Wenn ein Kredit beantragt wird, ganz gleich, ob bei einer Bank direkt vor Ort oder online, dann muss der Antragsteller dem Kreditinstitut verschiedene Unterlagen vorlegen. Denn nur, wenn der Antrag vollständig sowie wahrheitsgemäß ausgefüllt sowie unterschrieben und mit den von der Bank benötigten Unterlagen versehen wurde, wird die Bank den Darlehensantrag bearbeiten. Doch um welche Unterlagen handelt es sich hierbei genau?
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Benötigte Unterlagen
Damit es zu einer erfolgreichen Darlehensvergabe kommt, ist der Darlehensnehmer dazu verpflichtet, verschiedene Unterlagen vorzulegen. Je nach Einkommenssituation variieren diese etwas.
Wenn es um die benötigten Kreditunterlagen geht, muss hier zunächst einmal beachtet werden, dass die Bank von manchen Personen andere Unterlagen benötigt als von anderen. Das ist zum Beispiel bei Angestellten und Selbständigen der Fall. Außerdem kommt es darauf an, ob die gewünschte Finanzierung zweckgebunden ist oder nicht. Typische Beispiel hiervon sind Auto- und Immobilienkredite. Doch auch die individuelle Situation eines jeden Antragstellers muss hierbei berücksichtigt werden. So kann es zum Beispiel der Fall sein, dass ein angehender Kreditnehmer auch Sicherheiten mit in die Finanzierung einbringen möchte, die ebenfalls nachgewiesen werden müssen.
Im Allgemeinen fordert die Bank zumeist folgende Nachweise von einem Antragsteller an: die Gehaltsabrechnungen der letzten Monate oder auch der letzten Jahre, ebenso muss gemeinhin der Arbeitsvertrag und/oder der Einkommenssteuerbescheid beziehungsweise die Steuererklärung vorgelegt werden. Des Weiteren verlangen die Banken üblicherweise auch Nachweise über bestehende, laufende Zahlungen. Dazu gehörten zum Beispiel Miete und eine etwaig vorhandene, private Altersvorsorge. Sehr wichtig sind aber auch Unterlagen über eventuell bereits vorhandene Darlehen sowie über Nebeneinkünfte. Zu letzterem zählen unter anderem Einnahmen aus Mieteinkünften und Nebenjobs. Sollten bestehende Einkünfte aus Sparkonten, wie etwa aus Investitionen sowie Depots vorhanden sein, dann müssen die dementsprechenden Unterlagen ebenfalls der Bank vorgelegt werden. Dasselbe gilt für bestehende Besitzverhältnisse, wie beispielsweise Immobilien.
Bei Selbständigen fällt zwar ein Großteil der von der Bank angeforderten Unterlagen in der Regel gleich aus, da hier jedoch die Einkommenssituation etwas anders aussieht, muss hier eine Gewinn- und Verlustbilanz ebenso vorgelegt werden, wie ein Einkommenssteuernachweis sowie eine betriebswirtschaftliche Auswertung.
Zu beachten ist hierbei jedoch auch, dass beispielsweise je nach internen Richtlinien der Banken eventuell unterschiedliche Unterlagen vorgelegt werden müssen.
Andere Personengruppen
Bei Rentnern, Studenten sowie Beamten werden von den Banken gemeinhin jedoch etwas andere Regelungen angesetzt.
Für manche Personengruppen gelten bei einer Kreditbeantragung jedoch besondere Regelungen. So erhalten gemeinhin Beamte, Rentner sowie auch Studenten in vielen Fällen individuell auf die jeweilige Person zugeschnittene Darlehen. Üblicherweise ist es so, dass sich beispielsweise Beamte, aufgrund ihrer gesicherten Tätigkeit, bessere Kreditkonditionen erhalten. Ganz anders verhält es sich dagegen bei volljährigen Studenten: Hier ist es oftmals möglich, Darlehen mit Fördercharakter abzuschließen. Diese Kredite sind zumeist ebenfalls kostengünstiger. In vielen Fällen verlnagen die Banken von den Studenten jedoch eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung.
Da Rentner kein Arbeitsentgelt, sondern eine Pension oder Rente erhalten, zählen diese Zahlungen als Einkommen. Hier ist es notwendig, der Bank eine Kopie des jeweils aktuellen Rentenbescheids vorzulegen.
Immobilien- und Autokredite
Bei Immobilien- und Autokredite verlangen die Banken gemeinhin zusätzlich noch weitere Unterlagen.
Außerdem bestehen ebenfalls Unterschiede in der jeweiligen Kreditart. Handelt es sich bei dem gewünschten Darlehen um einen zweckgebundenen Kredit, dann verlangt die Bank ebenfalls dementsprechende Nachweise. Das kommt daher, dass ein solches Darlehen lediglich für den Zweck verwendet werden darf, der im Kreditvertrag vereinbart wurde. Also beispielsweise ein Immobilienkredit zum Kauf eines Hauses oder einer Eigentumswohnung und ein Autokredit zum Kauf eines Wagens.
