Die Aufnahme eines Kredits kann aus den verschiedensten Gründen immer einmal notwendig werden. Allerdings ist es im Laufe der Zeit möglich, dass sich eine private Darlehensaufnahme ergibt, durch die der klassische Ratenkredit der Bank abgelöst werden könnte. Doch ist das wirklich sinnvoll?
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Klassisches Ratendarlehen
Ein solches Darlehen kann zu den verschiedensten Zwecken aufgenommen werden. Die Rückzahlung ist, dank der gleichbleibenden Monatsraten, sehr übersichtlich.
Ein klassisches Ratendarlehen zählt zu den Kreditarten, die zweckungebunden sind. Dementsprechend ist es dem Darlehensnehmer erlaubt, den Kreditbetrag frei nach Wunsch zu verwenden. So kann die Darlehenssumme zum Beispiel zur Begleichung von Rechnungen ebenso genutzt werden, wie etwa zur Anschaffung einer neuen Wohnwand oder zur Finanzierung neuer Schlafzimmermöbel. Aber auch ein größeres TV-Gerät, eine neue Hobbyausrüstung oder die Finanzierung der längst gewünschten Traumreise ist mithilfe eines klassischen Ratendarlehens realisierbar. Außerdem verlangen die Banken keinerlei Nachweise, was den Verwendungszweck des Kreditbetrags angeht.
Damit die Banken einen solchen Kredit vergeben, ist es jedoch notwendig, dass der Antragsteller verschiedene Voraussetzungen erfüllt. Dazu gehört zum Beispiel ein sicheres, regelmäßiges Einkommen, eine positive Auskunft der Schufa und eine gute Bonität. Ebenso wird vonseiten der Banken üblicherweise auf ein deutsches Girokonto und einen festen, deutschen Wohnsitz geachtet. Die genauen Vorgaben können allerdings, je nach Kreditinstitut, durchaus voneinander abweichen.
Die Rückzahlung eines klassischen Ratendarlehen erfolgt in monatlich gleichbleibenden Monatsraten. Dementsprechend ist hier nicht nur eine sehr gute Übersicht, sondern ebenfalls eine sehr gute Planbarkeit gegeben. Sobald die letzte Kreditrate beglichen wurde, ist somit auch die Kreditschuld vollständig getilgt.
Umschulden möglich?
Die Umschuldung eines klassischen Ratenkredits ist bei neueren Verträgen zu jeder Zeit, mit einer Kündigungsfrist von einem Monat möglich. Allerdings ist zumeist eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig.
Im Allgemeinen ist die Kündigung eines Ratenkredits durchaus möglich. Seit im Jahre 2010 eine neue EU-Verbraucherkreditrichtlinie eingeführt wurde, ist es Kreditnehmern, deren Darlehensvertrag nach dem betreffenden Datum abgeschlossen wurde, zu jeder Zeit möglich, zu kündigen. Zudem muss gemeinhin lediglich eine Kündigungsfrist von einem Monat beachtet werden. Dies gilt zwar für einen klassischen Ratenkredit, Baufinanzierungen, als Beispiel, sind hiervon jedoch ausgeschlossen.
Allerdings ist eine vorzeitige Darlehenskündigung gemeinhin mit Kosten in Form der sogenannten Vorfälligkeitsentschädigung verbunden. Hierbei handelt es sich um eine Gebühr, die von den Kreditinstituten aufgrund des Zinsverlustes durch die Kündigung erhoben wird.
Dementsprechend handelt es sich hierbei um eine Ausgleichszahlung an die Bank, der bei Kreditabschluss die Zahlung der im Vertrag geregelten Zinsen garantiert wurde.
Jedoch ist die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung, die von dem Kreditinstitut erhoben werden darf, seit Mitte 2010 durch den Gesetzgeber beschränkt. So muss sich diese einerseits nach der restlichen Kreditschuld richten, was bedeutet, dass umso höher der Betrag noch ist, desto kostenintensiver fällt auch die Vorfälligkeitsentschädigung aus. Andererseits ist die Vorfälligkeitsentschädigung aber auch von der restlichen Darlehenslaufzeit abhängig. Hier gilt generell, dass bei einer Restlaufzeit, die weniger als zwölf Monate beträgt, das Kreditinstitut höchstens 0,5 Prozent der restlichen Darlehenssumme verlangen darf. Handelt es sich dagegen um eine Restlaufzeit von über zwölf Monaten, kann die Bank maximal ein Prozent des restlichen Darlehens erheben. Für ältere Verträge gelten dagegen andere Regelungen.
Durch Privatkredit umschulden?
Im Allgemeinen ist die Umschuldung eines Ratenkredits durch einen Privatkredit durchaus sinnvoll.
