Warenkredite werden von den Banken sehr häufig vergeben. Doch auch wenn es sich hierbei um ein alltägliches Kreditgeschäft handelt, sollte sich der Darlehensnehmer vorab gut überlegen, ob sich die Aufnahme eines solchen Kredits für den persönlichen Zweck lohnt.
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Warenkredit als Konsumkredit der Bank
Hier vergibt die Bank einen zweckungebundenen Ratenkredit, der für die unterschiedlichsten Verwendungszwecke genutzt werden kann.
Unter einem Warenkredit wird im Allgemein ein Konsumentenkredit verstanden. Das bedeutet, dass sich der Darlehensnehmer von der Bank Geld leiht, um mit der jeweiligen Darlehenssumme die verschiedensten Konsumgüter zu erstehen.
Da es sich hierbei üblicherweise um einen zweckungebundenen Kredit handelt, steht es dem Kreditnehmer frei, wie er die Darlehenssumme verwendet. So ist es hier also nicht notwendig, einen ganz bestimmten Kauf zu tätigen. Ebenso müssen der Bank keine Nachweise vorgelegt werden. Dementsprechend profitiert man bei einem Warenkredit von einer sehr hohen Flexibilität.
Die Rückzahlung eines solchen Darlehens erfolgt gemeinhin in monatlich gleichbleibenden Raten, sodass bei einem Warenkredit ebenfalls eine sehr gute Übersicht und Planbarkeit gegeben ist. Sobald die letzte Rate beglichen wurde, ist der Kreditnehmer diesbezüglich schuldenfrei.
Warenkredit als Händlerangebot
Nicht nur von den Banken, sondern ebenfalls von diversen Händlern werden Warenkredite angeboten.
Zusätzlich besteht jedoch ebenfalls die Möglichkeit, einen Warenkredit in Form eines Händlerangebotes anzunehmen. Dies wird zum Beispiel oftmals von Möbelhäusern angeboten. In einem solchen Fall erhält der Darlehensnehmer den gewünschten Kredit jedoch nicht vom Händler selbst, sondern von einer Bank, mit der der Händler kooperiert.
Hier ist es ebenfalls eine gängige Praxis, dass die Händler ihren Kunden eine sogenannte Null-Prozent-Finanzierung anbieten. Das bedeutet, dass der Darlehensnehmer die gewünschte Kreditsumme erhält und anschließend lediglich Tilgungs- und keine Zinszahlungen vornehmen muss.
Üblicherweise wird bei einem solchen Warenkredit genau die Darlehenssumme gewährt, die zum Kauf der betreffenden Möbel benötigt wird.
Voraussetzungen
Damit die Banken einen Kredit vergeben, ist es unabdingbar, dass der Darlehensnehmer verschiedene Voraussetzungen erfüllt.
Damit ein Warenkredit aufgenommen werden kann, muss der angehende Darlehensnehmer jedoch verschiedene Voraussetzungen erfüllen. Dies gilt für den Warenkredit einer Bank ebenso, wie für den Warenkredit, der von einem Händler angeboten wird. Je nach Kreditinstitut beziehungsweise Anbieter fallen die Voraussetzungen zwar etwas unterschiedlich aus aber in der Regel wird vor allem auf die folgenden Punkte geachtet.
So setzen die Banken gemeinhin ein sicheres, regelmäßiges Einkommen in einer gewissen Höhe voraus. Ebenso ist es wichtig, dass der Antragsteller eine gute Bonität aufweist und eine positive Schufa-Auskunft besitzt. Des Weiteren ist üblicherweise auch ein deutscher Wohnsitz sowie ein deutsches Girokonto vonnöten.
Lohnt sich ein Warenkredit?
Hier sollte zunächst einmal die Dringlichkeit der Anschaffung sowie ebenfalls die eigene finanzielle Lage beachtet werden.
Ob sich ein Warenkredit lohnt, hängt immer von den persönlichen Wünschen sowie den finanziellen Möglichkeiten eines angehenden Darlehensnehmer ab. So ist beispielsweise empfehlenswert, zunächst einmal abzuklären, ob die Aufnahme eines Kredits notwendig ist. Immerhin geht man mit einem Darlehen eine langfristige Verpflichtung ein, die das Einkommen schmälert.
