Manchmal kommen die Dinge anders, als man denkt. So kann es durchaus der Fall sein, dass mehrere Kredit gleichzeitig laufen und dementsprechend jeden Monat mehrere Raten abbezahlt werden müssen. Das jedoch belastet den eigenen Geldbeutel gemeinhin sehr stark. So kann es hier recht schnell zu der Frage kommen, ob sich eine Umschuldung von mehreren Krediten lohnt?
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Umschuldung
Ein Umschuldungsdarlehen löst bereits bestehende Verbindlichkeiten ab, sodass anschließend jeden Monat nur noch die Raten dieses Kredits beglichen werden müssen.
Bei einer Umschuldung wird ein Darlehen mit dem Ziel aufgenommen, einen oder auch mehrere, bereits vorhandene Kredite vollständig zu tilgen, sodass anschließend nur noch die Raten des Umschuldungsdarlehen abzubezahlen sind. Auf diese Weise profitiert der Kreditnehmer nicht nur von einer besseren Übersicht, sondern zumeist ebenfalls davon, dass die monatliche, finanzielle Belastung sinkt.
Dementsprechend dient ein Umschuldungsdarlehen „nur“ der Rückzahlung von bereits vorhandenen Krediten und nicht der Finanzierung einer neuen Anschaffung.
Allerdings muss hierbei beachtet werden, dass es sich bei der Beantragung eines Umschuldungsdarlehen um die Aufnahme eines komplett neuen Kredits handelt. Dementsprechend überprüfen die Banken vor der Vergabe eines solchen Darlehen, ob der Antragsteller dazu in der Lage ist, die verschiedenen Kreditvorgaben der Banken zu erfüllen. Diese können zwar je nach Kreditinstitut durchaus variieren aber in der Regel wird hier zum Beispiel auf ein sicheres, regelmäßiges Einkommen ebenso geachtet, wie auf eine gute Bonität und eine positive Auskunft der Schufa. Des Weiteren ist ein fester, deutscher Wohnsitz gemeinhin ebenso ein „Muss“, wie ein deutsches Girokonto.
Die Rückzahlung eines Umschuldungsdarlehen erfolgt in monatlich gleichbleibenden Raten, sodass hier von einer sehr guten Übersicht und Planbarkeit profitiert wird.
Was beachten?
Bei einem Umschuldungsdarlehen gilt es, mehrere Dinge zu beachten. So sollte beispielsweise der Zinssatz niedriger ausfallen, als bei den derzeit laufenden Krediten.
Bevor ein Umschuldungsdarlehen aufgenommen wird, ist es unbedingt ratsam, darauf zu achten, dass der Kreditbetrag so hoch ausfällt, dass sämtliche, bereits laufenden Darlehen hiervon abgelöst werden. Da es sich hierbei um ein neues Darlehen handelt, können natürlich auch die Laufzeit und Höhe der Monatsraten neu mit der Bank besprochen werden, sodass sich gemeinhin eine niedrigere, monatliche Rate ergibt. Dementsprechend verbleibt dem Kreditnehmer jeden Monat mehr Geld im Portemonnaie. Somit sollte vorab unbedingt die genaue, benötigte Summe für das Umschuldungsdarlehen berechnet werden.
Des Weiteren ist es wichtig, dass der Zinssatz des Umschuldungsdarlehen unter dem Zinsniveau der bisherigen Kredite liegt. Denn nur so ist es möglich, einiges an Zinsen zu sparen. Diese Einsparung sollte nicht auf die leichte Schulter genommen werden, denn je nach Höhe der Kreditbeträge ist es mithilfe von einem Umschuldungsdarlehen beispielsweise durchaus möglich, mehrere Hundert Euro oder sogar einen höheren Betrag zu sparen.
Zudem sollte unbedingt daran gedacht werden, dass das Umschuldungsdarlehen nicht zwangsläufig bei einer der Banken zu beantragen ist, bei der die bereits laufenden Kredite aufgenommen wurden. Zwar ist es möglich, hier ebenfalls Kreditangebote einzuholen, doch es ist gesetzlich auch erlaubt, sich in Bezug auf das Umschuldungsdarlehen ebenfalls weitere Darlehensofferten von anderen Kreditinstituten durchzusehen. So kann der Umschuldungskredit gegebenenfalls von einer komplett anderen Bank aufgenommen werden.