Sollte sich die Möglichkeit ergeben, einen laufenden Ratenkredit durch ein Privatdarlehen umzuschulden, dann ist das im Allgemeinen sicherlich eine gute Option. Da ein solches Darlehen gemeinhin nur mit geringen Zinssätzen vergeben wird oder der Kreditgeber sogar überhaupt keine Zinsen verlangt, kann eine Umschuldung somit durchaus sinnvoll sein und dazu beitragen, das eigene Konto zu schonen.
Allerdings darf hierbei nicht in Vergessenheit geraten, dass gemeinhin eine Vorfälligkeitsentschädigung zu begleichen ist. Trotz der Zahlung der Gebühr ist eine Umschuldung mithilfe eines Privatkredits zumeist durchaus zu empfehlen. Allerdings sollten hier nicht nur die Vorteile, sondern ebenfalls etwaige Nachteile beachtet werden.
Privatkredit: Vor- und Nachteile
Die Aufnahme eines Privatdarlehen bietet nicht nur Vorteile, sondern auch Nachteile.
Ein Privatkredit bietet eine ganze Reihe an Vorteilen. So ist es hier beispielsweise, wie bereits oben erwähnt, üblich, dass keine oder lediglich geringe Zinszahlungen anfallen. Ein weiterer, gewichtiger Vorteil eines Privatdarlehen ist, dass sämtliche Kreditkonditionen frei vom Darlehensnehmer und -geber verhandelbar sind. So ist es hier lediglich wichtig, dass sich beide Parteien einig werden. Außerdem wird bei einem solchen Darlehen weder eine Auskunft bei der Schufa eingeholt, noch kommt es zu einer Eintragung in der Auskunftei. Dementsprechend spielen bei einem Privatdarlehen auch etwaige negative Einträge gemeinhin keine Rolle.
Aber auch die Rückzahlungsmodalitäten bleiben hier vollkommen dem Kreditnehmer und -geber überlassen. So ist zum Beispiel eine regelmäßige Ratenzahlung in gleicher Höher ebenso denkbar, wie unregelmäßige Raten in unterschiedlicher Höhe. Vielleicht ist es unter Umständen sogar machbar, zwischendurch einige Raten auszulassen. Eventuell segnet der Kreditgeber aber auch eine Ratenzahlung ab, die vom Kreditnehmer variabel gehalten werden kann. Alternativ ist es beispielsweise ebenfalls denkbar, dass der Darlehensnehmer keine Raten bezahlt, sondern die Kreditsumme in einem Betrag, an einem bestimmten Datum, begleicht. So wird hier deutlich, dass der Darlehensnehmer bei einem Kredit von Privat nicht nur von vielfältigen Vorteilen, sondern ebenfalls von einer hohen Flexibilität profitiert.
Doch es existieren bei einem Kredit von Privat ebenfalls einige Nachteile. Dazu gehört beispielsweise, dass der Kreditgeber, entgegen des zumeist üblichen Vorgehens, einen recht hohen Zinssatz verlangt. Liegt dieser über dem Zins der kreditgebenden Bank, dann sollte von einer Umschuldung eher abgesehen werden.
Zudem muss der Darlehensnehmer gemeinhin eine Vorfälligkeitsentschädigung begleichen. Doch wenn der Zinssatz des Privatkredits darunter liegt beziehungsweise so niedrig ist, dass trotz Vorfälligkeitsentschädigung Zinsen gespart werden können, dann bietet sich eine Umschuldung üblicherweise trotzdem an.
Zu den Nachteilen gehört jedoch auch, dass es Situationen gibt, bei denen vielleicht besser von einer Umschuldung mithilfe eines Privatkredits abgesehen wird. Das ist gemeinhin etwa dann der Fall, wenn es sich bei dem Kreditgeber um eine Person handelt, zu der kein allzu gutes Verhältnis besteht. Hierbei kann es sich zum Beispiel um den Schwiegervater oder eine Tante handeln. Besteht die Gefahr, dass die betreffende Person dem Kreditgeber immer einmal wieder vorhält, dass die Umschuldung, und damit auch die Zins- beziehungsweise Geldersparnis, nur durch seine/ihre Hilfe zustande kommen konnte, dann ist es oftmals ratsam, davon abzusehen. Hier kommt es oftmals zu Missverständnissen, Streitigkeiten oder gar vollständigen Zerwürfnissen, was dem allgemeinen Familienfrieden sicherlich nicht zuträglich ist.
Wesentlich besser, sofern machbar, ist es dagegen, eine Person als Kreditgeber auszuwählen, zu der im Allgemeinen ein gutes bis sehr gutes Verhältnis besteht. Hier ist die Wahrscheinlichkeit eines Streits geringer und die Chance, dass beispielsweise bei einem finanziellen Notfall eine gute, gemeinsame Lösung gefunden werden kann, gemeinhin deutlich höher.