Wer einen finanziellen Engpass mit Hilfe eines Kredites überbrückt, geht in der Regel eine mehrjährige Verpflichtung gegenüber einer Bank ein – laut einer Auswertung des Vergleichsportals CHECK24 betrug die durchschnittliche Kreditlaufzeit der Deutschen im Jahr 2013 ganze 60 Monate. Während der fünf Jahre, in denen der Darlehensnehmer den Kredit an die Bank zurückzahlt, kann sich im Leben des Verbrauchers sehr viel verändern – daher ist es oftmals notwendig und sinnvoll, auch den Kreditvertrag nachträglich anzupassen.
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Adressänderung muss der kreditgebenden Bank gemeldet werden
Sollte der Kreditnehmer während der Rückzahlung des Darlehens umziehen, muss er dies der Bank unbedingt mitteilen. Sollte das Geldhaus selbst bemerken, dass der Kunde nicht mehr in der angegebenen Adresse wohnhaft ist, stellt die Bank ihrem Kreditnehmer in der Regel eine Gebühr zur Ermittlung des neuen Wohnortes in Rechnung. Ein neuer Aufenthaltsort kann der kreditgebenden Bank genauso, wie eine neue Bankverbindung, ganz einfach schriftlich mitgeteilt werden. Veranlasst der Kunde eine Änderung dieser Informationen im Kreditvertrag, fallen hierfür bei den meisten Banken keine Gebühren an.
Ebenfalls gebührenfrei ändern die meisten Banken in der Regel die Laufzeit des Kredites oder die monatliche Tilgungsrate ab. Eine derartige Anpassung des Vertrages ist sinnvoll, wenn sich der finanzielle Spielraum des Darlehensnehmers während der Rückzahlung entscheidend verändert. Durch eine höhere Tilgungsrate reduziert sich die Laufzeit des Darlehens – in der Folge werden weniger Zinszahlungen fällig und die gesamten Kreditkosten sinken. Genauso, wie eine Erhöhung, kann der Kreditnehmer auch eine Reduzierung der Tilgungsrate vornehmen, indem der Änderungswunsch der Bank schriftlich mitgeteilt wird.
Zusätzliche Sicherheit nachträglich in den Kreditvertrag aufnehmen
Zu einer nachträglichen Reduzierung der gesamten Kreditkosten kann es auch kommen, wenn der Darlehensnehmer der Bank nach Unterzeichnung des Vertrages eine zusätzliche Sicherheit anbietet. Ein zweiter Kreditnehmer, eine Immobilie oder eine Lebensversicherung können der Bank nach Auszahlung der Kreditsumme als Kreditsicherheit angeboten werden – stimmt die Bank dieser zusätzlichen Absicherung zu, sinken in der Regel die veranschlagten Darlehenszinsen sowie die Gesamtkosten des Darlehens. Auch diese Abänderung des Kreditvertrages muss der Darlehensnehmer der Bank schriftlich mitteilen – in der Folge wird das Geldhaus einen neuen Vertrag mit der zusätzlichen Sicherheit aufsetzen, den der Kunde unterschrieben an das Geldhaus zurückschicken muss.