So kann zum Beispiel der Kauf einer neuen Küche, vor allem wenn Herd, Backofen, Kühlschrank und Co nicht mehr einwandfrei funktionieren, durchaus sinnvoll sein. Wird dagegen lediglich ein größeres Fernsehgerät gewünscht, muss dieses unter Umständen nicht sofort erstanden werden: hier lässt es sich auch gut darauf sparen, sodass keine Zinsen bezahlt werden müssen. Anders dagegen sieht es beispielsweise aus, wenn etwa die Waschmaschine plötzlich streikt: hier muss in der Regel so schnell wie möglich ein neues Gerät erstanden werden.
Steht fest, dass man einen Warenkredit aufnehmen möchte, stehen zumeist die zwei oben genannten Varianten offen: Die Aufnahme des Darlehens bei einer Bank oder einem Händler. Bei zuletzt genanntem sind in der Regel Angebote wie die sogenannten Null-Prozent-Finanzierungen sehr verlockend, allerdings sollte hier genauer hingesehen werden. So kann es zum Beispiel durchaus möglich sein, dass der Händler die Zinsen bereits in die monatlich zu bezahlende Tilgung eingerechnet und/oder dass hier verschiedene Gebühren dazu kommen. Außerdem ist es unter Umständen möglich, dass durch die Inanspruchnahme einer solchen Finanzierung auf diverse Rechte, wie etwa das Widerrufsrecht, verzichtet wird. Aufgrund dessen sollten bei derart günstigen Angeboten immer die Augen offen gehalten und gut nachgelesen werden. In der Regel ist eine solche Finanzierung zumeist kostenintensiver als die Aufnahme eines Ratenkredits bei einer Bank.
Zudem bietet ein Konsumdarlehen, das von einem Kreditinstitut vergeben wird, ebenfalls einen weiteren Vorteil: Da die Bank die gewünschte Darlehenssumme in einem Betrag auf das im Vertrag angegebene Referenzkonto überweist, ist es möglich, die gewünschten Produkte Bar zu bezahlen. So ist es zumeist auch machbar, mit dem Verkäufer einen Barzahler-Rabatt zu vereinbaren, wodurch wieder einiges gespart werden kann.
Somit ist, sofern die gewünschten Anschaffungen wirklich notwendig sind, in der Regel die Aufnahme eines Warenkredits bei einer Bank eine sehr gute Wahl.
Allerdings ist es generell ratsam, die verschiedenen Kreditofferten der diversen Banken gut miteinander zu vergleichen. Denn auch bei einem Warenkredit fallen diese oftmals sehr unterschiedlich aus. Dementsprechend kann es gut möglich sein, dass das gewünschte Darlehen bei einer Bank zu einem deutlich günstigeren Zinssatz angeboten wird, als bei einem anderen Kreditinstitut.
Ein idealer Vergleichsfaktor stellt hier der effektive Jahreszins dar, in dem bereits sämtliche Darlehenskosten enthalten sind. Beim Nominalzins ist das dagegen nicht der Fall.
Ebenso bietet es sich an, die verschiedenen Sonderleistungen der Banken zu beachten. Dazu gehören zum Beispiel kostenfreie Sondertilgungen ebenso, wie die Möglichkeit, eine Rate im Monat auszusetzen und/oder eine variable Tilgungsoption auszuwählen.
Warenkredit als Lieferantenkredit
Der Warenkredit ist jedoch auch bei Unternehmen bekannt; wenngleich in einer anderen Form.
Unternehmen haben ebenfalls die Möglichkeit, einen Warenkredit aufzunehmen. Hierbei handelt es sich dann um einen sogenannten Lieferantenkredit. Das bedeutet, dass der Besteller der Ware erst zu einem späteren Zeitpunkt die hierfür anfallende Rechnung begleicht. Diese Vorgehensweise ist deshalb möglich, da der Lieferant dem Besteller ein bestimmtes Zahlungsziel gewährt. Die Dauer der Frist kann hier von den beiden Vertragsparteien je nach Wunsch vereinbart werden. In der Regel werden jedoch 30 Tage, gerechnet ab dem Eingang der Ware, ausgehandelt.
Sollte es dem Besteller möglich sein, die von ihm georderten Produkte früher zu bezahlen, dann ist es oftmals so, dass der Lieferant einen Preisnachlass, ein sogenanntes Skonto, gewährt.
In der Regel verhält es sich bei dieser Art von Warenkredit so, dass der Lieferung keine Zinszahlungen verlangt, sofern der Besteller den Rechnungsbetrag innerhalb der vereinbarten Frist begleicht.