Bei einer Kreditbeantragung werden die verschiedensten Unterlagen benötigt. Doch ist es hierfür auch notwendig, einen Haushaltsplan zu erstellen?
Inhalt
Unterlagen
Damit eine erfolgreiche Kreditbeantragung möglich ist, fordern die Banken vom Darlehensnehmer im Rahmen der Kreditbeantragung die Vorlage der verschiedensten Unterlagen. Dazu gehören zum Beispiel die letzten Kontoauszuüge, eine Kopie von beiden Seiten des gültigen Personalausweises oder Reisepasses sowie eine Kopie des Arbeitsvertrages. Doch auch die Lohn- und Gehaltsabrechnung der letzten drei Monate muss gemeinhin der Bank vorgelegt werden. Sollten noch weitere Einnahmen vorhanden sein, dann sind auch diese dementsprechend nachzuweisen. Ebenso sind weitere Unterlagen in Bezug auf diverse, finanzielle Verpflichtungen, wie etwa bereits laufende Kredit- oder Unterhaltszahlungen, nachweispflichtig.
Haushaltsplan: notwendig?
Dementsprechend ist es nicht nur notwendig, der Bank die verschiedenen Einnahmen, sondern ebenfalls die Ausgaben vorzulegen und nachzuweisen. In der Regel verlangt die Bank hier zwar nicht ausdrücklich die Vorlage eines Haushaltsplans, jedoch ist ein solcher Plan oftmals dennoch sehr nützlich. Denn hiermit ist der Antragsteller zum einen in der Lage, der Bank die eigenen Einnahmen und Ausgaben detailliert und ohne zu überlegen vorzulegen und zum anderen ist es mithilfe eines Haushaltsplans ebenfalls möglich, ganz einfach die maximale monatliche Ratenhöhe zu ermitteln, die zuverlässig beglichen werden kann. Außerdem zeigt die Anfertigung eines Haushaltsplans auf, dass der Kreditnehmer die Darlehensaufnahme Ernst nimmt und sich bereits ausgiebig Gedanken hierüber und um die Rückzahlung gemacht hat.
Erstellung
Bei einem Haushaltsplan werden sämtliche Einnahmen und Ausgaben aufgelistet.
Die Anfertigung eines Haushaltsplans ist im Grunde genommen sehr einfach. So müssen hierfür zunächst alle Einnahmen, die regelmäßig auf das eigene Konto fließen, aufgeschrieben werden. Dabei kann es sich zum Beispiel um das Einkommen aus dem Vollzeitjob ebenso handeln, wie um das Gehalt des Nebenjobs. Ist das geschehen, geht man zu den Ausgaben über: Jetzt werden alle regelmäßigen sowie unregelmäßigen Ausgaben aufgelistet. Dazu gehören zum Beispiel Miet- und Nebenkostenzahlungen ebenso wie Beiträge für Versicherungen und die Müllabfuhr. Aber auch die Kosten für Lebensmittel, Medikamente, Bekleidungsstücke, Futter für die Haustiere und ähnliches sind hier aufzuführen.
Anschließend müssen nur noch die Ausgaben von den Einnahmen abgezogen werden. Der Betrag der hierbei herauskommt, ist die Summe, die dem Antragsteller jeden Monat verlässlich zur freien Verfügung steht. Davon wird dann auch die monatliche Kreditrate beglichen.
Es ist jedoch unbedingt davon abzuraten, den kompletten Betrag zur Zahlung der Monatsrate zu verwenden. Denn schließlich können durchaus auch hin und wieder unerwartete Kosten hinzukommen. So kann es zum Beispiel sein, dass der Wagen in die Werkstatt muss und die notwendige Reparatur den Geldbeutel sprengt. Oder es muss ein Handwerker gerufen werden. Vielleicht ist aber auch eine kostenintensive Tierarztbehandlung für den geliebten Vierbeiner notwendig. Diese und ähnliche unerwarteten Ereignisse sorgen gemeinhin dafür, dass die bisherige Finanzplanung stark durcheinander gebracht wird.
Aufgrund dessen empfiehlt es sich, hier nicht nur die Zahlung der Monatsrate mit einzurechnen, sondern ebenfalls jeden Monat einen gewissen Betrag als finanziellen Puffer zur Seite zu legen. Auf diese Weise ist man für unvorhergesehene Ereignisse deutlich besser gerüstet und auch die Rückzahlung des Kredits gerät somit eher nicht in Gefahr.
