Beim Abschluss eines Darlehensvertrags werden, unter anderem, natürlich ebenfalls die Rückzahlungsmodalitäten besprochen beziehungsweise festgelegt. Jedoch kann es im Laufe der Zeit durchaus dazu kommen, dass man der Wunsch nach einer Ablösung des Darlehens aufkommt.
Inhalt
Ablösung beziehungsweise Umschuldung
Die Vorgehensweise bei einer Kreditablösung ist gemeinhin wie folgt.
Die Ablösung eines Darlehens wird gemeinhin ebenfalls als Umschuldung bezeichnet. Hier verhält es sich üblicherweise so, dass entweder bei derselben oder auch einer anderen Bank ein weiteres Darlehen aufgenommen wird und zwar in der Höhe der derzeit noch offenen Darlehenssumme des ersten Kredits.
Sobald der Umschuldungskredit genehmigt ist, wird dieser üblicherweise auf das im Vertrag angegebene Girokonto überwiesen, sodass mit der betreffenden Summe die Tilgung des ursprünglichen Darlehens möglich ist.
Danach ist es nur noch notwendig, den Ablösekredit zu begleichen.
Um einen bestehenden Kredit abzulösen, muss jedoch nicht zwangsläufig eine Umschuldung vorgenommen werden; auch, wenn die beiden Begriffe zumeist synonym Verwendung finden. So ist es zum Beispiel auch mithilfe einer Erbschaft oder eines fällig werdenden Sparguthaben machbar, das vorhandene Darlehen abzulösen.
Vorfälligkeitsentschädigung
Oftmals gerät bei einer Kreditablösung die normalerweise übliche Bezahlung der Vorfälligkeitsentschädigung in Vergessenheit.
Allerdings gilt es hier unbedingt zu beachten, dass bei einer Umschuldung beziehungsweise einer vorzeitigen Kreditablösung, in der Regel eine Vorfälligkeitsentschädigung beglichen werden muss.
Hierbei handelt es sich um eine Gebühr, die vonseiten der Banken erhoben wird, um den Zinsverlust abzudecken, der durch die vorzeitige Begleichung des Darlehens entsteht.
Die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung darf von den Banken jedoch nicht willkürlich geregelt werden. Seit dem 11. Juni des Jahres 2010 gilt diesbezüglich sogar eine gesetzliche Verordnung, die besagt, dass die Entschädigung lediglich ein Prozent der restlichen Darlehensschuld betragen darf. 0,5 Prozent sind es sogar nur, wenn der Zeitraum zwischen der ursprünglich vereinbarten und der tatsächlichen Rückzahlung nicht über ein Jahr beträgt. Des Weiteren ist es nicht erlaubt, dass der Betrag der Vorfälligkeitsentschädigung die Höhe der zu entrichtenden Sollzinsen überschreitet, den der Kreditnehmer innerhalb des Zeitraums zwischen der vereinbarten und der verfrühten Rückzahlung begleichen müsste.
Ablösung lohnenswert?
In Zeiten einer Niedrigzinsphase lohnt sich üblicherweise die Ablösung des alten Darlehens.
Bei einer vorzeitigen Darlehensablösung mithilfe eines neu aufzunehmenden Kredits, ist es wichtig, die Zinssätze beider Kredite gut miteinander zu vergleichen.
Verhält es sich so, dass bei einem ursprünglichen Kredit ein niedrigerer Zinssatz und bei dem neuen Darlehen ein höherer Zinssatz verlangt wird, dann ist von einer Umschuldung eher abzuraten. Denn in diesem Fall müssen nach nach Ablösung mehr Zinsen bezahlt werden, als wenn der Kredit so belassen wird.
Ist es jedoch genau andersherum, also zeichnet sich das neue Darlehen, dass den alten Kredit ablösen soll, durch einen niedrigeren Zinssatz als das ursprüngliche Darlehen aus, dann lohnt sich eine Umschuldung durchaus. Denn hier werden, aufgrund der niedrigeren Zinsen des Umschuldungsdarlehens, anschließend weniger Zinsen beglichen, als wenn der Kredit wie gehabt mithilfe der Ratenzahlungen des ersten Darlehens bezahlt wird.
Allerdings darf bei dieser Rechnung die Vorfälligkeitsentschädigung nicht vergessen werden, die man ebenfalls begleichen muss. Fällt diese in Kombination mit den Zinsen des Ablösedarlehens zu hoch aus, sieht man doch besser von einer Ablösung des eigentlichen Darlehens ab. Schließlich ist es auch ohne Weiteres möglich, den ursprünglichen Kredit wie gehabt weiter abzubezahlen.
