Eine Vielzahl an Verbraucher bevorzugt auch heute noch den Kauf per Rechnung oder den Ratenkauf. Vor allem dank Letzterem ist es oftmals möglich, die verschiedensten Dinge zu finanzieren. Allerdings stellt sich hier in vielen Fällen die Frage, ob ein Ratenkauf auch ohne Schufa möglich ist?
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Ratenkauf nicht immer möglich
Finanzierungen auf Raten sind für Unternehmen ein großes Risiko.
Zunächst einmal muss bei einer gewünschten Finanzierung per Ratenkauf unbedingt beachtet werden, dass nicht alle Unternehmen ihren Kunden diese Zahlungsoption gewähren. Dies hat jedoch eine guten Grund: Bei einem Ratenkauf handelt es sich im Grunde genommen um nichts anderes als ein Finanzierungsdarlehen. Das bedeutet, dass entweder der Onlineshop direkt oder ein mit ihm kooperierendes Darlehensunternehmen den gewünschten Kredit vergibt; und zwar genau in der Höhe des jeweiligen Kaufbetrags. Allerdings ist eine derartige Finanzierung für ein Unternehmen ein hohes Risiko, denn schlimmstenfalls kommt es hier zu einem Zahlungsverlust und dadurch ebenfalls zu Umsatzeinbußen.
Da ein Onlineshop ein derartiges Risiko in der Regel nur ungern eingeht, ist es somit nicht überall möglich, einen Ratenkauf in Anspruch zu nehmen.
Da jedoch viele Käufer einen Rechnungs- beziehungsweise Ratenkauf bevorzugen, bieten mehrere Unternehmen dennoch diese beiden Optionen an. Allerdings wird hier darauf geachtet, dass man das damit einhergehende Risiko so gering wie möglich hält. Aufgrund dessen führen die Shops üblicherweise eine Überprüfung der Bonität bei jedem Kunden durch, der sich entweder für einen Rechnungs- oder Ratenkauf entschieden hat. Dies geschieht noch während des Bestellprozesses, wobei der angehende Käufer hiervon nichts bemerkt. Die Überprüfung der individuellen Zahlungsfähigkeit erfolgt üblicherweise bei der Schufa oder auch bei dementsprechenden, weiteren Auskunfteien.
Im Falle einer negativen Schufa-Auskunft kommt es üblicherweise dazu, dass das Unternehmen den Ratenkauf sowie den Rechnungskauf ablehnt. Stattdessen erhält der Kunde gemeinhin die Möglichkeit, sich beispielsweise für eine Zahlung per Kreditkarte oder Vorauskasse zu entscheiden.
Ratenkauf ohne Schufa
Unter Umständen ist es manchmal trotz negativer Schufa möglich, einen Ratenkauf durchzuführen. Eine Alternative kann zudem die Aufnahme eines schufafreien Darlehen sein.
In manchen Fällen ist es allerdings dennoch möglich, auf Raten zu bezahlen; und das selbst dann, wenn eine negative Schufa vorhanden ist oder der Käufer ganz einfach nicht wünscht, dass die Schufa von der angestrebten Ratenzahlung Kenntnis bekommt.
So können zum Beispiel langjährige Bestandskunden bei einem Online-Shop gegebenenfalls selbst bei einem negativen Schufa-Eintrag auf Ratenzahlung einkaufen. Hier spielt die sehr gute Beziehung zwischen dem Kunden und dem betreffenden Unternehmen eine größere Rolle als der negative Eintrag in der Auskunftei.
Zudem kann es ebenfalls möglich sein, dass das ein oder andere Unternehmen keine allzu strenge Bonitätsprüfung durchführt, sodass es auch hier eventuell machbar ist, trotz negativem Schufa-Eintrag, den gewünschten Kauf per Ratenzahlung zu finanzieren.
Eine weitere Möglichkeit kann unter Umständen die Aufnahme eines Darlehen ohne Schufa sein. Wie die Bezeichnung bereits andeutet, handelt es sich sich hierbei um einen Kredit, der vollkommen ohne Überprüfung bei der Schufa auskommt. Außerdem findet hier, bei einer erfolgreichen Darlehensvergabe, auch keine Eintragung in der Auskunftei statt.
Ein solcher Kredit wird jedoch üblicherweise nicht von Hausbanken beziehungsweise den Kreditinstituten vor Ort angeboten. Schufafreie Darlehen sind vor allem im Internet zu finden und werden üblicherweise von ausländischen Banken, beispielsweise mit Sitz in der Schweiz oder Liechtenstein, offeriert.
