Bei einer Kreditaufnahme verlangen die Banken in manchen Fällen nicht nur die Erfüllung bestimmter, üblicher Voraussetzungen, sondern ebenfalls Sicherheiten. So stellt sich hier oftmals schnell die Frage, ob ein Bausparvertrag als Darlehenssicherheit dienen beziehungsweise ob dieser beleiht werden kann?
Inhalt
Sicherheit Bausparvertrag?
Ein Kreditnehmer kann seinen Bausparvertrag als Sicherheit anbieten. Bei der Beleihung des Vertrages stehen generell zwei Optionen zur Auswahl.
Spätestens ab einer gewissen Darlehenssumme vergeben die Banken Kredit nur dann, wenn gewisse Sicherheiten vorhanden sind. Diese sind dann von großer Bedeutung, wenn es dem Kreditnehmer, aus welchen Gründen auch immer, nicht mehr möglich sein sollte, den noch offenstehenden Darlehensbetrag zurück zu bezahlen.
Ein Bausparvertrag kann durchaus als Sicherheit eingesetzt werden; es existieren jedoch zwei Arten, mit denen es möglich ist, einen Bausparvertrag zu beleihen.
Freie Verfügbarkeit
Wenn der Kreditnehmer frei über das im Bausparvertrag angesammelte Geld verfügen möchte, bietet es sich an, verschiedene Darlehensangebote fremder Banken zu vergleichen.
Trägt sich der Darlehensnehmer mit dem Wunsch, seinen Bausparvertrag zu beleihen, sodass über das darin enthaltene Geld frei verfügt werden kann, dann empfiehlt sich als Ansprechpartner eine fremde Bank.
Normalerweise wird das Kreditinstitut, dank dem Bausparvertrag als Sicherheit, bestimmt ein Annuitätendarlehen vergeben. Damit das benötigte Darlehen erhalten wird, verpfändet der Darlehensnehmer somit den von ihm angesparten Betrag aus dem Bausparvertrag.
Die Bank besitzt dagegen, aufgrund der Verpfändung, das Recht, sich die angesammelte Bausparsumme ausbezahlen zu lassen, sollte der Kreditnehmer die Raten des aufgenommenen Darlehens nicht mehr tilgen können.
Wichtig hierbei ist, dass nicht etwa das erstbeste Kreditangebot angenommen, sondern verschiedene Darlehensofferten miteinander verglichen werden. Dabei sollte der Antragsteller nicht nur die Zinsen, sondern ebenfalls die diversen, weiteren Konditionen beachten. Da der Finanzmarkt gemeinhin hart umkämpft ist, existieren durchaus deutliche Unterschiede hinsichtlich der Kreditangebote.
Wohndienliche Zwecke
Wird der Betrag aus dem Bausparvertrag aufgrund von wohndienlichen Zwecken benötigt, beantragt der angehende Kreditnehmer das gewünschte Darlehen am besten direkt bei der Bausparkasse.
Benötigt der Antragsteller dagegen kurzfristig einen gewissen Betrag für wohndienliche Zwecke, dann empfiehlt es sich, direkt bei der Bausparkasse nach einem Darlehen zu fragen und auf diese Weise den Bausparvertrag zu beleihen. Unter wohndienliche Zwecke wird zum Beispiel der Kauf, Bau oder auch die Renovierung einer Immobilie verstanden.
Das ist besonders dann von Vorteil, wenn der Bausparvertrag entweder kurz vor seiner Zuteilungsreife steht oder sogar bereits zuteilungsreif ist. Denn dann ist es möglich, sich das gewünschte Darlehen über den kompletten Bausparbetrag ausbezahlen zu lassen, der aus Bauspardarlehen und Guthaben besteht.
Im Allgemeinen löst das Bauspardarlehen den Kredit ab, sobald der Vertrag seine Zuteilungsreife erhalten hat. Das ist zugleich auch der Grund, weshalb die Bausparkassen üblicherweise einen sogenannten endfälligen Kredit vergeben, wenn Anleger den Wunsch nach einer Beleihung ihres Bausparvertrages äußern.
Beachtet werden muss hierbei jedoch, dass auf einen solchen Kredit oftmals höhere Zinsen zu bezahlen sind. Dementsprechend handelt es sich bei einer solchen Aktion somit nicht einfach nur um eine Vorziehung der Zuteilung des Bausparvertrages.
Sofortige Beleihung?
Eine sofortige Beleihung eines Bausparvertrages direkt bei Abschluss ist nicht möglich. Da hier kein Guthaben vorhanden ist, ist für die Bank keine Sicherheit gegeben.
Einigen Sparern kommt hierbei jedoch schnell der Gedanke, dass einen Bausparvertrag doch auch gleich zum Zweck einer Beleihung aufnehmen könnte. Allerdings ist das so nicht möglich: Die Banken beleihen keinen Bausparvertrag, auf dem nicht vorher Guthaben angespart wurde.
