Wer beispielsweise eine Wohnung mieten oder ein Haus kaufen möchte, der muss in vielen Fällen eine Maklercourtage bezahlen. Doch mit welchen Mitteln wird diese finanziert?
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Maklercourtage
Unter einer Maklercourtage wird gemeinhin die Vergütung des Maklers verstanden. Diese erhält er aufgrund seiner Vermittlungsleistungen. Vermittelt werden Käufer, Verkäufer, Mieter oder Vermieter beziehungsweise Immobilien.
Vermietung: Wer übernimmt die Bezahlung?
Innerhalb von Deutschland gilt seit Juni des Jahres 2015 das „Bestellerprinzip“. Das bedeutet, dass derjenige, der den Makler „bestellt“, auch dessen Courtage zu bezahlen hat. Wird also beispielsweise ein Makler durch einen Vermieter beauftragt, einen Mieter für seine Immobilie zu finden, dann muss der Vermieter die Maklergebühr begleichen.
Bei einer Vermietung ist die Höhe der Courtage auf höchstens zwei Nettokaltmieten plus Mehrwertsteuer eingegrenzt. Dementsprechend ist es nicht machbar, dass der Makler seine Courtage in ungeahnten Höhen treibt.
Bezahlung beim Immobilienkauf
Sobald eine Immobilie vom Makler erfolgreich vermittelt wurde, steht ihm eine Vergütung in Form der Maklercourtage zu.
Derzeit ist es jedoch noch nicht gesetzlich geregelt, wer bei einem Immobilienverkauf die Maklercourtage zu bezahlen hat. Dementsprechend sollte hier unbedingt genau darauf geachtet werden, ob beispielsweise der Käufer die Courtage übernehmen muss.
Auf politischer Ebene wurde zwar angesprochen, dass das oben genannte Bestellerprinzip ebenfalls auf Immobilienverkäufe ausgeweitet werden soll, jedoch ist dessen Einführung nicht sicher.
Die Höhe der Courtage wird hier durch den Kaufpreis errechnet. Das bedeutet: Umso höher der Kaufpreis ausfällt, desto mehr Geld erhält der Makler.
Dazu kommt, dass die Maklercourtage innerhalb von Deutschland frei verhandelbar ist. Somit existieren hier keine Vorgaben vonseiten des Gesetzgebers. Allerdings beläuft sich die Maklercourtage bei einem Immobilienverkauf in der Regel zwischen drei bis sechs Prozent, vom Kaufpreis gerechnet; es existieren jedoch auch Abweichungen.
Zu bezahlen ist die Maklercourtage zumeist direkt nachdem der Kaufvertrag zustande gekommen ist.
Finanzierung
Die Maklercourtage kann auf unterschiedliche Weise finanziert werden.
Die Maklercourtage zählt bei einer Immobilienfinanzierung zu den sogenannten Kaufnebenkosten, die von dem Käufer beziehungsweise dem Darlehensnehmer zu tragen sind.
Dementsprechend ist es wichtig, sich rechtzeitig vor dem Immobilienkauf Gedanken darüber zu machen, mit welchen Eigenmitteln die Maklercourtage gestemmt werden soll. Ebenso dürfen natürlich auch die weiteren Kaufnebenkosten, wie etwa der Notar und die Eintragung in das Grundbuch, nicht in Vergessenheit geräten.
Es ist beispielsweise machbar, die Maklercourtage zusammen auf dem Girokonto oder Sparbuch zusammen zu sparen. Ebenso bietet es sich an, weitere Sparanlagen, die nicht zur Finanzierung des Hauses beziehungsweise der Wohnung gedacht sind, hierfür zu verwenden.
Als Alternative ist es zwar auch machbar, hierfür einen klassischen Ratenkredit, zusätzlich zu dem Immobilienkredit, aufzunehmen, allerdings ist es durchaus möglich, dass nicht jede Bank in diesem Zusammenhang ein solches Darlehen vergibt. Dazu kommt, dass dannjeden Monat eine weitere Rate bezahlt werden muss, was eine höhere finanzielle Belastung bedeutet.
Ebenso ist es etwa machbar, auf privater Ebene die benötigten Gelder für die Maklercourtage auszuleihen. Ob hierfür beispielsweise bei den Eltern, Geschwistern oder Freunden nachgefragt wird, bleibt natürlich jedem selbst überlassen. In vielen Fällen wird der benötigte Betrag dann sogar zinsfrei vergeben. Allerdings ist es auch, oder vielleicht sogar gerade hier, unbedingt empfehlenswert, einen Vertrag aufzusetzen, in dem die individuellen Vereinbarungen festgelegt werden. Auf diese Weise kann sicherlich so manch ein nachträglicher Streit vermieden werden.
