Die Restschuldversicherung wird von den Banken als Absicherung gegen das Darlehensausfallrisiko angeboten. Während deren Aufnahme in einigen Fällen optional angesehen wird, ist sie manchmal ein „Muss“, um das gewünschte Darlehen zu erhalten. Bevor jedoch eine Restschuldversicherung aufgenommen wird, empfiehlt es sich, die verschiedenen Vor- und Nachteile, die damit einhergehen, zu beachten.
Inhalt
Restschuldversicherung
Eine Restschuldversicherung tritt bei den verschiedensten Risiken ein; diese können jedoch je nach Versicherungsumfang und Vertragsklauseln variieren.
Kreditnehmer, die eine Restschuldversicherung aufnehmen, müssen beachten, dass diese nicht jedes beliebige Ausfallrisiko abdeckt. In der Regel tritt eine solche Versicherung etwa bei Arbeitslosigkeit sowie Tod des Darlehensnehmer ein. Aber auch bei einer Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Krankheit, Unfall oder Invalidität ist das unter Umständen der Fall. Hier kommt es generell darauf an, welches Risiko der Darlehensnehmer versichern lässt.
Zudem müssen ebenfalls die verschiedenen Klauseln berücksichtigt werden, die bei der Aufnahme einer solchen Versicherung in den jeweiligen Verträgen enthalten sind. So kann es zum Beispiel der Fall sein, dass die Versicherung bei einer Kündigung der Arbeitsstelle, die selbst verschuldet wurde, nicht einspringt. Da die jeweiligen Vertragsbestimmungen je nach Anbieter unterschiedlich ausfallen, ist es somit unbedingt ratsam, den Kontrakt vor Abschluss sehr gut durchzulesen.
Vorteile
Die verschiedenen Vorteile einer Restschuldversicherung sind nicht von der Hand zu weisen.
Die Aufnahme einer Restschuldversicherung bietet jedoch verschiedene Vorteile. Dazu gehört, dass es sich hierbei um eine recht gute Absicherungsmöglichkeit handelt, die dafür sorgt, dass bei bei Arbeitsunfähigkeit und Arbeitslosigkeit die Kreditraten weiter bezahlt werden. So muss man sich im „Fall des Falles“ nicht auch noch darum Gedanken machen.
Ein weiterer Pluspunkt ist die Absicherung im Todesfall. Auf diese Weise wird die eigene Familie beim Tod des Darlehensnehmer dafür geschützt, diesbezüglich in eine schwierige, finanzielle Situation zu geraten. So kann beispielsweise auch dafür gesorgt werden, dass der Kredit, der für die Finanzierung des Eigenheims aufgenommen wurde, bezahlt wird. Dadurch ist es der Familie möglich, im eigenen Haus oder der eigenen Wohnung weiter zu leben, sodass neben dem Verlust des Familienmitglieds nicht auch noch der der eigenen Immobilie dazu kommt.
Aber auch für die Bank, die den Kredit vergibt, ist eine abgeschlossene Restschuldversicherung eine weitere Sicherheit. Denn sollte es tatsächlich zum Versicherungsfall kommen, dann ist die weitere Bezahlung des Darlehens „gerettet“ und die Bank muss nicht etwa befürchten, dass sie den von ihr ausgeliehenen Betrag nicht zurück erhält. So ist es zum Beispiel auch möglich, dass durch die Aufnahme einer Restschuldversicherung die Aufnahme des gewünschten Darlehens positiv beeinflusst wird.
Mithilfe einer Restschuldversicherung lassen sich beispielsweise vor allem hohe Kreditsummen somit sehr gut absichern, sollte es zu einem solchen Versicherungsfall kommen.
Nachteile
Neben den diversen Vorteilen, gilt es jedoch ebenfalls die Nachteile einer solchen Versicherung zu beachten.
Nachteilig bei der Aufnahme einer Restschuldversicherung wirkt sich die Tatsache aus, dass der Kreditnehmer hier mit höheren Kosten zu rechnen hat. Schließlich müssen so nicht nur die Raten für das Darlehen, sondern ebenfalls die Beiträge für die Restschuldversicherung beglichen werden. Einige Banken gehen außerdem dazu über, die Versicherung über den Kredit mitzufinanzieren, sodass die Darlehensraten höher ausfallen. In jedem Fall aber muss der Darlehensnehmer so mit einer höheren finanziellen Belastung rechnen.
