Je nach Kreditart, Darlehenssumme und vorhandenem Einkommen verlangen die Banken gewisse Sicherheiten. Der Hintergrund hierfür ist, dass auf diese Weise ein etwaiger Zahlungsausfall durch den Kreditnehmer, wie etwa aufgrund von Berufsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit, verhindert werden soll. Allerdings ist es für einen Darlehensnehmer ebenfalls möglich, sich für den „Fall der Fälle“ mit einer Versicherung zu schützen.
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Möglichkeiten
Um ein Darlehen abzusichern, bestehen verschiedene Möglichkeiten, wie etwa spezielle Versicherungen.
Je nach Kreditart bestehen verschiedene Optionen, das Darlehen abzusichern. So ist es zum Beispiel bei einem Immobiliendarlehen üblich, dass eine Hypothek aufgenommen wird, während es bei einem Ratenkredit unterschiedliche Möglichkeiten gibt. Während bei einem Autokredit, als Beispiel, üblicherweise das Fahrzeug selbst als Sicherheit dient, ist es bei einem zweckungebundenen Darlehen etwa möglich, Wertpapiere zu verpfänden oder auch die verschiedensten Forderungen abzutreten.
Zusätzlich besteht jedoch auch die Option, den Kredit mithilfe einer Versicherung abzusichern. Auf diese Weise ist die Rückzahlung des Darlehens auch dann gewährleistet, wenn zum Beispiel die Arbeitslosigkeit droht oder der Kreditnehmer stirbt. Bei Letzterem ist dann wenigstens die Familie diesbezüglich abgesichert, sodass zu der Trauer nicht auch noch die finanziellen Sorgen dazu kommen.
Zu den üblichen Absicherungsmöglichkeiten gehören neben einer Todesfallversicherung ebenfalls eine Restschuldversicherung sowie die klassische Berufsunfähigkeitsversicherung.
Todesfallversicherung
Die Versicherung springt im Todesfall ein; muss jedoch in der Regel nicht nur für die Abzahlung des Darlehens, sondern ebenfalls für weitere Dinge ausreichen.
Die Todesfallversicherung wird oftmals auch als Risikolebensversicherung bezeichnet. Wie der Name bereits vermuten lässt, dient sie dazu, dass im Vertrag genannte Bezugsberechtigte bei einem Todesfall des Darlehensnehmers in der Lage ist, den Kredit weiterhin zu bedienen.
Bei Abschluss einer solchen Versicherung sollte jedoch bedacht werden, dass die Versicherungssumme im Falle des Todes oftmals noch für diverse andere Dinge verwendet werden muss.
Wer jedoch auf der Suche nach einer reinen Darlehensabsicherung ist, für denjenigen empfiehlt sich in der Regel eher eine Restschuldversicherung, die wiederum eine Art Todesfallversicherung mit einschließt. Das gilt hauptsächlich dann, wenn es um Immobilienkredite geht.
Restschuldversicherung
Je nachdem, was im Vertrag vereinbart wurde, springt die Restschuldversicherung bei Tod, Arbeitslosigkeit und Berufsunfähigkeit ein.
Die Restschuldversicherung bietet dagegen eine umfangreichere Absicherung. Allerdings kommt es hier darauf an, was genau im Kontrakt vereinbart wurde.
So besteht hier zunächst einmal generell die Option, die Hinterbliebenen im Todesfall abzusichern, damit die Familie nicht auch noch die Rückzahlung des Kredits stemmen muss. Doch das ist noch nicht alles, denn es ist auf Wunsch ebenfalls möglich, den Darlehensnehmer persönlich bei Arbeitslosigkeit oder auch bei Berufsunfähigkeit schützen.
Lohnenswert ist eine Restschuldversicherung vor allem dann, wenn eine lange Kreditlaufzeit sowie eine hohe Darlehenssumme vereinbart wurde: schließlich kann sich während eines längeren Zeitrahmens einiges verändern.
Das ist zum Beispiel bei der Aufnahme eines Immobilienkredits der Fall; sodass sich hier eine Restschuldversicherung zumeist lohnt. In der Regel verhält es sich hierbei so, dass diese von der Bank sogar von selbst offerierte wird. Allerdings besteht normalerweise keine Pflicht, diese abzuschließen. So kann der Kreditnehmer selbst entscheiden, ob für ihn eine solche Versicherung Sinn macht oder vielleicht eher doch nicht.
Vorteilhaft bei einer Restschuldversicherung ist ebenfalls, dass der Kreditnehmer hierfür keine gesundheitlichen Fragen beantworten muss. Bei einer Risikolebens- sowie einer Berufsunfähigkeitsversicherung sieht dagegen ganz anders aus.
