Nicht nur in jungen Jahren, sondern natürlich auch im fortgeschrittenen Alter, besteht oftmals der Wunsch nach einer Kreditaufnahme. Allerdings müssen Rentner zumeist mit einigen Schwierigkeiten kämpfen, um ein Darlehen zu erhalten. Dementsprechend stellt sich hier in vielen Fällen die Frage, ob vielleicht ein Bürge notwendig ist, damit ein Rentner doch noch einen Kredit erhält?
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Rentnerkredit
Umso älter der Antragsteller, desto schwieriger wird die Kreditvergabe.
Bei einem Rentnerkredit handelt es sich um einen üblichen Ratenkredit, der an ältere Menschen vergeben wird. Da ein solches Darlehen keine Beschränkungen hinsichtlich der Verwendung des Geldes vorsieht, steht die Kreditsumme generell zur freien Verfügung. So ist es hiermit zum Beispiel möglich, sich im Alter endlich die lang ersehnte Traumreise zu erfüllen oder es werden neue Möbel beziehungsweise ein neuer Fernseher angeschafft.
Abbezahlt wird ein solcher Ratenkredit generell in monatlich gleichbleibenden Raten, sodass ein derartiges Darlehen sehr gut planbar ist.
Allerdings setzen die meisten Banken bei der Vergabe eines Rentnerkredits eine Altersbeschränkung fest. Diese kann, je nach Bank deutlich variieren. So ist es zum Beispiel, je nach Kreditinstitut bereits schwierig, mit 60 oder 65 Jahren einen Kredit zu erhalten. Ab 70 bis 75 Jahren vergeben die meisten Banken sogar überhaupt kein Darlehen mehr.
Der Hauptgrund hierfür ist, dass die Kreditinstitute befürchten, dass sie aufgrund von Krankheit oder Tod des Antragstellers ihre verliehenen Gelder nicht wieder zurück erhalten. Dies führt auch dazu, dass Rentnerkredite, eben durch das höhere Risiko, üblicherweise mit höheren Zinssätzen vergeben werden.
Zudem gilt es zu beachten, dass nicht jede Bank einen Rentnerkredit explizit als Rentnerkredit ausweist. Hier wird dann ganz einfach ein klassischer Ratenkredit in Anspruch genommen, bei dem, wie bereits eben erwähnt, je nach Bank eine gewisser Altersobergrenze angegeben ist. Dementsprechend ist es somit nicht zwangsläufig notwendig, nach einem speziellen Rentnerkredit zu fragen.
Voraussetzungen
Damit die Banken einen Rentnerkredit vergeben, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu gehört ein sicheres, regelmäßiges Einkommen, dass hier in Form der Rente üblicherweise vorhanden ist. Allerdings ist es ebenfalls notwendig, dass die Rentenzahlungen eine gewisse Höhe aufweisen, damit die Banken das gewünschte Darlehen genehmigen. Hier kommt es aber auch auf die jeweilige Kredithöhe an.
Des Weiteren ist eine gute Bonität sowie eine positive Schufa-Auskunft notwendig. Ebenso achten die Kreditinstitute beispielsweise auf ein deutsches Girokonto sowie einen deutschen Wohnsitz.
Bürge
Ein Bürge ist nicht immer notwendig aber durchaus sinnvoll.
Je nach Alter des Antragstellers, dessen Einkommenshöhe, Bonität und der gewünschten Darlehenshöhe ist ein Bürge für die Kreditvergabe nicht zwangsläufig notwendig. Es kann jedoch durchaus der Fall sein, dass hier eine Bank das gewünschte Darlehen verweigert, ein anderes Kreditinstitut jedoch eine Zusage erteilt.
Ebenso ist es möglich, dass die Banken, beispielsweise aufgrund eines zu fortgeschrittenen Alters und/oder einer zu langen Darlehenslaufzeit, ebenfalls keine Kreditzusage geben. Hier ist ein Bürge in dem Sinne zwar keine Pflicht, allerdings hilft er oftmals dabei, dass das gewünschte Darlehen doch noch erhalten wird.
Als Bürge kommen beispielsweise die eigenen Kinder infrage. Wichtig hierbei ist jedoch, dass diese die verschiedenen Voraussetzungen, die die Banken für eine Darlehensvergabe setzen, erfüllen. Ist das der Fall, steht einem Rentnerkredit in der Regel kaum mehr etwas im Wege. So ist es selbst bei einer zunächst erfolgte Absage möglich, das Darlehen doch noch zu bekommen.
