Eine Kreditaufnahme erfolgt aus den unterschiedlichsten Gründen heraus. In einigen Fällen verlangen die Banken jedoch gewisse Sicherheiten, damit es zu einer erfolgreichen Darlehensvergabe kommt. Ist der Kreditnehmer im Besitz eines Bausparvertrages, stellt sich hier schnell die Frage, ob es möglich ist, diesen als Sicherheit zu verwenden?
Inhalt
Sind bei jedem Darlehen Sicherheiten notwendig?
Nicht bei jeder Kreditbeantragung ist die Angabe von Sicherheiten absolut notwendig.
Bei der Aufnahme eines Kredits sind nicht zwangsläufig immer Sicherheiten vonnöten. Allerdings hängt dies ebenfalls von der Darlehensart, der Höhe der Kreditsumme und oftmals auch vom eigenen Einkommen ab.
Unter der Bezeichnung Sicherheiten wird jedoch nicht nur Bargeld verstanden. So zählen zum Beispiel ebenfalls Wertanlagen wie ein Bausparvertrag oder auch eine Lebensversicherungen dazu. Bei einem Immobilienkredit erfolgt die Absicherung typischerweise durch einen Eintrag ins Grundbuch, während bei einem Autodarlehen in der Regel das Fahrzeug selbst als Sicherheit dient.
Erfüllt der Kreditnehmer die diversen Vorgaben, ist es somit durchaus möglich, dass, beispielsweise bei der Beantragung eines klassischen Ratenkredits, keine Sicherheiten benötigt werden.
Unabdingbar für eine Kreditvergabe ist jedoch, dass der Darlehensnehmer die verschiedenen Voraussetzungen der Banken erfüllt. Dazu gehört neben einem sicheren, festen Einkommen ebenfalls eine gute Bonität sowie eine positive Auskunft der Schufa. Des Weiteren achten die Banken üblicherweise ebenfalls auf ein deutsches Girokonto sowie einen festen Wohnsitz innerhalb von Deutschland.
Sicherheiten trotzdem angeben?
Sollten zur Kreditvergabe keine Sicherheiten notwendig sein, um das gewünschte Darlehen zu erhalten, kann es sich unter Umständen jedoch dennoch lohnen, diese anzugeben.
Der Hintergrund hierfür ist, dass die Banken durch das Einbeziehen von Sicherheiten von einer höheren Sicherheit profitieren. Ist das der Fall, senken die Kreditinstitute oftmals den Zinssatz, sodass das Darlehen an sich für den Kreditnehmer günstiger wird. Dementsprechend kann es sich somit lohnen, auch dann Sicherheiten anzugeben, wenn die Banken dies nicht explizit voraussetzen.
Bausparvertrag als Kreditsicherheit
Ein Bausparvertrag kann als Kreditsicherheit dienen. Je nach Darlehensart kann sich dies jedoch auf unterschiedliche Weise umgesetzt werden.
Bei einem Bausparvertrag verhält es sich üblicherweise so, dass wenn hier das Bausparguthaben das sogenannte Mindestsparguthaben und die dazugehörige Bewertungszahl erreicht hat, der angehende Kreditnehmer beispielsweise ein Bauspardarlehen beantragen kann. Dies ist somit auch dann möglich, wenn in den Bausparvertrag noch nicht die volle Summe einbezahlt wurde. Da jedoch bereits die sogenannte Zuteilungsreife erteilt wurde, ist der vorhandene Betrag dennoch bereits verwendbar.
Wichtig hierbei ist jedoch, dass die Zuteilung vom Besitzer des Bausparvertrages bei der Bausparkasse beantragt wird. Erst dann ist eine Auszahlung möglich und die Kreditphase kann anschließen. Die jeweiligen Bedingungen, die für das Bauspardarlehen gelten, sind bereits im Bausparvertrag geregelt worden. Außerdem ist es dem Darlehensnehmer gemeinhin möglich, die Tilgung des Kredits in einer Summe oder auch teilweise durchzuführen.
Gut zu wissen: Allerdings bieten mittlerweile diverse Bausparkassen auch Bausparverträge an, die nicht explizit zum Kauf oder Bau einer Immobilie verwendet werden müssen. So ist es hier durchaus auch möglich, die Darlehenssumme für einen anderen Zweck zu nutzen. Dies ist jedoch in den jeweiligen Verträgen genau geregelt. Wer sich diesbezüglich nicht sicher ist, fragt am besten ganz einfach bei „seiner“ Bausparversicherung nach.
