Im Allgemeinen werden Kredite in Form von monatlichen Raten abbezahlt, die einen Zins- sowie einen Tilgungsanteil integrieren. Allerdings existieren hiervon jedoch auch Ausnahmen, sodass es durchaus ebenfalls möglich ist, dass es zu tilgungsfreien Jahren kommt.
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Tilgungsfreie Jahre
Üblicherweise werden vor allem im Rahmen der Immobilienfinanzierung sogenannte tilgungsfreie Darlehen vergeben, bei denen es zu den typischen, tilgungsfreien Jahren kommt. Ein solcher Kredit ist jedoch unter Umständen ebenfalls als Anschaffungsdarlehen möglich.
So steht die Bezeichnung tilgungsfrei hier dafür, dass der Darlehensnehmer während der Darlehenslaufzeit lediglich die Zinsen bezahlt. Eine Tilgung steht hier zunächst nicht an. Diese erfolgt erst zum Ablauf des Darlehensvertrags und zwar in einem einzigen Betrag. Tilgungsfreie Kredite werden üblicherweise ebenfalls als endfällige Kredite bezeichnet; es handelt sich jedoch um ein- und dasselbe Darlehen.
Tilgung begleichen
Am besten wird sich bereits rechtzeitig darum gekümmert, wie die Tilgung zum Ende der Laufzeit des Darlehens beglichen wird.
Da bei einem tilgungsfreien Kredit, wie bereits oben erwähnt, zunächst lediglich Zinsen und erst am Ende der Laufzeit die Tilgung in einer Summe beglichen wird, ist es unabdingbar, dass man sich rechtzeitig vorab Gedanken darüber macht, wie das hierfür erforderliche Guthaben angespart wird.
So ist es während der Laufzeit notwendig, ein dementsprechendes Vermögen aufzubauen, mit dessen Hilfe später die Tilgung ohne Weiteres machbar ist. Sehr gefragt hierbei sind zum Beispiel Kapital-Lebensversicherungen, Bausparverträge oder auch Fondssparpläne. Sollte es sich hierbei so verhalten, dass aufgrund einer positiven Entwicklung des Kurses eine höhere als zunächst angedachte Auszahlung erfolgt, dann kann der restliche Betrag, der über die Tilgungssumme hinausgeht, ganz einfach frei verwendet werden.
Hier besteht die Möglichkeit, entweder eine dementsprechende Anlage noch abzuschließen oder eine bereits vorhandene hierfür zu nutzen. Unabdingbar ist jedoch, dass der jeweils benötigte Betrag passend zum jeweiligen Laufzeitende hin genutzt werden kann, um die Tilgung durchzuführen.
Ist es dem Kreditnehmer jedoch wider Erwarten nicht möglich, den benötigten Betrag anzusparen, dann verbleiben in der Regel lediglich zwei Möglichkeiten: entweder wird hierfür auf ein weiteres, eventuell bereits vorhandenes Vermögen zurückgegriffen oder der Darlehensnehmer muss ein weiteres Darlehen beantragen.
Im Allgemeinen ist es zwar durchaus möglich, das dementsprechende Risiko mithilfe eines eher konservativen Banksparplans auszuschließen, jedoch sind hier zumeist recht geringe Erträge zu erwarten. Dafür aber steht normalerweise die Begleichung der Tilgung fest, sodass es hier in der Regel zu keinen negativen Überraschungen kommt.
Nutzung
In den meisten Fällen wird ein tilgungsfreies Darlehen lediglich dann vergeben, wenn es im Zusammenhang mit einer Immobilie steht.
Die übliche Nutzung von einem tilgungsfreien Darlehen liegt im Kauf einer gebrauchten Immobilie oder auch beim Bau eines neuen Hauses. Allerdings ist ein solches Darlehen nicht allein diesem Verwendungszweck zuzuordnen. So ist es in der Regel ebenfalls möglich ein tilgungsfreies Immobiliendarlehen auch zu weiteren Zwecken, wie etwa der Renovierung eines Hauses aufzunehmen. Üblicherweise verhält es sich allerdings so, dass die meisten Kreditinstitute dazu übergangen sind, einen tilgungsfreien Kredit nur dann zu gewähren, wenn der Verwendungszweck im Zusammenhang mit einer Immobilie steht.
Benötigte Unterlagen und Voraussetzungen
Zur Beantragung eines tilgungsfreien Darlehens sind verschiedene Unterlagen notwendig und müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt werden.
