Die Sicherheitsvereinbarung kommt im Bereich der Immobilienfinanzierung vor. Sie wird mit dem Kreditinstitut abgeschlossen und gehört ganz automatisch mit dazu. Doch um was genau handelt es sich hierbei?
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Die Sicherheitsvereinbarung wird üblicherweise zum Abschluss des Kreditvertrages, oder etwas später abgeschlossen.
Eine Sicherheitsvereinbarung wird zum Beispiel ebenfalls als Sicherheitenvertrag oder auch als Sicherungsabrede bezeichnet. Die Vereinbarung ist ein fester Bestandteil innerhalb des deutschen Kreditwesens. Sie findet Verwendung in Kreditverträgen bezüglich des Sicherungszwecks von Darlehenssicherheiten. Bei dem Sicherungszweck der Darlehenssicherheiten ist wiederum die Besicherung von Darlehen.
Hier ist jedoch darauf zu achten, dass der Sicherungsvertrag nicht verwechselt wird mit der Bestellung der Kreditsicherheit. So geht es um eine schuldrechtliche, bestimmte, sowie ebenfalls verpflichtende und obligatorische Sicherheit eines von den Banken vergebenen Darlehens. Das bedeutet wiederum, dass der sogenannte Sicherungsnehmer dazu verpflichtet ist, dem Sicherungsgeber für das gewünschte Darlehen einen gewisse Sicherheit zu bestellen.
Dazu gehört jedoch auch, dass eine Verpflichtung des Sicherungsnehmers gegenüber dem Sicherungsgeber besteht, dass über die betreffende Sicherheit lediglich in Bezug auf den Sicherungszweck verfügt wird. Hier spielt es keine Rolle, ob es sich bei dem Sicherungsgeber um eine juristische oder persönliche Person handelt. Diese stellt entweder aus ihrem Vermögen eine bestimmte Darlehenssicherheit für den Kreditgeber zur Verfügung oder die jeweilige Person haftet mit ihrem eigenen Vermögen für den betreffenden Darlehensnehmer.
Als Sicherungsnehmer wird gemeinhin derjenige verstanden, der eine Darlehenssicherheit hereinnimmt. Üblicherweise handelt es sich hierbei um die Bank, die den gewünschten Kredit vergibt.
Abgeschlossen wird die sogenannte dingliche Sicherheitenvereinbarung, entweder gleichzeitig mit Abschluss des Darlehensvertrags oder auch etwas später. Jedoch sollte hierbei unbedingt bedacht werden, dass es erst die Sicherungsübereignung ist, die den unmittelbaren, dinglichen, rechtlichen Übergang ausmacht.
Als Beispiel wäre hier etwa eine Eigentumsübertragung an das Kreditinstitut zu nennen. Hier stellt nicht etwa der Darlehensvertrag die rechtliche Grundlage für die Sicherheitenbestellung, sondern, im Gegenteil, die Sicherheitsvereinbarung. Der Darlehensvertrag gilt hier als lediglich als die Ursache, für die Bestellung der Sicherheiten. Allerdings begründet er nicht die jeweilige Verpflichtung, für die Bestellung von bestimmten Sicherheiten.
Es gilt, dass die Sicherungsvereinbarung von der eigentliche Bestellung der Sicherung unabhängig ist und somit als abstrakt angesehen werden kann. Sollte es nachträglich zu einer Anfechtung der Sicherungsabrede kommen, ist diese bereits von Beginn an als nichtig einzustufen. Selbst bei einer wirksamen Anfechtung bleibt die Gültigkeit der Sicherheitenbestellung bestehen. Es bleibt lediglich die ungerechtfertigte Bereicherung, die das Rückgängigmachen des Verpflichtungs-/Erfüllungsgeschäfts ermöglicht.
Der Inhalt der Sicherheitsvereinbarung wird üblicherweise gemeinsam mit dem Darlehensvertrag abgeschlossen und bleibt formlos wirksam. Hier werden dann auch die jeweiligen Parteien als Sicherungsnehmer beziehungsweise Sicherungsgeber betitelt.
Als Sicherungsgeber gilt derjenige, der über den als Darlehenssicherheit genannten Vermögensgegenstand verfügt. Hierbei muss es sich nicht zwangsläufig um den Kreditnehmer selbst handeln; ebenso ist eine dritte Person möglich, die bereit ist, mit ihrem eigenen, persönlichen Vermögen zu haften.
Sicherungsgeber ist die Bank, die das gewünschte Darlehen vergibt. Diese erhält aufgrund der späteren Bestellung der Darlehenssicherheit über den betreffenden Gegenstand die rechtliche Verfügungsgewalt.
Im Sicherungszweck ist dagegen genau definiert, für welche Darlehensforderung der betreffende Gegenstand in Haftung genommen werden kann. So bildet der Sicherungszweck die Basis der Sicherungsvereinbarung.