Ein Bausparvertrag kann jedoch nicht nur dann genutzt werden, wenn er bereits die Zuteilungsreife erreicht hat. So besteht in der Regel auch ein gewisses Kündigungsrecht, von dem der Eigentümer des Vertrages bei Bedarf Gebrauch machen kann. So ist es zwar recht schnell möglich, zu Bargeld zu gelangen, allerdings ist eine Auflösung in den meisten Fällen mit recht hohen Gebühren verbunden.
Um diese zu umgehen und gleichzeitig von dem Bausparvertrag als Kreditsicherheit zu profitieren, ist es jedoch auch machbar, diesen zu beleihen. Hier wird das bereits vorhandene Guthaben, das in dem Bausparvertrag angespart wurde, an das Kreditinstitut, dass das Darlehen vergibt, verpfändet.
Sollte bei dem Bausparvertrag eine Zweckbindung vorgegeben sein, also dass die Bausparsumme lediglich zur Finanzierung von Wohneigentum verwendet werden darf, dann entfällt diese üblicherweise durch die Verpfändung. Dementsprechend ist es somit dann auch machbar, den jeweiligen Betrag frei nach Wunsch zu nutzen. So spielt es hierbei zum Beispiel keine Rolle, ob die Summe zur Renovierung der eigenen Wohnung oder vielleicht für neue Möbel verwendet wird.
Allerdings gilt es hier, aufzupassen, denn erfolgt die Beleihung nicht von einer Bank, sondern durch die Bausparkasse selbst, dann ist die Zweckbindung weiterhin gegeben. Das bedeutet, dass der Kreditbetrag in diesem Fall lediglich für zu Wohnzwecken genutzt werden darf.
Erfolgt die Beleihung eines Bausparvertrages aufgrund einer Immobilienfinanzierung, dann handelt es sich hierbei um ein sogenanntes Vorausdarlehen, bei dem das Guthaben für das Kreditinstitut eine Sicherheit darstellt. Sollte also beispielsweise der Bausparvertrag noch keine Zuteilungsreife aufweisen, dann bietet sich diese Lösung auf ideale Weise an. Erreicht der Vertrag diese, wird hierdurch wiederum das Vorausdarlehen abgelöst. Auf diese Weise ist es auch möglich, eine kostenintensive Zwischenfinanzierung zu vermeiden.
Soll die Verpfändung des Bausparvertrages jedoch nicht für ein Immobiliendarlehen, sondern zum Beispiel „nur“ für einen klassischen Ratenkredit erfolgen, dann dient die betreffende Summe der Bank als Sicherheit. Sollte also der Darlehensnehmer irgendwann einmal wider Erwarten nicht mehr dazu in der Lage sein, die monatlichen Raten zu begleichen, dann hat die Bank das Recht, auf den beliehenen Bausparvertrag zuzugreifen. Mit der jeweiligen Summe wird dann die Kreditschuld getilgt. Sollte hierfür jedoch nicht der komplette Betrag benötigt werden, erhält der Darlehensnehmer üblicherweise die Restsumme zurück erstattet. Etwaige anfallende Gebühren werden jedoch hiervon abgezogen. Reicht der Betrag jedoch nicht aus, wird der Bausparvertrag zwar dennoch zur Tilgung der Kreditschuld verwendet aber der weiterhin offenstehend Betrag muss dann immer noch vom Darlehensnehmer beglichen werden.
Fazit
Im Allgemeinen ist es nicht zwangsläufig ein „Muss“, bei einer Kreditbeantragung Sicherheiten anzugeben. Allerdings ist dies beispielsweise auch immer von der Darlehensart abhängig.
Im Falle einer Immobilienfinanzierung kann ein Bausparvertrag sogar auch dazu dienen, dass der Kreditnehmer ein Vorausdarlehen erhält.
Doch selbst wenn die Bank, beispielsweise bei einem klassischen Ratenkredit, keine Sicherheiten verlangt, kann es sich lohnen, diese anzugeben. Bausparverträge eignen sich hierfür in der Regel sehr gut und werden oftmals für diesen Zweck eingesetzt. Umso mehr Sicherheiten vorhanden sind, desto höher ist dementsprechend die Sicherheit, die die Bank erhält und dementsprechend sinkt das Risiko, dass für das Kreditinstitut mit einer Darlehensvergabe zusammenhängt. Dies wird von den Banken zumeist mit einem günstigeren Zinssatz „belohnt“, sodass es für den Kreditnehmer mithilfe von Sicherheiten auch machbar ist, einiges zu sparen.