Allerdings müssen sich die Kinder darüber bewusst sein, dass sie bei einem Zahlungsausfall der Eltern sowie bei deren Tod für die restlichen, vorhandenen Kreditschulden aufkommen müssen. Jedoch gilt es hierbei zu bedenken, dass sich dies im Erbfall, also selbst dann, wenn keine Bürgschaft aufgenommen wurde, ebenso verhält. Wird das Erbe jedoch abgelehnt, ist das natürlich nicht der Fall.
Eine Bürgschaft sollte jedoch auch von einem anderen Aspekt her gut durchdacht sein: Das familiäre Miteinander darf hierunter nicht leiden. Sollte zum Beispiel das Gefühl aufkommen, dass man abhängig von der Bürgschaft ist und es deshalb zu Streitigkeiten kommt, ist es üblicherweise besser, hiervon abzusehen. Besteht jedoch ein sehr gutes Miteinander und läuft man keine Gefahr, dies durch eine Bürgschaft der Kinder zu strapazieren, dann ist natürlich kein Problem vorhanden und die Kreditaufnahme kann durchgeführt werden.
Aber selbst dann, wenn die Bank einem Darlehen ohne Bürgen zustimmt, kann es sich lohnen, dennoch einen solchen hinzuziehen. Denn durch den Bürgen profitiert die Bank von einer höheren Sicherheit, was wiederum dazu führt, dass der Kreditnehmer einen günstigeren Zinssatz erhält, wodurch oftmals ein nicht zu verachtender Betrag gespart werden kann.
Weitere Sicherheiten
Die Angabe von Sicherheiten erhöht die Chance auf eine Darlehensvergabe.
Unter Umständen ist es jedoch auch möglich, dass die Banken auf einen Bürgen verzichten, wenn der Antragsteller in der Lage ist, dementsprechende Sicherheiten zu bieten.
Hierbei kann es sich zum Beispiel um eine Risikolebensversicherung handeln. Verstirbt der Versicherungsnehmer, wird die vereinbarte Summe ausbezahlt, die dann wiederum zur Tilgung des Kredits verwendet werden kann. Ebenso ist es machbar, eine Kapitallebensversicherung als Sicherheit zu offerieren.
Alternativ hierzu ist es ebenfalls machbar, eine Grundschuld oder Hypothek auf eine vorhandene, bereits abbezahlte Immobilie aufzunehmen. Auch in diesem Fall erhöht sich die Chance, dass die Bank einen Rentnerkredit vergibt.
Doch auch Sparguthaben, Wertpapiere und einige Aktienfonds können bis zu einem gewissen Prozentsatz als Sicherheit angeboten werden.
Restschuldversicherung
Der Abschluss einer solchen Versicherung sollte gut überlegt sein, da die monatlichen Beiträge je nach Alter recht hoch ausfallen können.
Bei einigen Banken ist der Abschluss einer Restschuldversicherung Pflicht, während andere Kreditinstitute diese optional anbieten. Im Rahmen eines Rentnerkredits tritt die Versicherung dann ein, wenn der Kreditnehmer verstirbt. Auf diese Weise stellt die Bank zumeist sicher, dass die Rückzahlung des Darlehens auch in einem solchen Fall erfolgt.
Allerdings gilt es hierbei unbedingt zu bedenken, dass die Beiträge der Restschuldversicherung natürlich zusätzlich zu den monatlichen Darlehensraten zu begleichen sind. Dementsprechend steigt die finanzielle Belastung des Kreditnehmers an. So sollte hier vorab gut nachgerechnet werden, ob die Raten sowie die Versicherungsbeiträge jeden Monat ohne Weiteres stemmbar sind.
Dazu kommt, dass die Höhe der Beiträge mit fortgeschrittenerem Alter ansteigt, sodass hier durchaus eine nicht zu verachtende Summe aufkommen kann, die jeden Monat zu bezahlen ist.
Wer keine Restschuldversicherung abschließen möchte, der sucht am besten nach einer Bank, bei der der Abschluss einer solchen Versicherung nicht zwangsläufig notwendig ist. Da hier eine freie Wahl besteht, führt dies somit auch nicht zu einer Kreditabsage.