Der jeweilige Sicherungsfall tritt jedoch erst zu dem Zeitpunkt ein, an dem der Darlehensnehmer auf die sogenannte einredefreie Forderung nicht wie vertraglich vereinbart bezahlt. In diesem Fall ist es dem Sicherungsnehmer erlaubt, den jeweiligen Gegenstand zu verwerten; natürlich unter Beachtung der hierfür geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Auf diese Weise ist es dann möglich, die Darlehensforderung abzudecken.
Unterschied: weite und enge Sicherheitsvereinbarung
Bei der engen Sicherheitsheitsvereinbarung handelt es sich um die übliche Vorgehensweise, die Norm. „Eng“ ist sie deshalb, da hier in Bezug auf die Darlehenssicherheiten lediglich eine begrenzte Haftung zugelassen wird. Das bedeutet, dass in diesem Fall ein einziges, ganz bestimmtes, Darlehen besichert wird. Der betreffende Kredit war dementsprechend der Anlass für die Sicherheitenbestellung. Dabei werden hier lediglich ganz bestimmte und im Vertrag üblicherweise sehr genau beschriebene Ansprüche des Sicherungsnehmers gegen den Darlehensnehmer abgesichert.
Das steht, wie die Bezeichnung bereits andeutet, im Gegensatz zu der weiten Zweckerklärung: Hier werden sämtliche Ansprüche die der Sicherungsnehmer gegen den Darlehensnehmer inne hat, besichert. Somit gilt dies nicht nur für alle gegenwärtigen, sondern ebenfalls für künftige sowie befristete und bedingte Ansprüche. Hier ist es möglich, dass in Form eines Sicherungszwecks immer neue Darlehensforderungen der Sicherheit angegeben werden; das gilt auch dann, wenn bei der Begründungen zur weiten Zweckerklärung keine Darlehen vorhanden gewesen sind.
Des Weiteren wird hier zwischen akzessorischen und nichtakzessorischen Darlehenssicherheiten differenziert. Bei akzessorischen Darlehenssicherheiten handelt es sich um die Darlehenssicherheiten, der Umfang sowie die Wirksamkeit der Sicherheit jeweils vom Bestand der betreffenden Darlehensforderung abhängt.
Dahingegen sind akzessorische Sicherheiten aus gesetzlicher Sicht als Sicherungsrechte deklariert. Dementsprechend muss eine Sicherungsabrede hier deutlich weniger in Leistung treten, als das bei einer akzessorischen Darlehenssicherheit der Fall ist.
Muster
Im Internet sind Muster einer Sicherheitsvereinbarung einsehbar.
Um sich bereits vorab ein Bild über die Sicherheitsvereinbarung zu machen, bietet es sich an, diesbezüglich ein Muster genauer zu betrachten. Online finden sich hier einige Beispiele, die recht gut veranschaulichen, um was genau es sich bei einer Sicherheitsvereinbarung eigentlich handelt. Zudem ist es in einigen Fällen ebenfalls möglich, das Muster selbst zu übernehmen.
Wie bei anderen Verträgen auch, ist es unabdingbar auch die Erklärungen der Sicherheitsvereinbarung vor Abschluss des Vertrags gut durchzulesen. Sollte sich darin etwas finden, dass nicht den persönlichen Vorstellungen entspricht, sollte der betreffende Punkt unbedingt bei der Bank angesprochen werden: unter Umständen ist es hier noch machbar, einige Veränderungen vorzunehmen, sodass alle Vertragsparteien zufrieden sind.
Kredit
Jedoch sollte bei Abschluss eines Darlehens nicht allein die Sicherheitsvereinbarung beachtet werden. So gilt es zum Beispiel ebenfalls, auf den Zinssatz zu achten. Des Weiteren lohnt sich beispielsweise ein Blick auf die weiteren Leistungen der Banken. Dazu gehört zum Beispiel die Option von kostenfreien Sondertilgungen, das Aussetzen einer monatlichen Rate bei einem Notfall sowie ein variabler Tilgungssatz. So ist es gut möglich, sich die Darlehensrückzahlung zu erleichtern und sozusagen „nebenbei“ noch etwas zu sparen.
Fazit
Die Sicherheitsvereinbarung gehört somit zu einer Immobilienfinanzierung dazu. Dabei wird zwischen einer engen und weiten Sicherheitsvereinbarung ebenso unterschieden, wie zwischen akzessorischen und nichtakzessorischen Darlehenssicherheiten.
Bei Fragen hierzu ist es unbedingt ratsam, sich noch vor dem Kreditabschluss an die Bank zu wenden, damit diesbezüglich keine Missverständnisse aufkommen. Auch bei etwaigen Änderungswünschen ist es ratsam, sofort mit den Mitarbeitern des Kreditinstituts zu reden; denn gegebenenfalls ist es durchaus möglich, dass hier noch einige Punkte verändert werden können.