Unter einem Objektkredit wird ebenfalls ein Hypotheken- oder Immobiliendarlehen verstanden. Somit dient ein solcher Kredit der Finanzierung von beispielsweise Ferienwohnungen und Häusern. Jedoch herrscht bei vielen angehenden Darlehensnehmern Unsicherheit darüber, ein Objektkredit denn genau abläuft.
Objektkredit
Der Objektkredit ist ein Ratendarlehen, bei dem üblicherweise eine Grundschuldeintragung erfolgt.
Bei einem Objektkredit handelt es sich im Grunde genommen um einen Ratenkredit, der, wie die Bezeichnung bereits andeutet, in monatlich gleichbleibenden Raten abbezahlt wird. Die Aufnahme eines solchen Darlehens dient entweder dem Kauf oder auch dem Bau einer Immobilie.
Dementsprechend sind hier recht hohe Finanzierungssummen vonnöten, sodass die Banken normalerweise dazu übergehen, die Immobilie als Sicherheit zu verwenden. So erfolgt hier zumeist die Eintragung einer Grundschuld im Grundbuch.
Je nachdem, um welches Kreditinstitut es sich handelt, variieren hier die Kreditlaufzeiten sowie die Darlehensraten. Zudem ist es den Darlehensnehmern in einem gewissen Rahmen ebenfalls möglich, diesbezüglich mit der Bank zu verhandeln.
Der Objektkredit kann von jeder Person beantragt werden; allerdings ist es unabdingbar, dass die diversen Voraussetzungen der Banken erfüllt sind. Dazu gehört zum Beispiel, dass der Antragsteller über ein sicheres, regelmäßiges Einkommen verfügt, eine gute Bonität sowie eine positive Schufa-Auskunft mitbringt. Zudem wird die Volljährigkeit ebenso vorausgesetzt, wie üblicherweise ein deutscher Wohnsitz und ein deutsches Girokonto.
Ablauf
Der Ablauf eines Objektkredits ist in der Regel wie folgt:
- Eigenkapital überprüfen: Zunächst gilt es zu überprüfen, in welcher Höhe Eigenkapital vorhanden ist und was davon in die Immobilienfinanzierung gesteckt werden soll. Handelt es sich um feste Anlagen, muss zudem bedacht werden, dass diese spätestens zum Zeitpunkt der Kreditaufnahme verfügbar sein sollten,
- Ermittlung der Kreditrate: Es empfiehlt sich, einen Haushaltsplan zu erstellen, indem die regelmäßigen, monatlichen Einnahmen den regelmäßigen sowie unregelmäßigen Ausgaben im Monat gegenübergestellt werden. Daraus resultiert, welcher Betrag monatlich zur freien Verfügung steht. Hiervon wird dann auch die Kreditrate beglichen. Im Idealfall wird jedoch nicht der komplette Betrag zur Finanzierung verwendet, sondern ein gewisses Polster als Rücklage belassen. Auf diese Weise ist man auch für Notfälle, wie etwa den Kauf eines neuen Kühlschrankes, sollte das alte Gerät streiken, gerüstet
- Darlehenssumme: Anschließend ist es möglich, sich Gedanken um die mögliche Darlehenssumme zu machen. Als Grundlage zur Berechnung dienen hier neben der im Haushaltsplan errechneten Monatsrate ebenfalls die derzeit aktuellen Zinssätze sowie der Betrag, der als Tilgung angedacht ist. Üblicherweise wird hier so vorgegangen, dass mit einer Zinsfestschreibung von mindestens zehn Jahren gerechnet wird. Spätestens beim Eintritt in das Rentenalter sollte der Kredit jedoch getilgt sein.
- Kaufpreis ermitteln: Beim Kauf einer Wohnung oder eines Hauses wird der eigentliche Darlehensbetrag plus das vorhandene und verfügbare Eigenkapital als oberste Grenze angesehen. Hier muss jedoch darauf geachtet werden, dass ebenfalls die Kaufnebenkosten zu Begleichen sind; was üblicherweise durch das Eigenkapital geschieht. Wurden Notargebühren, die Eintragung ins Grundbuch, die Grunderwerbsteuer sowie gegebenenfalls die Maklercourtage und weitere Gebühren beglichen, handelt es sich bei der restlichen Summe um den Betrag, der als Kauf-Höchstpreis angesehen wird.
- Besichtigungen und etwaige Renovierungskosten: Jetzt geht es im Grunde genommen erst richtig los: Nachdem man sich einen Überblick über die eigene finanzielle Lage verschafft hat, ist es möglich, infrage kommende Immobilien zu besichtigen. Hier wird am besten ebenfalls gleich darauf geachtet, ob und in welcher Höhe mit Renovierungskosten gerechnet werden muss. Denn auch diese sind im Finanzierungsplan zu beachten.
