Die verschiedensten Dinge sind steuerlich absetzbar, sodass sich die meisten Menschen irgendwann einmal fragen, ob es denn auch machbar ist, einen Kredit abzusetzen. Immerhin sind Darlehensnehmer in der Regel ebenfalls Steuerzahler, sodass diese Vermutung nahe liegt. Doch ganz so einfach ist das nicht, denn es müssen verschiedene Sachen beachtet werden.
Inhalt
Verwendung des Kredits
Zinsen für Darlehen, die für Einkäufe, die dazu dienen, das Einkommen zu erhöhen, aufgenommen werden, sind in der Regel steuerlich absetzbar.
Ob Darlehen steuerlich abgesetzt werden können, hängt auch von deren Verwendung ab. Wird die Darlehenssumme für Käufe genutzt, die wiederum dafür verwendet werden, dass sie steuerpflichtige Einnahmen generieren, dann können in der Regel die Zinsen des Kredits in der Kategorie Werbungskosten abgesetzt werden. Dabei erkennt das Finanzamt vor allem Folgendes an:
Kredit für den Kauf einer Zweitwohnung, die sich in einer anderen Stadt, am Arbeitsort befindet.
Darlehen für Immobilien, die anschließend vermietet oder auch verkauft werden, um auf diese Weise Einkünfte zu erhalten.
Autokredite, bei denen das Fahrzeug dementsprechend verwendet wird.
Nicht absetzbar sind dagegen Konsum-Kredite, beziehungsweise deren Zinsen, wie etwa Urlaubsdarlehen oder Darlehen zum Kauf von neuen Möbeln. Hier muss der Kreditnehmer die komplette Forderung selbst übernehmen und kann steuerlich nichts geltend machen.
Darlehen, die sich aufs Einkommen auswirken
Aus steuerlichen Gründen ist es empfehlenswert, dass für vermietete Immobilien ein separater Kredit aufgenommen wird. Vermieter dürfen ihre Zinsausgaben für das Darlehen von der Steuer absetzen.
Somit ist es für Darlehensnehmer somit absolut notwendig, dass der Kredit im Sinne der Einkommenserzielung aufgenommen wird. Bei der Finanzierung einer Immobilie ist es jedoch möglich, dass es bei einer privaten Nutzung zum Teil zu einer steuerlichen Absetzbarkeit kommen kann. Hier ist der Teil gemeint, mit dem bei den jeweils finanzierten Haus oder der Eigentumswohnung ein steuerpflichtiges Einkommen erzeugt wird.
Es ist jedoch möglich, dass hierbei Probleme entstehen: Denn für diesen Fall werden zwei unterschiedliche Darlehen benötigt, damit die betreffenden Beträge an den passenden Stellen der Steuererklärung eingetragen werden können. Das wiederum bedeutet, dass eine vermietete Immobilie mithilfe eines anderen Darlehens erstanden werden muss. Dafür ist gesetzlich geregelt, dass Vermieter ihre vollständigen Ausgaben, die von den Zinsen des Darlehens herrühren, von der Steuer absetzen können.
Baudarlehen – eine Sonderform
Wird eine Immobilie teilweise selbst genutzt und zum Teil vermietet, ist es bei zuletzt genanntem machbar, die Zinsen für das Darlehen abzusetzen. Dabei empfiehlt sich die Nutzung von zwei Konten.
Beim Wohnungs- und Hauskauf ist somit eine sinnvolle, genaue Planung wichtig, denn nur so ist das Finanzamt in der Lage, nachzuvollziehen, welches der Darlehen steuerlich abgesetzt werden kann und was für Gelder privaten Zwecken dienen. Unverständlichkeiten, fehlenden Angaben und Ähnliches sorgen hier oftmals dafür, dass keine steuerliche Anerkennung stattfindet.
Dementsprechend muss bereits beim Darlehensvertrag von dem Kreditnehmer und der Bank darauf geachtet werden, dass zwischen den gewerblich zu finanzierenden Geldern und den privaten Beträgen immer deutlich differenziert wird. Hierfür bietet sich eine getrennte Kontoführung der jeweiligen Finanzen auf ideale Weise an. Das bedeutet, dass einerseits für den selbstgenutzten Immobilien-Anteil, beziehungsweise für dessen Abzahlung, ein eigenes Konto geführt werden sollte. Andererseits ist es ratsam, ein zweites Konto zu Eröffnung, dass der Zinszahlung des zu vermietenden Immobilienteils dient.
Der Autokredit – ebenfalls ein Sonderfall
Bei einem Autokredit sind die Zinsen für die gewerbliche Nutzung von der Steuer absetzbar.
