Kredite werden in der Regel über mehrere Monate oder auch über viele Jahre hinweg abbezahlt. Während dieser langen Darlehenslaufzeit kann es jedoch unter Umständen durchaus zu verschiedenen Veränderungen im persönlichen und finanziellen Bereich kommen. So stellt sich hier oftmals auch die Frage, ob es möglich ist, die monatliche Kreditrate zu ändern?
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Kreditrate ändern: Warum?
Der Änderungswunsch in Bezug auf die Höhe der monatlichen Kreditrate kann aus den unterschiedlichsten Gründen heraus aufkommen.
Während der oftmals langen Laufzeit eines Kredits können sich die verschiedensten Dinge ändern. So ist es zum Beispiel möglich, dass es mittlerweile zu einer Gehaltserhöhung gekommen ist, die Arbeitsstelle gewechselt wurde und somit mehr Geld verdient wird oder das zusätzlich ein Nebenjob aufgenommen worden ist. In solchen und ähnlichen Situationen befindet sich somit jeden Monat verlässlich mehr Geld auf dem eigenen Konto, weshalb es sich anbietet, über eine Ratenerhöhung des laufenden Kredits nachzudenken. Immerhin kann auf diese Weise nicht nur die Darlehensschuld deutlich schneller verringert werden, sondern es ist so auch machbar, einiges an Zinsen zu sparen.
Doch auch das Gegenteil kann dazu führen, dass eine Änderung der monatlichen Ratenzahlungen gewünscht wird. Hat sich zum Beispiel Nachwuchs angemeldet, kommt es aufgrund eines Arbeitsstellenwechsels zu einem niedrigeren Gehalt oder fällt der Nebenjob, aus welchem Grund auch immer, weg, dann kann eine niedrigere, monatliche Kreditrate in solchen und ähnlichen Situationen durchaus eine deutliche Erleichterung verschaffen. So müssen hier zwar eine längere Kreditlaufzeit und höhere Zinszahlungen in Kauf genommen werden aber dafür verbleibt jeden Monat mehr Geld im Portemonnaie und die Rückzahlung des Darlehen ist nicht gefährdet.
Kreditrate verändern?
Ist im Kreditvertrag eine Tilgungsänderungsoption enthalten, ist dies in der Regel ohne Weiteres machbar. Sollte das nicht der Fall sein, besteht die Möglichkeit, auf die Kulanz der Bank zu hoffen.
Besteht der Wunsch, die monatliche Kreditrate zu ändern, muss hier zunächst einmal bedacht werden, dass im Kreditvertrag neben der Höhe des Darlehen und dem Zinssatz ebenfalls die Kreditlaufzeit sowie die monatliche Darlehensrate schriftlich vereinbart wurde. Dementsprechend gilt, dass man sich hier grundsätzlich daran halten muss. Somit ist eine Veränderung der Darlehensrate gemeinhin nicht einfach so machbar.
Sollte im Darlehensvertrag jedoch die Möglichkeit einer sogenannten Tilgungsänderungsoption vorhanden sein, dann verhält sich die Situation anders: In einem solchen Fall ist die Veränderung der Tilgung, also deren Senkung sowie ebenfalls Erhöhung, und somit auch die Ratenveränderung möglich. Ein variabler Tilgungssatz bieten verschiedene Banken an, sodass es durchaus sein kann, dass eine derartige Option im Darlehensvertrag verankert ist. Es empfiehlt sich somit, den Kontrakt einmal besonders gut durchzulesen.
Wurde im Kreditvertrag jedoch keine Tilgungsänderungsoption inkludiert und besteht dennoch weiterhin der Wunsch, die Höhe der monatlichen Kreditrat zu ändern, dann bleibt lediglich, ein Gespräch mit der Bank zu suchen. Sollte das Kreditinstitut hier dennoch auf den Änderungswunsch eingehen, handelt es sich gemeinhin um eine Kulanzhandlung der Bank. In vielen Fällen kommen die Kreditinstitute jedoch dem Wunsch der Darlehensnehmer nach einer Änderung der Tilgungshöhe entgegen.
Allerdings muss hierbei unbedingt beachtet werden, dass sich eine geänderte Tilgung auch auf die Darlehenslaufzeit und in der Regel ebenfalls auf den Zinssatz auswirkt. So müssen die Kreditinstitute in einer solchen Situation zumeist einen komplett neuen Darlehensvertrag erstellen. Hierbei können unter Umständen dann auch Gebühren auf den Kreditnehmer zukommen.
