Eine Darlehensaufnahme kann aus den unterschiedlichsten Gründen erfolgen. So ist es zum Beispiel möglich, dass mithilfe des Kreditbetrags die Anschaffung neuer Möbel oder eines neuen Autos gewünscht ist. Ebenso gut lassen sich mit dem Darlehensbetrag jedoch auch die verschiedensten Rechnungen, wie beispielsweise eine hohe Strom-Nachzahlung, begleichen. Allerdings vergeben die Banken nicht immer einen Kredit. Besonders kompliziert wird die gewünschte Darlehensaufnahme in schwierigen Fällen.
Inhalt
Vorgaben
Damit die Banken einen Kredit vergeben, muss der Antragsteller verschiedene Voraussetzungen erfüllen. Diese können zwar je nach Bank variieren, allerdings wird in der Regel ein sicheres, festes Einkommen ebenso vorausgesetzt, wie etwa eine positive Auskunft der Schufa und eine gute Bonität. Ebenso ist üblicherweise ein deutsches Girokonto und ein fester Wohnsitz innerhalb von Deutschland ein „Muss“.
Zudem kann es auch vorkommen, dass die Banken Sicherheiten, wie zum Beispiel einen Bausparvertrag, eine Lebensversicherung oder auch die Eintragung einer Grundschuld, verlangen.
Wann ist ein Fall schwierig?
Ein schwieriger Fall liegt bei einer Darlehensbeantragung üblicherweise dann vor, wenn der Wunsch des Antragstellers nicht mit der Realität harmoniert.
Unter einem schwierigen Fall wird im Rahmen einer Kreditvergabe dann gesprochen, wenn die Vergabe des Darlehen mit einem hohen Ausfallrisiko für die Bank verbunden ist. Hierfür können
jedoch unterschiedliche Hintergründe vorliegen.
So ist es zum Beispiel oftmals der Fall, dass sich der Antragsteller in einer sehr schwierigen Situation befindet und Schulden
angesammelt hat, die er mithilfe eines Kredits tilgen möchten. Zumeist steht dem jedoch kein festes oder nur ein geringes Einkommen entgegen.
Es kann jedoch ebenfalls möglich sein, dass die finanzielle Situation des Antragstellers zwar in Ordnung ist aber das Einkommen schlichtweg zu niedrig ist. Vielleicht stellt sich aber auch heraus, dass keine oder zu geringe Sicherheiten vorhanden sind. Ebenso ist es möglich, dass der gewünschte Kreditbetrag und die Laufzeit des Darlehen nicht zueinander passen.
Oftmals ist steht aber auch ein negativer Schufa-Eintrag der Kreditvergabe entgegen.
Im Allgemeinen kann sicherlich grob gesagt werden, dass ein schwieriger Fall immer dann vorliegt, wenn die Realität nicht mit dem Wunsch zusammen passt.
Wichtig: eine gute Absicherung
Wertanlagen, ein zweiter Darlehensnehmer oder ein Bürge bieten sich als Kreditabsicherung an. Alternativ kann ein schufafreier Kredit eine gute Wahl sein.
Um jedoch auch in einem schwierigen Fall, wie etwa bei einem zu niedrigen Einkommen oder bei einer negativen Schufa-Auskunft, dennoch zu einem Darlehen zu gelangen, ist es unabdingbar, dass eine gute Absicherung vorhanden ist. Andernfalls wird es im Allgemeinen schwierig, einen Kredit zu erhalten.
Sind keine Wertanlagen oder ähnliches vorhanden, bietet sich an, das gewünschte Darlehen zu Zweit aufzunehmen oder einen Bürgen hinzuzuziehen. Unabdingbar ist hierbei jedoch, dass die betreffende Person ihrerseits die verschiedenen Kreditvorgaben erfüllt. Ist das der Fall, steht einer erfolgreichen Darlehensvergabe in der Regel nichts mehr im Wege.
Der Hintergrund hierfür ist, dass die Banken, durch einen zweiten Darlehensnehmer oder einen Bürgen von einer höheren Sicherheit profitieren, was sich oftmals auch positiv auf den Zinssatz auswirkt. So vergeben die Kreditinstitute bei einer Bürgschaft oder dem Hinzuziehen eines zweiten Darlehensnehmer zumeist eine günstigeren Zinssatz, wodurch einiges gespart werden kann. Sollte der eigentliche Darlehensnehmer jedoch irgendwann einmal nicht mehr dazu in der Lage sein, die monatlichen Raten zu begleichen, dann tritt die Bank auf den Bürgen beziehungsweise den zweiten Darlehensnehmer
zu. Die betreffende Person ist dann dazu verpflichtet, die komplette, restliche Kreditschuld zu begleichen. Sofern hier nichts anderes vereinbart wurde, haftet der Bürge/zweite Kreditnehmer gemeinhin im vollem Umfang. Aufgrund dessen sollte es sich vorab gut überlegt werden, ob wirklich eine Bürgschaft aufgenommen wird beziehungsweise ob man als zweiter Darlehensnehmer auftreten möchte.
