Die Hochzeit sollte der schönste Tag im Leben sein und auch danach sollte eigentlich alles gut weiter laufen. Doch leider ist das heutzutage in vielen Fällen ein reines Wunschdenken. Zwar schaffen es viele Ehepaare sprichwörtliche die „guten und schlechten Zeiten“ gemeinsam zu überstehen, doch das ist leider nicht immer der Fall. So gibt es immer mehr Ehen, die geschieden werden. Doch zusätzlich zu dem privaten Pech gesellen sich hier dann in der Regel einige finanzielle Schwierigkeiten, die es zu überwinden gilt. Ein Kredit löst hier oftmals einige Probleme.
Inhalt
Scheidungen sind kostenintensiv
Bei einer Scheidung fallen viele verschiedene Kosten an.
Eine Scheidung ist weitaus mehr, als das „nur“ das eheliche Zusammenleben mit einer bestimmten Person beendet wird. So ist hierfür zumeist ein Anwalt vonnöten, der bezahlt werden muss, hier kommen noch Gerichtskosten dazu, außerdem steht oft ein Umzug an, eine neue Wohnung, für die in vielen Fällen Kaution verlangt wird, muss gesucht werden und zuletzt ist es ebenfalls notwendig, sich eine neue oder zumindest teilweise eine neue Einrichtung zu kaufen. Selbst bei einer einvernehmlichen Scheidung, bei der es keinen sogenannten „Rosenkrieg“ gibt, kommen somit die verschiedensten Schwierigkeiten auf einen zu, die den eigenen Geldbeutel oftmals stark belasten. Zumeist verhält es sich hierbei sogar so, dass die anfallenden Kosten nicht von dem monatlichen Einkommen bewältigt werden können.
Trennungsunterhalt und Kindesunterhalt
Gegebenenfalls sind Unterhaltszahlungen zu leisten.
Dazu kommt, dass bei einer Scheidung unter Umständen auch mit einem zu bezahlenden Trennungsunterhalt an den bisherigen Ehepartner gerechnet werden muss. Sind Kinder da, erkennt das Familienrecht in diesen Fällen zudem auch einen Kindesunterhalt an. Dazu kommen dann die weiteren Kosten einer Scheidung, wie etwa der Umzug, sodass es oftmals sehr schwierig ist, dies alles allein und auf einmal zu bewältigen. So ist es sicherlich nicht verwunderlich, dass viele Menschen zur Bewältigung dieser Bürde einen Kredit benötigen. © Petra Bork / pixelio.de
Wenn Schulden vorhanden sind
Gemeinsame Schulden müssen auch bei einer Scheidung beglichen werden.
Noch komplizierter wird das Ganze jedoch, wenn während der Ehezeit Schulden gemacht wurden. So nehmen Ehepartner zum Beispiel häufig gemeinsam Kredite auf, wie etwa für ein Haus. Oftmals wird der Kredit hier jedoch von einem Partner allein begleichen. Hier verhält es sich so, dass die erbrachten Leistungen während der Ehezeit keinen Ausgleichsanspruch an den Ehepartner vorsehen.
Ganz anders sieht es jedoch bei einer Trennung, beziehungsweise nach einer rechtskräftigen Scheidung, aus, wenn kein güterrechtlicher Ausgleich vereinbart wurde. Denn mit dem Ende der Ehe stehen die Ausgleichsansprüche, die der allein zahlende Ehepartner, sozusagen wieder auf: und zwar auf gesamtschuldnerische Ebene im Innenverhältnis. Schließlich kann der andere Ehepartner, nachdem die Ehe als solche nicht mehr existiert, nicht einfach davon ausgehen, dass sein bisheriger Partner auch weiterhin die gemeinsamen Schulden alleine trägt.
Haftung
Gegenüber der Bank haften in der Regel beide Ehepartner gesamtschuldnerisch.
Sofern nichts anderes festgelegt wurde, haften beide Ehepartner als Gesamtschuldner in ihrem Verhältnis zueinander jeweils zu gleichen Teilen. Allerdings gibt es hiervon auch Ausnahmen. So ist beispielsweise für eine weitere Bestimmung zwischen den beiden früheren Ehepartnern keine besondere Vereinbarung notwendig. Diese ergibt sich etwa aus der Natur der Sache heraus oder aufgrund einer besonderen Gestaltung, die in dem aktuellen, tatsächlichen Geschehen gründet. Es ist beispielsweise gang und gäbe, dass der Gesamtschuldnerausgleich dann entfällt, wenn die Schulden bei der Ermittlung des zu berücksichtigenden, bereinigenden Einkommens mit einbezogen werden.
