Bei der Beantragung eines Darlehen gilt es, einiges zu beachten. Dazu gehört auch, dass die Bank eine Schufa-Auskunft einholt; doch kann diesem Vorgang auch widersprochen werden?
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Kreditvergabe: Voraussetzungen
Je nach Bank werden für eine erfolgreiche Vergabe des Darlehen unterschiedliche Voraussetzungen angesetzt, die der Antragsteller erfüllen muss.
Damit es überhaupt zu einer erfolgreichen Kreditvergabe kommt, ist es unabdingbar, dass der Antragsteller die verschiedenen Voraussetzungen, die die Bank vorgibt, erfüllt. Diese können zwar je nach Bank variieren aber gemeinhin wird zum Beispiel ein hoher Wert auf ein sicheres sowie regelmäßiges Einkommen gelegt. Ebenso achten die Kreditinstitute gemeinhin darauf, dass ein deutsches Girokonto und ein fester Wohnsitz innerhalb von Deutschland vorhanden ist. Aber auch eine gute Bonität und eine positive Auskunft der Schufa gehören üblicherweise zu den gängigen Voraussetzungen einer Kreditvergabe.
Zudem ist es unter Umständen auch möglich, dass die Banken zusätzliche Sicherheiten fordern. Dazu gehört jedoch nicht nur Barvermögen, wie oftmals angenommen wird, sondern ebenfalls Wertanlagen, wie etwa Bausparverträge und Kapitallebensversicherungen. Aber auch Immobilien werden gerne als Sicherheiten aufgenommen.
So kann beispielsweise nicht nur aufgrund der Richtlinien der jeweiligen Bank, sondern ebenfalls je nach Darlehensart und -summe sowie Bonität die jeweiligen Voraussetzungen variieren.
Schufa-Auskunft
Der Einholung der Schufa-Auskunft kann generell widersprochen werden, allerdings erfolgt dann in der Regel keine Darlehensvergabe.
Bei der Beantragung eines Darlehen ist es notwendig, dass der Antragsteller sein Einverständnis zur Einholung der Schufa-Auskunft an die Bank vergibt. Hierfür muss in der Regel sogar eine Extra-Unterschrift geleistet werden.
Dementsprechend ist es hier sicher nicht weiter verwunderlich, dass sich so manch ein Antragsteller, aufgrund der
separaten Unterschrift, fragt, ob es denn möglich ist, das Einholen der Schufa-Auskunft zu verweigern.
Dies ist in der Tat machbar: Generell steht es jedem Antragsteller frei, ob er hierfür seine Zustimmung gibt oder sich weigert. Allerdings zieht eine Weigerung üblicherweise Konsequenzen nach sich; denn hier lehnen die Banken die Darlehensvergabe gemeinhin ab.
Der Hintergrund hierfür ist, dass die Kreditinstitute sich mit Einholung der Schufa-Auskunft absichern beziehungsweise herausfinden möchten, wie es um die Kreditwürdigkeit des angehenden Darlehensnehmer bestellt ist. Dementsprechend verringert eine positive Schufa-Auskunft das Kreditrisiko für die Bank.
Gibt der Antragsteller dem Kreditinstitut jedoch nicht sein Einverständnis, sondern verweigert er die Unterschrift und somit das Einholen der Schufa-Auskunft, dann erweckt dies den Anschein, als ob sich in der Auskunftei negative Einträge befinden, die wiederum zu einer negativen Schufa-Auskunft und somit zu einer Ablehnung des Darlehens führen würden.
Negative Schufa-Auskunft
Ob eine negative Schufa vorliegt, lässt sich durch eine Selbstauskunft klären; ist dies tatsächlich der Fall, kann ein solventer Bürge oder zweiter Darlehensnehmer weiterhelfen.
In den meisten Fällen steht hinter dem Wunsch einer Verweigerung der Schufa-Auskunft tatsächlich die Befürchtung des Antragstellers, dass in der Auskunftei negative Einträge gefunden werden. Ob dies jedoch wirklich der Fall ist, lässt sich am besten rechtzeitig vor der Beantragung des Darlehen mit einer Selbstauskunft herausfinden.