Dementsprechend sollte man, bevor eine Umschuldung in Erwägung gezogen wird, unbedingt die verschiedenen Kreditangebote der diversen Banken gut miteinander vergleichen; schließlich werden diese mit unterschiedlich hohen Zinssätzen offeriert. Idealerweise nutzt man hier den effektiven Jahreszins für einen schnellen, unkomplizierten Vergleich, da in diesem bereits sämtliche Darlehenskosten enthalten sind. Ebenfalls nicht außer Acht lassen sollte man die verschiedenen Sonderleistungen, die die Kreditinstitute anbieten. Dazu gehört neben einem variablen Tilgungssatz ebenfalls das Aussetzen einer Monatsrate im Notfall sowie die Möglichkeit von Sondertilgungen.
Sondertilgungen
Bietet sich im Moment, beispielsweise aufgrund einer derzeitigen hohen Zinsphase, keine Umschuldung an, ist es durchaus möglich, mithilfe von Sondertilgungen die Darlehenssumme und somit ebenfalls die Zinsbelastung zu verringern.
Im Idealfall wurde hier bereits im ursprünglichen Darlehensvertrag die Option von kostenfreien Sondertilgungen verankert. Ist das nicht der Fall, muss auch hier eine Vorfälligkeitsentschädigung beglichen werden. Dementsprechend ist es ebenfalls in einem solchen Fall unbedingt ratsam, vorher nachzurechnen, ob sich, trotz Vorfälligkeitsentschädigung, die Bezahlung von Sondertilgungen lohnt.
Kredite mit fester Zinsbindung
Bei Krediten mit einer fest vereinbarten Zinsbindung ist eine Ablösung in der Regel erst nach Ablauf von zehn Jahren möglich.
Wurde jedoch ein Darlehen mit einer festen Zinsbindung abgeschlossen, verhält sich die Sachlage normalerweise anders. Ein typisches Beispiel für einen Kredit mit einer feststehenden Zinsbindung ist etwa ein Immobiliendarlehen. Hier geht es üblicherweise um hohe Kreditsummen sowie um sehr lange Laufzeiten. So wird in der Regel zunächst eine gewisse Anzahl an Jahren festgelegt, in denen ein bestimmter Zinssatz fest im Vertrag verankert ist.
Sind die Jahre vorbei, ist die restliche Darlehensschuld jedoch noch nicht getilgt: Hier ist eine restliche Kreditschuld offen, die wiederum mit einem neu abzuschließenden Darlehen bezahlt werden muss. Sollte zwischenzeitlich die betreffende Summe angespart worden sein, wurde eine Erbschaft bezogen oder gar im Lotto gewonnen, dann ist es hier natürlich auch noch möglich, den restlichen, offenen Darlehensbetrag in einer Summe abzubezahlen. Üblicherweise ist das jedoch nicht der Fall, sodass die neuerliche Aufnahme eines Kredits unumgänglich ist.
Die Ablösung eines Kredits mit einer fest vereinbarten Zinsbindung ist zumeist jedoch lediglich nach zehn Jahren möglich. So muss hierfür zunächst einmal im Darlehensvertrag nachgelesen werden, ob der dementsprechende Zeitpunkt bereits erreicht ist oder eben noch nicht.
Allerdings besteht hiervon auch eine Ausnahme: Das ist dann der Fall, wenn der Kreditnehmer die betreffende Immobilie veräußern möchte oder wenn man diese dazu nutzen möchte, um einen weiteren Kredit abzusichern, die Bank sich jedoch weigert, das gewünschte, zusätzliche Darlehen zu vergeben.
Fazit
Die Ablösung eines laufenden Darlehens kann sich somit durchaus lohnen. Am besten wird hier darauf geachtet, dass bei einer Umschuldung eine Niedrigzinsphase herrscht beziehungsweise, dass der Zinssatz des neuen Kredits niedriger ausfällt, als der des alten Darlehens.
Nicht in Vergessenheit geraten sollte, dass bei einer vorzeitigen Kreditauflösung üblicherweise eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung zu begleichen ist.
Eine weitere Option, um den laufenden Kredit während der Vertragslaufzeit zu verringern, ist die Bezahlung von Sondertilgungen. Wurde diese Möglichkeit im Kontrakt verankert, ist es nicht notwendig, hierfür eine Vorfälligkeitsentschädigung zu entrichten.
Anders sieht es dagegen bei Darlehen mit einer festen Zinsbindung aus: diese sind im Normalfall erst nach Ablauf von zehn Jahren auflösbar.