Höhe und Anzahl der Kreditraten sind immer im Darlehensvertrag festgeschrieben. Auf diese Weise sind Kunde und Bank gleichermaßen abgesichert. Doch es kann durchaus dazu kommen, dass sich der Darlehensgeber eine höhere oder niedrigere Kreditrate wünscht. Die verschiedenen Gründe hierfür sowie die Möglichkeiten, die dem Darlehensnehmer bei einem solchen Wunsch offen stehen, werden hier erläutert.
Inhalt
Gründe
Die Gründe für eine Änderung der monatlichen Kreditrate sind sehr vielseitig.
Ein Kreditvertrag wird in der Regel über eine längere Zeit abgeschlossen. So ist es keine Seltenheit, dass sich der Darlehensnehmer hier für einige Monate bis hin zu mehreren Jahren finanziell bindet. Doch währenddessen können sich die verschiedensten Dinge ändern. So kann es zum Beispiel sein, dass eine andere Arbeitsstelle angenommen wird und sich das Gehalt dementsprechend verändert, wodurch eine niedrigere oder auch höhere Rate gewünscht wird.
Vielleicht kündigt sich während der Kreditlaufzeit aber auch Nachwuchs an, sodass in nächster Zukunft mit dementsprechenden Einschränkungen, auch finanzieller Art, gerechnet werden muss. Oder es wird ein neuerlicher Kredit benötigt, sodass eine niedrigere, „alte“ Kreditrate sehr vorteilhaft wäre.
Unter Umständen sind es aber auch gesundheitliche Gründe, weshalb plötzlich mehr Geld benötigt wird. Oder der Darlehensnehmer zieht um und muss höhere Mietzahlungen leisten.
Hiermit wird deutlich, dass es durchaus gute Gründe gibt, weshalb Kreditnehmer eine niedrigere oder auch höhere Darlehensrate wünschen.
Kreditrate ändern: Zinsen und Laufzeit
Je nachdem, ob die Kreditrate verringert oder erhöht wird, ändern sich Zinszahlungen und Laufzeit.
Wenn der Wunsch nach Änderung der Höhe der Kreditrate aufkommt, sollte hier jedoch unbedingt auch beachtet werden, wie sich dies, gegebenenfalls, auf die Zinszahlungen und die Darlehenslaufzeit auswirkt.
Kreditnehmer, die eine niedrigere Darlehensrate wünschen, müssen, sofern die Bank dem Vorhaben zustimmt, höhere Zinszahlungen in Kauf nehmen. Dazu kommt, dass sich die Darlehenslaufzeit dementsprechend verlängert. Wer dagegen bei der Bank nach einer höheren Kreditrate fragt, kommt dementsprechend in den Genuss einer kürzeren Darlehenslaufzeit und spart somit Zinsen.
Für welche Variante man sich hier entscheidet, ist immer von der jeweiligen, finanziellen Situation des Kreditnehmers abhängig. Dabei muss jedoch sichergestellt sein, dass die Darlehensrate zu jedem Zeitpunkt ohne Schwierigkeiten bezahlbar bleibt.
Änderung möglich?
Bei einem Kreditvertrag sind Änderungen nur sehr schwer möglich. Eine Ausnahme ist eine im Vertrag festgelegte Tilgungsänderungsoption. Alternativ bleibt die Hoffnung auf Kulanz der Bank.
Im Allgemeinen gilt, dass es sich bei einem Kreditvertrag um einen gültigen Vertrag handelt. Das bedeutet, dass eine Änderung der Darlehensbestimmungen, wie beispielsweise die Höhe der monatlich zu bezahlenden Kreditraten, in der Regel eher nicht möglich ist.
Dennoch kann es sich unter Umständen lohnen, den Kreditvertrag einmal genauer durchzulesen, denn eventuell beinhaltet dieser ebenfalls die sogenannte Tilgungsänderungsoption. Das bedeutet, dass es dem Darlehensnehmer möglich ist, die Höhe der Tilgung zu verändern. Dies wirkt sich dann wiederum auf die Höhe der monatlichen Darlehensrate aus, die sich gemeinhin aus Tilgung und Zins zusammensetzt.
Beinhaltet der Kreditvertrag eine Tilgungsänderungsoption, dann besitzt der Darlehensnehmer das Recht, die Tilgung, in einem gewissen Rahmen, zu verringern oder zu erhöhen. Allerdings sollte hierbei auch beachtet werden, dass dies zumeist nicht unbegrenzt oft möglich ist.
