Den Traum vom eigenen Schrebergarten, umgangssprachlich auch Kleingarten genannt, hegen viele Menschen. Ob nach getaner Arbeit, an den Wochenenden oder im Urlaub: Beim Anpflanzen von Tomaten, Gurken und Co findet man Entspannung sowie Erholung. Einige Zeit später können dann schließlich die eigenen Früchte geerntet und genossen werden. Doch neben den laufenden Kosten, die für einen Kleingarten zu stemmen sind, fallen zu Beginn der Pacht ebenfalls Aufwendungen an, die sich jedoch mithilfe eines Kredits bezahlen lassen.
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Schrebergarten
Kleingärten sind immer zur Pacht ausgeschrieben. Die Anlagen unterstehen den Kleingartenvereinen, sodass die Pächter zugleich aktive Vereinsmitglieder sind.
Ein Schrebergarten unterscheidet sich deutlich von einem Garten- oder Freizeitgrundstück. Während man die beiden zuletzt genannten Optionen käuflich erwerben kann, ist das bei einem Kleingarten nicht der Fall; ein Schrebergarten wird immer bei einem Kleingartenverein gepachtet. Dazu ist notwendig, dem jeweiligen Verein beizutreten. Dementsprechend ist hier eine aktive Mitgliedschaft vorausgesetzt. Wie diese genau aussieht, ist in der Satzung des Vereins geklärt. Dies gilt ebenfalls für die verschiedenen Auflagen, die die Pächter beachten müssen. Die einzelnen Vereine sind jeweils unter dem Bundesverband Deutscher Gartenfreunde e.V. vereint.
Dabei gilt es außerdem zu beachten, das eine Kleingartenanlage öffentlich ist. Somit dürfen Spaziergänger durch die Anlagen gehen und von den Wegen aus die Gärten betrachten.
Parzellen-Übernahme
Bei Übernahme eines Schrebergartens ist eine Ablösesumme an den Vorpächter zu bezahlen. Die Höhe der Kosten kann deutlich variieren.
Wichtig ist außerdem, dass mittlerweile kaum mehr neu erschlossene Kleingartenparzellen vorhanden sind.
Es ist somit also in der Regel nicht möglich, bei „Null“ anzufangen, sondern es wird gemeinhin ein bereits fest angelegter Garten übernommen; inklusive sämtlicher Pflanzen und Bäume, der Laube sowie der gegebenenfalls weiteren, bereits vorhandenen Einrichtungen.
Kommt es zur Neuverpachtung eines Schrebergartens, ist eine Ablöse an den vorherigen Pächter zu bezahlen. Die Höhe der Ablöse ist in der Satzung des jeweiligen Vereins geregelt. Dabei variieren die Kosten jedoch beispielsweise auch je nach Region und Nachfrage. Dementsprechend, und je nach Ausstattung der Parzelle, können die Kosten für die Ablösesumme deutlich variieren. Von beispielsweise 1.000 Euro bis hin zu 10.000 Euro ist hier vieles möglich.
Ablösesumme begleichen
Unter Umständen kommen Vereine und Städte angehenden Pächtern eines Schrebergartens bezüglich der Bezahlung der Ablösesumme etwas entgegen. Allerdings ist dies nicht immer möglich.
Die Ablösesumme kann somit unter Umständen sehr hoch ausfallen, wodurch der Betrag nicht immer mithilfe des Girokontos zu stemmen ist. Je nach Verein und Region, kommt man den angehenden Kleingärtnern diesbezüglich allerdings etwas entgegen, beispielsweise in Form sogenannter Laubenfonds, zinslosen Darlehen oder die Vereine achten schlichtweg darauf, das generell schlichtere und kleinere Lauben vorhanden sind.
Allerdings ist dies nicht überall der Fall, und aus den verschiedensten Gründen heraus, auch nicht immer möglich. Um dennoch nicht den Traum vom selbst angebauten Salat, Obst und Gemüse aus dem eigenen Kleingarten verzichten zu müssen, bietet es sich an, die Ablösesumme durch die Aufnahme eines Darlehens zu begleichen.
Klassischer Ratenkredit
Mithilfe eines klassischen Ratenkredits ist es möglich, die Ablösesumme für die gewünschte Kleingartenparzelle zu bezahlen. Außerdem lassen sich so beispielsweise benötigte Gartenmöbel, Pflanzen und Ähnliches finanzieren.
Fällt die Ablösesumme für den Schrebergarten zu hoch aus und ist kein Entgegenkommen vonseiten des Vereins oder der Stadt möglich, bietet sich die Aufnahme eines klassischen Ratenkredits an. Mithilfe eines solchen Darlehens kann sich der Traum vom selbst gezogenen Gemüse schließlich doch noch erfüllen.