Üblicherweise ist die Schufa dazu verpflichtet, eine Selbstauskunft pro Jahr und pro Person kostenfrei durchzuführen. Sobald die betreffenden Unterlagen vorliegen, ist es dann machbar, die diversen Einträge zu überprüfen. Da auch die Schufa nicht vollkommen fehlerfrei ist, kann es somit durchaus sein, dass sich in der Schufa veraltete oder auch falsche Einträge befinden, die eine Darlehensablehnung zur Folge hätten. Hier kann jedoch ein Antrag auf Löschung beziehungsweise
Berichtigung gestellt werden. Allerdings gilt es zu beachten, dass gemeinhin auch die jeweiligen Nachweise dem Antrag hinzuzufügen sind. Sobald die betreffenden Einträge gelöscht wurden, steht einer Kreditbeantragung diesbezüglich sicherlich nichts mehr im Wege.
Es ist jedoch ebenfalls möglich, dass sich in der Schufa tatsächlich negative Einträge befinden. In diesem Fall wird die Bank, wie bereits oben erwähnt, den Darlehenswunsch üblicherweise ablehnen.
Dennoch ist es nicht zwangsläufig notwendig, vollkommen auf die Beantragung eines Kredits zu verzichten. In einem solchen Fall bietet es sich an, einen Bürgen oder zweiten Darlehensnehmer hinzuzuziehen. Wichtig hierbei ist jedoch, dass die betreffende Person ihrerseits die verschiedenen Kreditvoraussetzungen erfüllt. Durch einen solventen Bürgen oder zweiten Kreditnehmer ist eine Kreditvergabe dann üblicherweise kein Problem mehr.
Allerdings muss sich der Bürge beziehungsweise der zweite Darlehensnehmer voll und ganz darüber im Klaren sein, welche Verpflichtungen er hier eingeht. Denn sollte es dem eigentlichen Kreditnehmer irgendwann, aus welchem Grund auch immer, nicht mehr möglich sein, die monatlichen Darlehensraten zu begleichen, dann hält sich die Bank an die betreffende Person. Diese muss anschließend für die vollständige, restliche Darlehenssumme aufkommen.
Kredit ohne Schufa
Schufafreie Kredite werden mit recht hohen Zinssätzen vergeben; zudem ist eine gute Bonität und ein dementsprechendes Einkommen unabdingbar.
Neben den herkömmlichen Darlehen, werden jedoch auch Kredite angeboten, die ohne Schufa-Auskunft auskommen. Allerdings werden diese Kredite gemeinhin nicht von den ortsansässigen Banken hierzulande offeriert. Gemeinhin findet man derartige Angebote vor allem im Internet. Neben recht vielen „schwarzen Schafen“ gibt es hier aber auch durchaus seriöse, schufafreie Kreditofferten. Diese werden beispielsweise von Banken aus der Schweiz oder Lichtenstein angeboten.
Hier spielt es dann tatsächlich keine Rolle, ob negative Schufa-Einträge vorhanden sind oder nicht, da es schlichtweg zu keiner Auskunftseinholung bei der Schufa kommt. Allerdings bedeutet das nicht zwangsläufig auch, dass die jeweiligen Banken nicht auf die Kreditwürdigkeit der Antragsteller achten. So ist hier eine gute bis sehr gute Bonität gemeinhin ein „Muss“. Die Banken achten hier verstärkt auf ein sicheres, regelmäßiges Einkommen in einer bestimmten Höhe.
Dazu kommt, dass schufafreie Kredite zumeist mit deutlich höheren Zinsen angeboten werden, als das bei einem klassischen Ratenkredit mit Schufa-Auskunft der Fall ist. Dementsprechend sind derartige Darlehensangebote deutlich kostenintensiver und belasten den eigenen Geldbeutel stärker.
Aufgrund dessen wird am besten vorab gut überlegt, ob man dennoch einen schufafreien Kredit beantragen möchte.
Alternative
Alternativ kann neben einem schufafreien Darlehen ebenfalls ein Kredit von Privat eine adäquate Lösung sein.
Steht eine negative Schufa-Auskunft einer erfolgreichen Kreditvergabe im Wege und ist kein Bürge oder zweiter Darlehensnehmer vorhanden beziehungsweise ist die Einbindung einer solchen Person nicht erwünscht, dann kann ein schufafreies Darlehen, trotz der hohen Zinsen, eine gute Lösung sein.
Wer die hohen Kosten hierfür jedoch sparen möchte, für denjenigen bietet sich alternativ die Aufnahme eines Kredits von
Privat an. Hier wird die benötigte Darlehenssumme ganz einfach von einer anderen Privatperson aufgenommen. Ob es sich dabei um Verwandte oder Freunde handelt, ist irrelevant.
Ein solcher Kredit von Privat kann vollkommen frei verhandelt werden und bietet somit eine hohe Flexibilität. Allerdings sollte man auch ein solches Darlehen in Schriftform festhalten, um so etwaige Streitigkeiten vorab zu vermeiden.