Ausnahme: 110 Prozent Finanzierung
Bei einer 110 Prozent Finanzierung ist die Maklercourtage inkludiert.
Es existiert jedoch auch eine Ausnahme: Einige Banken vergeben bei einem Immobilienkauf auch sogenannte 110 Prozent Finanzierungen. Das bedeutet, dass die Kreditsumme nicht nur den reinen Kaufpreis des Hauses oder der Wohnung umfasst, sondern ebenfalls die Darlehensnebenkosten und somit ebenfalls die Maklercourtage.
Allerdings gilt es hierbei zu beachten, dass eine 110 Prozent Finanzierung in der Regel nur Kreditnehmer mit einer sehr guten Bonität erhalten. Dazu kommt, dass diese Art der Finanzierung üblicherweise deutlich kostenintensiver ausfällt als ein herkömmlicher Immobilienkredit.
Makler beauftragen?
Einen Makler zu beauftragen birgt durchaus Vorteile; zudem werden seine Leistungen lediglich bei Erfolg entlohnt.
Da die Maklercourtage zumeist eine nicht zu verachtende Höhe aufweist, kommen bei vielen Eigentümern Zweifel auf, ob die Immobilie nicht doch besser eigenständig veräußert wird. Immerhin ist es auf diese Weise zumeist machbar, einiges zu sparen. Hier sollte jedoch auch bedacht werden, dass nur aufgrund des Wegfalls der Maklergebühr beim Verkauf eines Hauses beziehungsweise einer Wohnung nicht einfach ein höher Preis erzielt wird. So kann der mögliche, erzielbare Preis vor dem Verkauf ebenso wenig festgelegt werden, wie etwa die zu erwartende Nachfrage bei einer Maklervermittlung.
Handelt es sich um einen sehr guten Makler, dann ist es ihm oftmals möglich, denselben oder zumeist auch einen höheren Verkaufspreis zu erzielen, als das einer Privatperson möglich ist.
Außerdem sollte auch nicht in Vergessenheit geraten, dass die Aufgaben, die ein Makler zu bewältigen hat, höher ausfallen, als von vielen Eigentümern im Allgemeinen gedacht wird. Oftmals sind diese auch überhaupt nicht gewillt, die Leistungen zu erbringen, die einem Makler zugedacht werden.
Vorteilhaft bei der Beauftragung eines Maklers ist zudem, dass dieser zumeist in der Lage ist, die Immobilie günstiger zu bewerben, als das einer privaten Person möglich ist. Dazu gehört zum Beispiel das Schalten von Online- und Print-Anzeigen. Außerdem erfolgt die Vergütung des Maklers ausschließlich dann, wenn er erfolgreich war und für die Immobilie einen Käufer gefunden hat. Bis zu diesem Zeitpunkt werden die Bemühungen des Maklers nicht entlohnt.
Fazit
Die Maklercourtage zählt zu den Kaufnebenkosten und kann auf verschiedene Arten finanziert werden. Im Idealfall wurde der Posten jedoch bereits vorab eingeplant, sodass die Courtage vollständig aus eigenen Mitteln bezahlbar ist.
Eine Ausnahme hiervon bildet die 110 Prozent Finanzierung: Hier werden sämtliche Nebenkosten des Immobilienkaufs, darunter somit ebenfalls die Maklercourtage, mithilfe des beantragten Darlehens finanziert. 110 Prozent Finanzierungen sind in der Regel jedoch recht kostenintensiv und werden von den Banken zudem lediglich an Antragsteller mit einer sehr guten Bonität vergeben. Des Weiteren bietet nicht jedes Kreditinstitut diese Finanzierungsart an.
Die Entscheidung, ob ein Makler beauftragt wird oder nicht, fällt vielen Verkäufern und Vermietern oftmals nicht leicht. Allerdings bietet die Beauftragung eines Maklers viele Vorteile. Dazu gehört zum Beispiel, dass es nicht mehr notwendig ist, sich selbst um Interessenten zu kümmern und Haus- beziehungsweise Wohnungsbesichtigungen durchzuführen. Außerdem wird ein Makler immer nur im Erfolgsfall vergütet. Sollte es ihm also nicht möglich sein, die Immobilie zu vermitteln, erfolgt auch keine Bezahlung an den Makler. Dementsprechend ist man hier, in gewisser Hinsicht, gut abgesichert.