Die Aufnahme eines Rentnerkredits ist heutzutage schon längst keine Seltenheit mehr. Schließlich möchte man sich auch in einem höheren Alter etwas gönnen oder es wird beispielsweise eine kostenintensive Reparatur beziehungsweise der Kauf eines neuen Großelektrogerätes notwendig. Allerdings sollte bei der Aufnahme eines solchen Kredits einiges beachtet werden.
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Was ist ein Rentnerkredit?
Ein Rentnerkredit ist ein klassischer Ratenkredit, der von vielen Banken schlichtweg auch nur unter dieser Bezeichnung angeboten wird.
Wie die Bezeichnung bereits andeutet, handelt es sich hierbei um ein Darlehen, dass speziell auf Senioren ausgerichtet ist. Jedoch verwendet nicht jede Bank diesen Begriff. Da es sich hierbei um einen klassischen Ratenkredit handelt, sind viele Kreditinstitute dazu übergegangen, keinen speziellen Rentnerkredit anzubieten, sondern ganz einfach den Ratenkredit ebenfalls für Rentner zu offerieren.
Ein solcher Kredit bietet verschiedene Vorteile. So ist es zum Beispiel möglich, die Kreditsumme je nach Wunsch zu verwenden; eine Zweckbindung vonseiten der Banken besteht hier nicht. Dementsprechend ist es ebenfalls nicht notwendig, dem Kreditinstitut die jeweiligen Nachweise vorzulegen.
Die Rückzahlung des Kredits erfolgt ganz einfach in monatlich gleichbleibenden Raten, sodass es sich hierbei um ein sehr übersichtliches und gut planbares Darlehen handelt. So können die laufenden Ratenzahlungen auch ohne Weiteres zu den monatlichen Ausgaben hinzugerechnet werden.
Alter
Tipp: Bei verschiedenen Banken Kreditangebote einholen.
Allerdings gilt es bei der Beantragung eines Rentnerkredits zu beachten, dass die Banken hier eine Altersobergrenze angeben. Das bedeutet, dass es ab einem gewissen Alter schlichtweg nicht mehr möglich ist, ein solches Darlehen zu erhalten.
Jedoch ist die Altersobergrenze nicht bei allen Banken gleich hoch. Aufgrund dessen ist es unbedingt ratsam, bei verschiedenen Kreditinstituten nach einem solchen Darlehen zu fragen beziehungsweise sich dementsprechende Angebote unterbreiten zu lassen. So kann es zum Beispiel sein, dass bei einer Bank bereits ab einem Alter von etwa 60 Jahren kein Kredit mehr vergeben wird, während dies bei einem anderen Kreditinstitut noch bis zu 70 Jahren kein Problem darstellt.
Beachten sollten man jedoch auch, dass bei manchen Banken die Altersobergrenze nicht aussagt, dass bis zu X Jahren eine Kreditaufnahme möglich ist, sondern dass das Darlehen bis dahin zurück bezahlt sein muss. Im Zweifelsfall ist es am besten, sich diesbezüglich vorab kurz zu erkundigen.
Sicherheiten
Tipp: Durch Sicherheiten erhöht sich die Chance auf eine Kreditvergabe und es wird zumeist von einem günstigeren Zinssatz profitiert.
Sicherheiten werden von den Banken immer gerne gesehen, da hiermit das Kreditrisiko sinkt. Infrage kommen zum Beispiel bereits abbezahlte Immobilien oder die verschiedensten Wertanlagen, wie etwa Bausparverträge, Tagesgeldverträge und Lebensversicherungen.
Durch die Angabe von Sicherheiten, selbst wenn diese vonseiten der Bank nicht zwangsläufig notwendig sind, ist es jedoch nicht nur möglich, die Wahrscheinlichkeit zu erhöhen, dass die Bank einen Kredit vergibt, sondern es wird oftmals auch ein günstigerer Zinssatz angeboten.
So ist es durch das Hinzuziehen von Sicherheiten ebenfalls möglich, den Geldbeutel zu schonen und einiges zu sparen.
Bürge oder zweiter Kreditnehmer
Tipp: Durch einen Bürgen oder zweiten Kreditnehmer ist es zumeist selbst bei höherem Alter oder fehlenden Sicherheiten möglich, ein solches Darlehen zu erhalten.
