keinen Cent davon erhalten hat. Dementsprechend sollte eine Bürgschaft/zweite Kreditnehmerschaft immer gut durchdacht sein.
Des Weiteren ist es ratsam, dass sich der eigentliche Darlehensnehmer, falls möglich, gut überlegt, wen genau um eine Bürgschaft beziehungsweise zweite Kreditnehmerschaft gebeten wird. Handelt es sich zum Beispiel um die ohnehin bereits ungeliebte Schwiegermutter, könnte eine solche, finanzielle Vereinbarung, noch für zusätzliche, familiäre Spannungen sorgen. Oder wenn es sich bei dem Bürgen/zweiten Darlehensnehmer um den besten Freund handelt, kann ein eventueller Streit bezüglich der finanziellen Belange schnell dafür sorgen, dass die Freundschaft plötzlich beendet ist.
Zweiter Kreditnehmer/Bürge freiwillig?
Ein Kredit kann gemeinhin auch freiwillig zusammen mit einem zweiten Darlehensnehmer oder Bürgen aufgenommen werden. In diesem Fall profitiert der Antragsteller oftmals von so manch einem Vorteil.
Das Hinzuziehen eines zweiten Kreditnehmer oder Bürgen erfolgt jedoch nicht immer aufgrund einer sonst erfolglosen Darlehensbeantragung. So kann eine solche Person zum Beispiel auch dann beteiligt sein, wenn diese ebenfalls von der Kreditsumme profitiert. Das ist etwa dann der Fall, wenn beide Partner gemeinsam ein Darlehen aufnehmen, um die gemeinsame Wohnnung zu renovieren oder zusammen ein Haus kaufen und dort einziehen.
Doch ein zweiter Kreditnehmer beziehungsweise Bürge kann auch anderweitig für Vorteile sorgen. So sehen viele Banken das Hinzuziehen einer solchen Person als sehr positiv an, da sich auf diese Weise das allgemeine Kreditrisiko verringert. So ist es möglich, dass der Antragsteller zum Beispiel eine längere Kreditlaufzeit oder auch einen niedrigeren Zinssatz angeboten bekommt.
Es bietet sich also durchaus an, vor der Kreditbeantragung gut zu überlegen, ob auch ohne Notwendigkeit ein zweiter Darlehensnehmer oder Bürge hinzugezogen wird.
Bank lehnt ab?
Lehnt die Bank den Darlehenswunsch trotz zweitem Darlehensnehmer oder Bürgen ab, ist es der betreffenden Person gemeinhin nicht möglich, die Voraussetzungen zu erfüllen.
Es kann jedoch auch vorkommen, dass die Bank den vorgeschlagenen Bürgen oder zweiten Kreditnehmer ablehnt. Das ist in der Regel dann der Fall, wenn die betreffende Person die verschiedenen Voraussetzungen des Kreditinstituts nicht erfüllen kann.
Ist jedoch ein Bürge/zweiter Kreditnehmer für eine erfolgreiche Darlehensvergabe notwendig, muss sich der Antragsteller nach jemand anderem umsehen, der die diversen Vorgaben erfüllt.
Alternativ besteht ebenfalls die Möglichkeit, bei einer anderen Bank einen Kredit zu beantragen und zu hoffen, dass der vorgeschlagene Bürge/zweiter Darlehensnehmer dort akzeptiert wird.
Ist eine solche Person für eine erfolgreiche Kreditvergabe jedoch nicht notwendig, wird die Bank den Antragsteller hierauf hinweisen. In der Regel kann dann selbst entschieden werden, ob das Darelehen allein oder eben doch zusammen aufgenommen beziehungsweise ein Bürge hinzugezogen wird.
Fazit
Ein Bürge oder zweiter Kreditnehmer ist gemeinhin lediglich dann dringend notwendig, wenn es dem Antragsteller nicht möglich ist, die verschiedenen Bankvoraussetzungen zu erfüllen. Durch eine zweite Kreditnehmerschaft oder Bürgschaft wird das allgemeine Kreditrisiko, das die Bank eingeht, verringert, sodass es zumeist zu einer erfolgreichen Darlehensvergabe kommt. Lehnt die Bank den Bürgen/zweiten Kreditnehmer ab, erfüllt dieser üblicherweise nicht die notwendigen Vorgaben.
Eine solche Person kann jedoch zumeist auch freiwillig hinzugezogen werden. So profitiert die Bank von einer weiteren Sicherheit, wodurch der Antragsteller oftmals verschiedene Vorteile angeboten bekommt. Hierbei kann es sich zum Beispiel um ein niedrigeres Zinsniveau oder auch um eine längere Kreditlaufzeit und damit um niedrigere Monatsraten handeln.