Allerdings muss hier unbedingt beachtet werden, dass im Todesfall durch eine Krankheit, über die man bereits vor Abschluss des Vertrages Bescheid gewusst hat, für die Versicherung keine Zahlungspflicht besteht. Dazu kommt, dass die Assekuranz ebenso wenig in Leistung treten muss, wenn eine Arbeitsunfähigkeit durch eine psychische Erkrankung entsteht.
Berufsunfähigkeitsversicherung
Wie die Bezeichnung bereits erahnen lässt, bietet die Versicherung Schutz bei einer Berufsunfähigkeit.
Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung sieht das gegen oftmals etwas anders aus: Hier decken die meisten Assekuranzen ebenfalls eine psychische Erkrankung als Ursache der Arbeitsunfähigkeit ab. Dementsprechend ist eine solche Versicherung zumeist eine recht gute Ausweichmöglichkeit. So wird sie zwar nicht speziell zur Kreditabsicherung verwendet, jedoch profitiert man hier davon, dass die private Berufsunfähigkeitsrente dazu beiträgt, dass auch dann die Kreditzahlungen weiterhin vorgenommen werden können, wenn man nicht mehr dazu in der Lage ist, den eigenen Beruf auszuüben.
Für eine Vielzahl an Kreditinstitute ist die Absicherung des Darlehens über eine Berufsunfähigkeitsversicherung ein „Muss“: andernfalls vergeben diese Banken entweder sogar überhaupt keinen oder nur einen niedrigeren Kredit.
Bürge/zweiter Kreditnehmer
Mithilfe eines Bürgen oder eines zweiten Darlehensnehmer ist es nicht nur machbar, den Kredit abzusichern, sondern es ist so auch in einer schwierigeren Situation möglich, das Darlehen überhaupt zu erhalten.
Es ist jedoch auch noch durch eine andere Option machbar, ein Darlehen abzusichern: möglich macht dies ein Bürge oder auch ein zweiter Kreditnehmer. Während der zweite Darlehensnehmer den Kreditvertrag mit unterschreibt, übernimmt der Bürge, getreu seines Namens, eine Bürgschaft.
Fällt der eigentliche Kreditnehmer aus, beziehungsweise ist er aus den verschiedensten Gründen heraus nicht mehr in der Lage, die monatlichen Raten des Darlehens abzubezahlen, tritt hier der Bürge beziehungsweise der zweite Kreditnehmer ein. Das bedeutet, dass die betreffende Person dann für die Bezahlung der restlichen Darlehenssumme vollumfänglich aufkommen muss. Dementsprechend sollte man es sich gut überlegen, ob eine Bürgschaft aufgenommen beziehungsweise der Darlehensvertrag mit unterschrieben wird.
Als Bürge oder auch als zweiten Kreditnehmer kann man die verschiedensten Personen einsetzen. So ist es zum Beispiel denkbar, den Lebensgefährten, die Eltern oder Großeltern beziehungsweise Geschwister zu fragen. Ebenso gut bieten sich jedoch auch weitere Verwandte beziehungsweise gute Freunde hierzu an.
Allerdings ist es nicht jedem recht, sich in Bezug auf den gewünschten Kredit, sozusagen, von jemand anderem „abhängig“ zu machen. In den meisten Fällen taucht hier ein schaler Nachgeschmack auf. Zudem kann es hier durchaus auch zu Spannungen kommen, die dem verwandtschaftlichen beziehungsweise freundschaftlichen Verhältnis schaden. Aufgrund dessen greifen angehende Kreditnehmer oftmals eher zu einer Versicherung als Kreditabsicherung, als zu einer Bürgschaft beziehungsweise einem zweiten Darlehensnehmer.
Verhält es sich jedoch so, dass der angehende Kreditnehmer eine oder auch mehrere Voraussetzungen der Banken nicht erfüllen kann, dann ist zumeist ein Bürge/zweiter Kreditnehmer die einzige Option, um doch noch zu dem gewünschten Darlehen zu gelangen. Allerdings muss natürlich die jeweilige Person ihrerseits die verschiedenen Voraussetzungen erfüllen.
Zu den üblichen Voraussetzungen der Banken zählen neben einem sicheren, regelmäßigen Einkommen ebenfalls eine gute Bonität sowie eine positive Schufa-Auskunft. Des Weiteren legen die Kreditinstitute in der Regel einen hohen Wert auf ein deutsches Bankkonto sowie einen deutschen Wohnsitz. Aber auch die Volljährigkeit ist hier ein „Muss“.