Eine weitere Möglichkeit, um bei einem schwierigen Fall doch noch zu dem gewünschten Darlehen zu gelangen, kann unter Umständen die Aufnahme einer Restschuldversicherung oder auch einer Risikolebensversicherung sein. Üblicherweise verlangen die Versicherungen jedoch bei Abschluss des Vertrages zum Beispiel den Nachweis einer festen Anstellung. Dazu kommt, dass für eine solche Versicherung, zusätzlich zu den Kreditraten, Beiträge zu begleichen sind, wodurch sich der Kredit verteuert.
Ist eine negative Auskunft der Schufa der Grund, weshalb die Banken keine Kredit vergeben, dann kann es unter Umständen eine gute Wahl sein, auf ein schufafreies Darlehen auszuweichen. Allerdings vergeben die Kreditinstitute hierzulande in der Regel keinen derartigen Kredit. Schufafreie Darlehen werden üblicherweise von ausländischen Banken, wie etwa aus der Schweiz oder Lichtenstein, vergeben.
Wie die Bezeichnung bereits andeutet, wird bei der Beantragung eines solchen Darlehen keine Schufa-Auskunft eingeholt; ebenso erfolgt bei einer erfolgreichen Kreditvergabe keine Eintragung in der Auskunftei. Das bedeutet jedoch nicht, dass bei einem schufafreien Darlehen die Bonität keine Rolle spielt; ganz im Gegenteil: Bei einem derartigen Kredit wird üblicherweise ganz besonders darauf geachtet, dass der Antragsteller in der Lage ist, eine gute bis sehr gute Bonität nachzuweisen. Außerdem sind schufafreie Kredit üblicherweise deutlich kostenintensiver als ein Darlehen, bei dem eine Schufa-Auskunft erfolgt. Das kommt daher, dass die Banken mit einem höheren Zinssatz das Kreditausfallrisiko senken möchten.
Was beachten?
Bevor ein Kredit in einem schwierigen Fall aufgenommen wird, sollte der Antragsteller einige Dinge beachten.
Die Vergabe eines Kredits in schwierigen Fällen ist für die Banken immer ein Risiko. Denn allein die Tatsache, dass es sich um einen schwierigen Fall handelt, deutet bereits darauf hin, dass eine finanziell schwierige Lage vorliegt und die Aufnahme eines Darlehen somit im Grunde genommen eher nicht anzuraten ist. Aufgrund dessen ist die Beantragung eines Kredits in einem solchen Fall lediglich dann ratsam, wenn die Darlehenssumme unbedingt benötigt wird und hierfür auch kein Aufschub möglich ist.
Wird ein zweiter Kreditnehmer oder Bürge hinzugezogen, muss sichergestellt sein, dass die betreffende Person sich voll
und ganz im Klaren darüber ist, auf was sie sich einlässt. So sollte bereits im Vorfeld abgeklärt werden, ob der Bürge beziehungsweise der zweite Kreditnehmer im Notfall dazu in der Lage ist, die Darlehensschuld zu tilgen. Sollte dies nicht möglich sein oder die Finanzierung auf „wackelligen Beinen“ stehen, dann ist es unbedingt empfehlenswert, auf eine Bürgschaft oder den Auftritt als zweiten Darlehensnehmer zu verzichten.
Außerdem sollte hier auch immer das vorliegende, zwischenmenschliche Verhältnis beachtet werden: Im Idealfall ist dieses sehr gut, sodass die Bürgschaft/die zweite Darlehensnehmerschaft nicht zu Streitigkeiten oder gar zu einem Zerwürfnis führt. Immerhin tragen Geldangelegenheiten oftmals dazu bei, das so etwas geschieht. Besteht hierfür eine gewisse Gefahr oder ist kein allzu gutes Verhältnis vorhanden, ist es ratsam, die betreffende Person besser nicht als Bürgen oder zweiten Darlehensnehmer einzusetzen.