Ein variabler Tilgungssatz gehört zu den Sonderleistungen, die von verschiedenen Banken angeboten werden. Weitere Sonderleistungen sind zum Beispiel kostenfreie Sondertilgungen und die Möglichkeit, bei einem finanziellen Notfall eine monatliche Kreditrate auszusetzen.
Es kann jedoch auch vorkommen, dass im Kreditvertrag keine variabler Tilgungssatz enthalten ist. In diesem Fall besitzt der Darlehensnehmer kein Recht auf eine Änderung des Vertrages beziehungsweise auf eine Änderung der Höhe der Kreditrate.
Dennoch muss dies nicht zwangsläufig bedeuten, dass die Darlehensrate nicht geändert werden kann. Hier empfiehlt es sich, das Gespräch mit der Bank zu suchen und einen Gesprächstermin zu vereinbaren. Oftmals zeigen sich die Kreditinstitute kulant, wenn es dem Darlehensnehmer darum geht, die Rate zu erhöhen oder zu verringern, sodass eine dementsprechende Änderung dennoch möglich ist.
Jedoch muss bei einer Änderung der Tilgung auch bedacht werden, dass die Banken in den meisten Fällen nicht den bestehenden Kreditvertrag anpassen, sondern einen neuen Kontrakt aufsetzen. Das wiederum kann unter Umständen dazu führen, dass auf den Darlehensnehmer eventuell weitere Kosten zukommen.
Keine Änderung möglich?
Sollte keine Änderung der Ratenhöhe möglich sein, kann eventuell ein Umschuldungskredit oder ein Darlehen von Privat eine adäquate Lösung darstellen.
Es kann jedoch auch geschehen, dass eine Änderung der Höhe der Kreditraten nicht möglich ist. In einer solchen Situation bietet es sich unter Umständen an, über eine Umschuldung nachzudenken.
Bei einer Umschuldung handelt es sich um eine neuerliche Kreditaufnahme, die jedoch beispielsweise nicht zur Finanzierung der verschiedensten Anschaffungen dient, sondern lediglich dazu aufgenommen wird, um die bereits bestehende Kreditverbindlichkeit abzulösen. Da es sich bei einer Umschuldung um einen komplett neuen Darlehensvertrag handelt, kann hier natürlich auch die Höhe der monatlichen Kreditraten neu verhandelt werden.
Allerdings sollte der Darlehensnehmer vor Durchführung einer Umschuldung am besten die Zinsen des „alten“ und „neuen“ Darlehen gut miteinander vergleichen. Denn wer sparen möchte, kann dies lediglich dann in die Tat umsetzen, wenn der Umschuldungskredit einen niedrigeren Zinssatz aufweist als das ursprüngliche Darlehen. Zudem muss hier unbedingt vorab geklärt werden, ob und wann der alte Kredit gekündigt werden kann und ob eventuelle eine Vorfälligkeitsentschädigung zu entrichten ist.
Als Alternative zu einem Umschuldungskredit bietet sich beispielsweise eine Darlehensaufnahme von Privat an. Wie die Bezeichnung bereits andeutet, vergibt hier nicht etwa eine Bank, sondern eine andere, private Person den gewünschten Kredit.
Darlehen von Privat bieten vielfältige Vorteile. So sind Kreditgeber und -nehmer vollkommen frei, was die Konditionen des Darlehen betrifft. Dementsprechend kann hierbei auch die Höhe der monatlichen Rate frei verhandelt werden. Dazu kommt es hier weder zu einer Auskunftseinholung bei der Schufa, noch, bei einer erfolgreichen Kreditvergabe, zu einer Eintragung in der Auskunftei.
Außerdem zeichnen sich Darlehen von Privat beispielsweise auch dadurch aus, dass hier entweder nur geringe oder sogar überhaupt keine Zinszahlungen anfallen. Dementsprechend wird bei einem solchen Kredit zumeist einiges gespart.
Sehr vorteilhaft ist hierbei aber auch, dass beispielsweise die Rückzahlung der Kreditsumme je nach Wunsch erfolgen kann. So sind hier monatliche gleichbleibende Raten etwa ebenso denkbar, wie unregelmäßige Raten. Wichtig, bei allen Belangen in Bezug auf den Kredit von Privat, ist jedoch, dass sich Darlehensnehmer und -geber in sämtlichen Punkten einig sind.
Zur Absicherung von beiden Seiten empfiehlt es sich jedoch, auch bei einem Darlehen von Privat einen schriftlichen Kreditvertrag aufzusetzen. Denn sollte es irgendwann einmal, wider Erwarten, zu Meinungsverschiedenheiten und/oder Streitigkeiten kommen, dann können sich Kreditnehmer sowie Kreditgeber auf den Darlehensvertrag berufen.