Darlehensangebote vergleichen
Bei einem Vergleich der Darlehensangebote wird am besten nicht nur auf den Zinssatz, sondern zusätzlich ebenfalls auf die diversen Sonderleistungen der Banken geachtet.
Ein Umschuldungsdarlehen ist jedoch nicht gleich ein Umschuldungsdarlehen. So existieren hier durchaus deutliche Unterschiede. Dementsprechend sollte man sich zum Beispiel bereits bei dem angebotenen Zinssatz nicht täuschen lassen, denn bereits geringe Differenzen können hier, je nach Kreditbetrag, für eine beachte Einsparung sorgen.
Zudem ist es beim Vergleich der verschiedenen Angebote durchaus ratsam, vor allem den effektiven Zinssatz zu betrachten.
Im Gegensatz zum Nominalzinssatz beinhaltet dieser bereits sämtliche Kreditkosten. Somit ist der effektive Jahreszinssatz im Allgemeinen ein recht guter Vergleichsfaktor.
Doch nicht nur der Zinssatz, sondern ebenfalls die diversen Sonderleistungen, die von einer großen Anzahl an Banken angeboten werden, sollte man unbedingt beachten. Dazu gehört zum Beispiel die Möglichkeit von kostenfreien Sondertilgungen, ein variabler Tilgungssatz und das Aussetzen einer monatlichen Rate, sollte sich ein finanzieller Notfall einstellen.
Mithilfe der diversen Sonderleistungen ist es zum einen durchaus machbar, einiges zu sparen und zum anderen ist es auf diese Weise möglich, die Rückzahlung des Kredits etwas individueller zu gestalten.
Umschuldungskredit abgelehnt?
Kommt es zur Ablehnung des Umschuldungskredits, dann bietet es sich an, einen solventen Bürgen oder zweiten Kreditnehmer hinzuzuziehen.
Es kann jedoch auch vorkommen, dass die Bank den gewünschten Umschuldungskredit ablehnt. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn die eigene Bonität im Laufe der Zeit gelitten hat oder wenn das Einkommen mittlerweile zu niedrig ist. Doch auch hier muss nicht zwangsläufig auf eine Umschuldung verzichtet werden.
So bietet es sich an, einen solventen Bürgen oder zweiten Kreditnehmer hinzuzuziehen. Hierbei ist es jedoch unabdingbar, dass die betreffende Person ihrerseits dazu in der Lage ist, die verschiedenen Darlehensvorgaben der Banken zu erfüllen. Ist das möglich, sollte einer erfolgreichen Vergabe des Kredits gemeinhin kaum etwas entgegenstehen.
Allerdings muss sich der zweite Darlehensnehmer beziehungsweise der Bürge hier voll und ganz im Klaren sein, welche finanzielle Verpflichtung er hiermit eingeht. Denn sollte es einmal, wider Erwarten, dazu kommen, dass der eigentliche Darlehensnehmer plötzlich nicht mehr dazu in der Lage ist, die monatlichen Kreditraten zu begleichen, dann meldet sich die Bank bei dem zweiten Darlehensnehmer beziehungsweise dem Bürgen. Das bedeutet, dass die betreffende Person dann ihrerseits dazu verpflichtet ist, die restliche, noch offene Darlehensschuld vollständig zu tilgen.
Außerdem besteht hier oftmals eine vollumfängliche Haftung. Aufgrund dessen sollte die Aufnahme einer Bürgschaft beziehungsweise die Übernahme einer zweiten Kreditnehmerschaft unbedingt immer im Voraus gut durchdacht werden.
Als Bürge beziehungsweise zweiter Darlehensnehmer kommen die verschiedensten Personen infrage. So ist es zum Beispiel denkbar, hiernach die Eltern, Großeltern, Geschwister oder weitere Verwandte zu fragen. Ebenso gut kann beispielsweise auch ein guter Freund „einspringen“. Am besten ist es jedoch sicherlich, wenn eine Person als Bürge oder zweiter Darlehensnehmer eingesetzt wird, zu der der Kreditnehmer im Allgemeinen ein gutes bis sehr gutes Verhältnis pflegt. Auf diese Weise ist es in der Regel zum Beispiel auch bei Missverständnissen und Streitigkeiten immer noch möglich, sich miteinander zu verständigen und gemeinsam nach einer Lösung zu suchen, die für beide Parteien annehmbar ist. Und das ohne, dass das frühere, gute Verhältnis unter der Geldangelegenheit leidet.