Ein Kredit ist in der Regel ein gutes Geschäft für beide Seiten: Der Kreditnehmer erhält das benötigte Geld für den von ihm gewünschten Zweck und der Darlehensgeber, bei dem es sich üblicherweise um eine Bank handelt, erhält die Kreditsumme plus Zinsen zurück bezahlt. Allerdings ist das Ganze dann doch nicht ganz so einfach, denn es existieren verschiedene Kreditkosten, zusätzlich zu dem vergebenen Zinssatz, die beglichen werden müssen.
Inhalt
Zinsen
Im Gegensatz zum Nominalzins beinhaltet der effektive Jahreszins sämtliche anfallenden Kreditkosten.
Vorsicht sollte beim Vergleichen der Zinssätze walten gelassen werden, denn hier gibt es zwei verschiedene Arten: den Nominalzinssatz sowie den Effektivzinssatz.
Der Nominalzinssatz zeigt die jeweils angerechnete Zinshöhe an. Das bedeutet jedoch auch, dass hier noch keine Angaben bezüglich der weiteren Kreditkosten enthalten sind. Zwar kann davon ausgegangen werden, dass der Nominalzinssatz üblicherweise den größten Teil der Darlehenskosten ausmacht aber es handelt sich eben nicht um alle Kosten, die für das Darlehen zu begleichen sind.
Ganz anders sieht es dagegen beim Effektivzinssatz aus: Hier sind sämtliche Kosten, die für den Kredit anfallen, bereits integriert. Innerhalb von Deutschland sind die Darlehensgeber sogar vonseiten des Gesetzes her verpflichtet, sämtliche anfallende Darlehenskosten mithilfe des Effektivzinssatzes auszuweisen. So kommt es auch, dass der Effektivzins generell immer höher ausfällt, als der Nominalzins. Hiervon existiert lediglich eine Ausnahme und zwar dann, wenn keine Darlehenskosten existieren. In diesem Fall sind der Effektiv- sowie der Nominalzins gleich hoch.
Bereitstellungs- und Abschlussgebühr
In Deutschland sind weder die Erhebung von Bereitstellungs-, noch von Abschlussgebühren erlaubt.
Zusätzlich zu den Zinsen erheben einige Kreditinstitute bei der Darlehensvergabe ebenfalls eine Abschluss- beziehungsweise Bereitstellungsgebühr. Zu beachten gilt hier jedoch, dass Darlehensgeber innerhalb von Deutschland keinen gesonderten Punkt aufführen dürfen, der sich Bereitstellungs- oder Abschlussgebühren nennt. Eine solche Gebühr wird hierzulande als rechtswidrig eingestuft. Allerdings gestaltet sich dann oftmals der effektive Jahreszins höher.
Tipp: Bei der Aufnahme eines Kredits von einer ausländischen Bank sieht das unter Umständen jedoch ganz anders aus: hier können durchaus Abschluss- beziehungsweise Bereitstellungsgebühren anfallen. Jedoch wird ein seriöses Kreditinstitut lediglich dann erheben, wenn tatsächlich ein Darlehensabschluss zustande kommt.
Provisionen
Provisionen werden oftmals von ausländischen Banken erhoben.
Ein weiterer Punkt, der bei ausländischen Darlehensanbietern aufkommen kann, sind Provisionen. Üblicherweise verhält es sich so, dass die Kreditvermittler ihre „erarbeitete“ Provision durch den Darlehensgeber erhalten. Jedoch sind einige Banken hier dazu übergegangen, die hierfür anfallenden Kosten auf den Darlehensnehmer zu übertragen. Am besten ist es jedoch sicherlich, wenn eine solche Position erst überhaupt nicht im Vertrag ausgelobt ist. Immerhin kann die Provision bis zu fünf Prozent der gewünschten Darlehenssumme betragen und muss unter Umständen sofort bei der Ausbezahlung des Kredits beglichen werden.
Restschuldversicherung
Während bei einigen Banken der Abschluss einer Restschuldversicherung freiwillig ist, ist diese bei anderen Kreditinstituten ein „Muss“. Aufgrund dessen gilt es, bei einem Kredit ebenfalls an diese Kosten zu denken.
Jedoch sollte man hier unbedingt darauf achten, dass die Kosten der Restschuldversicherung nicht auf den Darlehensbetrag aufgerechnet und somit ebenfalls mit verzinst werden. Denn auf diese Weise erhöhen sich die Kreditkosten deutlich.
Ist es der Abschluss der Restschuldversicherung keine Pflicht, sondern kann auf freiwilliger Basis erfolgen, dann gilt es gut abzuwägen, ob die Versicherung überhaupt notwendig ist. Gemeinhin tritt sie zum Beispiel bei Arbeitslosigkeit oder Tod des Darlehens- beziehungsweise Versicherungsnehmers ein.