Bei zuletzt genanntem fordert die Bank gemeinhin den Fahrzeugbrief als Nachweis an. Dieser verbleibt dann üblicherweise auch bis zur vollständigen Darlehensbezahlung im Besitz der Bank. So ist der Kreditnehmer hier zunächst nur der Besitzer, nicht aber der Eigentümer des Wagens. Erst wenn die letzte Darlehensrate beglichen ist, ändert sich dies und der Kreditnehmer erhält den Fahrzeugbrief ausgehändigt.
Im Rahmen eines Immobilienkredits müssen dagegen gemeinhin Gutachten, Grundrisse sowie ebenfalls der Grundbuchauszug der Bank vorgelegt werden. Zudem kommt es hier üblicherweise zur Eintragung einer Grundschuld in das Grundbuch der betreffenden Immobilie.
Bei einem zweckgebundenen Kredit dient die jeweilige Sache, also beispielsweise das Auto oder die Immobilie, als Sicherheit. Sollte der eigentliche Darlehensnehmer irgendwann einmal, wider Erwarten, nicht mehr dazu in der Lage sein, die monatlichen Kreditraten zu begleichen, dann besitzt die Bank das Recht auf die jeweilige Sicherheit zuzugreifen und diese zu veräußern. Der Erlös dient anschließend zur Begleichung der restlichen, noch offenen Darlehensschuld.
Zweckgebundene Kredite besitzen jedoch auch einen Vorteil: Denn eben aufgrund der Zweckbindung, und der damit einhergehenden, höheren Darlehenssicherheit für die Bank, gehen viele Kreditinstitute dazu über, ihren Antragstellern etwas entgegenzukommen und vergeben beispielsweise einen etwas niedrigeren Zinssatz oder ermöglichen eine etwas längere Kreditlaufzeit.
Nur benötigte Unterlagen einreichen
Die Bank teilt dem Antragsteller genau mit, welche Unterlagen benötigt werden. Aufgrund dessen sollte man davon absehen, dem Kreditinstitut einfach „irgendwelche“ Dokumente vorzulegen.
Bei einer Kreditbeantragung wird die Bank dem Antragsteller genau mitteilen, welche Unterlagen und Nachweise benötigt werden.
Diese sind dann auch vollständig an das Kreditinstitut zu übergeben.
Fehlt hier etwas, wird die Bank den Kreditantrag gemeinhin erst einmal zur Seite legen und diesen erst dann überprüfen beziehungsweise bearbeiten, wenn wirklich sämtliche Dokumente vorliegen. Dementsprechend ist es sehr wichtig, dass am besten so schnell wie möglich alle Unterlagen zur Bank gebracht oder geschickt werden, denn nur auf diese Weise kommt es, im Falle einer positiven Antwort, zu einer schnellen Auszahlung der Kreditsumme.
Unnötig ist es dagegen, die verschiedensten Unterlagen anzusammeln und diese einfach bei der Bank vorbeizubringen. Hier passiert es sehr schnell, dass einerseits wichtige Dokumente fehlen und andererseits Unterlagen vorgelegt werden, die die Bank nicht benötigt.
Was sonst beachten?
Für eine erfolgreiche Kreditvergabe ist es unabdingbar, dass der Antragsteller die jeweiligen Kreditvoraussetzungen der Banken erfüllt.
Wie bereits oben erwähnt, ist es unbedingt notwendig, dass der Bank ein wahrheitsgemäß ausgefüllter und unterschriebener Darlehensantrag mit sämtlichen, von dem Kreditinstitut verlangten, Nachweisen vorgelegt oder geschickt wird. Hier sollte jedoch unbedingt auch bedacht werden, dass es nur dann zu einer erfolgreichen Kreditvergabe kommt, wenn der Antragsteller dazu in der Lage ist, die verschiedenen Darlehensvorgaben zu erfüllen.
Die jeweiligen Kreditvoraussetzungen können zwar ebenfalls je nach Bank unterschiedlich ausfallen aber in der Regel wird hier vor allem auf ein sicheres, regelmäßiges Einkommen, eine gute Bonität und eine positive Auskunft der Schufa geachtet. Ebenso ist ein fester Wohnsitz innerhalb von Deutschland üblicherweise ebenso ein „Muss“, wie ein deutsches Girokonto.
Zudem kann es sein, dass die Kreditinstitute Sicherheiten verlangen. Dazu gehören zum Beispiel Wertanlagen, wie etwa Kapitallebensversicherungen und Bausparverträge. Aber auch bereits abbezahlte Immobilie sind bei den Banken im Allgemeinen als Sicherheiten zumeist gerne gesehen.