Auto-Leasing ist heutzutage sehr beliebt und eine gute Alternative zum Kauf eines Wagens. Zudem hat der Leasingnehmer hier die Wahl zwischen zwei unterschiedlichen Varianten: dem Restwert- sowie dem Kilometerleasing. Doch welche Option ist die bessere Wahl? Ist ein Restwertvertrag wirklich empfehlenswert?
Inhalt
Leasing
Beim Leasing ist der Leasingnehmer lediglich der Besitzer, jedoch nicht der Eigentümer des Wagens und das auch nur für einen gewissen Zeitraum.
Im Rahmen eines Leasingvertrages geht das betreffende Fahrzeug nicht in das Eigentum, sondern lediglich für einen bestimmten Zeitraum in den Besitz des Leasingnehmer über. Als Gegenleistung begleicht der Leasingnehmer für die Nutzung des Wagens monatliche Raten sowie ebenfalls Zinsen und Gebühren. Außerdem bietet eine Vielzahl an Leasinggeber die Option, zu Beginn des Leasing eine Anzahlung zu leisten, wodurch die Höhe der Monatsraten geringer ausfällt.
Sofern es sich nicht um einen „All-inklusive“ Leasingvertrag handelt, der in der Regel kostenintensiver ausfällt, obliegt die Wartung, Pflege sowie die Durchführung etwaiger Reparaturen generell dem Leasingnehmer. Zudem muss hier beachtet werden, dass dafür üblicherweise lediglich in bestimmte Werkstätten gefahren werden darf und nur Originalersatzteile zu verwenden sind.
Des Weiteren sind Leasingfahrzeuge üblicherweise immer Vollkasko zu versichern, was ebenfalls nicht in Vergessenheit geraten sollte.
Außerdem ist es für diese Finanzierungsart charakteristisch, dass der Leasingnehmer die Wahl zwischen zwei unterschiedlichen Optionen hat: dem Kilometer- sowie dem Restwertleasing. Hier kann üblicherweise frei entschieden werden, welche Variante einem persönlich am besten behagt.
Kilometerleasing
Hier sind die gefahrenen Kilometer ausschlaggebend.
Beim Kilometerleasing ist bereits der Name Programm: Hier wird im Leasingvertrag festgehalten, welche Kilometeranzahl der Leasingnehmer im Höchstfall mit dem betreffenden Wagen fahren darf.
Ist es jedoch der Fall, dass bei Rückgabe des Wagens eine höhere Zahl als Kilometerstand ersichtlich ist, dann ist der Leasingnehmer hier in der Pflicht und muss die jeweiligen Kilometer, die über der vertraglich geregelten Grenze liegen, nachzahlen.
Stellt es sich dagegen heraus, dass der Leasingnehmer mit dem Fahrzeug eine geringere Kilometeranzahl zurück gelegt hat, dann kann er sich darüber freuen, dass er die jeweiligen Minderkilometer von dem Leasinggeber zurück erstattet bekommt.
Allerdings sollte ebenfalls beachtet werden, dass die meisten Leasinggeber hier eine gewisse Toleranzgrenze beachten. Üblicherweise handelt es sich dabei um etwa 2.500 Kilometer, die mehr gefahren werden dürfen, ohne das hier eine Verrechnung stattfindet. Dies gilt dann jedoch auch für die Minderkilometer.
Restwertleasing
Je nachdem, ob der Restwert des Wagens bei Rückgabe höher oder niedriger als im Vertrag vereinbart ausfällt, erhält der Leasingnehmer eine Erstattung oder muss eine Nachzahlung vornehmen.
Doch auch beim Restwertleasing sagt die Bezeichnung bereits gut aus, um was es hier geht: Hier ist bei Rückgabe des Fahrzeugs der restliche Wert des Wagens ausschlaggebend. Somit spielt die Anzahl der gefahrenen Kilometer bei dieser Finanzierungsvariante überhaupt keine Rolle.
Dabei kann im Allgemeinen davon ausgegangen werden, dass umso höher der im Vertrag vereinbarte, restliche Wert des Wagens ausfällt, desto niedriger sind die monatlichen Raten.
Die Ermittlung des vorhandenen restlichen Wertes erfolgt bei der Rückgabe des Fahrzeuges durch einen Gutachter. Ist es der Fall, dass dieser feststellt, dass der Wagen einen höheren Wert aufweist, als im Vertrag vereinbart wurden, dann bekommt der Leasingnehmer den jeweils entsprechenden Betrag zurück erstattet.
