Der Bildungskredit ist dazu gedacht, Studenten mit zu wenig oder keinem BAföG auf finanzieller Ebene weiter zu helfen, sodass das Studium abgesichert ist. Zu den Vorteilen eines solchen Darlehens zählt, dass bei einem KfW-Bildungskredit weder das Vermögen, noch das Einkommen des Antragstellers, das seiner Eltern oder auch gegebenenfalls dass des Ehepartners mit einbezogen wird.
Allerdings muss auch ein Bildungskredit, wie ebenfalls andere Darlehensarten, irgendwann einmal zurück gezahlt werden; doch wie genau ist das möglich?
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Bildungskredit
Die Höhe der Kreditsumme kann bis zu 7.200 Euro betragen.
Der Bildungskredit wird zwar bei dem Bundesverwaltungsamt beantragt, die Auszahlung erfolgt jedoch von der KfW.
Diese Darlehensart wird für bestimmte Schüler ebenso angeboten, wie für Studenten, die sich bereits ab dem fünften Semester ihrem Studium widmen. Handelt es sich um einen Bachelor-Studiengang, dann ist es schon ab dem dritten Semester möglich, einen Bildungskredit zu erhalten. Bei einem Master-Studiengang, kann das Darlehen sogar zu jeder Zeit beantragt werden.
Im Rahmen der Förderung des Bildungskredits ist es für den Studenten machbar, selbst auszuwählen, ob er jeden Monat eine Zahlung in Höhe von 100, 200 oder auch 300 Euro erhalten möchte. Wichtig hierbei ist, dass die Höhe des Darlehens festgelegt werden muss; die Dauer der im Vertrag vereinbarten Zahlungen jedoch frei ausgewählt werden kann. Allerdings gilt hierbei, dass mindestens drei, jedoch maximal 24 Monate als Laufzeit auszusuchen sind.
Dementsprechend ist es bei einem Bildungskredit möglich, bis zu 7.200 Euro ausgezahlt zu bekommen. Des Weiteren besteht generell ebenfalls die Option einer Abschlagszahlung in einer Höhe von bis zu 3.600 Euro.
Zudem ist die Rückzahlung des Darlehens immer verzinst. Aufgrund dessen, dass das Bildungsdarlehen vonseiten der Regierung auf finanzieller Weise unterstützt wird, profitieren Darlehensnehmer hier von sehr günstigen Zinssätzen. Die Förderbestimmungen, die einzuhalten sind, entstammen dagegen vom Bundesministerium für Bildung und Forschung.
Rückzahlung
Die Rückzahlung des Bildungskredits erfolgt immer in gleichbleibenden Monatsraten zu 120 Euro.
Im Gegensatz zu einem klassischen Ratenkredit, als Beispiel, ist es den Darlehensnehmern hier möglich, sich mit der Rückzahlung der vereinbarten Kreditsumme Zeit zu lassen. Somit ist es nicht sofort notwendig, den Bildungskredit sofort zurück zu zahlen.
Der „Startschuss“ für die Rückzahlung des Kredits fällt erst vier Jahre nachdem die Fälligkeit der ersten Darlehensauszahlung gewesen ist
Gut zu wissen: Die monatlich zu bezahlende Rate betragt generell immer jeweils 120 Euro. Dabei ist es vollkommen irrelevant, wie hoch das Einkommen des Darlehensnehmer ausfällt.
Dementsprechend handelt es sich hierbei um ein überschaubares, sehr gut planbares Darlehen. Für eine noch bessere Übersicht erhalten die Kreditnehmer zudem immer zum ersten April und zum ersten Oktober eines jeden Jahres einen Kontoauszug zugeschickt. Auf diese Weise ist immer der jeweilige Stand des Darlehens schnell und einfach ersichtlich.
Die Rückzahlung selbst muss immer an die KfW-Bank getätigt werden. Üblicherweise erfolgt die Rückzahlung so, dass das Kreditinstitut bereits bei Abschluss des Darlehensvertrags eine Einzugsermächtigung von dem Antragsteller erhält.
Hier muss daran gedacht werden, dass der Einzug generell immer von dem Girokonto durchgeführt wird, auf das die Bank vorab das Darlehen ausbezahlt hat.
Aufgrund dessen ist es unabdingbar, etwaige Änderungen in Bezug auf die Bankverbindung, Adresse und Ähnliches, sofort mitzuteilen.