Änderungswunsch abgelehnt?
Wurde eine Änderung der Höhe der monatlichen Kreditraten von der Bank abgelehnt, dann ist es unter Umständen möglich, eine Umschuldung durchzuführen.
Es kann jedoch, vor allem wenn keine variable Tilgung im Kreditvertrag vereinbart wurde, auch dazu kommen, dass die Bank den Änderungswunsch der Monatsrate nicht nachkommt. Hier kann dann jedoch überlegt werden, ob eventuell eine Umschuldung infrage kommt.
Bei einer Umschuldung handelt es sich um eine komplett neue Kreditaufnahme, sodass beispielsweise auch Dinge wie Laufzeit und Höhe der monatlichen Darlehensrate neu verhandelbar sind. Unter Umständen ist es somit durchaus möglich, eine Bank zu finden, deren Kreditangebot eine passende monatliche Darlehensrate beinhaltet.
Steht ein Umschuldungsvorhaben an, dann kann dieses im Allgemeinen zu jeder Zeit durchgeführt werden. Allerdings gilt dies nur Kreditverträge, die nach dem 11. Juni 2010 abgeschlossen worden sind. Handelt es sich jedoch um einen Darlehensvertrag, der vor diesem Datum unterschrieben wurde, dann ist das vorherige Kündigungsrecht gültig. Dieses ist gemeinhin in den jeweils individuellen Darlehensverträgen nachlesbar.
Im neuen Kündigungsrecht ist verankert, dass Darlehen ab dem oben genannten Datum zu jeder beliebigen Zeit zum Teil oder vollständig beglichen werden können. Jedoch muss der Kreditnehmer hier unbedingt beachten, dass die Kreditinstitute hier gemeinhin eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Die Vorfälligkeitsentschädigung ist eine spezielle Gebühr, die von den Kreditinstituten aufgrund der für die Banken verloren gegangen Zinsen erhoben wird.
Bei Baufinanzierungen gelten jedoch andere Regeln. Hier muss beachtet werden, dass ein derartiger Kredit nur mit einer Kündigungsfrist von sechs Monaten umschuldbar ist und üblicherweise eine Vorfälligkeitsentschädigung beglichen werden muss. Wird der Baukredit jedoch vor dem zehnten Jahr der eigentlichen Zinsbindung abgelöst, dann ist es nicht notwendig, eine Vorfälligkeitsentschädigung zu bezahlen. Allerdings gilt auch hier, dass bei älteren Verträgen andere Fristen beachtet werden müssen. Zudem gelten bei Baufinanzierungen unter zehn Jahren in der Regel bestimmte Bedingungen, damit eine Kündigung möglich ist. Ausschlaggebend sind auch hier die Klauseln in den Verträgen.
Ist eine Umschuldung möglich, wird durch die Darlehenssumme des Umschuldungskredits der ursprüngliche Kredit abgelöst. Dementsprechend muss der Kreditnehmer anschließend nur noch die Raten des Umschuldungsdarlehen begleichen.
Gründet der Änderungswunsch darin, dass sich der Kreditnehmer lediglich vorübergehend in einer finanziellen Notlage befindet, dann besteht vielleicht auch die Möglichkeit, sich die benötigte Differenz bei einer anderen, privaten Person auszuleihen. Hier können die diversen Rückzahlungsmodalitäten dann je nach Wunsch ausgehandelt werden. Wichtig ist dabei lediglich, dass sich Kreditnehmer und Kreditgeber, in diesem Fall die Privatperson, die den betreffenden Betrag ausleiht, einig sind.
Sollte es sich jedoch so verhalten, dass „nur“ die Bezahlung einer Monatsrate nicht möglich ist, dann lohnt es sich ebenfalls, einen Blick in den Darlehensvertrag zu werfen: Unter Umständen ist hier bereits vereinbart worden, dass das Aussetzen einer monatlichen Rate bei einem finanziellen Notfall durchaus möglich ist. Ist das nicht der Fall, kann unter Umständen jedoch auch mit der Bank gesprochen werden; unter Umständen erklärt diese sich auch aus Kulanz dazu bereit, das Aussetzen einer Monatsrate zu genehmigen. Wichtig ist hierbei jedoch, den Grund genau darzulegen, weshalb eine einmalige Aussetzung gewünscht wird.