- Kreditangebote vergleichen: Zeitgleich oder spätestens, wenn die Traumimmobilie gefunden wurde, werden idealerweise einige Kreditangebote von unterschiedlichen Banken eingeholt.
- Hier empfiehlt es sich, nicht nur auf die angebotenen Zinssätze, sondern ebenfalls auf die weiteren Leistungen zu achten, die die Banken anbieten. Dazu gehört zum Beispiel nicht nur die Möglichkeit von Sondertilgungen, sondern ebenfalls das Aussetzen einer monatlichen Rate in einem Notfall sowie ein variabler Tilgungsplan. Damit ist es zumeist machbar, einiges zu sparen und für sich selbst die Rückzahlung des Kredits etwas zu vereinfachen, beziehungsweise an die jeweilige Lebens-/Finanzsituation anzupassen.
- Förderungen: Im Rahmen der Kreditgespräche sollte ebenfalls über etwaige, mögliche Förderungsangebote gesprochen werden. So vergibt beispielsweise die KfW-Bank oder auch die Landesförderbanken zinsgünstige Darlehen.
- Notartermin: Ist in Bezug auf die Finanzierung alles „in trockenen Tüchern“, wird der Kaufvertrag beim Notar unterschrieben. Zudem wird die Bank die Eintragung der Grundschuld in das Grundbuch der Immobilie veranlassen.
- Bezahlen: Anschließend wird der Kaufpreis mithilfe des Darlehens und des Eigenkapitals üblicherweise per Überweisung beglichen. Ebenso sind die oben genannten Kaufnebenkosten zu bezahlen.
- Einziehen: Danach steht dem Einzug ins Eigenheim nichts mehr im Wege.
Vorteile
Die Finanzierung einer Immobilie mithilfe eines Objektkredits bietet verschiedene Pluspunkte.
Ein Objektkredit bietet vielfältige Vorteile. Dazu gehört zum Beispiel, dass das Darlehen von jeder Person, die die verschiedenen Voraussetzungen der Banken erfüllt, beantragt werden kann. Das gilt für eine private Kreditaufnahme ebenso wie für eine gewerbliche Darlehensbeantragung.
Ein weiterer Pluspunkt ist, dass aufgrund der Absicherung über die Grundschuld die Banken zumeist in der Lage sind, hier zinsgünstigere Konditionen zu vergeben.
Außerdem ist es mithilfe des Objektkredits möglich, jede Immobilienart zu finanzieren und zwar unabhängig davon, wie das Haus beziehungsweise die Immobilie genutzt werden soll.
Was bedenken?
Bei der Aufnahme eines Objektkredits muss jedoch beachtet werden, dass die Immobilie hier als Sicherheit dient und eine Grundschuld-Eintragung erfolgt. Dementsprechend hat die Bank das Recht, die Immobilie zu verpfänden, sollte der Darlehensnehmer nicht mehr dazu in der Lage sein, die monatlichen Ratenzahlungen vorzunehmen.
Des Weiteren gilt es zu bedenken, dass der Objektkredit lediglich zur Immobilienfinanzierung verwendet werden kann. Ist ein anderer Nutzungszweck vorgesehen, muss man auf eine andere Darlehensart ausweichen. Unabdingbar für die Kreditvergabe ist, dass der Antragsteller die verschiedenen Voraussetzungen der Banken erfüllt. Ist das nicht der Fall, muss der angehende Kreditnehmer sein Darlehensvorhaben jedoch nicht zwangsläufig unbedingt aufgeben.
So ist es in der Regel mithilfe eines Bürgen oder zweiten Kreditnehmers dennoch möglich, den gewünschten Objektkredit zu erhalten. Wichtig hierbei ist allerdings, dass die jeweilige Person dann ihrerseits die verschiedenen Darlehensvoraussetzungen erfüllt.
Des Weiteren muss sich der zweite Kreditnehmer beziehungsweise Bürge darüber bewusst sein, dass er bei einem etwaigen Zahlungsausfall des eigentlichen Darlehensnehmer vollumfänglich für die restliche Kreditsumme aufkommen muss.
Fazit
Mithilfe des Objektkredits werden private sowie ebenfalls gewerbliche Immobilienkäufe finanziert. Der Ablauf des Darlehens beziehungsweise des Kaufs der Immobilie ist in der Regel wie oben beschrieben. Ein Objektkredit wird in monatlich gleichbleibenden Raten abbezahlt und bietet somit eine große Planungssicherheit. Einer der größten Vorteile dieser Darlehensart ist, dass die Banken, aufgrund der Grundschuldeintragung hier üblicherweise günstigere Konditionen anbieten.