Im Bankwesen ist immer einmal wieder von einer Prolongation die Rede. Doch um was genau handelt es sich hierbei und ist ein solches Vorgehen wirklich lohnenswert oder sollte besser davon abgesehen werden?
Inhalt
Definition
Bei einer Prolongation handelt es sich um eine „Verlängerung“. Üblicherweise ist hier die Verlängerung einer bereits bestehenden Baufinanzierung gemeint.
Der Begriff „Prolongation“ stammt von dem lateinischen Wort „prolungare“ ab, was in das Deutsche übersetzt „verlängern“ bedeutet. Dabei handelt es sich gemeinhin um eine Verlängerung einer Baufinanzierung, die bereits besteht. Dementsprechend ist eine Prolongation somit eine Anschlussfinanzierung. Sobald die Sollzinsbindung des Bauspardarlehen beendet ist, muss der Kreditnehmer die noch verbliebene, restliche Kreditschuld weiter finanzieren, sodass es hier in vielen Fällen zu einer Prolongation kommt.
Ablauf
Die Banken sind dazu verpflichtet, dem Kreditnehmer spätestens drei Monate vor Beendigung der Zinsbindungsfrist mitzuteilen, ob sie zu einer Prolongation bereit ist.
In der Regel geht der Ablauf einer Prolongation so vonstatten, dass der Kreditnehmer spätestens drei Monate bevor die erste Zinsbindung endet, von der Bank angeschrieben wird. Das Schreiben erhält die Information, ob das Kreditinstitut dazu bereit ist, die Bausparfinanzierung zu verlängern oder ob es davon absieht.
Oftmals gehen Darlehensnehmer schlichtweg davon aus, dass das Kreditinstitut dazu verpflichtet ist, drei Monate vor Beendigung der Sollzinsbindung ein Prolongationsangebot zu offerieren, doch diese Annahme ist falsch. So ist es gesetzlich lediglich geregelt, dass ein Kreditinstitut seinen Darlehensnehmern spätestens drei Monate vor Beendigung der Zinsfestschreibung mitteilen muss, ob eine Prolongation möglich ist oder nicht. So muss in dem betreffenden Schreiben nicht zwangsläufig auch ein Angebot über eine Anschlussfinanzierung enthalten sein.
In den meisten Fällen bieten die Kreditinstitute ihren Darlehensnehmern jedoch eine Prolongation an, sofern das vertragliche Verhältnis während der Zeit der Sollzinsbindung unbelastet gewesen ist und wenn der Darlehensnehmer die vertraglich vereinbarten monatlichen Ratenzahlungen immer vollständig sowie pünktlich beglichen hat. Ist das gegeben, sendet die Bank dem Kreditnehmer in der Regel nicht nur Ihr Einverständnis für eine Prolongation, sondern auch gleich ein neues Angebot zu.
Es kann jedoch auch durchaus dazu kommen, dass das Kreditinstitut nicht dazu bereit ist, die Baufinanzierung zu verlängern. In diesem Fall ist die Bank jedoch ebenfalls dazu verpflichtet, den Kreditnehmer rechtzeitig anzuschreiben, sodass dieser noch über ausreichend Zeit verfügt, um eine andere Bank zu finden, die die Anschlussfinanzierung übernimmt.
Prolongation
Bei einer Prolongation wird immer nur die Zinsbindung neu verhandelt, die weiteren Bestandteile des Kreditvertrages bleiben bestehen.
Aus rechtlicher Sicht handelt es sich bei einer Prolongation jedoch nicht um einen neuen Vertrag, sondern es wird lediglich ein bereits vorhandener Kontrakt weiter fortgeführt; und zwar mit sämtlichen, bisherigen Bedingungen. Mit der Zinsbindung verhält es sich dagegen anders: diese wird hier als einziges neu verhandelt.
Im Regelfall geht das Kreditinstitut bei seinem Prolongationsangebot dazu über, dem Kreditnehmer drei oder auch vier derzeit übliche Zinsbindungsangebote zur Auswahl bereit zu stellen. Je nach dem, für welches Angebot sich der Darlehensnehmer entscheidet, fallen unterschiedlich hohe Sollzinsen an. Dabei gilt generell: Umso länger die Zinsbindungsfrist, desto höher fallen die Zinszahlungen aus. Allerdings ist hier die monatliche Rate geringer, als wenn eine kürzer Laufzeit ausgewählt wird: In diesem Fall müssen dafür jedoch weniger Zinsen beglichen werden.
