Bei einer Kreditaufnahme stellt sich oftmals die Frage, ob eine Restschuldversicherung aufgenommen oder ob vielleicht doch besser darauf verzichtet wird? Zudem herrscht hier in vielen Fällen Unklarheit darüber, welche Risiken eine solche Versicherung übernimmt.
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Restschuldversicherung
Restschuldversicherungen können in den meisten Fällen freiwillig aufgenommen werden. Es gibt jedoch auch Situationen, in denen die Banken auf den Abschluss einer solchen Versicherung bestehen.
Die Restschuldversicherung wird im Allgemeinen auch gerne als Kreditlebens-, Restkredit- beziehungsweise Ratenschutzversicherung bezeichnet. Im Grunde genommen handelt es sich hierbei um eine ganz besondere Variante der sogenannten Risikolebensversicherung.
Durch die Aufnahme einer Restschuldversicherung ist es dem Darlehensnehmer möglich, sich gegen verschiedene, genau definierte Lebensrisiken abzusichern. Sobald der Versicherungsfall eintritt, wird das jeweilige Kreditinstitut, bei dem das Darlehen aufgenommen wurde, zu der hier begünstigten Person. Das bedeutet, dass in einem solchen Fall die Restschuldversicherung die vereinbarte Ratenzahlung des Darlehen übernimmt. Auf diese Weise wird ein Ausfall verhindert.
Zumeist wird die Restschuldversicherung von den Banken als freiwillige Leistung angeboten und ist somit nicht an eine Darlehensvergabe gebunden. Dementsprechend bleibt es dem Darlehensnehmer überlassen, ob er eine solche Versicherung abschließt oder nicht. Allerdings kann es durchaus auch vorkommen, dass die Banken den Abschluss einer Restschuldversicherung für eine erfolgreiche Darlehensvergabe zur Bedingung machen. Der Hintergrund hierfür ist, dass eine Restschuldversicherung wird von den Kreditinstituten als eine zusätzliche Darlehensabsicherung angesehen, die den Darlehensnehmer vor etwaigen Zahlungsausfällen in Bezug auf die Ratenzahlung des Kredits schützen soll.
Restschuldversicherungen sind zumeist in Form einer Risikolebensversicherung erhältlich. Ebensoo werden sie in Kombination mit den verschiedensten Zusatzversicherungen angeboten. Je nachdem, für was sich der Antragsteller entscheidet, ist es möglich, hiermit verschiedene Risiken abzudecken. Dazu gehört zum Beispiel Krankheit, Arbeitsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit, Berufsunfähigkeit, Unfall, Scheidung und Tod. In den meisten Fällen entscheiden sich Antragsteller dafür, die Versicherung gegen Arbeitslosigkeit und -unfähigkeit sowie gegen Tod abzuschließen.
Es ist jedoch unbedingt ratsam, die genauen Regelungen und Richtlinien beziehungsweise die jeweiligen Vertragsklauseln vorab genau durchzulesen und eingehend zu überprüfen. So können hier beispielsweise verschiedene Ausschlüsse ebenso vorhanden sein, wie etwaige Warte- sowie Karenzzeiten.
Restschuldversicherung: bei jedem Kredit?
Eine Restschuldversicherung ist nicht unbedingt bei jedem Darlehen sinnvoll. Sie bietet sich vor allem bei Krediten mit langen Laufzeiten und hohen Darlehenssummen an.
Der Abschluss einer Restschuldversicherung muss jedoch nicht zwangsläufig immer sinnvoll sein. So gilt es hier beispielsweise unbedingt auch die jeweilige persönliche Situation zu beachten.
In der Regel wird zu einer solchen Versicherung jedoch geraten, wenn eine sehr hohe Darlehenssumme aufgenommen wird und die Kreditlaufzeit sehr lange ist. Zumeist ist dies vor allem bei größeren Bau- beziehungsweise Immobilienfinanzierungen der Fall.
Diese werden in der Regel über viele Jahre oder mehrere Jahrzehnte abgeschlossen, sodass es sich, je nach Situation des Antragstellers, durchaus um eine gute Idee handeln kann, verschiedene Risiken abzusichern. Immerhin ist es hier beispielsweise möglich, die Rückzahlung des Immobilienkredits auch dann zu gewährleisten, wenn der Darlehensnehmer der Hauptverdiener der Familie ist und etwa aufgrund von Arbeitslosigkeit nicht mehr dazu in der Lage ist, die Raten des Kredits zu begleichen.