Aber auch, wenn die Schufa hier keine Rolle spielt, kommt der Bonität des Antragstellers eine gewichtige Rolle zu. So achten die Banken bei einem schufafreien Darlehen gemeinhin generell auf eine gute bis sehr gute Kreditwürdigkeit. Zudem muss hierbei unbedingt bedacht werden, dass die Zinssätze bei einem derartigen Darlehen üblicherweise deutlich höher ausfallen als bei einem herkömmlichen Kredit. Auf diese Weise „federn“ die betreffenden Banken das höhere Kreditrisiko, aufgrund der fehlenden Schufa-Auskunft, etwas ab. Des Weiteren ist es bei einem Darlehen ohne Schufa in der Regel nicht möglich, sehr hohe Kreditbeträge aufzunehmen.
Positive Schufa – Ratenzahlung abgelehnt?
Große Unternehmen speichern oftmals intern Daten zur Zahlungsmoral sowie Zahlungsfähigkeit ihrer Kunden ab.
Allerdings kann es unter Umständen selbst dann zur Ablehnung eines Ratenkaufs kommen, wenn keine negativen Schufa-Einträge vorhanden sind. So sprechen sich beispielsweise große Versandhäuser, oftmals untereinander ab. Hier werden intern Daten in Bezug auf die Zahlungsmoral sowie die Zahlungsfähigkeit eines jeden Kunden abgespeichert und anschließend untereinander ausgetauscht.
Bürge/zweiter Kreditnehmer
Durch das Hinzuziehen eines zweiten Darlehensnehmer oder eines Bürgen kann es oftmals doch noch zur Aufnahme des gewünschten Ratenkredits kommen.
Wenn ein Ratenkauf beziehungsweise eine Finanzierung mithilfe eines Kredits gewünscht wird aber eine negative Schufa vorhanden ist, dann kann unter Umständen eine weitere Option in Anspruch genommen werden: Das Hinzuziehen eines Bürgen oder zweiten Kreditnehmers.
Da die Bank an den eigentlichen Antragsteller, aufgrund der negativen Schufa-Auskunft, üblicherweise keinen Kredit vergibt, kann jedoch ein solventer Bürge/zweiter Darlehensnehmer dennoch für eine erfolgreiche Darlehensvergabe sorgen. Unabdingbar hierbei ist hierbei jedoch, dass die betreffende Person ihrerseits eine gute Bonität besitzt und keine negativen Schufa-Einträge vorhanden sind.
Zudem muss der Bürge beziehungsweise der zweite Kreditnehmer gemeinhin ebenfalls die weiteren Kreditvorgaben erfüllen, die von den Banken vorgegeben werden. Diese können zwar je nach Kreditinstitut durchaus etwas variieren aber in der Regel handelt es sich hierbei beispielsweise um ein sicheres, regelmäßiges Einkommen sowie um ein deutsches Girokonto und einen festen Wohnsitz innerhalb von Deutschland. Ist dies alles gegeben, sollte einer erfolgreichen Kreditvergabe kaum mehr etwas im Weg stehen.
Als Bürge beziehungsweise zweiter Kreditnehmer können im Allgemeinen die verschiedensten Personen eingesetzt werden. So ist es zum Beispiel machbar, die eigenen Eltern oder auch Geschwister hiernach zu fragen. Selbst gute Freunde bieten sich beispielsweise an.
Es ist jedoch zu empfehlen, als Bürge oder zweiten Kreditnehmer eine Person auszuwählen, zu der generell ein gutes Verhältnis besteht. Die Kreditvergabe sollte sich idealerweise nicht negativ auf die bereits bestehende, gute Beziehung auswirken.
Außerdem muss sich der Bürge beziehungsweise der zweite Darlehensehmer voll und ganz darüber bewusst sein, welche finanzielle Belastung er hiermit eingeht. Denn sollte es dem eigentlichen Kreditnehmer irgendwann einmal, wider Erwarten, nicht mehr möglich sein, die monatlich anfallenden Darlehensraten zu begleichen, dann tritt die Bank auf den Bürgen/zweiten Kreditnehmer zu. Die betreffende Person ist dann anschließend dazu verpflichtet, selbst die restliche, noch offene Darlehenssumme zu begleichen. Zudem besteht hier in vielen Fällen eine vollumfängliche Haftung. Dementsprechend sollte die Aufnahme einer Bürgschaft oder zweiten Kreditnehmerschaft generell gut überlegt stattfinden und keinesfalls überstürzt werden.