Des Weiteren ist es den Kreditnehmern jedoch auch machbar, zu jeder beliebigen Zeit, bevor die eigentliche Rückzahlung startet, Rückzahlungen in diverser Höhe an die Bank zu überweisen. In Bezug auf die Höhe der Zahlungen existieren keine Einschränkungen, sodass die Darlehensnehmer schlichtweg genau den Betrag begleichen können, der für sie machbar ist. Mehrkosten fallen für derartige Transaktionen keine an.
Voraussetzungen
Für eine erfolgreiche Vergabe des Bildungskredits des Bildungskredits müssen allgemeine Voraussetzungen sowie verschiedene Bedingungen für Studenten und Schüler erfüllt werden.
Um jedoch überhaupt in den Genuss eines Bildungskredits zu gelangen, ist es notwendig, verschiedene Voraussetzungen zu erfüllen.
Dazu gehört, dass der Antragsteller zwischen 18 und 35 Jahre alt ist, das Studium beziehungsweise die Ausbildung in Vollzeit absolviert und an einer BaföG-anerkannten Schule, Fachhochschule, Hochschule oder auch Universität studiert wird. Handelt es sich um eine ausländische Bildungsstätte, dann muss diese den jeweils anerkannten Ausbildungsstätten hierzulande entsprechen.
Außerdem ist es unabdingbar, dass sich der ständige Wohnsitz des Antragstellers innerhalb von Deutschland befindet. Des Weiteren müssen entweder die Bedingungen nach Paragraf acht BAföG erfüllt werden, oder, alternativ hierzu, muss der deutsche Antragsteller einen ständigen ausländischen Wohnsitz innehaben, jedoch hier die Bedingungen, die in Paragraf sechs BAföG stehen, erfüllen.
Für Studenten gelten jedoch noch zusätzlich folgende Richtlinien:
Hier wird der Bildungskredit dann vergeben, wenn der Student nicht länger als insgesamt zwölf Semester studiert und eine Zwischenprüfung bestanden hat. Oder wenn ein Aufbau-, Zusatz-, beziehungsweise Ergänzungsstudium absolviert ist.
Sollte es der Fall sein, dass in einem Studiengang keine Zwischenprüfung erfolgt, dann ist es üblicherweise notwendig, eine dementsprechende Erklärung der Universität vorzulegen, dass man als Student die jeweils notwendigen Leistungen vollbracht hat.
Ebenso wird ein Bildungskredit vergeben, wenn der Student den ersten Teil seines Konsekutiv-Studiengangs absolviert hat.
Das gilt ebenfalls, wenn in einem grundständigen Studiengang schon ein Abschluss vorliegt und der Student derzeit sein postgraduales Diplom-, beziehungsweise Master- oder auch Magisterstudium durchführt.
Schüler, die einen Bildungskredit beantragen, müssen dagegen dies zusätzlich beachten:
Es wird dann ein Bildungskredit vergeben, wenn der Schüler bereits innerhalb der letzten 24 Monat der Ausbildung ist und entweder einen beruflichen Abschluss besitzt oder diesen durch das Abschließen der derzeitigen schulischen Ausbildung erreicht.
Gut zu wissen: Die Rückzahlungsmodalitäten sind jedoch, bei Studenten sowie bei Schülern, üblicherweise immer dieselben.
Fazit
Die Rückzahlung eines Bildungskredits erfolgt üblicherweise erst vier Jahre, nach dem die erste Auszahlung fällig gewesen ist.
Die monatlich zu bezahlende Rate ist immer gleichbleibend und beträgt 120 Euro. Es ist jedoch auch durchaus möglich, vor Einsetzung der offiziellen Rückzahlung Teilzahlungen zu leisten. Hierfür fallen keine weiteren Gebühren an, sodass es sich hierbei um eine gute Möglichkeit handelt, das Darlehen früher zurück zu bezahlen, als zunächst gedacht wurde.
Die gleichbleibende Rate sorgt zudem für eine hohe Planbarkeit, sodass hier mit keinen Überraschungen gerechnet werden muss.
Ein Bildungskredit bietet sich somit sehr gut an, um zunächst einmal finanzielle Unterstützung zu erhalten, die jedoch erst zu einem deutlich späteren Zeitpunkt zurückbezahlt werden muss. Bei einem klassischen Ratenkredit, als Beispiel, beginnt die Rückzahlung der Raten in der Regel sofort beziehungsweise etwa zum nächsten ersten oder 15. eines Monats.
Um einen Bildungskredit zu erhalten, müssen jedoch verschiedene Voraussetzungen erfüllt werden. Dazu kommen spezielle Voraussetzungen, die für Schüler und Studenten jeweils extra gelten.