Aber auch beim Kauf eines Wagens kommt es auf die Nutzungsart an: wird es rein privat oder gewerblich genutzt. Bei einer vollständig privaten Verwendung ist eine steuerliche Absetzbarkeit nicht gegeben.
Ganz anders dagegen verhält es sich, wenn das Fahrzeug ausschließlich für den beruflichen Zweck finanziert wird: Hier ist es durchaus möglich, die Darlehens-Zinsen von der Steuer abzusetzen.
Handelt es sich um eine „gemischte“ Verwendung, also wird der Wagen nicht nur rein privat, sondern zumindest teilweise auch beruflich gefahren, ist dieser Teil wieder von der Steuer absetzbar. Damit es bei der Steuererklärung zu keinerlei Problemen kommt, bietet es sich an, ein Fahrtenbuch zu führen, in dem genau aufgelistet wird, welche Fahrten aus beruflichen oder privaten Gründen erfolgen. Denn oftmals ist es der Fall, dass das Finanzamt Nachweise sowie weitere Erklärungen bezüglich der getätigten Fahrten verlangt, was sich im Nachhinein oftmals als sehr schwierig gestaltet.
Selbstständige und Freiberufler: Büroausstattung
Auch hier gilt: bei Darlehen, die dem Zwecke der Einkommensgenerierung dienen, ist es möglich, die Zinsen steuerlich abzusetzen.
Selbstständige sowie Freiberufler können generell ebenfalls Kreditzinsen steuerlich absetzen. Allerdings muss es auch hier ganz eindeutig ersichtlich sein, dass es sich um einen Kredit handelt, der dem Beruf dient. So kann es sich zum Beispiel um ein Darlehen für einen Computer, Möbel für das Arbeitszimmer, benötigte Maschinen, weitere Büroausstattung und Ähnliches handeln. Dementsprechend lohnt es sich hier auch, die verschiedenen Quittungen gut aufzuheben, damit Nachweise über die getätigten Investitionen vorhanden sind. Selbst ein Arbeitszimmer ist unter bestimmten Voraussetzungen zum Teil von der Steuer absetzbar.
Achtung: das Finanzamt überprüft genau!
Das Finanzamt überprüft normalerweise sämtliche Angaben ganz genau. Um Probleme zu vermeiden, empfiehlt es sich, die diversen Nachweise gleich mit vorzulegen. Ein Steuerberater ist oftmals eine wertvolle Hilfe.
Doch ganz gleich, um welches Darlehen es sich handelt: Es kann getrost davon ausgegangen werden, dass das Finanzamt beispielsweise nicht nur den Darlehensvertrag, sondern ebenfalls den Verwendungszweck sowie den Zinsanteil überprüft. Damit es zu keinen Schwierigkeiten kommt, ist es generell ratsam, sämtliche vorhandene Unterlagen beziehungsweise Nachweise vorzulegen. Diese müssen die gewerbliche Nutzung deutlich aufzeigen.
Wer hier oder bei anderen steuerlichen Fragen nicht weiter kommt, für denjenigen empfiehlt sich die Beauftragung eines Steuerberaters. Der Fachmann kümmert sich unter anderem nicht nur darum, dass die Steuererklärung ordnungsgemäß ausgefüllt wird, sondern dass ebenfalls die notwendigen Nachweise vorhanden sind.
Des Weiteren ist der Steuerberater natürlich der ideale Ansprechpartner, wenn es beispielsweise darum geht, was steuerlich alles abgesetzt werden kann und wie man bei den unterschiedlichsten Vorhaben am besten vorgeht. Wer sich diesbezüglich nicht auskennt, fragt am besten bei dem Steuerberater nach.
Außerdem spart man so einiges an Zeit und muss sich nicht selbst um die Steuererklärung kümmern.
Fazit
Wird ein Kredit aufgenommen, um mit den Geldern das Einkommen zu generieren, ist es zumeist möglich, die Zinsen steuerlich geltend zu machen.
Im Allgemeinen kann grob gesagt werden, dass Kredite nicht vollständig von der Steuer abgesetzt werden können. Werden die Darlehen jedoch mit dem Ziel der Einkommensgenerierung aufgenommen, ist es machbar, die Kreditzinsen von der Steuer abzusetzen.
Wer sich in Bezug auf die Absetzbarkeit und die Steuererklärung nicht sicher ist, zieht am besten einen Steuerberater hinzu. Auf diese Weise kann sichergestellt werden, dass alles seine Ordnung hat. Zusätzlich gibt der Fachmann beispielsweise nützliche Tipps zum Thema Steuern sparen.