Wird beispielsweise von einem jungen Kreditnehmer lediglich eine geringe Summe aufgenommen, dann lohnt sich die Aufnahme einer solchen Versicherung nicht unbedingt. Ganz anders kann es dagegen bei einem Familienvater aussehen, der einen hohen Darlehensbetrag beantragt. Dementsprechend gilt es, vor Abschluss einer freiwilligen Restschuldversicherung die persönliche sowie finanzielle Situation zu bedenken.
Sonderzahlungen
Sind im Kontrakt keine kostenfreien Sonderzahlungen vereinbart, muss hierfür eine Vorfälligkeitsentschädigung beglichen werden.
Am besten ist es, wenn die Möglichkeit zu kostenfreien Sonderzahlungen bereits im Vertrag verankert ist. Auf diese Weise können derartige Zahlungen bis zu der vereinbarten Menge und Häufigkeit ganz einfach getätigt werden.
Ist das jedoch nicht der Fall und wünscht der Darlehensnehmer dennoch die Durchführung einer Sondertilgung, dann wird hierfür eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung fällig. Die Vorfälligkeitsentschädigung ist eine Gebühr, die von den Kreditinstituten erhoben wird, um ihre Zinsverluste aufgrund der vorzeitigen Teilzahlungen auszugleichen. So ist es hier unbedingt empfehlenswert, bereits im Vorfeld gut nachzurechnen, ob sich eine Sondertilgung, trotz Bezahlung der Vorfälligkeitsentschädigung, überhaupt lohnt.
Darlehenskosten senken
Mithilfe der unten genannten Möglichkeiten ist es machbar, die anfallenden Kreditkosten zu verringern.
Mit etwas Umsicht ist es jedoch auch möglich, die Darlehenskosten niedrig zu halten. So bietet es sich zum Beispiel an, die verschiedenen Kreditangebote gut miteinander zu vergleichen, denn diese variieren oftmals deutlich. Als idealer Vergleichsfaktor dient, wie bereits oben erwähnt, der effektive Jahreszins, da hier bereits sämtliche Kreditkosten enthalten sind.
Zudem ist es ratsam, bei einem Darlehensvergleich nicht nur auf die jeweiligen Zinssätze, sondern ebenfalls auf die weiteren Leistungen der Banken zu achten. Neben der Möglichkeit von Sondertilgungen sind das beispielsweise das Aussetzen einer monatlichen Rate im Notfall sowie ein variabler Tilgungssatz.
Durch zuletzt genanntem ist es machbar, die Tilgung an die jeweils eigene, finanzielle Situation anzupassen. So ist es beispielsweise möglich, bei einem zu erwartenden, niedrigeren Einkommen, die Tilgung zu verringern, während es etwa bei einer zukünftigen Gehaltserhöhung machbar ist, die Tilgung zu erhöhen.
Dagegen trägt das Aussetzen einer Monatsrate bei Bedarf dazu bei, dass bei einem Notfall die Rückzahlung des Darlehens nicht in Gefahr gerät. Eine solche Vorgehensweise kann zum Beispiel dann hilfreich sein, wenn der Trockner beschädigt ist, die Spülmaschine streikt oder der Kühlschrank einen Defekt aufweist: In solchen und ähnlichen Fällen ist es dann möglich, eine monatliche Rate auszusetzen, um das betreffende Gerät zu erstehen. Zudem gerät so auch die Rückzahlung des Kredits nicht in Gefahr.
Außerdem ist es generell empfehlenswert, selbst auf eine gute Bonität zu achten. Das geschieht zum Beispiel dadurch, dass Rechnungen immer sofort bezahlt werden. Ebenso ist es machbar, eine Selbstauskunft bei der Schufa einzuholen: Auf diese Weise ist schnell ersichtlich, ob sich dort unter Umständen veraltete oder falsche Einträge befinden. Hier kann auf Antrag, und in der Regel mit den dementsprechenden Nachweisen, eine Löschung beziehungsweise Richtigstellung, beantragt werden. Immerhin können derartige Einträge sonst unter Umständen dafür sorgen, dass der Kreditantrag abgelehnt wird, beziehungsweise, dass der Darlehensnehmer einer schlechteren Score erhält, was sich negativ auf die Höhe der Zinsen auswirkt.
Denn bei einer Kreditvergabe gilt generell, dass je besser die persönliche Bonität ausfällt, umso günstiger ist der Zinssatz. Im Umkehrschluss bedeutet dass, dass bei einer schlechten Bonität höhere Zinsen bezahlt werden müssen.