Zudem kann der Abschluss einer Restschuldversicherung auch aus Bonitätsgründen empfehlenswert sein: Sollte die Bonität des Kreditnehmers aus Sicht der Bank nicht ausreichend sein, dann bietet sich die Versicherung als Darlehenssicherheit an. Hier ist es jedoch ratsam, vorab gut nachzurechnen, ob die zusätzlichen Kosten für die Versicherung in einem passenden Verhältnis zu der benötigten Finanzierung stehen.
Zu beachten ist hier außerdem, dass die Restschuldversicherung gemeinhin immer nur für den jeweils dazugehörigen Kredit „einspringt“. Bei einem etwaigen weiteren, vorhandenen Darlehen, ist die Versicherung somit nicht zuständig. Hierfür muss auf Wunsch dann eine weitere Versicherung abgeschlossen werden.
Vor- und Nachteile
Die Vorteile einer Restschuldversicherung sprechen sicherlich für sich; allerdings sollten ebenfalls die Nachteile nicht außer Acht gelassen werden.
Eine Restschuldversicherung bietet verschiedene Vor- und Nachteile, die der Antragsteller vor Abschluss unbedingt berücksichtigen sollte.
Zu den Vorteilen gehört, hiermit ein Schutz vor etwaigen Zahlungsausfällen gegeben ist. Außerdem sichert die Versicherung die verschiedensten Lebensrisiken ab. Ein weiterer, positiver und nicht zu verachtender Punkt ist die Verbesserung der Bonität, wodurch es unter Umständen möglich ist, einen Kredit zu erhalten, den die Banken ohne Abschluss einer Restschuldversicherung nicht vergeben würden.
Nachteilig dagegen sind die relativ hohen Kosten der Versicherung, die der Darlehensnehmer zusätzlich zu den monatlichen Raten tragen muss. Auf diese Weise wird der finanzielle Spielraum mehr belastet. Das gilt vor allem dann, wenn es sich um ein Darlehen mit einer niedrigeren Darlehenssumme und/oder einer recht kurzen Laufzeit handelt. Ebenso gilt es, hier etwaige Leistungsbeschränkungen sowie Warte- und Karenzzeiten zu berücksichtigen. Etwaig vorhandene, günstigere Alternativen, gerade auch zur Bonitätsverbesserung, werden nicht verwendet.
Kosten
Durch den Abschluss einer Restschuldversicherung kommen auf den Kreditnehmer nicht zu verachtenden Kosten hinzu.
Die Kosten, die der Versicherungsnehmer für die Restschuldversicherung tragen muss, fallen sehr unterschiedlich aus. Der Grund hierfür ist, dass diese von unterschiedlichen Faktoren abhängig sind. So spielt hier zum Beispiel die Höhe der Darlehenssumme eine ebenso gewichtige Rolle, wie die Laufzeit des Darlehen. Aber auch das Alter des Kreditnehmers sowie dessen Bonität gehören unter anderem zu den Punkten, die für die Kosten ausschlaggebend sind.
Im Allgemeinen lässt sich jedoch grob sagen, dass für eine Restschuldversicherung Kosten anfallen, die sich etwa zwischen zehn und 20 Prozent der Kreditsumme bewegen. Hiermit wird deutlich, dass diese somit durchaus nicht zu vernachlässigen sind.
Aufgrund dessen ist es unbedingt empfehlenswert, dass jeder Darlehensnehmer vor Abschluss einer Restschuldversicherung eingehend überprüft, ob diese, in Anbetracht der persönlichen und finanziellen Situation sowie der Dringlichkeit der Finanzierung Sinn macht oder ob eventuell doch besser hierauf verzichtet wird.
Alternativen
Bevor eine Restschuldversicherung abgeschlossen wird, sollten ebenfalls die jeweils infrage kommenden Alternativen beachtet werden.
Anstelle einer Restschuldversicherung ist es unter Umständen jedoch auch möglich, auf Alternativen zurück zu greifen. Hierbei handelt es sich zum Beispiel um eine Risikolebensversicherung oder eine Berufsunfähigkeits- und Unfallversicherung. Oftmals sind hier zu geringeren Kosten dieselben Risiken abgedeckt. Dementsprechend kann es durchaus lohnenswert sein, über den Abschluss einer solchen Versicherung nachzudenken; gegebenenfalls lässt man sich vom Anbieter ganz einfach einmal sämtliche Varianten, einschließlich der Restschuldversicherung, durchrechnen. Allerdings sollten hier ebenfalls die jeweils abgedeckten Risiken sowie etwaige Ausschlüsse und Karenz- beziehungsweise Wartezeiten berücksichtigt werden.
In manchen Fällen ist eine derartige, alternative Versicherung sogar bereits vorhanden; nur wird bei einer Kreditbeantragung zumeist nicht daran gedacht, diese miteinzubeziehen.