Sollte die Bank die Kreditvergabe verweigern, dann ist es dennoch nicht zwangsläufig notwendig, auf einen Rentnerkredit zu verzichten. So bietet es sich beispielsweise an, einen zweiten Kreditnehmer oder auch einen Bürgen hinzuziehen. Das ist oftmals dann der Fall, wenn der Kredit zur Renovierung beziehungsweise Modernisierung des Eigenheims aufgenommen wird und ein Kind das Haus/die Eigentumswohnung erbt.
Hier kann der Sohn oder die Tochter als zweiter Kreditnehmer oder auch als Bürge eingesetzt werden. Immerhin hat das Kind ebenfalls etwas von den jeweiligen Maßnahmen, sodass es davon profitiert, dass die Eltern den Wunsch hegen, die Immobilie instand zu setzen.
Wichtig hierbei ist, dass bei einer zweiten Kreditnehmerschaft die Bank die Ratenzahlungen generell von beiden Darlehensnehmern verlangen kann. Also beispielsweise vom Großvater ebenso wie von dem betreffenden Kind. Im Erbfall geht der Kredit dann in der Regel ganz einfach auf das Kind über, sodass die jeweiligen Monatsraten von dem Sohn/der Tochter weiter bezahlt werden.
Der Bürgschaftsfall tritt dagegen nur dann ein, wenn die eigentliche Kreditnehmer nicht mehr dazu in der Lage ist, die monatlichen Raten zu bezahlen.
Generell gilt, dass im Todesfall des Darlehensnehmer die Erben nicht nur das Eigentum, wie etwa die betreffende Immobilie, erben, sondern ebenfalls die vorhandenen Schulden. Dies gilt somit ebenfalls für den noch offenen Kreditbetrag.
Aber auch, wenn sich die Großeltern beispielsweise ein neues Fernsehgerät, neues Mobiliar oder eine andere Anschaffung wünschen, ist es natürlich ebenso machbar, einen Bürgen oder zweiten Kreditnehmer hinzuzuziehen.
Zudem ist es mithilfe eines Bürgen oder zweiten Kreditnehmers zumeist auch möglich, eine höhere Darlehenssumme zu erhalten.
Allerdings muss nicht nur der eigentliche Darlehensnehmer, sondern ebenfalls der zweite Kreditgeber beziehungsweise der Bürge die verschiedenen Voraussetzungen der Banken erfüllen. Diese können zwar je nach Bank variieren aber in der Regel ist ein regelmäßiges, festes Einkommen ebenso unabdingbar wie eine gute Bonität sowie eine positive Auskunft der Schufa. Aber auch ein deutsches Girokonto sowie ebenfalls ein fester, deutscher Wohnsitz in Deutschland werden von den meisten Banken verlangt.
Unabdingbar ist ebenfalls, dass die betreffende Person volljährig ist. An Minderjährige vergeben die Banken generell keine Kredite. Der Hintergrund hierfür ist, dass auf diese Weise eine Verschuldung in jungen Jahren vermieden werden soll. Zudem ist es erst mit der Volljährigkeit möglich, rechtskräftige Geschäft abzuschließen.
Tipp: Ab einem gewissen Alter lohnt sich der Abschluss einer Restschuldversicherung zumeist nicht mehr.
In vielen Fällen bieten die Banken den Abschluss einer Restschuldversicherung an. Eine solche Versicherung sichert die Darlehensschuld beispielsweise im Todesfall des Kreditnehmers ab. Allerdings muss hierbei beachtet werden, dass die Beiträge der Versicherung zusätzlich zu den Raten des Kredits zu bezahlen sind. Ebenso ist es jedoch möglich, dass die Banken die Beiträge gleich in die Raten mit eingerechnet werden.
Dazu kommt, dass die Beiträge der Versicherung je nach Alter ansteigen. Dementsprechend kann es unter Umständen auch der Fall sein, dass sich der Abschluss einer Restschuldversicherung nicht lohnt.
Es ist jedoch auch möglich, dass die Banken aufgrund des hohen Alters des angehenden Kreditnehmers keine Restschuldversicherung mehr vergeben. Wird dennoch eine solche Versicherung gewünscht, bietet es sich somit an, ein Kreditangebot bei einer anderen Bank einzuholen. Da die Kreditinstitute verschiedene Richtlinien besitzen, ist es durchaus möglich, dass bei einer anderen Bank zusammen mit dem Kredit die Versicherung abgeschlossen werden kann.