Es kann jedoch vorkommen, dass dem Kreditnehmer die von der Bank angebotenen Sollzinsbindungen nicht behagen. In diesem Fall ist es ratsam, ganz einfach einmal bei dem Kreditinstitut nachzufragen, ob die Zinsbindung, die sich der Darlehensnehmer wünscht, ebenfalls machbar ist.
Sobald die Prolongation durchgeführt wurde, geht alles seinen gewohnten Gang: Das Kreditinstitut bucht jetzt nur die neu verhandelten, monatlichen Raten von dem im Kreditvertrag genannten Konto ab. Da es sich hierbei lediglich um eine Vertragsverlängerung handelt, ist es zudem auch nicht notwendig, den Kredit neu in das Grundbuch der Immobilie einzutragen. In der Regel ist es im Rahmen einer Prolongation ebenfalls nicht notwendig, weitere Unterlagen einzureichen. Außerdem kommt es gemeinhin auch nicht zu einer erneuten Überprüfung der Bonität des Kreditnehmers, da die Bank bereits über dessen Kreditwürdigkeit informiert ist.
Frist
In vielen Fällen hat der Kreditnehmer circa 14 Tage Zeit, das Prolongatonsangebot anzunehmen oder auszuschlagen.
Sendet die Bank dem Darlehensnehmer ein Prolongationsangebot zu, dann ist hier in der Regel ein bestimmtes Datum festgelegt, bis zu dem der Kreditnehmer antworten muss beziehungsweise bis zu dem die Bank die Offerte aufrechterhält. In den meisten Fällen wird hier eine Frist von etwa 14 Tagen gesetzt.
Somit bleiben dem Darlehensnehmer insgesamt zwei Wochen, in denen er sich entscheiden kann, ob er sich für das Angebot der Bank entscheidet oder ob er es ablehnt. Bei einer Annahme reicht es oftmals aus, die jeweilige Variante anzukreuzen und das unterschriebene Prolongationsangebot wieder zu der Bank zurück zu schicken. Eine gewisse Zeit später erhält der Kreditnehmer dann die schriftliche Bestätigung des Kreditinstituts, dass die Bank den Kredit fortführt. Eine Prolongation erfolgt immer auf schriftlichem Wege, da die Kreditinstitute bei Vertragsverlängerungen immer die Unterschrift des Darlehensnehmer benötigen.
Prolongation: lohnenswert?
Eine Prolongation ist vor allem sehr unkompliziert, während bei einer Umschuldung die diversen vertraglichen Bestandteile neu verhandelt werden können.
Eine Prolongation ist vor allem ein sehr einfacher Weg, um eine bereits bestehende Baufinanzierung nach Beendigung der Sollzinsbindung fortzuführen. Denn hier bleibt der Kreditnehmer ganz einfach bei der bisherigen Bank und muss sich somit beispielsweise nicht um weitere Darlehensangebote und die Durchführung einer Umschuldung kümmern.
Da bei einer Prolongation lediglich die Zinsbindung neu ausgewählt wird und die sonstigen Bestandteile des Vertrages jedoch weiterhin bestehen bleiben, handelt es sich hierbei um eine recht starre Vereinbarung, die dem Kreditnehmer nicht viel Spielraum bietet.
Bei einer Umschuldung verhält sich der Sachverhalt dagegen vollkommen anders, da hier ein komplett neuer Vertrag aufgesetzt wird und somit sämtliche Darlehenskonditionen neu verhandelt werden.
Dazu kommt, dass ein Umschuldungskredit oftmals zinsgünstiger ist als eine Prolongation. Es kann sich somit, wortwörtlich, durchaus auszahlen, für eine Anschlussfinanzierung mehrere Kreditangebote unterschiedlicher Banken einzuholen und miteinander zu vergleichen. Die Zinsunterschiede fallen oftmals deutlich höher aus als gedacht.
Fazit
Dementsprechend bietet sich eine Prolongation in vielen Fällen vor allem dann an, wenn ein hoher Wert auf eine schnelle, unkomplizierte Abwicklung gelegt wird. Eine Umschuldung ist dagegen zumeist dann eine gute Wahl, wenn der Kreditnehmer die verschiedenen Darlehenskonditionen neu verhandeln möchte. Hier ist es zumeist auch möglich, recht günstige Zinsangebote zu erhalten, sodass einiges gespart wird.