So beteiligt sich hier etwa der unterhaltsberechtigte Ehepartner durch einen passenden gekürzten Unterhaltsanspruch an den zu leistenden Tilgungs- und Zinsbelastungen. Zumeist sogar fast zur Hälfte. Dazu kommt, dass ebenfalls ein Unterhaltsverzicht dazu führen kann, dass ein Gesamtschulderausgleich ausgeschlossen wird, sofern dieser aus Gründen der Schuldenbelastung erklärt wird. Allerdings führt auch diese Vorgehensweise, aufgrund der vielen weiteren Scheidungskosten dazu, dass oftmals ein Kredit benötigt wird.
Achtung: Verhält es sich jedoch so, dass die Belastungen eines Kredits lediglich beim Kindesunterhalt berücksichtigt werden, dann führt das in der Regel nicht zu einer Entlastung für den anderen Ehepartner.
Es ist jedoch möglich, dass der Unterhaltsschuldner in eine andere, beziehungsweise niedrigere Gruppe eingeteilt wird, die in der allgemein gültigen Unterhaltstabelle aufgeführt ist. Somit ist hier dann lediglich ein geringerer Kindesunterhalt zu begleichen. Allerdings handelt es sich hierbei in der Regel nicht um einen angemessenen Ausgleich für den mit der Gesamtschuld belasteten Ehepartner. Die Aufnahme eines Kredites zur Überbrückung, bis die Scheidung und damit die meisten Kosten beglichen sind, ist hier in vielen Fällen die einzige Möglichkeit.
Scheidung: Volle Rückzahlung des Darlehensbetrags
Jeder Ehepartner kann zur vollständigen Bezahlung herangezogen werden.
Doch ganz gleich, wie im Innenverhältnis, also zwischen den beiden ehemaligen Ehepartnern die Schulden und das vorhandene Einkommen aufgeteilt werden, im Außenverhältnis sieht das ganz anders aus. So sind die Banken bei gemeinsamen Schulden berechtigt, bei jedem Ehepartner die volle Höhe des gesamten Betrages zu verlangen. Das bedeutet, dass jeder der Beiden voll gesamtschuldnerisch haftet und den betreffenden Betrag unter Umständen komplett allein begleichen muss. „Nur“ aufgrund einer Trennung oder Scheidung wird keine automatische Teilung der vorhandenen Schulden vollzogen. Aufgrund dessen empfiehlt es sich bereits dann, wenn die Schulden getätigt werden, eine dementsprechende Regelung zu finden, die bei einer etwaigen Scheidung zum Tragen kommt.
Kredit als finanzielle Hilfe bei Scheidung
Ohne einen Kredit sind die hohen Scheidungskosten oftmals kaum zu bewältigen.
Somit ist eine Scheidung oftmals mit immensen Kosten verbunden. Besonders schwierig wird es jedoch dann, wenn gemeinsame Schulden vorhanden sind. So bietet sich oftmals als einzige mögliche Lösung die Kredit-Aufnahme an, um diese schwierige Zeit zu überbrücken und um wieder in „ruhigeres“ Fahrwasser zu gelangen.
Bonität
Eine gute Bonität ist bei einem Scheidungskredit vonnöten.
Um einen Kredit zu erhalten, ist jedoch oftmals eine gute Bonität vonnöten. Da die Banken sich auch bei Scheidungskrediten eine Schufa-Auskunft einholen, kann ein schlechter Score dazu führen, dass der Kredit-Antrag abgelehnt wird. Eine Alternative hierzu stellt ein schufafreier Kredit dar. Hier wird zwar ebenfalls auf eine gute Bonität geachtet aber eben keine Schufa-Auskunft eingeholt. Dafür fallen zwar in der Regel höhere Zinsen an, aber immerhin ist es so möglich, die schwierige Zeit aus finanzieller Sicht gut zu überstehen.
Ein Ratenkredit
Ein Scheidungkredit ist nichts anderes als ein Ratenkredit.
Bei einem Scheidungskredit handelt es sich üblicherweise um einen herkömmlichen Ratenkredit. Das bedeutet, dass die jeweilige Kreditsumme ganz einfach jeden Monat in Höhe der vereinbarten Raten abbezahlt wird. Üblicherweise erfolgt die Bezahlung in Form eines Lastschriftverfahrens. Das bedeutet, dass die Bank die Raten automatisch von dem angegebenen Konto abzieht. So ist es dann auch wieder möglich, die Kosten der Scheidung hinter sich zu lassen und ein eigenes, „neues“ Leben anzufangen.