Allerdings ist das recht selten der Fall. Vielmehr verhält es sich hier so, dass der Gutachter den Restwert des Fahrzeuges geringer einschätzt als den Wert, der im Kontrakt vereinbart wurde. Dementsprechend muss der Leasingnehmer hier mit einer Nachzahlung rechnen, die sich nach der Höhe des überschrittenen beziehungsweise unterschrittenen Restwertes richtet. Aufgrund dessen wird beim Restwertleasing auch von einem sogenannten Restwertrisiko gesprochen.
Restwertleasing: eine gute Wahl?
Das Restwertleasing ist mit einem höheren Risiko behaftet als das Kilometerleasing.
Vor Abschluss des Leasingvertrags sollte gut überlegt werden, ob sich für das Restwert- oder Kilometerleasing entschieden wird.
Im Allgemeinen lässt sich jedoch sicherlich sagen, dass das Restwertleasing für den Leasingnehmer mit einem höheren Risiko verbunden ist. So ist es in der Regel recht schwer, abzuschätzen, welchen Wert der betreffende Wagen bei seiner Rückgabe noch erreicht. Oder, anders herum, fällt es im täglichen Gebrauch zumeist nicht leicht, auf einen gewissen Werterhalt zu achten. Hierfür fehlen vielen Autofahrern schlichtweg die Erfahrungswerte.
Im Rahmen des Kilometerleasings dagegen reicht ein Blick auf den Kilometerstand des Wagens, um genau zu erkennen, ob man bereits zu viel oder vielleicht doch eher noch weniger Kilometer als im Vertrag vereinbart wurden, gefahren ist. Auch ist es hier unter Umständen möglich, einige Kilometer einzusparen, indem das Fahrzeug zwischendurch schlichtweg einmal stehen gelassen wird.
Beim Restwertleasing ist es dem Leasingnehmer selbst kaum möglich, einen gewissen Überblick zu behalten. Während die Kilometeranzahl stichhaltig ist, muss man sich, was den restlichen Wert des Wagens betrifft, auf die Aussage des Gutachters verlassen. Ob diese dann auch die eigene Meinung wieder spiegelt, dürfte wohl eher selten der Fall sein.
Außerdem besteht im Rahmen des Kilometerleasings normalerweise auch eine gute Möglichkeit, um sich auf die Bezahlung der gegebenenfalls zu viel gefahrenen Kilometer vorzubereiten. Denn in der Regel ist im Vertrag festgehalten, welche Summe hierfür fällig ist, sodass der jeweilige Betrag normalerweise bereits kurz vor der Rückgabe in etwa ausgerechnet werden kann.
Dagegen muss man beim Restwertleasing die Meinung des Gutachters abwarten, ob und in welcher Höhe der Restwert überschritten wurde. Somit ist diese Variante für den Leasingnehmer zumeist deutlich risikoreicher als das Kilometerleasing.
Wer hier die Wahl hat, ist somit in den meisten Fällen mit dem Kilometerleasing besser bedient.
Fazit
Leasing ist nicht gleich Leasing: Hier hat der Leasingnehmer die Wahl zwischen dem Restwert- und dem Kilometerleasing.
Während beim Kilometerleasing, bei der Rückgabe des Fahrzeuges, die gefahrenen Kilometer ausschlaggebend sind, wird beim Restwertleasing der restliche Wert des Wagens beachtet.
Im Rahmen des Kilometerleasings erhält der Leasingnehmer für eventuell zu wenig gefahrene Kilometer eine Erstattung, während er für zu viel gefahrene Kilometer eine Nachzahlung hinnehmen muss.
Beim Restwertleasing ermittelt ein Gutachter den restlichen Wert des Wagens, wobei es sich oftmals so verhält, dass dieser niedriger eingeschätzt wird, als im Vertrag festgelegt wurde. So steht hier oftmals eine Nachzahlung für den Leasingnehmer an.
Da die gefahrenen Kilometer lediglich abgelesen werden müssen, es jedoch in der Regel für den Leasingnehmer schwierig ist, den Werteverlust des Wagens abzuschätzen, birgt das Restwertleasing zumeist ein höheres Risiko, sodass das Kilometerleasing normalerweise die deutlich bessere und übersichtlichere Wahl ist.