Des Weiteren sollten unbedingt die diversen Ausschlusskriterien sowie etwaige Wartezeiten beachtet werden. So tritt, wie bereits oben erwähnt, eine Restschuldversicherung nicht immer in jedem Fall ein. Außerdem muss der Kreditnehmer bedenken, dass es sich oftmals so verhält, dass bereits Versicherungsbeiträge zu entrichten sind, obwohl, aufgrund der Wartezeit, noch kein Versicherungsschutz besteht. Hier kommt es auch immer darauf an, was genau in den jeweiligen Verträgen vereinbart wurde.
Angebote vergleichen
Da sich die diversen Offerten in Bezug auf die Restschuldversicherung zumeist deutlich voneinander unterscheiden, bietet sich ein Vergleich der verschiedenen Angebote an.
Bevor eine Restschuldversicherung abgeschlossen wird, sollten die verschiedenen, diesbezüglichen Angebote gut miteinander verglichen werden. Denn je nach Bank beziehungsweise Versicherungsunternehmen differenzieren sich die unterschiedlichen Offerten etwa in ihren jeweiligen Zahlungsmodalitäten sowie den Versicherungsbedingungen.
Typisch für eine gute Restschuldversicherung sind zum Beispiel wenige Ausschlusskriterien, faire Konditionen, angemessene Fristen bei einer Kündigung sowie eine sehr hohe Klarheit, was die jeweiligen Ausschlusskriterien anbelangt. Zudem empfiehlt sich die monatliche Bezahlung der Versicherungsbeiträge, da bei einer Vorfinanzierung der kompletten Prämie über die Darlehenssumme in der Regel höhere Kosten für den Kreditnehmer anfallen.
Restschuldversicherung: ja oder nein?
Ob sich eine Restschuldversicherung lohnt, hängt immer auch von der Situation des Kreditnehmers sowie von der Höhe der Darlehenssumme ab.
Zum Abschluss einer Restschuldversicherung wird gemeinhin dann geraten, wenn es sich um eine hohe Darlehenssumme handelt, die damit abgedeckt werden soll. Dementsprechend ist eine solche Versicherung beispielsweise bei der Finanzierung eines Eigenheims eine gute Wahl. So macht die Restschuldversicherung, etwa bei einem Familienvater mit mehreren Kindern, der das Darlehen für das eigene Haus abbezahlt, oftmals Sinn.
Handelt es sich dagegen um einen Single, der lediglich einen geringen Kreditbetrag benötigt, um damit zum Beispiel einige Möbel bezahlen zu können, dann sollte von der Aufnahme einer Restschuldversicherung besser abgesehen werden.
Dementsprechend sollte man bei einer Restschuldversicherung am besten immer die individuelle persönliche und finanzielle Situation sowie die Höhe der Darlehenssumme im Auge behalten.
Kündigung
Auf Wunsch ist es dem Darlehensnehmer möglich, die Restschuldversicherung zu kündigen, allerdings müssen die Konsequenzen beachtet werden.
Eine Restschuldversicherung kann jedoch auch gekündigt werden. Hier ist es dem Versicherungsnehmer möglich, auf das vertragliche oder gesetzliche Kündigungsrecht zuzugreifen. Bei zuletzt genanntem gelten die Vorschriften des BGB, während das vertragliche Recht direkt mit dem jeweiligen Versicherungsunternehmen in dem betreffenden Kontrakt festgelegt wurde.
Sollte der Kreditnehmer die von ihm abgeschlossene Restschuldversicherung kündigen, dann erhält er in einem Betrag die jeweils nicht verbrauchte Versicherungssumme anteilig zurück erstattet.
Jedoch gilt es hier, zwischen einzelnen und miteinander verbundenen Verträgen zu differenzieren. Denn bei einem verbundenen Kontrakt ist es lediglich möglich, diesen zusammen mit dem aufgenommenen Kredit zu kündigen. Das wird zum Beispiel dann zu einem Problem, wenn es dem Darlehensnehmer noch nicht möglich ist, die vollständige Kreditsumme an die Bank zurück zu bezahlen. Dementsprechend ist eine Kündigung der Restschuldversicherung somit oftmals deutlich einfacher, wenn es sich hierbei um Einzelverträge handelt.
Allerdings muss unbedingt beachtet werden, dass einige Banken dazu übergehen, den betreffenden Kredit zu kündigen oder diesen mit höheren Zinsen zu belasten, wenn die dazugehörige Restschuldversicherung gekündigt wird. Als Grund für diese Vorgehensweise geben die Kreditinstitute gemeinhin eine fehlende Sicherheit an. Allerdings ist eine solche Aktion nicht immer rechtsmäßig, sodass sich eine Überprüfung der genauen Sachlage unter Umständen lohnen kann.