Damit das tilgungsfreie Darlehen schnell und ohne Probleme beantragt werden kann, ist es unabdingbar, dass hierfür sämtliche benötigte Unterlagen vollständig vorliegen.
Dazu zählen zum Beispiel die aktuellen drei Gehaltsnachweise sowie der Arbeitsvertrag. Dazu verlangen die Banken in der Regel ebenfalls eine Haushaltsrechnung, damit erkennbar ist, ob der Darlehensnehmer auch wirklich dazu in der Lage ist, eine gewisse finanzielle Belastung pro Monat zu tragen.
Zu den weiteren Voraussetzungen gehört in der Regel ebenfalls die Tatsache, dass das 18. Lebensjahr bereits vollendet sein muss. Um dies nachzuweisen und sich ebenfalls zu legimitieren, ist zudem die Vorlage des gültigen Personalausweis oder des Reisespass notwendig. Außerdem ist eine gute Bonität sowie ebenfalls eine positive Schufa-Auskunft notwendig. Ebenso achten die Banken in der Regel auf einen deutschen Wohnsitz sowie ebenfalls auf ein deutsches Girokonto.
Des Weiteren ist bei Immobilienkrediten, aufgrund der zumeist langen Laufzeit und der hohen, monatlichen Raten, der Abschluss einer Restschuldversicherung empfehlenswert. Diese springt üblicherweise etwa bei Arbeitslosigkeit oder Tod des Darlehensnehmers ein. Auf diese Weise kann somit für einen derartigen Notfall vorgesorgt werden, damit hier nicht auch noch unter Umständen Schwierigkeiten bei der Kredit-Rückzahlung aufkommen und damit eventuell ebenfalls der Verlust der Immobilie droht. Allerdings gilt es hierbei auch zu beachten, dass die Beiträge für die Versicherung natürlich zusätzlich zu den Zinszahlungen und der einmaligen Tilgung zu bezahlen sind. Dementsprechend erhöht sich durch den Abschluss einer Restschuldversicherung ebenfalls die monatliche, finanzielle Belastung.
Kreditangebote vergleichen
Mittlerweile existiert ebenfalls im Bereich der tilgungsfreien Kredite eine große Auswahl an Angeboten. So ist es hier unbedingt ratsam, die verschiedenen Offerten gut miteinander zu vergleichen, denn dadurch ergeben sich oftmals nicht zu verachtenden Einsparungen.
Am besten ist es sicherlich, wenn hier der effektive Jahreszins zu einem Vergleich herangezogen wird. Denn im Gegensatz zum Nominalzins enthält er bereits alle anfallenden Kreditkosten.
Fazit
Tilgungsfreie Jahre kommen somit, wie die Bezeichnung bereits andeutet, im Rahmen von tilgungsfreien Krediten zustande.
Diese sind natürlich nicht komplett tilgungsfrei. Der Name rührt daher, dass während der kompletten Darlehenslaufzeit lediglich Zinsen und erst zum Schluss eine Tilgung in Form einer einmaligen Zahlung getätigt wird.
Wichtig bei einem solchen Kredit ist, dass hier rechtzeitig dafür vorgesorgt wird, dass zum Darlehensende die benötigte Summe für die Tilgung des Darlehens bereit steht. Das kann zum Beispiel in Form einer Kapitallebensversicherung geschehen: In diese oder einer ähnlichen Anlage wird ganz einfach während der Kreditlaufzeit eingezahlt, sodass zum Ende hin die Bezahlung der Tilgung möglich ist. Hier muss jedoch unbedingt darauf geachtet werden, dass die jeweiligen Fälligkeitsdaten zusammenpassen.
Zudem bietet es sich ebenfalls an, eine Restschuldversicherung abzuschließen, die beispielsweise bei Arbeitslosigkeit oder Tod die Zahlungen übernimmt. Jedoch darf hier nicht in Vergessenheit geraten, dass somit ebenfalls die Beiträge für die Versicherung zu entrichten sind.
Ein „Muss“ bei einem tilgungsfreien Darlehen ist in der Regel, dass es in Verbindung mit einer Immobilie genutzt wird. Zudem sollten bei der Beantragung des Kredits sämtliche notwendigen Unterlagen vorhanden und die diversen Voraussetzungen der Banken erfüllt sein.
Außerdem ist es generell ratsam, die verschiedenen Kreditangebote im Bereich der tilgungsfreien Darlehen gut miteinander zu vergleichen. Denn hier existieren oftmals deutliche Unterschiede, sodass es durch einen Vergleich durchaus möglich ist, einiges zu sparen.