Ein klassischer Ratenkredit ist ein sogenanntes zweckungebundenes Darlehen.
Das bedeutet, dass der Darlehensnehmer die Kreditsumme frei nach Wunsch verwenden kann. Die Kreditinstitute fordern somit diesbezüglich keinerlei Nachweise an. So ist es beispielsweise denkbar, zusätzlich zur Bezahlung der Ablösesumme einige Gartengeräte, Pflanzen, einen Brunnen oder ähnliches hiermit zu finanzieren. Bei einem klassischen Ratenkredit sind außerdem unterschiedlich hohe Kreditbeträge möglich; und zwar von kleineren Beträgen bis hin zu höheren Summen.
Damit die Banken einen solchen Kredit vergeben, ist es jedoch notwendig, verschiedene Voraussetzungen zu erfüllen. Diese variieren zwar je nach Bank aber in den meisten Fällen ist beispielsweise ein sicheres, regelmäßiges Einkommen ebenso wichtig, wie eine positive Auskunft der Schufa und eine gute Bonität. Des Weiteren legen die Kreditinstitute üblicherweise einen hohen Wert auf einen deutschen Wohnsitz sowie ein deutsches Girokonto.
Die Rückzahlung des Kredits erfolgt in Form von monatlich gleichbleibenden Raten. Für den Kreditnehmer ist dies sehr vorteilhaft, da somit keine negativen Überraschungen zu erwarten sind. Zudem lassen sich die Ratenzahlungen auf diese Weise ganz einfach zu den anfallenden, monatlichen Kosten dazurechnen.
Weitere Kosten
Pächter eines Schrebergartens sind dazu verpflichtet, für verschiedene, laufende Kosten aufzukommen. Diese dürfen die laufenden Kreditzahlungen jedoch nicht beeinträchtigen.
Zu beachten ist außerdem, dass die Ablösesumme nicht die einzigen Kosten sind, die für einen Kleingarten anfallen. So muss ebenfalls die Aufnahmegebühr in den Verein beglichen werden. Je nach Satzung ist hierfür beispielsweise mit über 70 Euro zu rechnen.
Dazu kommen laufende Kosten, wie zum Beispiel Pacht- und Vereinsgebühren sowie Versicherungen. Aber auch Gelder für Wasser und Strom, falls vorhanden, sowie für weitere Pflanzen und Gartengeräte, sind ebenfalls einzuplanen. Das gilt beispielsweise auch für neue Gartenmöbel und, falls gewünscht, eine neue Laube und weitere Ausstattungen.
Die laufenden Kosten sind regelmäßig, aus eigenen Mitteln heraus, zu begleichen. Dementsprechend ist es unbedingt empfehlenswert, bereits im Vorfeld zu bedenken, ob die Gelder ohne Weiteres bezahlbar sind. Dabei darf nicht in Vergessenheit geraten, das zusätzlich die Ratenzahlungen für den klassischen Ratenkredit zu begleichen sind.
Befindet sich der Kleingarten in etwas weiterer Entfernung zum Wohnort, sind außerdem Kosten für die öffentlichen Verkehrsmittel oder für Benzin einzurechnen.
Zu beachten
Kein neuer Pächter ist beispielsweise dazu verpflichtet, vom Vorgänger zurückgelassenen Sperrmüll zu entsorgen. Es kann sich aber eventuell lohnen, die vorhandenen Gerätschaften zu übernehmen.
In Bezug auf die Ablösesumme bestehen jedoch gewisse Grenzen.
So ist der neue Pächter zum Beispiel nicht dazu verpflichtet, etwaigen Sperrmüll des Vorgängers zu entsorgen. Ebenso sind beispielsweise keine viel zu hoch angesetzten Kosten für beispielsweise „klapprige“ Gartenmöbel, denen man ihr Alter bereits deutlich ansieht, zu begleichen. Bei derartigen Dingen ist man somit nicht gezwungen, zuzustimmen.
Was jedoch unter Umständen durchaus lohnenswert sein kann, ist die Gartengeräte des Vorgängers zu übernehmen. Diese, sowie weiteres Inventar, gehört zwar nicht zur Parzelle und wird somit nicht automatisch übernommen aber viele frühere Schrebergartenpächter benötigen ihre Rasenmäher, Rechen und Co nicht mehr. Dementsprechend ist es häufig so, dass man diese Gegenstände in der Regel für einen relativ geringen Preis erstehen kann. Da die Pächter ihr Geräte gemeinhin sehr gut pflegen, bietet sich der Kauf zumeist auf ideale Weise an.