Vorlage des Haushaltsplans
Nach Fertigstellung des Haushaltsplans wird dieser ganz einfach zum Banktermin mitgenommen. Durch die übersichtliche Auflistung ist gemeinhin auch ohne Weiteres erkennbar, welche Unterlagen als Nachweise beigefügt werden sollten.
crown-sathees / pixabay.cAuf diese Weise ist es für die Bank sofort ersichtlich, wie hoch die Einnahmen und Ausgaben anfallen und ob die monatliche Kreditrate überhaupt gestemmt werden kann. Somit ist der angehende Kreditnehmer sehr gut auf das Gespräch vorbereitet und macht zudem einen seriösen EindrucSollte die Bank weitere Fragen haben oder noch andere Nachweise benötigten, dann ist das dennoch nicht weiter tragisch. Die dementsprechenden Unterlagen können ganz einfach nachgereicht werden. Dabei gilt: umso schneller der Bank die verschiedenen Informationen und dementsprechenden Nachweise vorliegen, desto schneller wird der Kreditantrag bearbeitet und umso schneller überweist die Bank die Darlehenssumme.
Kreditvoraussetzungen
Für eine erfolgreiche Kreditvergabe muss der Darlehensnehmer die verschiedensten Voraussetzungen erfüllen. Ist das nicht möglich, kann ein Bürge oder zweiter Kreditnehmer oftmals weiterhelfen.
Damit die Banken eine Kredit vergeben, ist es jedoch unabdingbar, dass der Antragsteller die verschiedenen Darlehensvorgaben erfüllt. Dazu gehört neben einem sicheren, regelmäßigen Einkommen in einer gewissen Höhe ebenfalls eine gute Bonität sowie eine positive Auskunft der Schufa. Aber auch auf festen Wohnsitz innerhalb von Deutschland und ein deutsches Girokonto wird hier in der Regel geachtet. Allerdings können die diversen Voraussetzungen je nach Kreditinstitut unter Umständen deutlich variieren.
So ist es zum Beispiel auch möglich, dass die Banken Sicherheiten verlangen. Dazu zählen zum Beispiel Wertanlagen, wie etwa Bausparverträge und Kapitallebensversicherungen.
Bei kreditgebundenen Darlehen, wie etwa einem Immobilien- oder Autodarlehen, gelten oftmals zusätzlich weitere Voraussetzungen. So ist es zum Beispiel bei einem Immobilienkredit notwendig, Eigenkapital in einer gewissen Höhe mitzubringen. Außerdem verlangen die Banken hier gemeinhin die Eintragung einer Grundschuld in das Grundbuch der Immobilie. Bei einem Autokredit dagegen, behält die Bank zumeist den Fahrzeugbrief des Wagens ein; und zwar so lange, bis der Darlehensnehmer die Kreditschuld vollständig beglichen hat. Nach Bezahlung der letzten Monatsrate erhält der Kreditnehmer den Fahrzeugbrief ausgehändigt und wird somit zum Eigentümer des Wagens.
Es kann jedoch durchaus auch vorkommen, dass es nicht möglich ist, die verschiedenen Kreditvoraussetzungen der Banken zu erfüllen. Doch auch in einem solchen Fall kann unter Umständen dennoch eine erfolgreiche Darlehensvergabe möglich sein.
So ist es zum Beispiel machbar, einen solventen Bürgen oder zweiten Kreditnehmer hinzuzuziehen. Wichtig hierbei ist jedoch, dass die betreffende Person ihrerseits die verschiedenen Darlehensvoraussetzungen erfüllt. Ist das der Fall, steht einer erfolgreichen Kreditvergabe gemeinhin nichts mehr im Wege.
Da die Bank durch einen solventen Bürgen oder einem zweiten Kreditnehmer von einer höheren Darlehenssicherheit profitiert, ist es außerdem oftmals möglich, einen niedrigeren Zinssatz zu erhalten. So kann auch in einem solchen Fall zumeist einiges gespart werden.
Als Bürge beziehungsweise zweiter Darlehensnehmer kann im Grunde genommen jede beliebige Person eingesetzt werden. So bieten sich hier zum Beispiel die Eltern ebenso an, wie Geschwister oder Freunde. Am besten ist es jedoch sicherlich, wenn eine Person ausgewählt wird, zu der ein gutes bis sehr gutes Verhältnis besteht. So kann man sich hier in der Regel immer noch auf „Augenhöhe“ begegnen und das selbst dann, wenn es einmal wider Erwarten zu Schwierigkeiten kommen sollte.
Allerdings muss es dem zweiten Kreditnehmer beziehungsweise dem Bürgen vollkommen bewusst sein, dass er bei einem etwaigen Zahlungsausfall des eigentlichen Darlehensnehmer voll und ganz für die restliche, noch offene Kreditschuld aufkommen muss. Aufgrund dessen sollte man es sich auch vorab sehr gut überlegen, ob eine zweite Darlehensnehmerschaft beziehungsweise eine Bürgschaft aufgenommen wird.