Seit Januar 2018 gelten für Kreditinstitute sowie Geschäfte neue Regeln: Wünscht ein Darlehensnehmer einen Kredit über einen Gesamtbetrag von 12.000 Euro, dann darf dieser nicht nur gewährleistet werden, wenn die diversen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind, sondern es muss ebenfalls die Steuer-Identifikationsnummer der betreffenden Person vorliegen. Gibt der Kreditnehmer seine Steuer-ID nicht heraus, ist es den Banken und Läden nicht mehr möglich, ein Darlehen zu vergeben.
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Steuer-Identifikationsnummer: alte und neue Regelung
Die Steuer-ID ist eine feste Nummer, die sich im Laufe des Lebens niemals ändert. Seit 01. Januar 2018 muss sie auch bei Kreditverträgen von Banken und Unternehmen angegeben werden.
Seit dem Jahre 2017 erhält jeder in Deutschland lebende Bürger seine eigene, ganz persönliche Steuer-ID. Sobald ein Kind auf die Welt kommt, wird diese ganz automatisch zugeschickt. Hierbei handelt es sich um eine feststehende Nummer, was bedeutet, dass diese sich niemals ändert, auch nicht durch beispielsweise eine Heirat oder einen Umzug. Die Verwaltung der Steuer-Identifikationsnummer obliegt dem Bundeszentralamt für Steuern. Sie darf lediglich von den jeweiligen Finanzbehörden und von den verschiedenen Stellen, die diverse Daten aufgrund steuerlicher Gegebenheiten an das Finanzamt übermitteln benutzt werden. Hierzu zählt unter anderem die Kindergeld- und Krankenkasse sowie ebenfalls Kreditinstitute, bei denen man als Kunde einen Freistellungsauftrag unterzeichnet hat. Doch seit dem 01. Januar des Jahres 2018 existiert hier eine weitreichende Änderung.
Bisher waren Banken, die ein Konto für Dritte führten, dazu verpflichtet, sich nicht nur über den Kontoinhaber selbst, sondern ebenfalls über etwaige Verfügungsberechtigte Gewissheit zu verschaffen. Doch auch für Firmen, die Schließfächer überlassen und/oder Wertsachen aufbewahren, gilt diese besondere Regelung. Aufzunehmen sind hier, zusätzlich zu dem genauen Namen der Person, ebenfalls dessen Anschrift sowie das Geburtsdatum. Des Weiteren müssen diese Angaben genau festgehalten werden.
Allerdings ist mithilfe des sogenannten „Steuerumgehungsbekämpfungsgesetzes die Überprüfung der jeweiligen Legitimation seit dem 01. Januar 2018 deutlich erweitert worden und zwar auf wirtschaftlich Berechtigte. Außerdem verhält es sich so, dass die jeweils verpflichteten Personen ihre geschäftliche Beziehung ständig überwachen lassen sowie die diversen Daten in einem zeitlich für angemessen befundenen Abstand immer auf dem Laufenden halten muss.
Ebenso neu ist, dass jetzt alle Banken für jeden ihrer Konto-Inhaber sowie für jeden der weiteren Verfügungsberechtigten und allen wirtschaftlich Beteiligten die Steuer-ID abfragen beziehungsweise festhalten muss. Dies gilt ebenfalls für Unternehmer. Aber auch Name, Anschrift sowie Geburtsdatum sind von den Kreditinstituten weiterhin festzuhalten. Der Hintergrund hierfür ist recht simpel: Auf diese Weise ist es der Finanzverwaltung somit möglich, jede einzelne steuerpflichtige Person einfach zu identifizieren. So möchte der Gesetzgeber verhindern, dass mithilfe illegaler steuerlicher Tricks Gelder in die verschiedenen Steueroasen abgeschoben werden, was in der Vergangenheit oftmals der Fall gewesen ist.
Unterschied: Kreditanfrage und Abschluss eines Kreditvertrages
Die Steuer-ID muss nicht bei einer Darlehensanfrage angegeben werden. Sobald der Kreditvertrag abgeschlossen wird, ist das jedoch notwendig; andernfalls wird kein Darlehen vergeben.
Es existiert jedoch ein deutlicher Unterschied zwischen einer Kreditanfrage und dem Abschluss eines Darlehensvertrages. So ist es bei einer Kreditanfrage noch nicht notwendig, die Steuer-ID anzugeben. Bei Abschluss des Darlehens ist es dagegen notwendig.
Abgeschlossene Kreditanträge vor dem 31. Dezember 2017
Die Legitimation der Darlehensanträge, die vor diesem Zeitpunkt abgeschlossen wurden, kann bis 31. Dezember 2019 erfolgen.