Das kommt daher, dass ein Bausparvertrag ohne angesparte Summe dem Kreditinstitut keine Sicherheit bietet. Sollte der Kreditnehmer zu irgendeinem Zeitpunkt seine Raten nicht bezahlen können, ist es nicht machbar, den entstandenen Schaden auszugleichen.
Beleihung: wann lohnenswert?
Banken beleihen einen Bausparvertrag in der Regel mit etwa 60 bis zu 80 Prozent des bereits angesparten Guthabens.
Wann der beste Zeitpunkt ist, um einen Bausparvertrag zu beleihen, hängt davon ab, wie viel Geld als Kreditsumme benötigt wird.
In den meisten Fällen verhält es sich jedoch so, dass die Kreditinstitute Darlehen in Höhe von etwa 60 bis 80 Prozent des jeweils im Bausparvertrag angesparten Guthabens gewähren. Das bedeutet, dass zum Beispiel bei einem Kreditwunsch von 20.000 Euro ein Guthaben vorhanden sein muss, dass zwischen 25.000 und 34.000 Euro liegt.
Allerdings muss hierbei beachtet werden, dass die Kreditinstitute gemeinhin umso höhere Zinsen verlangen, je höher die jeweilige, prozentuale Beleihung ist.
Weitere Sicherheiten
Beharrt die Bank auf Sicherheiten und möchte der Antragsteller seinen Bausparvertrag nicht beleihen, bieten sich weitere Möglichkeiten an.
Ist die Aufnahme eines Kredits gewünscht aber möchte der Antragsteller seinen Bausparvertrag nicht beleihen, beziehungsweise besteht die Bank auf Sicherheiten, dann ist es gemeinhin möglich, auf andere Optionen zurückzugreifen. So nehmen die Banken oftmals beispielsweise eine Lebensversicherung oder weitere Wertpapiere als Sicherheit an. Aber auch eine bereits abbezahlte Immobilie ist gemeinhin gerne gesehen.
Eine andere Variante ist beispielsweise das Hinzuziehen eines zweiten Kreditnehmers oder Bürgen. Wichtig hierbei ist, dass die betreffende Person dazu in der Lage ist, die jeweiligen Darlehensvoraussetzungen des Kreditinstituts zu erfüllen.
Die jeweiligen Vorgaben können zwar beispielsweise je nach Bank, Darlehenshöhe und Laufzeit variieren aber üblicherweise wird etwa auf ein sicheres, regelmäßiges Einkommen in einer gewissen Höhe ebenso geachtet, wie auf eine gute Bonität und eine positive Auskunft der Schufa. Außerdem verlangen die Banken gemeinhin ein deutsches Bankkonto und einen festen Wohnsitz innerhalb von Deutschland.
Sollte es dem eigentlichen Kreditnehmer zu irgendeinem Zeitpunkt nicht mehr möglich sein, die Kreditraten zu begleichen, tritt die Bank auf den zweiten Darlehensnehmer beziehungsweise den Bürgen zu. Dieser ist dann gemeinhin dazu verpflichtet, die noch offenstehende Kreditsumme zu begleichen.
Fazit
Ein Bausparvertrag kann entweder direkt bei der Bausparkasse oder bei einer anderen Bank beliehen werden. Allerdings ist eine Beleihung lediglich dann möglich, wenn sich in dem Bausparvertrag bereits Guthaben befindet.
Eine Beleihung direkt bei Abschluss des Bausparvertrages, ohne das Guthaben vorhanden ist, ist nicht möglich. Hier fehlt den Banken die notwendige Sicherheit.
Wird die Beleihung des Bausparvertrages bei der Bausparkasse durchgeführt, ist der Kredit zweckgebunden. Das bedeutet, dass die Darlehenssumme entweder für den Bau, Kauf oder die Renovierung einer Immobilie verwendet werden muss. Bei einer Beleihung durch eine fremde Bank ist das Darlehen zweckungebunden und die Kreditsumme somit frei verwendbar.
Wird der Bausparvertrag bei einer fremden Bank beliehen, handelt es sich um eine Verpfändung des Guthabens für den gewünschten Kredit. Die Darlehenssumme fällt dabei generell niedriger aus als die Höhe des angesparten Guthabens. In der Regel vergeben die Kreditinstitute 60 bis 80 Prozent des Sparguthabens als Darlehensbetrag.
Besteht die Bank auf Sicherheiten und möchte der Antragsteller seinen Bausparvertrag schonen, ist es oftmals möglich, von anderen Optionen Gebrauch zu machen. So sind als Sicherheiten beispielsweise weitere Wertpapiere, bereits abbezahlte Immobilien oder auch solvente Bürgen beziehungsweise ein zweiter Kreditnehmer, in der Regel gerne gesehen.