Wurde jedoch bereits ein Kredit noch vor dem 31. Dezember des Jahres 2017 abgeschlossen, ist es notwendig, eine Legitimation des eigenen Darlehenskontos nachzureichen. Dazu ist jedoch Zeit bis zum 31. Dezember 2019. Wichtig hierbei ist, dass die Steuer-ID selbstständig an das betreffende Kreditinstitut nachzureichen ist.
Wer die Nummer nicht mehr griffbereit zur Hand hat, schaut entweder auf den aktuellen Einkommensteuerbescheid oder aber auf die Lohnsteuerkarte.
Versendet wurde die Steuer-Identifikationsnummer in einem separaten Brief bereits im Jahre 2008. Ist die Nummer jedoch überhaupt nicht mehr auffindbar, ist es möglich, das Bundeszentralamt für Steuern zu kontaktieren.
Anschließend wird das Amt die Steuer-ID an die jeweilige Adresse zuschicken. Somit ist es im Falle einer irgendwo versehentlich „untergegangenen“ Steuer-Identifikationsnummer kein Problem, diese erneut zu erhalten.
Autohaus und Steuer-ID
Bei Kreditabschlüssen ist die Angabe der Steuer-ID notwendig. Eine Ausnahme bilden hier Darlehen, die private Konsumgüter finanzieren und nicht über 12.000 Euro gehen.
Die neue Regelung bedeutet jedoch nicht nur für die Banken, sondern ebenfalls für die verschiedensten Unternehmen einen deutlichen Mehr-Aufwand. Denn die Erhebung der Steuer-ID ist ebenfalls für Verbraucherkredite/Kreditkonten gültig. Somit muss beispielsweise jeder, der ein neues Auto oder auch eine Eigentumswohnung beziehungsweise ein Haus kauft, dem Kreditinstitut seine Steuer-Identifikationsnummer mitteilen. Doch auch im Möbelhaus, wenn man sich mit einer neuen Einrichtung etwas gönnen möchte, ist nun die Abgabe der Nummer Pflicht.
Achtung: Eine Ausnahme bestätigt hier jedoch die Regel, denn wenn bei einem Kreditkonto das Darlehen für eine Finanzierung von privaten Konsumgütern verwendet wird und nicht über einen Betrag von 12.000 Euro steigt, dann muss die Steuer-Identifikationsnummer nicht herausgegeben werden.
Allerdings kann der Betrag etwa beim Kauf eines Neuwagens oder auch bei einer exklusiven beziehungsweise größeren Einrichtung durchaus überschritten werden, sodass hier die Steuer-ID benötigt wird. Dementsprechend ist ein schneller oder auch spontaner Kauf zumeist nicht mehr so einfach möglich, wie bisher. Denn schließlich hat man in der Regel nicht immer seine Steuer-Identifikationsnummer zur Hand, sondern muss diese normalerweise erst aus einem Ordner herausholen. Das bedeutet, dass es durchaus geschehen kann, dass aufgrund einer versehentlich vergessenen Steuer-Identifikationsnummer es notwendig wird, einen erneuten Termin bei der Bank beziehungsweise bei dem betreffenden Unternehmen zu vereinbaren. So kann diese neue Regelung unter Umständen durchaus auch etwas umständlich sein.
Fazit
Die Erhebung der Steuer-ID sorgt bei Banken und Unternehmen für einen deutlich höheren Verwaltungsaufwand. Wer sich weigert, die Nummer herauszugeben, erhält somit keinen Kredit.
Das steuerliche Bankgeheimnis wurde mit der neuen Regelung somit rechtswirksam aufgehoben. Kreditinstitute sowie diverse Unternehmen müssen aufgrund dessen mit einem deutlich höheren Verwaltungsaufwand rechnen. Doch auch für private Kreditnehmer ist es somit etwas umständlicher, einen Kredit abzuschließen, da man hierfür die Steuer-ID zur Hand haben muss.
Eine Ausnahme bilden Kreditkonten, wenn es sich hierbei um einen Kredit handelt, der für die Finanzierung privater Konsumgüter verwendet wird und der darüber hinaus die 12.000 Euro Grenze nicht übersteigt. In diesem Fall ist es nicht notwendig, die Nummer anzugeben. Jedoch beispielsweise bei einem Immobilien-Kauf oder auch der Anschaffung eines Neuwagens, wird man hier nicht mehr herum kommen. Denn wird die Herausgabe der Nummer verweigert, dürfen die Banken keinen Kredit mehr vergeben. Wer das Darlehen jedoch benötigt, dem bleibt somit keine Wahl mehr.